Übernommen von Die-Anmerkung, 22.01.2015
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Ehe es in der Fülle der Empfehlungen untergeht, sei auf einen lesenswerten Artikel von Hadmut Danisch verwiesen, mit dem er die Korruptheit am Bundesverfassungsgericht nachweist. Wir zitieren daraus nur den Schluß, denn ausschließlich seine Definition von Korruption interessiert uns momentan, auch wenn die gesamte Abhandlung studiert werden sollte.
Ich halte mich dabei an die Definition von Transparency International:
Korruption ist der Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil.
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Ein Nischenprodukt auf dem Zeitungsmarkt hat sich kürzlich mit Fatalist und dem Arbeitskreis NSU beschäftigt und so auch dem letzten Mitglied von Jugend forscht mit der Nase auf ein spannendes Forschungsthema aus dem kriminellen Milieu gestoßen. Wenn es Jugendliche und Altgewordene noch nicht wußten, dann wissen sie es spätestens seit dem Artikel.
Any press is good press as long as they spell the name right.
Egal was die Presse über mich schreibt, Hauptsache, sie schreiben meinen Namen richtig.
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In der Redaktion einer großen deutschen Illustrierten bekommen sie heute noch Heulkrämpfe, wenn sie an den gigantischen Werbeerfolg ihres Artikels über den Fatalisten zurückdenken. Die Nummer passiert denen so schnell nicht wieder.
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Da der Redaktion der Zeitung die Namen von Mitgliedern des Arbeitskreises NSU bekannt sind, ist anzunehmen, daß ihnen auch die Kontaktdaten bekannt sind, die, so nicht vorhanden, dem öffentlichen Forum entnommen werden könnten. Die kleine Zeitung aus Berlin verzichtete jedoch auf Möglichkeiten des Kontaktes, Fragestellungen, Interviews usw. und hat stattdessen einen Glashausreport veröffentlicht. Somit befindet sich das kleine Magazin aus dem Herzen der Hauptstadt in trauter Eintracht mit den Großen der Branche, die Angst vor der Wahrheit haben.
Der 5-Sterne-Mod war über derlei unhöflichen Journalismus leicht erzürnt, daß er Attacke vom 2-Sterne-Schriftsteller forderte, die kleine Hauptstadt-Redaktion darauf hinzuweisen, man könne bei ihm das Begehr auf Interview einreichen, es werde in jedem Falle sehr wolhlwollend geprüft. Und höflich ist er obendrein.
Im folgenden wird sich, unter Auslassung brotloser Zeilen, Satz für Satz durch den Artikel gehangelt, den es nur für Geld gab*.
Von der Wangerin, der Frau die ihren eigenen FB-Account hackt 😉
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Die Zeitung „Junge Welt“ befasste sich am 14.01.2015 mit dem für sie undurchdringlichen Phänomen von Fatalist und dem Arbeitskreis NSU und titelte:
Verwirrspiel mit Methode
Sagen wir mal so. Es handelt sich eher um Aktenkunde mit leicht chaotischem System, die, da dem Chaos geschuldet, zwingend Verwirrung stiften muß. Das ist ein Wesensmerkmal von Chaos.
Unschuldsvermutung nur für Deutsche: Fatalist und der Arbeitskreis NSU interpretieren im Netz geleakte Aktenteile. Tenor: Die Mörder waren doch Ausländer.
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Das mag die Autorin so behaupten, daß der AK NSU eine Unschuldsvermutung nur für Deutsche postuliert, sie verzichtet allerdings auf Belege. Einer würde ja reichen, der das gerichtsfest erhärtet. Auch daß die Mörder Ausländer waren, ist eher ein Phantasieprodukt der Redakteurin, denn eine Aussage des Fatalisten.
Leute, die relativ gut in der Materie drinstecken, hätten den Teaser des Artikels gänzlich anders formuliert. Ein Vorschlag ginge so:
Interpretation im Netz geleakter Aktenteile durch Fatalist und dem Arbeitskreis NSU: Version der Bundesanwaltschaft zur Täterschaft der Angeklagten wird stark bezweifelt. Tenor: Kriminalpolizei lag ursprünglich richtig.
Obzwar Fotos außer den Urheberangaben keine Betextung nötig haben, wurde das dem Artikel zugeordnete Foto aus dem Gerichtssaal mit einer Interpretation versehen.
Blogger Fatalist versucht, rund um den NSU-Prozess mit einer sehr eigenen Interpretation Verwirrung zu stiften
Das ist doppelbödiges Deutsch und leicht mißverständlich, in beiden Versionen allerdings falsch. Mit welcher Interpretation sollte ein Blogger denn an die Öffentlichkeit treten? Das wäre eine Frage. Mit der der Bundesanwaltschaft? Oder jener der Jugendzeitung? Welche andere als die eigene Interpretation kann Fatalist denn anbieten, so er sich nicht die Interpretation anderer Interpreten zu eigen macht?
Die Version zwei steigt in die Feinheiten der deutschen Sprache ein und und stellt auf das vorangestellte „sehr“ ab. In dieser Notation gelesen, rutscht die Aussage arg ins Negative, unterstellt, daß Fatalist das nicht dürfe, höchstens bis zu einem gewissen Grade, aber nie darüber hinaus gehend. Es ist dieses Süffisante … „der hat ja eine sehr eigentümliche Sichtweise“ … was in der raffiniert gewählten Formulierung drin steckt.
Es folgt der lange Text, der in fünf Abschnitte gegliedert ist.
Abschnitt 1
Der erste Abschnitt widmet sich Herrn Dr. Siegfried Mayr, Redenschreiber, wie er von der Redakteurin bezeichnet wird, hat im wesentlichen nichts mit dem Fatalisten zu tun und liest sich eher wie eine persönliche Abrechnung mit dem Literaten. Insofern verzichten wir an der Stelle auf dessen Besprechung. Das geht uns nichts an.
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Abschnitt 2
Manchen Nutzern fällt es offenbar schwer, zwischen Fakten, offenen Fragen und Schlussfolgerungen zu unterscheiden, wenn Fatalist und der Arbeitskreis NSU ausgewählte Informationsfetzen interpretieren.
Wenn Informationen statt Informationsfetzen als Formulierung genutzt worden wäre, ergäbe das einen schicken Satz. So allerdings guckt der kleine Schmollmund über das eigene Nichtverstehen der fatalistischen Schriftwerke aus dem Gesamtkonstrukt.
Mit der klitzekleinen Änderung wäre es nämlich ein richtig guter Einstieg in die Problematik. Das Dilemma ist bekannt. Es gibt etliche Leser, die mit Interesse auf den Blog und das Forum von Fatalist und dem Arbeitskreis NSU stoßen, ein bißchen in den Schriftangeboten stöbern und dann auch wieder gleich Reißaus nehmen, weil ihnen das alles viel zu kompliziert ist, oftmals rabulistisch geschrieben und in Stakkatosätzen abgehandelt. Das aber ist eher den Akten geschuldet und der Schwierigkeit, deren Materie zu durchdringen. Insofern entsteht eine sehr schwierige Gemengelage aus Aktenfakten, deren Interpretation und den daraus zu ziehenden Schlußfolgerungen.
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Keine Ahnung, wie oft das im Forum schon angesprochen wurde, Verbesserungsvorschläge inklusive. Hier kann leider keine Wette angeboten werden, daß sich da was ändert, denn bereits übermorgen könnte der nächste Wissensdurstige heranschleichen und Schriftsatzverbesserung anfordern.
Journalisten, die sich davon nicht beeindrucken lassen – also die meisten außer dem Compact-Chefredakteur Jürgen Elsässer…
Elsässer läßt sich von Fatalist nicht beeindrucken. Ist so. Läßt sich auch nicht ändern.
… bezeichnet die Fatalist-Gruppe in ihren Blogs als Presstituierte. Sogar die Frankfurter Allgemeine Zeitung gilt dort als linksversifft.
Nö. Das mit den „meisten“ sollte belegt werden können. Und wer, wenn nicht die FAZ, ist eine linksversiffte Zeitung?
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Einschub fatalist:
Mit ihrem Nagelbombenanschlag in der Kölner Keupstraße vor mehr als zehn Jahren zielte die rechtsextreme Terrorzelle NSU auf Ausländer
woher weiss die linksversiffte FAZ, wer das war? Hat sie das Urteil schon?
Einschub Ende.
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Wenn überhaupt eine Bezeichnung für „meiste“ zulässig ist, dann die, daß die meisten hauptamtlichen NSU-Schriftsteller der Medien entweder auf der payroll von Verfassungsschutz und BKA stehen oder nebenberuflich ein paar Spesengelder abfassen, indem sie deren Pressemitteilungen kopieren und veröffentlichen.
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In diesem Zusammenhang ließe sich „die meisten“ anhand des Forums und Blogs sehr gut belegen. Das kommt oft vor, daß Leute, die irgendwas mit Medien machen, als dem Verfassungsschutz hörig charakterisiert werden.
Einzelne Journalisten werden auch persönlich von anonymen Fatalist-Mitstreitern verunglimpft…
Wen betrifft das, vor allem wie? Ramelsberger, Schultz, Friedrichsen, Sundermann? Die haben das verdient. Wer jemanden ohne Gerichtsurteil, ohne Beweis, ohne sachlichen Beleg des Mordes, Raubes, der Brandstiftung, Haßvideoherstellung bezichtigt, ist nicht mehr satisfaktionsfähig und zieht Verunglimpfung so magisch an, wie ein Hundekothaufen die Aasfliegen.
… während Herr Mayr zum Beispiel im 3sat-Interview vorgibt, der Arbeitskreis sei nicht rechtslastig; er wolle nur aufklären.
Wir haben das Sprachkonstrukt auseinander reißen müssen, das mit Semikolon, also einem sehr starken Trenner, versehen war. Trotzdem schimmert durch jedes Leerzeichen im Satz, daß anonyme Verunglimpfung eine typische Verhaltensweise rechtslastiger Mitbürger ist. Wer sich ab und zu auf indymedia und gleichartigen Internetseiten umschaut, der weiß, daß es auch eine immens große Zahl linkslastiger oder sogar antifaschistischer Verunglimpfer und Denunzianten gibt, die das lieber anonym erledigt wissen wollen.
Wer ausgerechnet dieser Clique die Ermittlungsakten durchgestochen hat, ist unbekannt.
Nö. Kann sein, daß die „Junge Welt“ beim großen Aktenleak außen vorgelassen wurde, weil sie als Zeitung viel zu unbedeutend ist und keine Ressourcen hat, die Akten auch nicht zu bearbeiten, so wie es eine große Hamburger Illustrierte oder Doofmann-Blätter auch nicht tun.
Die Redakteurin kann beruhigt werden. BKA und Verfassungsschutz wissen, wo das Leck war und haben dementsprechende „Maßnahmen“ eingeleitet, die noch nicht ganz an Folter ranreichen.
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Abschnitt 3
Journalisten, denen die Masse der offenen Fragen bewusst ist, würden sich auch nicht weigern, Fakten zur Kenntnis zu nehmen, nur weil sie vom braunfleckigen Sprachgebrauch dieser Leute angewidert sind. Wie unseriös die Schlussfolgerungen der Fatalist-Gruppe sind, lässt sich aber nicht nur daran ablesen.
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In diesem Stil ließe sich auch schreiben:
Blogger, denen die Masse der offenen Fragen bewußt ist, weigern sich nicht, Fakten zur Kenntnis zu nehmen, auch wenn sie vom Antifagutmenschgesülze und rotfleckigem Sprachgebrauch von „Journalisten“ angewidert sind.
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Mithin, verehrte Redakteurin, den braunfleckigen Sprachgebrauch sollte man wenigstens in zweierlei Hinsicht sachkundig belegen können. Was ist ein solcher? In welchem Umfang wird er von der „Fatalist-Gruppe“ genutzt? Prozent oder so würde schon reichen.
Was braunfleckiger Sprachgebrauch mit Unseriösität zu tun hat, das allerdings, das bleibt das große Geheimnis der Jugendzeitung.
In einem Videoclip, von dem der Arbeitskreis ständig betont, er sei kein Bekennervideo, hat sich der NSU selbst als Netzwerk bezeichnet.
Richtig und falsch zugleich. Es gibt kein Bekennervideo. Wenn es eines gäbe, dann sollte man das auch beweisen können. Die „Junge Welt“ schuldet uns einen Artikel, der das ausführlich darstellt.
Hilfsweise angenommen, es gibt ein solches Video, wäre dann zu fragen, wer sich in diesem Video zu was bekannt hat. Wir harren der Auskunft.
… allerdings sah der Mann auch mitteleuropäisch aus.
Schön. Wie sieht denn ein Mann aus, der mitteleuropäisch aussieht?
Nicht deutsch?
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Abschnitt 4
Einen Verdächtigen kurdischer Herkunft, der 2006 nach dem Mord an Ismail Yasar in Nürnberg ausgemacht wurde, hat Fatalist im Sommer 2014 wieder aus dem Aktenberg gezogen – und eben nicht als Verdächtigen, sondern als Mörder bezeichnet. Genau das verbittet sich der Arbeitskreis, wenn es um Angeklagte im NSU-Prozess geht.
Abgesehen davon, daß das so in den Akten drin steht, um Belegexemplar für den ersten Satz wird gebeten. Der letzte Satz stimmt. Siehe die Ausführungen zu anonymen Verunglimpfungen.
Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe und zwei weitere mutmaßliche Helfer schweigen vor Gericht seit Mai 2013. Das dürfen sie rechtlich, auch wenn es für die Verletzten und Angehörigen der Mordopfer schwer zu ertragen ist.
Auch hier haben wir es mit einem raffiniertem Sprachkonstrukt zu tun, denn es werden zwei Dinge miteinander verknüpft, die nichts miteinander zu tun haben. Das Recht zu Schweigen ist ein unantastbares juristisches Grundrecht und nicht verhandelbar. Punkt. Hinzu kommt, daß es erhebliche Zweifel daran gibt, daß die Angeklagten etwas mit den zur Last gelegten Anklagepunkten zu tun haben, insbesondere den Morden. Wieso sollten sie sich zu etwas bekennen und bei Opfern entschuldigen, wofür sie keine Schuld tragen?
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Wir haben das Jahr 2014. Jede Wette, wenn sich die Angeklagten einlassen würden, dann im Sinne der Unschuld, was wiederum zu großem Jammer und Wehgeschrei führen würde. Da ist die jetzige Situation, die Opfer wurden entschädigt und hinter den Kulissen wird darum gefeilscht, wie man den Prozeß geräuschlos auf Rente schickt, noch am besten. Kannste glauben, würde Pitti sagen.
Fatalist und der Arbeitskreis NSU stiften aber systematisch Verwirrung auf Kosten der migrantischen Communities und geben sich als „Aufklärer“.
Das ist absolut unterirdisch schlecht und linke Denunziation. Siehe Ausführungen zu Verunglimpfungen.
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Abschnitt 5
Herr Mayr, Christian Reisser – angeblich Fatalist und wohnhaft in Kambodscha – und weitere Herrschaften …
Herrschaften … Mein liebes Frollein Gesangsverein, da war aber jemand heftig angesäuert, als ihm das Wort aus dem Federkiel tropfte. Abgesehen davon, stellen wir an dieser Stelle die gleiche Frage, die wir den V-Schriftstellern der Illustrierten gestellt haben. Alles rodscha in Kambodscha?
Wo wohnt der Fatalist laut einem der besten investigativen Journalisten, Patrick Gensing? Richtig geraten. Momentan in Thailand.
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Facebook.com
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… zu schnellen Identifizierung der mutmaßlichen Tatwaffe der Mordserie. Andreas Wittmann, ebenfalls im Arbeitskreis NSU, räumte aber in einem Interview ein, das könne auch dadurch erklärbar sein, dass Sicherheitskreise schon vor dem offiziellen Auffinden der Ceska im Brandschutt der Wohnung des Zwickauer Trios wussten, um welche Waffe es sich handelte. Trifft das zu, wussten diese Kreise vielleicht nur früher vom NSU.
Prof. Dr. Andreas Wittmann heisst der Mann [fatalist]
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Logik ist nicht die Stärke. Auch hier wieder zwei Dinge, die nicht zusammen gehören. Egal, wann die Waffe nun endgültig identifiziert wurde, das hat mit einem Wissen, auch früherem, über den NSU nichts zu tun. Bezüglich der Ceska 83 SD per se nur zwei Fragen interessant.
1. Wer wurde mit dieser Waffe ermordet?
2. Wem kann diese Tat durch Zeugen und forensische Beweise nachgewiesen werden?
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Alles andere ist ideologische Hirnkacke, die sich Staatsanwälte und deren Lohnschreiber aus dem Arsch ziehen. Wenn ein Mittelding überhaupt Bedeutung hat, das wissen Staatsanwälte auch, dann der gesetzwidrige Erwerb und Weiterverkauf einer Schußwaffe. Die einschlägigen Paragraphen und Strafen suchen sie sich selber im Internet zusammen. Oder sie fragen bei ihrem nächsten Pausentee auf Goetzls Couch, wie das juristisch eigentlich gehandhabt wird, das mit einem 17 Jahre zurückliegenden Waffendeal. Als Richter weiß er die Antwort.
Aber auch Geheimdienstler versucht der Arbeitskreis zu entlasten, sobald es konkret wird. Fatalist meint zum Beispiel, das Gericht hätte es sich sparen können, mehrfach den Verfassungsschützer Andreas Temme als Zeugen zu laden, der beim Mord an Halit Yozgat 2006 in Kassel am Tatort war – unwichtig sei auch dessen V-Mann aus der Neonaziszene, mit dem er am Tag des Mordes telefonierte.
Nö. Der Temme hat Dreck am Stecken. Es gibt in der schreibenden Zunft deutscher Zunge niemanden, der das öfter als Fatalist geschrieben hat. Der Temme weiß unter Umständen sogar, wer der Mörder ist, weil er ihn durch die Hintertüre flüchten sah oder selber rausgelassen hat.
Schon im JUNI 2014: https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/06/25/der-morder-war-nicht-der-gartner-der-mord-in-kassel-mal-anders-betrachtet/
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Es gibt im gesamten Blog als auch dem Forum nicht einen einzigen Beleg dafür, daß irgend jemand Geheimdienstler zu entlasten versucht. Eigentlich gibt es gar keinen.
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Unterm Strich muß das Anliegen Scheitern, eine journalistisch wertvolle Darstellung zeitgemäßer Aufarbeitung von Kriminal-Akten zu liefern, solange es in einem Spagat zwischen Privatem und Denunziation, Meinungs- und Belegjournalismus geht, der auch noch den richtigen Klassenstandpunkt transportieren soll. Die inhaltliche Substanz verschwindet hinter der kurzfristig Gewinn bringenden Gutmensch-Replik.
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Auf der anderen Seite kann der Werbeeffekt, den dieser Artikel bei interessierten Lesern gefunden hat, nicht unterschätzt werden. Das ist eine Leistung, die bisher nur einer Hamburger Illustrierten vorbehalten war. Insofern kann man der Redaktion der Zeitung „Junge Welt“ nicht zürnen.
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Es hat was Pikantes, in einer Zeitung zu blättern, die man selbst unter Androhung von Folter kaum der Staatsgläubigkeit zichtigen kann, nur um festzustellen, daß die Redaktion den Betteppich ausrollt, sobald das Zauberkürzel NSU von der Kanzel des Münchner Gerichts erschallt. Was der GBA verkündet, wird gewesen sein. Müssen. Wenn es den göttlichen NSU nicht bereits seit gut 3 Jahren gäbe, man müßte ihn für die nachwachsende Generation junger Antifaschisten und Besser-leben-ohne-Nazis-Schriftsteller glattweg erfinden.
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Nachtrag, der nichts mit dem Zeitungsartikel der vorigen Woche zu tun hat.
In einem Report aus dem Gerichtssaal heißt es dieser Tage bei der Jungen Welt:
… die Mord- und Anschlagsserie, die 2011 dem »Nationalsozialistischen Untergrund« (NSU) zugeordnet werden konnte.
Nein, konnte sie nicht. Konnte sie ja nicht mal bis heute. Sie wurde 2011 im Eilverfahren auf das Schuldkonto der ermordeten Uwes umgebucht.
Man kann ja durchaus solcher Auffassung sein, aber langjährig erfahrene Kriminalpolizisten in Köln, Nürnberg, Hamburg, Rostock, Heilbronn usw. zum Teil Jahre nach den Taten als Luschen hinzustellen, die nur mal in ihrer Nazi-Kartei nach den Tätern hätten blättern müssen, das greift dann doch zu kurz.
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Die Ereignisse vom 4.11.2011 endeten nach kurzer Zeit in einer Wundertüte, in der BKA und GBA in einer konzertierten Nacht- und Nebelaktion unliebsame Fälle entsorgt haben. Erfahrene Ermittler in den jeweils ursprünglich zuständigen Referaten haben sich verwundert die Augen gerieben, wie schnell die Bundesanwälte Geständnisse aus den toten Uwes herausgepreßt hatten und diese mit den nicht übereinstimmenden forensischen Spuren in eine ungefähre verbale Übereinstimmung brachten. Man klärt keine Verbrechen einfach mal so binnen einer Nacht auf. Auch nicht im November 2011.
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* Nun gibt es den Artikel auch für ohne Geld im Internet.
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Überarbeitungen / Einarbeitungen:
Forderung des 5-Sterne-Mods nach Attacke eingearbeitet
Jüngste Recherchen des Tagesschau-Mitarbeiters Patrick Gensing ergaben, daß Fatalist in Wirklichkeit in Thailand wohnt.
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Das mit den „nur 2 Fragen zur Ceska“ boxen wir aber nochmals aus, @anmerkung. Kannste glauben 😉
Gerade im Zusammenhang mit dem Ceska-Verkündungs-Paradoxon, wie kam wann und durch wen diese Waffe in den Schutthaufen, und ist es die Richtige, was man vorher bereits wusste? Woher wusste man das denn?
Diese Problematik ist sehr sehr wichtig, geht es doch um Tatortinszenierung durch Oberste Ermittlungsbehörden, eine Problematik die ein vorgeblicher Rechtsstaat erkennen muss. Kategorie Russlungenlüge…
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Hat dies auf Oberhessische Nachrichten rebloggt.
Hat dies auf Grüsst mir die Sonne… rebloggt.
Die verbale Vorverurteilung eines Angeklagten durch die Presse ist ein allgemeines Übel. Ein Übel mit Tradition. Suggerierende Formulierungen sind dabei nur ein Hilfsmittel der Lesermanipulation.
Dieser Blog will Widersprüche aufzeigen und nicht Kriminalfälle aufklären, wenn ich die Intention des Fatalisten richtig verstanden habe.
Ein Ziel, welches ebenso schwer zu realisieren ist, wie die Pflicht der Presse neutral zu berichten. Schlussfolgerungen und Berichterstattung – für den Leser deutlich – voneinander zu trennen.
Teile der Presse versuchen dies erst gar nicht. Für den überwiegenden Teil der Medien sind die Angeklagten schuldig und damit BASTA, wie es Altkanzler Gerhard Schröder formulieren würde.
Und diesem Blog gelingt dies nicht immer.
Steine und Glashaus, oder etwa nicht.
Etwas völlig anderes sind die Angriffe gegen diesen Blog.
Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, wie versucht wurde die Intention der ehemaligen R- Archiv.de in Sachen Visa- Affäre und BND- PUA ins Zwielicht zu reden.
Im Gegensatz zu diesem Blog war die R-Archiv.de nicht so wichtig, das man sie ins Zwielicht schreiben musste. Doch die Ausgangslage war identisch. Die R-Archiv.de hatte die Akten, die Presse nicht.
Ein Fakt, der damals bereits am Selbstverständnis der Presse kratzte. Und nun kommt NSU- Leaks und geht einen völlig neuen Weg. Die Autoren dokumentieren ihre Schlussfolgerungen mit Hilfe der Akten und geben damit den Lesern die Möglichkeit ihren Schlussfolgerungen zu folgen oder eigene Schlussfolgerungen zu ziehen.
Hart an der Grenze des zulässigen, denn § 353 d Nr. 3 StGB bestimmt:
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
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3. die Anklageschrift oder andere amtliche Schriftstücke eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Hauptverhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen worden ist.“
Klar, da kann und will die Presse nicht mehr mithalten, weshalb der, welcher dies wagt mit Dreck beworfen wird. In dem u.a. seine Intention auf Thesen wie: „…Unschuldvermutung nur für Deutsche….“ reduziert wird.
Auch dies hat (für mich) schon Tradition. Von den Unzulänglichkeiten des eigenen Produktes müssen die Käufer und Abonnenten abgelenkt werden.
Ein sehr durchsichtiges Spiel.
SIC !
Wir wollen Denkanstösse geben, (F)Akten-unterfüttert. Wahrheiten haben wir nicht anzubieten, Widersprüche jedoch schon…
Soeben flattert mir das OBS Arbeitsheft 79 (Otto Brenner Stiftung) auf den Tisch. In ihm beschäftigen sich Fabian Virchow, Tanja Thomas und Elke Grittmann mit der Medienberichterstattung über die angeblichen NSU- Morde. Titel: „Das Unwort erklärt die Untat.“ Und zwar in Form einer wissenschaftlichen Studie.
Nach dem ersten Überfliegen (Querlesen) schmeichelt vorstehender Artikel die Presse nur im vergleich zur Kritik dieser Studie.