Mutmaßliche Schweizer NSU-Helfer bestreiten Waffenbeschaffung

München/Bern (dpa) Die Vernehmung zweier mutmaßlicher NSU-Helfer in der Schweiz hat auch am Mittwoch keinen weiteren Aufschluss über den Weg der „Ceska“-Mordwaffe nach Deutschland gebracht. Bei der nichtöffentlichen Befragung durch einen Staatsanwalt des Kantons Bern sagte einer der Männer, er habe nie ein Paket mit der entsprechenden Waffe erhalten. Das erfuhr die Nachrichtenagentur dpa aus Kreisen der Beteiligten. Mit der Waffe sollen die Terroristen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ neun ihrer zehn Opfer ermordet haben.

Schon am Vortag hatte der andere Mann bestritten, die Waffe in Empfang genommen und nach Deutschland weitergeleitet zu haben. 

weiterlesen: Klick

Das ist aus: 

Donnerstag, 26. Juni 2014

Daran hat sich auch nichts geändert, ausser dass der Link beim Bayerischen Rundfunk jetzt woanders hinführt, nicht mehr zu dieser Meldung:
http://www.br.de/nachrichten/nsu-prozess/nsu-prozess-120-verhandlungstag-100.html

Hier im Blog zu Lesen Ende Juni:

Es kam wie vorausgesagt am Montag:

Die NSU-Anklage ist grandios gescheitert. 
Nach dem Trittbrettfahrer-Bekennervideo der nächste GAU.

Peter Germann und Hans Ulrich Müller aus der Schweiz haben abgestritten, eine Ceska mit Schalldämpfer vom Händler „Schläfli&Zbinden“ aus Bern jemals bekommen zu haben.

Die Totenstille auf Twitter am gestrigen Tag liess das Scheitern der Anklage bereits erahnen.

Der Bayerische Rundfunk kam dann letztlich doch hinterm Busch hervor:
Stand: 26.06.2014


Daran hat sich nichts geändert.

Auch wenn wieder irgendwelche anonym auftretenden Leute meinen, das sei ja aber ein chaotischer Blog hier, man müsse doch „Live“ vom Prozess berichten.

Muss man das, sich nach diesem Schauprozess richten? Dieser Kasperles-Show?

Und man schickt den Propaganda-Murx vom Spiegel und fragt, was davon zu halten sei?

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/nsu-prozess-schweizer-staatsanwalt-sagt-zur-ceska-aus-a-996362.html


Geht´s noch?

🙂

Die Akte ist öffentlich, Jeder kann sie lesen, das stehen die Aussagen drin.

Bd 6-8 Ordner 2 Mordserie CESKA.pdf (7.00MB)


Aussagen, Waffenbuch-Auszüge, Alles da. 
Braucht man nur zu Lesen…

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Man könnte auch noch im Forum lesen, wo die Pressemeldungen tagesaktuell stehen, samt Kommentaren dazu:

http://nsu-leaks.freeforums.net/thread/9/pressemeldungen-zum-thema?page=41

Nach der Pleite in der Schweiz 2014, die von den Medien fast komplett unterschlagen wurde, hat man sich eine Variante überlegt, wie man mit Aussagen von 2012 die Aussagen von 2007, 2008, 2009, 2010 und 2014 „ungeschehen machen könnte“.

Das ist passiert.

Freitag, 27. Juni 2014

Wie bei Goebbels: Leitmedien unterschlagen das Schweizer Ceska-Debakel

Man muss Peter Germann und Hans-Ulrich Müller aus der Schweiz keineswegs glauben, dass sie mit der mutmasslichen Ceska der „Dönermorde“ nichts zu tun haben.

Muss man nicht.

Wenn jedoch auf Antrag des OLG München diese beiden Schweizer in Bern befragt werden, und die Ceska ist das zentrale Element der Anklage im NSU-Prozess überhaupt, dann ist deren Aussage etwas, das berichtet werden muss. Auch wenn die Beiden alles abstreiten.

Man muss berichten.

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Aus der Akte, Seite 9:

Gem. der Handelsbücher der Fa. Schläfli & Zbinden wurden beide genannten Waffen am 11.04.1996, nur zwei Tage nach Ankauf, an den Schweizer Staatsangehörigen Peter Anton GERMANN * 10.11.52 in Oberdiessbach/ Schweiz Flühlistr. 28 b CH 3612 Steffisburg/ Schweiz weiterverkauft und zu diesem Zweck postalisch an ihn versandt. Die Chronologie deutet auf eine gezielte Bestellung der beiden Waffen durch den Abnehmer hin.

fatalist, der sture Kerl, behauptet nach wie vor: 

Sehen Sie, es gibt da ein kleines Problem,
das BKA meint, da steht 2 Mal  „Versand„:

Waffenbuch des Händlers Schläfli, Bern

Ganz klar:  Für das BKA steht da 2 Mal:  Versand:

Sieht ein Blinder, dass da „Germann“ hingekritzelt ist. 2 Mal.  Gefälschte Unterschrift. 

Der Herr Schläfli meint:

 

Nach Vorlage des Eintrags zu dem Verkauf der zwei Pistolen Ceska, Waffennummern 034671 und 034678, vermutete SCHLÄFLI, dass die handschriftliche Eintragung zum Eingang der Waffe von TSCHANEN und zum Ausgang der Waffe von ZBINDEN gemacht wurden. 4

Beide sind nie befragt worden. NIE !!!


Warum nicht?
Na weil die Waffen nie per Post verschickt worden sind. 2 Waffen.
Ist doch ganz einfach: Händler im Graubereich vertickten Waffen „nebenbei“…
 
Und der Herr Zbinden sollte keinesfalls den Germann oder den Müller als Käufer bei einer Gegenüberstellung/Lichtbildvorlage ausschliessen.
 
Daher befragte man die Waffenhändler gar nicht erst.
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Akte, Seite 12:

Im weiteren Verlauf der Ermittlungen wurde durch die BKP Bern am 29.12.2011 mitgeteilt,
dass bei einer nochmaligen Durchsicht der Waffenhandelsbücher von Schläfli & Zbinden eine
weitere Schusswaffe, Marke Ruger MK II, Kal. .22 Ir, Nr. 215-71886, festgestellt wurde,
welche demnach am 08.05.1996 an GERMANN verkauft wurde. Hierbei war als Referenz
der zweite Waffenerwerbsschein mit der Endnummer 88 vermerkt, welcher am 19.03.96
neben dem ersten an GERMANN erteilt wurde. Diese Feststellung widerspricht ebenfalls den
bisherigen Angaben des GERMANN.

 
 
Und dann liest man Gestern: siehe Forum 😉
 

Allerdings seien die Männer auch bei der gemeinsamen Vernehmung bei ihren unterschiedlichen Versionen geblieben. Einer habe erklärt, er habe ein Paket von einem Waffenhändler erhalten, das er ungeöffnet an den anderen weitergegeben habe. Der andere habe das bestritten. In dem Paket soll sich die Pistole vom Typ „Ceska“ befunden haben, mit der der NSU neun seiner zehn Opfer ermordete.

Selten so gelacht… welcher Händler denn, und wie will er denn wissen, welche Waffe drin ist, es sollen doch 2 Ceskas verschickt worden sein…
 

Und es wird noch besser: Luger statt Ruger…

Mehrfach Waffen nach Deutschland gebracht


Der Staatsanwalt äußerte auch den Verdacht, dass der zweite Schweizer mehrfach Waffen nach Deutschland gebracht haben könne. Einmal sei er in Deutschland festgenommen worden. In seinem Handschuhfach sei eine Pistole vom Typ „Luger“ gefunden worden. In einer Vernehmung hatte der Mann aber irrtümlich angegeben, er habe eine „Ceska“ bei sich gehabt. Er habe wohl zwei unterschiedliche Liefertouren verwechselt, vermutete der Staatsanwalt.
Der erste Mann habe dagegen nach anfänglichem Leugnen zahlreiche Details genannt. So habe er von seinem Partner erfahren, dass der die NSU-„Ceska“ sehr wohl nach Deutschland gebracht habe. Er habe ihm sogar erzählt, seiner Ansicht nach sei der Käufer ein V-Mann gewesen. Darauf sei er gekommen, weil der Käufer nicht über den Preis verhandelt habe.


Mal abgesehen davon, dass an Vermutungen eines Staatsanwaltes kein Interesse bestehen sollte, vermuten kann man viel, aber nur die Fakten zählen, hat man (wer?) wohl eine Ruger mit dem 2. Waffenerwerbsschein gekauft, samt Personalausweiskopie, mit der der Müller auch in Deutschland erwischt worden ist, und eine Bewährungsstrafe erhielt.

M. wurde fortan überwacht und zehn Tage später in Thüringen verhaftet. In seinem VW wurden bei einer Kontrolle eine Ruger gefunden und, versteckt, 50 Patronen. M. behauptete, er habe «vergessen», die Pistole «aus dem Kofferraum zu nehmen». Das Amtsgericht Jena sah es als erwiesen an, dass M. hinter der Drohung steckte, und verurteilte ihn deswegen und wegen Verstössen gegen das Waffengesetz zu acht Monaten Haft auf Bewährung.

http://www.tagesanzeiger.ch/ipad/schweiz/Ermittler-uebersahen-Spurbr-bei-NeonaziMorden/12250540/print.html

Ruger ist aber ungleich 2 Ceskas. Alle wissen das. 
 
Hat der Spiegel das Alles gar nicht mitbekommen, als der Propaganda-Hengst seinen Murx zusammenklirrte?
Von , MünchenUnd mich fragt man, was davon zu halten sei?

 

Desinformation, Propaganda.

Alles klar?

 
 

Hätte man selber gelesen, und die Akte dazu, und selber nachgedacht, dann wüsste man auch in etwa, was da Gestern passiert ist:

– Die Schweizer haben eventuell 2012 zugegeben, eine Pistole Ruger mit dem 2. Waffenschein erworben zu haben, mit der Müller auch prompt in Deutschland erwischt wurde. Unwichtig.

– Klemke kennt die Akten nicht

– eine „Verteidigung“ hat es wieder mal nicht gegeben

– der OLG-Stadel muss die 2014er Aussagen verwenden, die allein zählen

– die Medien schreiben wider besseren Wissens falsche Berichte: Ruger wird zu Ceska…

Siehe auch:

Mittwoch, 17. September 2014

Protokoll 31, Seite 62:
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/17/CD14600/Protokolle/Protokoll-Nr%2031.pdf

Die Waffen wurden nicht per Post versendet.
Sie wurden gegen Vorlage der Waffenerwerbskarte im Laden abgeholt.
Mit einer falschen Unterschrift.

Da gibt es Nichts dran zu deuteln, das ist FAKT.

Oder hier:

Dienstag, 16. September 2014

Die Schweizer Ceska-Stafetten-Tage am OLG-Stadel München 1

Zeuge Werner Jung: Das ist letztendlich nicht mehr geschehen. Wir waren ja bei der Durchsuchung dabei. Wir hatten ein Postüberweisungsbuch. Da sind letztendlich alle Postüberweisungen drin gewesen ab 93, und zu unserer, ich muss sagen, Überraschung war letztendlich keine Überweisung an die Firma Schläfli & Zbinden in diesem Buch dringewesen.

Kein Versand, also auch keine (Nachnahme-)Bezahlung, ist doch klar.

Nicht unnötig verkomplizieren: 
 
Niemand weiss, an wen diese 2 Ceskas gingen.

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