Mario B. war kein V-Mann, und Holger Gerlach googelte nach „Explosion Eisenach“

2 Minuten ungefähr soll der 3. Auftritt im Schauprozess gedauert haben, nachdem die Geheimdienste angeschreiben worden waren, und übereinstimmend antworteten, dass Mario B. kein V-Mann gewesen sei.

Zuletzt war es um die Frage gegangen, ob er als V-Mann gearbeitet hat – inzwischen haben die Geheimdienste auf Nachfrage des Gerichts angegeben, das sei nicht der Fall gewesen. Brehme konnte daher nach wenigen Minuten entlassen werden und hatte heute keine Gelegenheit, sich erneut als Nazipropagandist zu betätigen. www.nsu-nebenklage.de/blog/2016/02/04/04-02-2016/

Bei NSU-Watch twitterte es ähnlich:

mario1

Der BR titelte zum erneuten Gedöns-Tag:

259. Tag im NSU-Prozess
Ein Rohrkrepierer, kein V-Mann und das Internet

Weil der Zeuge mehr zu diesem Thema nicht beitragen wollte, sah sich der Senat gezwungen, ihn noch einmal zu laden und in der Zwischenzeit bei fünf Inlandsgeheimdiensten und dem BND nachzufragen, ob Mario B. denn nun Spitzel gewesen sei oder nicht.

War er also nicht.

Zum Thema Holger Gerlach und dessen Internet-Verlauf gab es Interessantes:

Verdächtige Suchanfragen zu Eisenach

Aufschlussreicher war dagegen die Befragung des zweiten Zeugen, eines Polizisten, der die Festplatte der Freundin des Angeklagten Holger G. ausgewertet hatte – genauer: die auf dieser Festplatte gespeicherte Internet-Historie, also welche Internetseiten von dem PC aus angesteuert und welche Suchanfragen gemacht worden waren. Der Beamte der Bereitschaftspolizei Dachau fand nicht nur hundert Neonazi-Seiten, die als Favoriten gespeichert waren, sondern stellte auch fest: Von dem Rechner aus waren am 5. November 2011 kurz nach Mitternacht – also unmittelbar nachdem Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos in Eisenach ums Leben gekommen waren – mehrere Suchanfragen zu der Explosion des Wohnmobils in Eisenach gestellt worden.

Im direkten Anschluss wurden Suchanfragen zur Speicherdauer von polizeilichen Einträgen im Bundeszentralregister gestellt und zu dem Rechtsanwalt Stefan Hachmeister – er ist heute einer der beiden Verteidiger des Angeklagten Holger G. Es liege auf der Hand, dass Holger G. sofort eine Verbindung zwischen sich und den Vorgängen in Eisenach gezogen habe, konstatierte Nebenklagevertreter Sebastian Scharmer. G.s zweiter Verteidiger, Pajam Rokni-Yazdi, widersprach: Es sei weit hergeholt, dass Holger G. diese Suchanfrage gemacht habe.

Explosion des Womos, das bezieht sich auf die BILD, 4.11.2011, gegen 15:00 Uhr:

Dasselbe Explosions-Gedöns hat angeblich Beate Zschäpe am Morgen des 5.11.2011 den Eltern der Uwes erzählt, aus 2 Chemnitzer Telefonzellen. Danach war klar, dass der 2. Tote Uwe Böhnhardt sein musste, die Polizei erfuhr das von den Eltern Mundlos sehr früh am 5.11.2011.

 

Fakt ist: Es gab keine Explosion, und die ungestellte, jedoch die einzig wichtige Frage ist diese: Wer gab Holger Gerlach auf dessen Arbeit (Spätschicht) die Info, nach der er dann daheim googelte, nach Mitternacht?

Wer war das? Zschäpe, oder der 3. Mann? Der Bankräuber mit den langen Haaren, den der Kieslasterfahrer gesehen hatte, neben dem Womo rauchend mitsamt Fahrrad, der „kleine, etwas untersetzte Bankräuber“ der Sparkassen-Angestellten vor Gericht?

Wie liefen die Kontakte, an der Polizei vorbei, die dazu laut Akten nichts fand? Da sind EDV-ler gefragt, gibt es Messenger-Software auf mobilen Telefonen, an deren Daten die Ermittler nicht kamen?

Der Schauprozess geht erst am 16.2.2016 weiter, mit dem Sparkassen-Überfall des fickerigen Einzeltäters in Zwickau 2006, der dem Azubi bei einem Gerangel in den Bauch schoss und dann flüchtete.

6 comments

  1. Die Darstellung, Gerlach habe kurz nach Mitternacht zu Hause gesurft, widerspricht Menzels Ermittlungsbericht:

    Holger Gerlach bewohnt in Lauenau, […] Eine erste Überprüfung der Wohnung ergab, dass niemand zu Hause war. Um 00:31 Uhr am 05,11.2011 teilte die Dienststelle in Bad Nenndorf mit, dass die Lebensgefährtin des Holger Gerlach zu Hause eingetroffen und angesprochen worden sei, Sie habe mitgeteilt, dass der Gerlach auf Arbeit sei und sie selbst mit ihrer Tochter ein Rhianna-Konzert besucht habe. Die Angaben konnte sie durch Vorzeigen der Konzertkarten belegen.
    Durch den Leiter der SoKo wurde daraufhin eine Festnahmeanordnung für Holger Gerlach ausgesprochen.
    Er wurde an seiner Arbeitsstelle bei der Fa. Gefco (Spedition) festgenommen und zum PK Bad Nenndorf verbracht. Am 05.11.2011 wurden zwei Beamte der SoKo Capron mit Hubschrauber dorthin verbracht.

      1. Würde Sinn ergeben, wenn man annimmt, dass sie NACH der Ansprache durch die Polizei gegoogelt hat, was da in Eisenach los war. Entweder stimmt dann Menzels 0:31 Uhr nicht oder das I-Net-Protokoll „kurz nach Mitternacht“ ist sehr stark gerundet.

  2. Protokoll

    Zeugenvernehmung am 04.02.2016, Prozeßtag 259, Gerichtsgebäude: Strafjustizzentrum, DE-80335 München, Nymphenburger Straße 16, Sitzungssaal A101, Ladung vom 07.01.2016, Aktenzeichen 6 St 3/12 (10)

    Ladung um 09.30 Uhr, Zeuge ist mit Rechtsbeistand Rechtsanwalt aus Erlangen erschienen. Beide Personen müssen erstmalig durch beide Schleusen. RA konnte sonst ungehindert rein. Beide werden in das Zeugenzimmer geführt. Dort Sitzen Zeuginnen aus anderen parallel stattfindenden Prozessen. Um 9.40 Uhr wird der Zeuge und RA durch die zweite Schleuse geführt und nehmen vor dem Saal Platz. Dann erfolgt die Mitteilung: Unterbrechung bis 12.00 Uhr.

    12.01 Uhr: Zeuge und RA betreten jetzt den Sitzungssaal. Keiner erhebt sich. Zeuge stellt Lederaktentasche ab und läßt seinen Blick wie jedes Mal zur Zuschauertribüne schweifen. Angeklagte ZSCHÄPE dreht sich daraufhin schnell zu Verteidiger GRASEL und redet zu ihm. Erst dann setzt er sich. Er sitzt angriffsbereit wie jedes Mal auf dem vorderen Drittel des Stuhles und läßt den Richter beginnen.

    Richter teilt mit, daß er die Aussagegenehmigungen von den Geheimdiensten, des MAD und des BND eingeholt hätte, teilt aber nicht mit, wie viele Geheimdienste geantwortet haben. Richter fragt Nebenklagevertreter RA NARIN, ob dieser seine Frage aufrechterhalten möchte. RA NARIN verzichtet daraufhin. Richter bittet Fragen an den Zeugen zu stellen. Weiterer Nebenklagevertreter direkt hinter dem Zeugen sitzend fragt in gebrochenem Deutsch. Zeuge und Rechtsbeistand legen sich Schreibunterlagen zurecht. Zeuge bittet deshalb die Frage zu wiederholen, da er sie nicht verstanden habe. Der Nebenklagevertreter wiederholt in gebrochenem Deutsch: „Haben Sie eine schriftliche Verpflichtungserklärung abgegeben?“. Zeuge zögert, dann: „Nein“. Es wird eine weitere Frage gestellt, Verteidiger KLEMKE weist diese zurück. Richter bittet weitere Fragen zu stellen. Alle schweigen.

    Zeuge wir nach 4 Minuten gänzlich als Zeuge im Prozeß entlassen und verläßt auffallend lächelnd den Sitzungssaal.

    ENDE 12.05 Uhr, Protokoll 05.02.2016 um 11.45 Uhr.

  3. 1. ging der Prozess nicht Punkt 12 Uhr weiter und 2. unterstellte RA Erdal in gebrochenem Deutsch, B. wäre V-Mann und fragte im selben Satz, ob B. eine Aussagegenehmigung braucht.
    B. sagte: Die Frage ist beantwortet.
    Klemke beanstandet die Frage von Erdal; Götzl sagte zu Erdal, dass er die Frage genauer stellen soll, da sie unklar und unvollständig ist.

    Dann kommt Zeuge Ulrich Schmid, 49, aus Dachau.
    Fazit: Es soll ein Foto von der FP gemacht werden, um an das Herstellungsdatum zu kommen.

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