Jeder Angeklagte kann bis zu 3 eigene Verteidiger verpflichten. Völlig unabhängig vom Gerichtssenat kann er diese bis zu 3 Verteidiger frei wählen, jederzeit entlassen, ganz wie er mag.
Das Gericht kann zusätzlich Pflichtverteidiger bestellen, um den Prozess beim Feuern der Wahlverteidiger durch die Angeklagten fortführen zu können. Siehe auch -wichtig- den 1975er RAF-Prozess: Wahlverteidiger wurden ausgeschlossen, „Zwangsverteidiger“ übernahmen. Wahlverteidiger scnmissen hin, blieben der der Verhandlung aus Protest gegen Abhörmassnahmen gegen sie fern, die Pflichtverteidiger übernahmen. Der RAF-Prozess war nie gefährdet, dank der Pflichtverteidiger, er wurde mit nicht rechtskräftigem Urteil (wegen Revision und der Stammheimer Todesnacht) abgeschlossen.
Sehr wichtig: Die Parallelen erkennen, der NSU-Schauprozess hat sie zum RAF-Prozess, er ist nichts Neues!
Parallelen zwischen Stammheimer RAF und Münchner NSU-Prozeß
ein Gastbeitrag von A.R.
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Das hätte Beate Zschäpe, so sie aussagen hätte wollen, und man ihr die von ihr selbst im Nov 2011 erwünschte Kronzeugenregelung versagte, immer tun können: Einen bekannten Strafverteidiger engagieren, und gegen den Tiefen Staat aussagen. Das hat sie nicht getan, weil man sie zum Schweigen überredete. Ohne schweigende Zschäpe kein NSU-Schauprozess.
Ebenfalls kann ein Angeklagter dem vorsitzenden Richter einen Pflichtverteidiger vorschlagen, der dann bestätigt wird, oder eben nicht.
Passivität in dieser Angelegenheit sei dumm, meint Udo Vetter auf dem „lawblog“:
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2015/02/09/bloss-nicht-nichts-machen/
@Anmerkung hat das gefunden, und kommentiert dazu:
Pflichtverteidiger sind für gewöhnlich geschmeidige „Urteilsbegeleiter“.
Oder wie bereits vor Jahrzehnten vollkommen erschöpfend beschrieben.
www.zeit.de/1978/18/anwalt-als-watschenmann
Der „Zwangsverteidiger“ ist ein Rechtsanwalt, der dem Angeklagten durch staatlichen Hoheitsakt aufgezwungen wird und der gar nicht die Aufgabe hat, ihn zu verteidigen, sondern nur die, den Schein eines ordnungsgemäßen Verfahrens aufrechtzuerhalten. Dies muß begründet werden.
Sie haben neben ihrer Rolle im Auftrag des Mandaten jedoch ein zweite Aufgabe zzu erfüllen, die mit dem Mandaten nichts zu tun hat. Sie haben dafür zu sorgen, daß ein Prozeß mit Anwaltspflicht, der NSU-Prozeß ist ein solcher, obwohl Anwälte gar nicht erforderlich wären, sie haben also die anwaltliche Pflicht dafür zu sorgen, daß der Prozeß nach rechtsstaatlichen Prinzipien abgespult wird.
Im konkreten Fall heißt das, sie haben Sorge zu tragen, daß keine Revisionsgründe in das OLG geschmuggelt werden.
Damit ist das Versagen der 3 Nulpen Zschäpes recht gut nachvollziehbar, die Elfmeter ohne Torwart reihenweise versiebten. Die eine erbärmlich miese Anklageschrift voller Fehler nicht zerlegten. „IST NICHT IHR JOB!“ ?
Aber es erklärt nicht das Versagen auch der Anwälte der anderen 3 schweigenden Angeklagten Wohlleben, Eminger und Gerlach. Kronzeuge Carsten Schultze ist ein Sonderfall, in jeder Hinsicht.
Holger Gerlach und Andre Eminger sind mutmassliche Spitzel, da gelten „besondere Verteidigerstrategien“.
Aber was ist mit Wohlleben? Warum haben ihn die eigenen Verteidiger (Szeneanwälte als Pflichtverteidiger bestellt) so dermassen „verarscht“?
Man lese gründlichst:
ALS RA KLEMKE SEINEN MANDANTEN WOHLLEBEN ANS MESSER LIEFERTE
Ohne das Wohlleben hätte auch nur ein Wort aussagen müssen, hat seine Verteidigung die Großchance der himmelschreienden Widersprüche bei Dönerceskakauf, Übergabe und Bezahlung „weggewischt“, anstatt sie zu thematisieren, zumal diese Widersprüche aktenkundig waren, Carsten Schultze hatte schon ausgesagt, Verkäufer Schultz Aussage war bekannt, aktenkundig bis hin zu BGH-Beschlüssen, die öffentlich verfügbar waren (und sind).
Man muss also fragen, ob „selbst gewählte Pflichtverteidiger“ besser sind als beigeordnete Pflichtverteidiger (Zschäpe), und ob ein Strafprozess überhaupt eine „Wahrheitsfindungsveranstaltung“ ist.
Ist es nicht eher so, dass man als Angeklagter in einem Strafprozess (speziell in Schauprozessen!!) das Anklagenarrativ brav bestätigen muss, um ein mildes Urteil für sich zu erreichen, jedoch seine eigene Rolle im Narrativ klein halten muss?
Zum Beispiel Andre Eminger: Ihm kann nichts passieren, er ist nur der Beihilfe für Gedöns angeklagt, ein Auto ausgeliehen, eine Bahncard weiter gegeben, vor Schlimmerem hat ihn das BKA bewahrt, nachdem es ihn als Paulchen-Videomacher schon am Haken hatte. Videoschnipsel ohne Ende auf EDV 11, und auch noch das hier:
Sein Handy (und das „Fluchthandy Zschäpe“ seines holden Katzentanten-Eheweibs) konnten nicht ausgelesen werden, was die entscheidenden Tage 4.11–8.11.2011 betraf, die 30 Anrufe am 4.11.2011 seien nicht ausgewertet worden, liess das ZDF verlautbaren… Nachrichtenchef Theveßen Ende 2014. Informantenschutz, an solche Dinge denkt man da, und man hat auch Belege, denn am 29.11.2011 war Eminger am Haken des BKA, und ab 30.11.2011 ruderte das BKA zurück. Am 7.12. kamen die am 24.11.2011 beschlagnahmten Eminger-Handys teilgelöscht bei der Bundespolizei in Potsdam an, deren Spezialisten sie auslesen sollten.
Das fünfseitige Vernehmungsprotokoll ist als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ klassifiziert. Aus gutem Grund: Darin berichtet Meier, wie in seiner Behörde im Dezember 2011 im Auftrag des Bundeskriminalamts (BKA) sensible Handy-Daten eines Tatverdächtigen gelöscht wurden. … Er war als Leiter der Abteilung 5 im Präsidium der Bundespolizei für die Informations- und Kommunikationstechnik der Behörde zuständig, die für das BKA auch die Handys mutmaßlicher NSU-Terrorhelfer auswertete. …Er stellte sich die Frage, ob womöglich das BKA einen V-Mann im Umfeld der NSU-Terrorgruppe schützen wollte.
„Wenn das stimmen würde und das BKA jemanden im Umfeld des Trios hätte“, sagte er den Bundesanwälten, „dann hätten wir ein Problem.“ http://www.bild.de/news/inland/nsu/ausschuss-prueft-daten-affaere-28271012.bild.html
sehr genau nachlesbar hier: https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/07/27/den-sack-zugemacht-informanten-susann-und-andre-eminger-wurden-vom-bka-geschutzt/
Anklagewitz Beihilfe Eminger:
Der Angeklagte Andre Emminger
Der Generalbundesanwalt ist davon überzeugt, dass Emminger den Mitgliedern des „NSU“ jahrelang bei der Anmietung von drei Wohnmobilen behilflich gewesen ist, die von diesen zur Begehung eines Sprengstoffanschlages und zwei Raubüberfällen genutzt wurden. Außerdem habe er durch eine Verschleierung der Identität von Zschäpe und durch die Beschaffung von Bahncards dabei geholfen, dass sie sich unerkannt
im Untergrund aufhalten und reisen konnten.
Als eineiiger Zwilling kann Eminger weder mittels DNA noch via Augenzeugen überführt werden, die Anklage gegen ihn ist ein Witz, (wie auch bei „Tarif“ Gerlach!!), also warum sollten seine Anwälte im NSU-Prozess Wahrheitssuche betreiben?
Wie lange hat es wohl gedauert, nach dem 6.11.2011, bis die Ermittler Susann Eminger fanden? 1 Tag, oder doch länger? 2 Tage?
Phantombild der “Katzenkorb-Frau” am 4.11.2011
erstellt am 6.11.2011 Antje H., NachbarinUrsprünglich hiess es, am 4.11.2011, keiner kannte die Frau, die aus dem Haus weglief…
Gerlach und Eminger (dessen Katzentantenweib niemals angeklagt werden wird, denn das war ja „Zschäpe“ da mit den Katzen in Zwickau, Haus hochgejagt etc pp) sitzen nicht in U-Haft, bekommen Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt, da ist alles in trockenen Tüchern.
Carsten (schwuler Kronzeuge, oder auch „VM Tinte oder Tusche“ ?) Schultze und seine ausgewählten Pflichtverteidiger haben ebenfalls nichts zu befürchten und Null Interesse, das NSU-Schwachsinnsphantom der Anklage, NSU Staats-VT 1.0 anzugreifen.
Bei 3 von 5 Angeklagten fällt jegliche Motivation flach, den Schauprozess zu kippen. Wahrheitsfindung fällt aus.
Nur 2 Angeklagte sitzen seit 3,5 Jahren in U-Haft, haben demnach harte Strafen bis hin zur Sicherheitsverwahrung zu befürchten (20 Jahre + bei Zschäpe) bzw. um die 5 Jahre bei Wohlleben, trotz aller positiven Aussagen Carsten Schultzes:
Wohlleben muss einen Deal haben, den er brav absitzt. Anders ist das „Versagen“ seiner Anwälte nicht zu erklären.
Haben Sie oben den „Klemke ans Messer-Link“ gelesen?
Natürlich nicht 😉
Zitat daraus:
Steht alles da:
http://openjur.de/u/433686.html Also: Die Uwes bestellen ne Waffe mit Schalldämpfer, aber Carsten Schulze sagt aus, der Schalldämpfer sei nicht von ihm bestellt worden, und die Uwes seien bei der Übergabe der Waffe überrascht gewesen, weil ein Schalldämpfer dabei war.
Der Verkäufer Andreas Schulz “Madley-Laden in Jena” sagte aber aus, der Schalldämpfer sei bestellt gewesen.
BGH in Sachen Wohlleben, Quelle wie vor. Nein, der Schalldämpfer war nicht bestellt.
Warum sitzt Wohlleben immer noch in U-Haft?
“Leise schiessen im Keller” wäre auch ein Grund, eine Waffe mit Schalldämpfer zu bestellen.
Warum ist “Schalldämpfer = Mordabsicht”?
Jetzt verstanden? Wer diese himmelschreienden Widersprüche nicht vor Gericht zum Zerfetzen der Anklagemärchen nutzt, sondern die Aussage des Verkäufers aktiv verhindert, ihn also nicht vorführt und seinen Mandanten aus dem Knast holt, wie RA Klemke es tat, der hat einen Deal mit Bundesanwaltschaft und Staatsschutzsenat.
Es bringt also rein gar nichts, solchen Anwälten Nachhilfe in Sachen „NSU-Fehler und hingebogene Beweise“ zu erteilen, wie das 2 mal geschehen ist seitens Mitgliedern des Arbeitskreises NSU. Im Gegenteil, es schadet nur, denn man selbst ist der Ausgehorchte in diesem dreckigen, hochgradig konspirativem Spiel. auf das man sich niemals hätte einlassen dürfen. Exakt so war das bei der „Verteidigung Wohlleben“.
fatalist benutzt intern dafür den Begriff „VS-Scheisse“, denn er ordnet solche Deals gern plakativ zu, wohl wissend, dass man dazu den VS gar nicht benötigt, eine weisungsgebunde Bundesanwaltschaft kann das mit handverlesenen Staatsschutzrichtern auch ganz ohne den VS, das ist geübte Praxis seit 50 Jahren. VS war vorher, als man die Eminger-Handys teillöschte, dort passt das eher hin. Staatsschutz und Geheimdienste waren am 4.11.2011 konspirativ am Ende ihrer Tätigkeit, und nicht etwa am Anfang, den Rest erledigten Ermittler samt Einflüsterern „MAD und BND in Eisenach (Ramelow) etc pp.
Und was hat das mit den Pflichtverteidigern und den Wahlverteidigern zu tun?
Ne ganze Menge.
Unter den Regisseuren aus der Exekutive („Tiefer Staat“. also Regierung, BKA, BfV, BAW etc.) ist der NSU-Prozess kein Wahrheitsfindungsorgan, er hat mit der Aufklärung der angeklagten Verbrechen sehr wenig zu tun. Deals sind das Gegenteil von Aufklärung. Sie werden geschlossen, um Aussagen zu verhindern und Schauprozesse zu ermöglichen. Exakt das passiert in München.
Deals und Absprachen hinter dem Rücken der Hauptangeklagten?
Wie bitte? Heimliche Gespräche Richter-Verteidiger?
Unter anderem offenbarte der Vorsitzende Richter interne Gespräche mit den bisherigen drei Verteidigern. Demnach gaben diese ihm gegenüber an, die in dem Verfahren beharrlich schweigende Zschäpe niemals an einer Aussage gehindert zu haben. Grasel wiederum gab an, seine Mandantin habe nichts von den Gesprächen zwischen dem Gericht und den drei alten Verteidigern gewusst.
Ist das legal?
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Und Deals gibt es nicht nur in München. Bei gesellschaftlich relevanten Schauprozessen ist es oberstes Gebot für die Angeklagten, das (politisch oder auch historisch vorgegebene Grundnarrativ der Zeitgeschichtsschreibung) keinesfalls anzugreifen, sondern es zu bestätigen oder (nicht ganz so strafmildernd) zu beschweigen, um ein günstiges Urteil zu erreichen. Die eigene Rolle „beim Geschehen des grossen Bösen“ muss klein werden, unbedeutend, und da helfen Deals mit Anklage und Gericht. Am Ende zahlen sich Deals und genehme Aussagen immer aus… auch Schweigen kann ein Deal sein… für das NSU-Schauspiel ist Schweigen der 4 Angeklagten essentiell wichtig. Also schweigen sie…
Welche Art von Verteidigern da auflaufen, ist nebensächlich, solange die sich an die Regeln des politisch-historischen Schauprozesses halten, und an die geschlossenen Deals.
Das ganze endlose Gedöns um Zschäpes Verteidiger geht total am Wesentlichen vorbei und erfüllt somit das Ziel: Nebengleise, Desinformation, Ablenkung.
In München läuft seit Jahren ein Schauprozess ohne Beweise, von offensichtlich untergeschobenen und konstruierten Beweisen mal abgesehen. Der lebensnotwendige Deal dazu heisst: Die Angeklagten müssen schweigen, egal wie haarsträubend die Anklagefehler auch sind. Nur der Kronzeuge sagt aus, alle Anderen schlucken den Schwachsinn den er aussagt, und es wird allen nützen. Die Antifa-Nebenklage macht Netzwerk-Gedöns, welches dann auch der Qualitätspresse gefällt, die das Gedöns endlos aufbläst. Identische Interessen bei Medien und der Bundesregierung und der Linken. Fällt das gar nicht auf? Die Dreifaltigkeit feiert fröhliche Wiederauferstehung. Cui bono?
Verlierer sind der Rechtsstaat, die Opferfamilien (Geld und Liebe der Antifa kompensieren ja so prima…), und das deutsche Volk, weil jeglicher Patriotismus verunmöglicht werden soll angesichts der Invasion Deutschlands durch Balkanmuslime, Arabermuslime und Asylneger. Der NSU-Betrug als gesellschaftspolitisch inszenierte Antwort auf Sarrazins Zustimmungsraten von um die 80% im Jahr 2010… das schrie geradezu nach Neonazi-Rassismusmorden. Fiat Rassismusmorde!
Die Uwes haben halt Pech gehabt. Selber Schuld, hätten 2003/2008 wieder auftauchen können, ganz legal, Kollateralschäden sind im politischen Kampf nun einmal unvermeidbar… das Ziel heiligt die Mittel?
Die politische Klasse der BRD verrät das deutsche Volk insgesamt, es ist nicht nur Mutti und die CDU. Das predigen nur Einfaltspinsel.
Der Verfassungsrechtler meint dazu:
Es ersetzt sie sogar, es tauscht das Volk aus. Der Widerstand ist erst gerade im Werden, oder erleben wir bereits die nächste staatsangezettelte Aktion?
V-Männer machen Brandsatzserie gegen unkontrollierte Asylschwemme, also eigentlich gegen deutsche Patrioten, um jeglichen (und dringend nötigen) politischen Widerstand zu diskreditieren, made by Verfassungsschutz?
Antifa-V-Leute und rechte V-Leute vorneweg?
Spannende Zeiten. Nachtigall, ick hör Dir trapsen… diesem System ist Alles zuzutrauen. Wirklich alles.
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Die Nichtentlassung unerwünschter Verteidiger ist natürlich unschön und macht das Verfahren aus rechtsstaatlicher Sicht sehr angreifbar und gäbe Zschäpe gute Chancen für eine Revision, es sei denn – – – sie wird freigesprochen.
Ein Freispruch könnte durchaus im Sinne des Systems sein: Die Beweislage für eine Mordanklage ist ohnehin mehr als dürftig – und von der Regie her reicht es ja vollkommen, daß die Mörder die zwei toten Uwes sind.
Die Opfer und ihre Anwälte wären auch – sogar doppelt – zufrieden: haben gutes Geld bekommen, und dürfen sich – zusammen mit allen Antifaschisten – weiterhin über die bösen Faschisten in Staat samt Justiz ereifern und empören.
Damit die Parallele zu Stammheim nicht zu deutlich ins Auge springt, wird das Drehbuch ein bißchen abgewandelt: Zschäpe stirbt nicht im Gefängnis, sondern erst kurz nach ihrer Entlassung, – zur Zeit ist ja Lungenembolie bei jungen Leuten „beliebt“ – und alle Probleme sind gelöst.
Wäre es nicht interessant, Horst Mahler zu seinem Aktenstudium und Wissen über RAF und Geheimdienst zu befragen? Hat „man“, weil das ja nicht möglich sein soll, auf Horst Mahlers Antrag auf 2/3-Entlassung deshalb so heftig reagiert: erst mit Androhung einer psychiatrischen Untersuchung, dann mit schlechter medizinischer Behandlung, die jetzt zur Amputation des Fußes und einem insgesamt sehr kritischen Zustand führte ?
Ein Fortschritt ist offenbar erreicht: daß so etwas oder auch eine Aktenmanipulation durch GBA und BKA durchaus nicht mehr „einfach undenkbar“ sind.
Wie die RAF-Gründung vom Sicherheitsapparat der CIA (lies: Westberliner LfV) und der Stasi gefördert wurde, das wäre wirklich interessant zu erfahren.
Zschäpes Verhalten ist nur durch die Tätigket als V-Frau zu erklären.
Hat dies auf nwhannover rebloggt.