2 Feuerwehrautos, Sanitäter und/oder Notarzt am Wohnmobil

Wenn viele Leute mitmachen, dann kommt auch was dabei raus:

THW: Blaue Autos…  aber: dicht daneben ist auch vorbei?

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2 Feuerwehrautos, 1 THW-Auto:

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siehe: http://bos-fahrzeuge.info/einsatzfahrzeuge/25115/EF-30358_-_MB_Vario_814_D_-_Tatortfahrzeug_LKA/

Kurze Anmerkung: THW war nicht vor Ort, das blaue Auto ist Polizei, nämlich das Tatortfahrzeug des LKA Thüringen. Gut erkennbar an den eigenwilligen Signalhörnern zwischen den Blaulichtern.

Also kein THW. Danke „q“.

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Notarzt am Wohnmobil: Oder Sani? Müssen doch 2 sein, oder nicht? Ist der Arzt „drinnen“?

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https://www.youtube.com/watch?v=DQ154icfMXc

Gesucht wird noch das hier:

Ich suche immer noch die Live Nachrichten, wo sie das brennende Womo von oben zeigen.
Also es war auf jeden Fall im Fernsehn zu sehen, das weißt du doch auch oder???

Was haben wir? (Bilder voriger Blogbeitrag)

1. Foto mit dem RTW: Das Feuerwehrauto ist das LF8 der FF Stregda. Da es ausparkt, ist dies offensichtlich beim Abrücken, also gegen 12:40 Uhr. Im Vordergrund sieht man das rechte Rücklicht des Streifenwagens der beiden ersten Polizisten (MB Vito). Der RTW ist also ein Stück zurückgefahren und hat dann “an der Leite” geparkt.

2. Foto: das TLF der BF Eisenach beim Zurücksetzen von der ersten Position mitten auf der Kreuzung auf einen seitlichen Parkplatz “an der Leite”. Beide Positionen gut zu sehen in Akte 4-1-2.

Noch ein Hinweis zum Rettungsdienst: von “Notarzt” habe ich noch nichts gesehen. In einem RTW fährt kein Arzt mit, sondern 2 Rettungssanitäter/-assistenten. Die haben auf der Jacke “Rettungsdienst” o.ä. stehen. Ein Notarzt hat immer “Notarzt” draufstehen. Wenn tatsächlich einer da war, dann muss es ein 2. Fahrzeug geben, ein NEF. Das ist meist ein PKW/Van. Ist deshalb relevant, weil “nur RTW, kein NEF” bedeutet, dass nicht mit schwer Verletzten gerechnet wurde (seitens der Leitstelle). Typisch wäre dies z.B. auch einfach zur Absicherung der Feuerwehr. Da kommt oft bei Bränden einfach ein RTW mit. Wenn auch nur der Verdacht auf “Brand mit Menschenleben in Gefahr” bestanden hätte, wäre definitv ein NEF gekommen.

Wichtig ist und bleibt:

In den Akten gibt es keine Sanitäter. Es ist völlig unklar, was die dort gemacht haben, und ob sie überprüften, im Wohnmobil, ob die Männer darin tot waren.

Sie könnten Augenzeugen sein, auch für die vorhandenen Verletzungen und Waffen, man muss sie vorladen und befragen, was dort wirklich in welcher Reihenfolge sich abgespielt hat.

Die Anlieger nicht vergessen, auch die müssen aussagen.

Vielen Dank allen Findern!

Noch ein Nachtrag:

Simulation mit Simulanten

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19 comments

  1. Wenn schon jemand von RTW und NEF und möglichen Besatzungen spricht, dann doch bitte richtig. Auf einem RTW kann der Fahrer ein Rettungssanitäter sein, der zweite Mann muss aber der höherqualifizierte Rettungsassistent sein. Auf dem Bild sind 3 Personen des Rettungsdienstes zu sehen. Erklärlich wird das dadurch, dass der Fahrer des NEF nur ein Rettungsassistent sein darf und die Feststellung des Todes nur durch einen approbierten Arzt erfolgen kann. Eine durchaus mögliche Konstellation wonach 3 Personen auf dem RTW gewesen sein könnten, wäre nur dann der Fall, wenn eine der Personen ein Praktikant war. Das ist jedoch aufgrund der zu treffenden Todesfeststellung auszuschließen.

    Es müssen somit 4 Personen des Rettungsdienstes vor Ort gewesen sein.

    Wäre das Wohnmobil, so absurd das auch klingt, ohne Todesfeststellung durch einen Arzt ausgeführt worden, so hätte würden mehrere Ordnungswidrigkeiten und Straftaten durch Polizisten vorliegen. Auch die Rettungsassistenten hätten hier evtl. Ordnungswidrigkeiten und Straftaten begangen. Zum Vergleich hilft ein Blick in das entsprechende Gesetz http://landesrecht.thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&query=BestattG+TH&psml=bsthueprod.psml&max=true&aiz=true oder auch diese Ausführung

    Maßgeblich ist hierbei in jedem Fall § 6 Durchführung der Leichenschau
    (1) Die Leichenschau ist unverzüglich durchzuführen. Die Leichenschau soll an dem Ort, an dem die Leiche aufgefunden wurde, vorgenommen werden. Der Arzt und die von ihm hinzugezogenen Helfer sind berechtigt, jederzeit den Ort zu betreten, an dem sich die Leiche befindet. Ist an diesem Ort eine ordnungsgemäße Leichenschau nicht möglich oder zweckmäßig, kann sich der Arzt zunächst auf die Feststellung des Todes, des Todeszeitpunkts und der äußeren Umstände beschränken. Er hat sofort einen vorläufigen Totenschein auszustellen und sodann die Leichenschau an einem hierfür besser geeigneten Ort fortzusetzen.

    Ergo: Es muss ein Arzt vor Ort gewesen sein.

  2. Scheint so, als wäre das ganze als Übung geplant! Wo sind die ganzen Gaffer? Nirgendwo Menschen – weder auf dem Balkon, Fenster oder Straße – wie ausgestorben. Wäre auch interessant, wann der Abschleppdienst kontaktiert wurde. Ermittlungsbeamte benötigen schon etwas Zeit, da wird der Abschleppdienst zuletzt gerufen.

  3. Der blaue Einsatzwagen könnte auch ein Wagen der Kriminaltechnik sein. Seltsam, dass er unverrichteter Dinge wieder abfuhr… müsste man abklären

    1. die Tatortgruppe, falls das der Wagen ist, die rückte nicht wieder ab, ganz im Gegenteil…

      Um 14:12 Uhr erschien die Tatortgruppe des TLKA vor Ort. Durch Herrn PD Menzel und den Unterzeichner erfolgte die Einweisung in die Lage. Es wurde zunächst festgelegt, die Sektion der Leichen und
      die kriminaltechnischen Maßnahmen am Wohnmobil der Tatortgruppe zu übertragen und möglichst zeitlich parallel ablaufen zu lassen.

  4. Kurze Anmerkung: THW war nicht vor Ort, das blaue Auto ist Polizei, nämlich das Tatortfahrzeug des LKA Thüringen. Siehe hier. Gut erkennbar an den eigenwilligen Signalhörnern zwischen den Blaulichtern.

  5. Auf dem Foto sind 3 Mitarbeiter vom Rettungsdienst zu sehen. Alle haben die gleichen Hosen und das blaue DRK-Oberteil an.Einer trägt nur seine Weste. Da sie noch Handschuhe tragen , waren sie auch im Einsatz.Es könnten die Besatzung RTW
    und der Fahrer NEF sein. Der Notarzt ist zu diesem Zeitpunkt ohne Assistent bestimmt nicht im Wohnmobil.Er muss aber vor Ort sein.

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