Die „Tatwaffenbestimmungen“ des BKA Teil 6: Die Mordwaffen von Heilbronn

Zu den in Zwickau gefundenen angeblichen Mordwaffen von Heilbronn ist zunächst anzuführen, dass nur die ersten 3 in der Ruine selbst gefundenen Waffen zur Genspur-Analyse nach Dresden gingen. Darunter war eine der Heilbronner Waffen.



Das BKA hat gar nichts auf DNA untersuchen lassen, die Thüringer weiss ich nicht, aber die Sachsen haben gesucht und nicht gefunden.

Betraf die Waffen W1 bis W3 (zuerst gefunden, in der Wohnung), und dieses Multidingsbums.

Die Waffen W 4 bis W 11 (Zwickau aus dem Schutt) und die Eisenacher Womo-Waffen wurden meines Wissens nie untersucht aus DNA, das hat erst Richter Götzl veranlasst, ohne Erfolg, wen wunderts… hätte man sofort machen müssen…



Am 9.11. gingen die 3 Waffen W1 bis W3 bei der KTI in Dresden ein, und einen Tag später war die Radom VIS schon beim BKA.


Bei der Erma war es der 11.11., Eingang beim BKA.
Bei der Walther PP fehlt beim BKA der Vermerk des Eingangsdatums.

Das ist grob unlogisch, dass die 3 Waffen zusammen nach Dresden gehen, dort auf DNA überprüft werden, dann einem KT-Menschen zur Weitergabe an das BKA, KT übergeben werden, aber nicht gleichzeitig beim BKA eingehen.
Das BKA hat dann begutachtet:

Radom VIS



Wahrscheinlich. Nicht einmal „sehr wahrscheinlich“…



Tokarev TT 33



Bei dieser Waffe war das BKA sicher. Es ist die Tatwaffe von Heilbronn.
Hohe Wahrscheinlichkeit.




Für heute ist Schluss.

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0 comments

  1. Guten Tag fatalist, ist es Dir vielleicht möglich eine lurze Übersicht bzg. der Resonanz dieses Blogs bei Elsässer, pi etc. einzustellen? Ich konnte bis auf altermedia eigentlich nichts finden.

    Wenn das wahr wäre, dann ist das ein Skandal und zeigt, in wessen Auftrag diese Blogs bzw. Zeitschriften tatsächlich betrieben werden.

  2. Ich habe immer wieder Artikel an PI-News gemailt, zuletzt den von Gestern mit dem beweis, dass die Zwickauer Ceska ohne Prüfung zur Mordwaffe erklärt wurde.

    Auch an Elsässer hab ich das gemailt. Heute wieder.

    Es interessiert die Lutscher nicht.
    Muss man mit Leben.

    Bei PI wurden sogar Kommentare mit Link zum Blog reihenweise gelöscht.

    Man muss da ganz nüchtern drangehen: Wer nicht will, der wird seine Gründe haben…

  3. http://www.medienanalyse-international.de/index1.html

    Der hat mitgezogen, der Herr Hauß.

    Waffentechnisches Gutachten der Cexka-/Dönermorde:

    Die Unterlagen, die „Fatalist“ vorliegen, weisen auf eine sehr vorschnelle Behauptung des generalbundesanwalts hin:

    „Im Wohnmobil der am 4. November 2011 nahe Eisenach tot aufgefundenen Uwe B. und Uwe M. wurden die Dienstwaffen der Heilbronner Polizisten sichergestellt. In der Wohnung der Männer in Zwickau wurde zudem die Pistole aufgefunden, mit der in den Jahren 2000 bis 2006 die sogenannten Ceska-Morde verübt wurden.“
    schreibt schon am 11.11.20111 (Karnevalsbeginn) der GBA.
    Woher weiß er das nur schon jetzt – denn das Gutachten stammt doch erst vom Dezember des Jahres?

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