Am 30.6.2014 wurde bereits veröffentlicht, dass man schon 2008 von 66 Ceska 83 mit verlängertem Lauf wusste.
Ebenfalls hatte man schon 2008 Informationen, dass in der CZ illegal solche Waffen bis 1998 umgebaut wurden, und dass Ende der 1980er Jahre ein Mann in der PLO-Vertretung Ostberlin solche Ceska 83 mit Schalldämpfer illegal verkauft hatte.
Wer das Alles nicht berücksichtigt, nämlich die Existenz ganz anderer Quellen für den Erwerb solcher Waffen, der muss scheitern.
.
Davon wusste halb Polizei-Deutschland, denn es steht hier drin:
http://nsu-leaks.freeforums.net/thread/362/original-akten-vom-server-putinland
.
Auch wenn das der OLG-Stadel zu München nach den bereits angehörten Schweizer Staatsanwälten, Polizisten, Richtern etc. in Sachen 2012er Vernehmungen des „Ceska-Müller“ noch weitere Zeugen aus der Schweiz vorlädt,
202. Tag: 23. April 2015: 13:00 Uhr Anton J. (Ermittlungen Schläfli & Zbinden)
sollte man vielleicht doch einmal zur Kenntnis nehmen, dass es nach umfangreichen Ermittlungen (samt U-Haft) keine Anklage gab, da es keinen einzigen Beweis gibt, dass Anton Peter Germann und Hans-Ulrich Müller mit der Beschaffung der angeblichen Ceska 034678 aus Zwickau irgend etwas zu tun haben.
Bevor also das Gericht 2014 in die Schweiz reiste, um dort Gala-Vorstellungen zu geben stand bereits fest, dass es genau NULL Beweise gab, achten Sie mal auf das Datum:
Das Verfahren wegen Beihilfe zu Mord und Unterstützung einer kriminellen Vereinigung gegen zwei Männer aus dem Berner Oberland werde nicht zu Anklagen führen, berichtete der Zürcher „Tages-Anzeiger“ am Mittwoch unter Berufung auf Polizei- und Justizkreise. Die Staatsanwaltschaft äußerte sich dazu vorerst nicht.
„Trotz umfangreichen Ermittlungen fehlen die Beweise“, zitierte die Zeitung aus einem Polizeibericht. Die beiden Männer waren verdächtigt worden, in der Schweiz die tschechische Pistole vom Typ Ceska 83 besorgt zu haben, mit der die rechtsterroristische Gruppierung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) neun ihrer zehn Opfer umbrachte.
.
Man kam auf die „glänzende Idee“, dass „Ceska-Müller“ die Dönerceska nach Thüringen gebracht haben könnte, weil der Müller nach der Wende einen Autohandel bei Apolda betrieb, und er Enrico Theile aus der Böhnhardt-Jugendbande in Jena kannte, und entwickelte so -beim BKA- die total irrsinnige Stafette mit der Schweizer Luxik-Ceska, die man seit 2008 (Hülsenbodenspuren-Lüge) vorbereitet hatte, und die man dann 2010 via TV bundesweit verkündete.
Gegen den erbitterten Widerstand der BAO Bosporus, die das für Betrug hielt, denn: Alle Waffen dieses Typs sind gleich, fast ununterscheidbar, und man vermutete als Tatwaffe eine STASI-Ceska, und nicht eine Waffe aus der Schweiz.
die Ceska, die es gar nicht gibt, Baujahr 1992
(dürfte ein umgebautes Exemplar sein)
Wahr ist, dass „Ceska-Müller“ mit einer -in der BRD ihm nicht erlaubten- Pistole in Thüringen erwischt wurde, die er als Schweizer legal besass. Eine Ruger Pistole 9*19 mm. Daraus machte man eine Ceska-Stafette ohne jeden Beleg, ein reines Fantasieprodukt, welchem die Lügenpresse und die Anklage samt Nebenklage hinterher hechelt.
.
Fakt ist auch, dass das BKA in Persona KHK Jung, KOR (Kinderporno Edathy-auf Listen-Überseher) Hoppe und Präsident Ziercke den Bundestag angelogen hat, denn die angebliche Tatwaffe 034678 wurde im Ladengeschäft verkauft, gegen das bereits 1998 ermittelt wurde wegen Waffenschacher. Einschl. schwarzgehandelter Waffenerwerbskarten und ungeprüfter Papiere (Ausweise etc) wurden Ceska 83 SD, Kaliber 7,65 mm, unter anderem die Exemplare 034671 und 034678 an Unbekannte (wohl aus Deutschland) verkauft.
Waffenbuch original:
Versand steht da nicht, sondern dort steht „Germann“. Versand steht oben drüber… verkauft im Laden samt gefälschter Unterschrift. Die gesamte BKA-Erzählung stimmt nicht, Falschaussagen inklusive. Der Beweis „Dönermordwaffe“ fehlt sowieso.
so sieht die „echt“ aus…
.
Die Anzahl dieser Waffen ist nicht bekannt. Die Mordwaffe(n) Ceska 83 sind bisher nicht aufgefunden, und nicht nachgewiesen. Man tut nur so als ob…
.
Lebensversicherung?
😉
(weiss wirklich nicht mehr, wo ich dieses Foto her habe, es ist nur ein Scherz. stammt aus dem Internet)
Hat dies auf lotharhschulte rebloggt.
Hat dies auf Marcels Space rebloggt und kommentierte:
#NSU
Hat dies auf Oberhessische Nachrichten rebloggt.
Hat dies auf Grüsst mir die Sonne… rebloggt.
Nur weil es bisher noch niemand angesprochen hat, wer in der BRD eine Schußwaffe „findet“, zu deren Erwerb eine Erlaubnis erforderlich ist, im Volksmund eine „scharfe Waffe“, und eine Pistole im Kaliber 9 mm Para/Luger IST eine solche,
der hat diese „unverzüglich einem Berechtigten zu überlassen“!
Dazu:
1. Das Ding (= die Pistole) ein, zwei Jahre irgendwo zu bunkern ist auf gar keinen Fall mehr „unverzüglich“!
2. Auch Rechtsanwälte und abgehalfterte Professoren sind im Sinne dieser gesetzlichen Bestimmung KEINE „Berechtigten“!
Viel Spaß beim Abfassen von Bußgeldern/Strafbefehlen! 😀