NSU: Mord in Heilbronn – ein Fazit zum Fazit

übernommen von DIE ANMERKUNG

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In einem dreiteiligen Gastbeitrag für den Blog von Fatalist und dem Arbeitskreis NSU wurde diskutiert, welches Geschehen um den Mord an Michelle Kiesewetter und dem Mordversuch an Martin Arnold denkbar ist, wenn man den Ordner 53 der Akte Heilbronn zugrunde legt und die darin enthaltenen Ermittlungsergebnisse als gegeben nimmt.

Auch wenn sich die Fleuropgrüße, Geldspenden und Heiratsanträge in überschaubaren Größen hielten, somit beherrschbar sind und kein Anlaß für einen Nachschlag gegeben ist, seien einige Dinge erklärt.

Zum ersten geht es um die Ende November 2011 vom stern in die Welt gesetzte Geschichte mit den Agenten der DIA. Wer in Logik gut drauf ist, hätte sie schon damals als spinnert entlarven können, was auch relativ schnell geschah, denn wie wollen Agenten right wings operatives beim shooting identifizieren? Anders gesagt. Die Behauptung konnte erst in dem Kontext aufgestellt werden, als der Mord von Heilbronn auf den Leichen von Böhnhardt und Mundlos entsorgt wurde, als von hochrangigen Staatsdienern ohne Ermittlungsergebnisse festgelegt wurde, daß es so zu gewesen sein hat.

Anhand der Akten Heilbronn läßt sich eine Feststellung zweifelsfrei treffen. Die Ermittler der SoKo sind jeder Spur nachgegangen, selbst der hoffnungslosesten, haben sogar den schwerhörigen Opa im 500 Meter entfernten Altenheim als Ohrenzeugen gehört, da er die beiden Schüsse vernommen haben will. Wären sie auch nur im Ansatz auf Nazis, Rechte, Hools, Berufsverbrecher usw. gestoßen, sie hätten auch dieser Spur dreifach untersucht und verfolgt und hätten die Täter letztendlich auch eingefangen. Haben sie aber nicht.

Um noch deutlicher zu werden. In den Akten Heilbronn gibt es bis November 2011 keine Nazi-Spur. Das heißt ganz klar, daß es Böhnhardt und Mundlos nicht waren. Sie waren es auf Verlangen von Range und Ziercke und nach einstimmigen Beschluß der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Alles ohne Ermittlungen, wie gesagt.

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[der Tag der Preisgabe des Rechtsstaates und der Unschuldsvermutung durch das Parlament, Anm. fatalist]
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Ja, sie haben doch aber die Dienstpistolen der beiden Polizisten im Wohnmobil gefunden, mag man einwenden. Haben sie das wirklich, oder war das schon der erste große Betrug von Staatsdienern unter Zierckes Führung? Gerichtsfest belegt ist bezüglich der Waffen eigentlich nur, daß sich auf dem Schlitten der Waffe die Seriennummer befand. Alles andere sind Erzählungen.

[bei Pistole Kiesewetter und bei Pistole Arnold derselbe „Fehler“ des BKA, Anm. fatalist]
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Wenn es in viereinhalb Jahren Ermittlungen keine Spur auf Nazis gab, dann ist es nur hollywoodlike vermittelbar, daß die DIA-Agenten sie mit ihren rattenscharfen Ideologie-Ferngläsern als Rechtsflügler erkennen konnten. Wenn aber der Zeitpunkt gekommen ist, daß weitgehend Meinungsgleichheit zur Frage besteht, daß es Nazis gewesen sein müssen, dann kann man auch ein solches Geheimprotokoll aus dem Ärmel zaubern. Es hat ja damals auch allen genutzt.

Nun hatten wir in unserem Exkurs einen andere Version dargestellt, die sich eng an den Ordner 53 anlehnt, weswegen es DEA-Agenten sein müssen, deren Beschäftigung die Jagd auf Drogen-Gangster oder deren Geld ist.

Ergibt sich diese These zwingend aus den Ermittlungsergebnissen? Natürlich nicht, sie steht ja so nicht in der Akte. Sie ist das Ergebnis einer Interpretation der Ermittlungen mit der Vorgabe, einen plausiblen Ablauf des Geschehens herzuleiten, der begründet, warum der Mord nicht aufgeklärt werden darf. Mit dieser Prämisse haben wir eine Erklärung dahingehend abgeliefert, daß er nicht aufgeklärt werden darf, weil das höhere Staatsinteressen in erheblichem Maße gefährdet. Kiesewetter und Arnold sind der Kollateralschaden der bedingungslosen Unterordnung unter die Interessen der USA, in diesem Falle der DEA.

Ja, aber ist das nicht etwas zu hoch gegriffen? DEA, USA, Terrorismus? Nun, deswegen hatten wir auf „Cobra“ von Frederick Forsythie verwiesen. Der Thriller erklärt die Problemlage so, daß es auch kriminelle Laien verstehen.

Geht es nicht doch einen Nummer kleiner? So wurden wir gefragt. Ja, es geht. Machen wir aus den globalen Weltenläuften lokale und verbleiben im Mafia-Ländle.

Die Drogenfahnder des Landes waren einem dicken Ding auf die Spur gekommen und hatten an mehreren Stellen erfolgreich ihre Enterhaken verankert. Die Ermittlungen erweisen sich als schwierig, denn die Drogenmafia operierte unter größter Geheimhaltung und Vorsicht. Nichtsdestotrotz war man an der Bande dran, als am 25.04.2007 die Übergabe des Heroin-Autos erfolgte.

Die Situation eskalierte ohne Vorzeichen, so daß der Mord nicht verhindert werden konnte.

[die Listen von 10 Ringfahndungsposten verschwanden spurlos, sämtlich der BePo Böblingen, Anm. fatalist]

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Bereits einen Tag später wurden die Audi-Benziner mit MOS-Kennzeichen von der Fahndung ausgeklammert.
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Nun stellt sich wieder die Frage, warum der Mord nicht aufgeklärt werden darf? Aus Gründen des höherwertigen Staatsinteresses. Die teure und lukrative Operation in der lokalen Drogenszene war weitaus wertvoller und karrierefördernder als den Mord aufzuklären. Die Mordaufklärung hat hinter den Interessen hochrangiger LKA-Beamter und des Innenministeriums zurückzustecken.

Die [Benziner-] Audis wurden deswegen aus dem Rennen genommen, damit die Drogenspur der verdeckten Operation nicht in den Akten der Wald- und Wiesenpolizei auftaucht, entweder weil dann das Heroin-Auto und die Garage bekannt geworden wären oder aber weil das Observationsteam mit seinem unauffälligen Zivil-Kennzeichen aufgeflogen wäre, einschließlich der gesamten Sonderausstattung, über die der Audi verfügte.

Man muß die DEA-Agenten nur durch die LKA-Spione ersetzen und kommt zum gleichen Ergebnis.


Akte Heilbronn, Ordner 53, S. 144
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Erst im August 2011 war ungefähr klar, in welche Richtung sich die Ermittlungen bewegen müssen, um die Heroinspur abzuklären. Dazu wurde ein detaillierter Ermittlungsplan ausgearbeitet, der sich in folgendem Fazit erschöpft.

Geplante weitere Maßnahmen zum Hinweis vom 03.08.2011

Diese gesamten geplanten Ermittlungen zum Hinweis vom 03.08.2011 der VP wurden lediglich im ersten Ansatz durchgeführt, da sich durch die Ereignisse des 04.11.2011 die weiteren Ermittlungen erübrigten.

Nein, durch die Ereignisse am 4.11.2011 erübrigten sich die Ermittlungen nicht. Sie wurden schlichtweg verboten.

Die Mitglieder der SoKo wissen, wer welche Ermittlunsgrichtungen anwies bzw. untersagte.

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Vielen Dank, das ist sehr gut!

Aber Du bist noch nicht entlassen… 😉

blonder-vp22

Die Spur 22, der V-Mann der Polizei, gab noch am Tag des Mordes einen der Hinweise auf den blauen Audi mit MOS-Kennzeichen, in den ein blonder Mann hinein gehechtet sein soll, während der Fahrer ihm „dawai, dawai“ zurief, Russisch für „schnell, schnell“. Den blonden Mann beschrieb die VP „mit einem Tattoo auf dem Unterarm, ein Kreuz auf einem Hügel„.

moser

Wenn wir also schreiben, dass das der Zeuge Anton Moser ist, dann hat das seinen Grund.  Das Problem: Gesehen 14:30 Uhr, zu spät, 30 Minuten oder länger nach dem Mord, unbewaffnet…

101

@Anmerkung: Eine Trugspur? Ebenso wie die Moldawierin und ihr polnischer Begleiter, mit denen der Zeuge VP Anton Moser nach dem Auffliegen des Wattestäbchen-Phantoms 2009 ankam?

mo4 mo5

Ist es nicht vielmehr richtig, dass die „3 Männer die eine gesperrte Brücke hinauf rannten“ (Zeugenaussage, tatzeitnah) in Verbindung mit dem Audi 80 mit MOS-Kennzeichen und den 3 Russen des Zeugen Cetinkaya die „echten“ Zeugenaussagen sind?

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Und dann haben wir noch die 3 Russen im Audi 80 mit MOS-Kennzeichen 2 km weg vom Tatort,die Stunden vor dem Mord rauchten in der Hafenstrasse, und man sammelte später 4 Zigarettenkippen und ein silbernes Feuerzeug ein:

Kippen SO 11.2 ff, Feuerzeug SO 11.1:

Warum wurde das “3 Russen”-Feuerzeug ausgetauscht? Es ist nicht silber, sondern schwarz, und bunt beklebt.

https://sicherungsblog.wordpress.com/2015/02/18/heilbronn-tatort-theresienwiese-die-kt-antrage-und-ergebnisse-teil-4/

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Immer dann, wenn Asservate ausgetauscht werden, die auch noch Fingerabdrücke aufweisen, dann muss man hellhörig werden.

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