Hausdurchsuchung bei „fatalist“ in Berlin

Heute fand in Berlin eine Hausdurchsuchung statt, es ging um „Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen“:

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Der PHK Michael Einsiedel, LKA-Staatsschutz Berlin, war offensichtlich nicht sonderlich erfolgreich beim Unterschriften-Einsammeln.

Mitgenommen haben sie jedoch alles, was sie finden konnten. Sie kamen, so hört man, mit schwerer Bewaffnung zeitgleich in die Wohnung und ins Büro, und PHK Einsiedel, der auch gerne mal mit dem Tarnnamen Michael Thur in NSU-Untersuchungsausschüssen auftritt, soll Sigi Mayr erklärt haben, Sigi sei fatalist.

Einsiedel hat ihm vorgeworfen, er (Sigi) sei fatalist.

Interessant! Zwar falsch, aber interessant.

Der Vorwurf: Sigi sei Fatalist und ein Werkzeug von WSG-Hoffmann, dem Mastermind hinter NSU und Oktoberfestattentat.

Das sind News! Ich war echt überrascht. Gebe ich unumwunden zu.

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Was steht seit langer Zeit zu PHK/KHK Einsiedel im Blog?

Einsiedel war der V-Mann-Führer von Thomas Starke, ab ca. 1995

Da haben sie Dir ja genau den Richtigen geschickt, fatalist Sigi.

In diesem Zusammenhang unbedingt lesenswert:

Zynische Bekennerschreiben aus dem Sicherheitsapparat

Oder: Wie zünde ich die Nazirakete 2.0 ?
ein Gastbeitrag von  Balthasar Prommegger
Stellen Sie sich vor, Sie befinden sich im Jahr 1999 und arbeiten als Kriminalhauptkommissar des Staatsschutzes der BRD. Irgendwann im August erhalten Sie die Weisung, mit der Bahn und in Zivil nach Wien zu fahren, weil man sie dort als Entwicklungshelfer braucht. Der dortige Minister traut seinen eigenen Leuten nicht mehr so recht; schließlich sind vom Sicherheitsapparat des Ministers staatsterroristische Aktionen und pfiffige Bekennerschreiben zu tödlichen Bombenanschlägen ausgegangen, ohne dass die Täter bestraft wurden.
Welcher Staatsschutz-KHK das wohl gewesen sein könnte… macht der etwa auch Hausdurchsuchungen?
Das Aktenzeichen gehört zu diesem Verfahren:

Aktenfälschung beim BLKA, wer leakt wird hausdurchsucht

Da ist der Herr Kahl dabei, der V-Mannführer vom Bandido Mario Forster. Und die Aktenmanipulateure im Staatsauftrag. Insgesamt wird gegen 6 oder 7 Beamte ermittelt.

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KOR Huber ist der Chef der Oktoberfestbomben-Soko 26… und ebenso verstrickt in Aktenfälschungen und in Strafvereitelungen im Amt… sieht jedenfalls so aus. Selbst der Präsident des BLKA soll Mitwisser gewesen sein.

Muss ein ziemlicher Sauhaufen sein, dieses BLKA… erinnert sehr an das BKA in Sachen NSU-Ermittlungen.

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Man darf ruhig davon ausgehen, dass dem Generalbundesanwalt ganz und gar nicht gefallen hat, dass „sein“ Ermittlungsleiter KOR Huber vom BLKA in einen Aktenfälschungsskandal verstrickt ist, wo es ausgerechnet um V-Mann-Akten geht.

Es stinkt überall, nicht nur beim NSU, sondern überall.

Sigi und Familie: Nicht unterkriegen lassen!

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10 comments

    1. Sie durchsuchten nicht (zumal sie 3 Rechner übersahen; ja kommt ruhig wieder), sondern sie hatten die Absicht, mich zu enteignen. Hardware im Wert von mindestens 5000 Euro, Handys und anderer Kram wurde entwendet und wird nie mehr zurückkommen.

      Aber mit der Software war es nichts, Michi. Schönen Abend.
      http://siegfriedmayr.de/Blog/michi-einsiedel-alte-liebe-rostet-nicht/

      Sieh zu, dass die nicht wirklich nochmals auftauchen, und nimm Dir eine guten anwalt, der denen mal die Strafprozessordnung einhämmert.

  1. Siggi, auch von mir solidarische Grüße.
    Du bist mit einem hohen Einsatz eingestiegen und bist trotz der Quote Deiner Linie treu geblieben. Kann man seinen Angehörigen zwar schlecht verkaufen, aber das ist eben ein Symptom, dass zu Dir gehört, zu Deinen Qualitäten: Der Wunsch und die Bereitschaft – mit bits und Bytes – die finstere Cloud des nächsten totalitären „irgendetwas mit deutsch“, rechtzeitig als solche zu offenbaren.

    Leider geht €$ nicht anders und steht auch so in der Spielanleitung.

    Danke!
    ——-

    Bitte halte uns auf dem Laufenden. Denn die Geschehnisse, rund um den „NSU“, betreffen alle Menschen – ungeachtet der völkischen Zugehörigkeit – die in Reichweite d(ies)er Behörden sind. Und genau diese Institutionen, bzw. sehr fragliche Vertreter im Staatsauftrag, versuchen Kosmetik zu betreiben. 1/2

    1. 2/2

      Ich weiß, dass Du die Akten nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hast … Fatalist, für meine Begriffe, auch nicht im Sinne von „strafrechtlicher Relevanz“(was keinerlei Einfluss auf meine Wertschätzung nimmt;-).

      Ganz im Gegenteil:

      Wer wissentlich Straftaten verschleiert, deckt oder notwendige Informationen vorenthält, diese fälschlich wiedergibt (entgegen besseren Wissens), kann sich der Mittäterschaft schuldig machen … , wenigstens droht die strafrechtliche Verfolgung wegen „Behinderung der Justiz“(wie auch immer die landestypische Paragraphenschmiede das auch nennen mag).
      —-
      Da weder der (schon wieder ein;-)Österreicher, noch der „Ultraböse Fatalist“ einen verbindlichen Eid – entsprechend dem der Staatsbediensteten – geleistet hat, kommt für das Interpretieren und Veröffentlichen der Akten(-auszüge; ähnlich der Journalisten die vom Gesetz geschützt agieren dürfen…) nicht in Betracht von einer Straftat auszugehen.

      Gründe:

      1. Der unter dem Pseudonym „Fatalist“ agierende Web-blogger veröffentlicht regelmäßig Interpretationen und (Akten-)Auszüge der in seinem Besitz befindlichen -teils vertraulichen- Ermittlungsakten.

        Der „Beklagte“ zeigt kontinuierlich, seit mehr als 2 Jahren, dass er sich intensiv mit den Inhalten der Dokumente befasst hat.

        Sämtliche Ermittlungsbehörden die mit der Mordserie vertraut waren, die seit dem 21.11.11 dem „NSU“ zugerechnet wird(ungeachtet der Beweislage), kamen zu der Erkenntnis, welche der Blog „wer nicht fragt bleibt dumm“ der Öffentlichkeit übermittelt.

        Wenn hunderte Berufskriminalisten erst auf Kommando der Regierung – der sie unterstellt sind – die Ermittlungsergebnisse anders interpretieren, kann Einzelpersonen(die nicht im vereidigten Staatsdienst sind) nicht abverlangt werden, die für sie geltenden Gesetze zu ignorieren.
        z.B. Vertuschung schwerer Straftaten; (evtl.) Beihilfe zum (Doppel-)Mord… .
        —–
        Die deutsche Geschichte hat uns vieles gelehrt. Unter anderen auch, dass Mut auf dem Pfad der Wahrheit ebenso notwendig ist, wie der Wille Neuland zu erreichen. Nicht alleine, sondern um uns Allen eine bessere Gegenwart zu bescheren.
        ________
        Wenn es hart auf hart kommt interessieren sich bestimmte sanktionierte Nachbarn für:

        „Im Namen des Volkes“

  2. Wir kriegen die Saubande korrupter Polizisten.
    Es sollte sich jeder überlegen auf welcher Seite er nun spielen will.
    Korrupt oder ehrlich.
    99% der Polizisten sind nicht korrupt.
    ZEIGT ES!
    Jetzt!!!

    Solidarität für Sigi

  3. als 2 türkische Journalisten die Bilder und Beweise veröffentlicht haben, dass Erdogan mit dem IS Öl und sonstige Geschäfte macht und den IS mit Waffen beliefert und diese beiden Journalisten verhaftet und vor Gericht gestellt hat, hat unsere Regierung und die EU mit Empörung reagiert. Geheimnisverrat! Hier in Deutschland wird von der Demokratur Regierung gerade anders gehandelt, da wird Offenlegung von Fälschung oder zumindest die Zweifel daran streng verfolgt, die Offenleger sollen eingeschüchtert werden. Aber die offiziellen Veröffentlichung der geheimen Akten die natürlich NICHTS anzweifeln wird wohlwollend geduldet, sogar gefördert.

  4. auf dem Protokoll der beschlagnahmten Gegenstände sind vier peinliche Rechtschreibfehler:

    – „traveller“ mit nur einem „l“
    – 2x weis statt „weiß“ (ß-Regel: nach „ie“ und „ei“)
    – ein Rechner von appel statt von „apple“

  5. Was muss ein Durchsuchungsbeschluss beinhalten und welche Form muss dabei eingehalten werden?

    Der Durchsuchungsbeschluss muss den Tatvorwurf so beschreiben, dass der äußere Rahmen (Ziel und Grenzen) abgesteckt wird, innerhalb dessen die Zwangsmaßnahme durchzuführen ist. Dies versetzt den Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (BVerfGE 42, 212 (220 f.)). Der Richter muss die beabsichtigte Maßnahme eigenverantwortlich prüfen; er muss dafür Sorge tragen, dass die sich aus der Verfassung und dem einfachen Recht ergebenden Voraussetzungen der Durchsuchung genau beachtet werden (BVerfGE 9, 89 (97); 57, 346 (355 f.)). Als Kontrollorgan der Strafverfolgungsbehörden trifft ihn die Pflicht, durch eine geeignete Formulierung des Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicherzustellen, dass der Eingriff in die Grundrechte kontrollierbar bleibt.

    quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/hausdurchsuchung-rechtliche-voraussetzungen-grenzen_040220.html

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