Thüringen verweigert Todesermittlungsverfahren Mundlos und Böhnhardt

Das vorschnelle Urteil des Bundestages vom 22.11.2011 basierte auf Lügen des BKA-Präsidenten Ziercke und des Generalbundesanwalts Range, die mit der Russlungenlüge dieses einstimmige Skandalurteil des Bundestages ermöglichten. Den erweiterten Selbstmord „verkauften“ die beiden ranghöchsten Ermittler des Staates mit der Lüge, Mundlos habe Russ in den Lungen gehabt; Fakt ist, es gab keinen Russ…

Die nicht unabhängigen Strafverfolgungsbehörden sind seit November 2011 gezwungen, diese Lügen zu deckeln. Medien und NSU-Ausschüsse helfen dabei so gut sie es können, und so verwundert es nicht, dass kein Todesermittlungsverfahren angestrengt wird.

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Es ist noch nicht einmal geklärt worden, ob die Schmauchspuren an Schläfe bzw. Gaumen von der angeblich todesursächlichen Pumpgun-Munition stammen. Die Leichenasservate sind immer noch bei der Gerichtsmedizin Jena vorhanden, und werden wohl nichtuntersucht im November 2016 entsorgt werden, nach Ablauf der 5-jährigen Aufbewahrungsfrist.

Selbstverständlich muss das untersucht werden, gerade auch im Zusammenhang mit dem Polizei-Munitionsschmauch an Böhnhardts Hand, und mit den 6 Munitionsteilen in Böhnhardts Kopf.

Glaubt irgendwer, man hätte uns diese 6 Munitionsteile nicht lange schon samt Analyse triumphierend vorgezeigt, handelte es sich um Teile eines Pumpgun-Flintenlaufgeschosses?

Der mutmassliche Doppelmord an Böhnhardt und Mundlos darf nicht aufgeklärt werden…

5 comments

  1. Da kann man sich nur wundern, wie OStAin Turba mal locker mithilft, einen mutmasslichen Doppelmord zu vertuschen.
    Solche Helfershelfer der Politikerkaste muss sich schon verdammt sicher sein, damit durchzukommen.

    Aber das hatten wir ja mit dem Staatsanwalt in Stuttgart beim doppelten Selbstmord durch Gift und verbrennen auf dem Cannstatter Wasen auch.

  2. Damit wird es offenkundig(!), dass die beiden Uwes ermordet wurden, um ihnen das NSU-Märchen anzuhängen. Im Zweifel für den Angeklagten gilt wahrscheinlich nicht, wenn diese schon tot sind.

    PS: Zum Glück gibts noch Karma!^^

    1. Warum sie ermordet wurden, bzw. wie sie zu Tode kamen, das wurde ja nicht ermittelt. Siehe abgebildete offizielle Nichtermittlungserklärung des Thüringer Staates.

      Ein Todesermittlungsverfahren fand unter Führung von PD Menzel gar nicht erst statt. Wer hat das angewiesen?

      Warum sie ermordet wurden, ist also Spekulatius, ein Fall für Dengler.

      Daß interessierte Kreise die Gunst der Stunde nutzten, um ihrern perversen ideologischen Gelüsten zwecks Disziplinierung des Volkes nachzugehen, das steht außer Zweifel. Man nutzte die Gunst der Stunde und entlud etlichen Zivilisationsmüll auf den beiden Leichen. Es wundert einen nicht, wenn man sich anschaut, wer sich diese Müllkippe zum Lieblingsspielplatz auserkoren hat.

    2. Das NSU Märchen anhängen. Mmmmm
      Was ist das? Die dönermorde? Da sehe ich keinen handlungszwang.
      Heilbronn? Schon eher. Aber wenn das so gedacht war, warum so stümperhaft durchgeführt? Überhastet. Da lege ich die passenden Waffen doch gleich rein.

      1. Handlungszwang „Dönermorde“ ergibt sich klar und deutlich aus der Tatsache heraus, dass Unbekannte falsche Paulchenvideos verschickten, und die am 6.11.2011 abgestempelt wurden, und am 7.11.2011 bei den Empfängern ankamen.

        „falsche“ heisst: Vorgängerversionen/Teaser. BKA-festgestellt. Hirn einschalten 😉

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