Der letzte Dönermord in Kassel Teil 4: Bouffier belügt den Bundestag

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„Die Verhaltensweisen des hessischen Landesamts für Verfassungsschutz machen nur Sinn, wenn hier etwas passiert ist, was man unter dem Deckel halten möchte“
meint Stefan Aust.

Es ist die Hessische LandesregierungHerr Bouffier, der da was unterm Deckel hält.
Verantwortlichkeiten muss man schon richtig zuordnen, es sei denn man ist Desinformant.

http://img.welt.de/img/bildergalerien/crop109489930/9098721737-ci3x2l-w620/Volker-Bouffier-telefoniert.jpg



Die Soko Cafe unter Gerald Hoffmann interessierte sich dringend für die V-Leute Temmes, deren Namen man teilweise aus der am 19.4.2006 gestarteten Telefonüberwachung kannte. 
Vor allem für das Gespräch unmittelbar nach dem Mord an Halit Yozgaz.


geschwärzt = V-Mann


Der Mord geschah ca. um 17 Uhr, und um 17:19 gab es ein Gespräch mit einem islamischen V-Mann. Den wollte man vernehmen. Dringend. Und den anderen islamischen V-Mann ebenfalls, mit dem Temme am Morgen 2 Mal telefoniert hatte.

Anstatt sich diese Leute jedoch einfach „zu holen“, beschloss die Soko, den offiziellen Weg zu beschreiten, und fragte über den Staatsanwalt in Kassel beim Landesamt für Verfasssungsschutz an.


Binninger wollte es gar nicht glauben, wie zaghaft die Polizei war:
Protokoll Nr. 21, Seite 98, bundestag.de

Clemens Binninger (CDU/CSU): Ich störe mich ein bisschen daran, dass man
sich fast schon freiwillig in diese Aussagesperren des LfV und des Herrn Irrgang gibt, weil ich sage: Sie haben infolge eigener Ermittlungshandlung eine Privatperson festgestellt, die 20 Minuten nach der Tat mit Herrn
Temme telefoniert, wenige Sekunden.
Sie ermitteln den Anschlussinhaber. Der kommt nicht infrage aus bekannten Gründen.
[Binninger schliesst Temme als Täter aus, fatalist] Sie ermitteln den wahrscheinlichen Telefongesprächspartner. Der ist polizeilich amtsbekannt. Deshalb noch einmal die Frage: Da hält mich doch niemand mehr auf, diesen Mann zu vernehmen.

 Zeuge Gerald Hoffmann: Wir haben, wie ich vorhin schon ausführte, am 25.04. die ersten fundierten Gespräche mit den Vertretern des Landesamtes geführt. Wir hatten relativ kurze Zeit danach oder um diesen Termin herum die Enttarnung dieser VMs und GPs vorgenommen. Wir haben das mit den Vertretern des Landesamts besprochen.

Dabei wurde deutlich, dass das Landesamt uns erklärt hat: Das sind VMs und GPs, die besonderen Regelungen unterliegen und – – 

Clemens Binninger (CDU/CSU): Beim LfV vielleicht, aber doch nicht bei strafrechtlichen Ermittlungen.


Der Witz an der Sache ist, dass es um den islamischen V-Mann geht, der 20 Minuten nach dem Mord mit Temme telefonierte, und nicht um den „NAZI“ Benjamin Gärtner.

Man liest jedoch ständig und ununterbrochen bei den linken „Aufklärern“, dass es um den „NAZI-V-Mann“ Benjamin Gärtner gegangen sei.

Das stimmt nicht. Propaganda.


Die Polizei hatte am 26.6.2004 den V-Mann Gärtner noch gar nicht erkannt.
Deshalb ist der Name auch nicht geschwärzt.

Morgens telefonierte Temme an jenem Tag „islam-V-Mann 1“, und nach dem Mord telefonierte Temme mit „islam-V-Mann 2“. Die sollten vernommen werden, aber das HLfV schaltete auf stur.



Wer verhinderte die kurzfristige Einvernahme dieser islamischen Leute?

Zeuge Gerald Hoffmann:  Zumindest war für  den  Staatsanwalt,  mit  dem  wir  das besprochen haben,  klar,  dass  es  da  einer Sperrerklärung  bedurfte  bzw.  eines entsprechenden Antrages  beim  Landesamt  bedurft hatte, und der Staatsanwalt hat das auch so entschieden. Es  war  ja  keine  polizeiliche Entscheidung. Der  Staatsanwalt  hat  das  zu entscheiden.


Es ist offensichtlich der Staatsanwalt gewesen, der die Ermittlungen bremste.
Wer wies ihn entsprechend an?


BAO-Chef Geier versuchte zu helfen, schaltete Beckstein ein, der dann mit seinem Innenministerkollegen Bouffier telefonierte.
Protokoll 32, Seite 45, bundestag.de

Zeuge  Volker  Bouffier:  Ich  glaube,  so wird es  gewesen sein,  und das  ist aus meiner  Sicht auch  völlig  in  Ordnung.  Ich  hatte Ihnen ja berichtet: Der Kollege Beckstein hat mit mir telefoniert,  und ich habe  ihm seinerzeit dargelegt, wie die Dinge waren.


Seite 12:

Zeuge  Volker  Bouffier:  – „Wenigstens die  Namen  bräuchten  wir“,  dann  muss ich Ihnen  sagen:  Das  verstehe  ich  nicht.  Die Namen waren doch der Polizei bekannt. Und warum  die  AG  „Bosporus“  die  Namen  nicht hatte oder der Kollege Beckstein, so wie Sie mir  jetzt  vorgetragen  haben,  da  vermerkt: „Wenigstens  die  Namen  bräuchten  wir“ – -Die waren doch bekannt



Niemand blickt durch… Weder Binninger noch sonst jemand.
Beckstein und Bouffier telefonierten im August 2006, und erst 2 Monate später entschied Bouffier, dass die V-Leute Temmes überhaupt nicht vernommen werden dürfen, weder von der Polizei direkt, noch über das HLfV indirekt:



Und als man Bouffier im Bundestags-NSU-Ausschuss dieses Verbot vorwarf, dass doch wenigstens die indirekte Vernehmung der V-Leute hätte erlaubt werden müssen, da sagte Bouffier:

 Es ging damals nie um die Frage,  ob  die  V-Leute  überhaupt  aussagen sollten. Es ging ausschließlich um die Frage, in welcher Weise,  mittelbar oder unmittelbar.


Genau das hatte Bouffier aber verboten. Auch die indirekte Befragung.



Wie nennt man das, wenn ein Minister die Unwahrheit sagt?
„Fehlerinnerung“, oder „unscharfe Formulierung“ ?

Es ist eine strafbewehrte Falschaussage vor dem Parlamentsausschuss.
Eine Lüge.

Da es aber jetzt einen NSU-Ausschuss in Hessen gibt, darf man sicher sein, dass die Leitmedien als 4. Macht im Staate diese Lügen Bouffiers berichten werden.

Okay, das war ein Scherz.


„Die Verhaltensweisen des hessischen Landesamts für Verfassungsschutz machen nur Sinn, wenn hier etwas passiert ist, was man unter dem Deckel halten möchte“
meint Stefan Aust.


Die hessische Landesregierung hatte Vorwissen um den Mord in Kassel?
Oder über die gesamte Dönermordserie?



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Und  Ismail Yozgat telefonierte mit einer heimlich besorgten SIM-Karte mit einem Kosovo-Albaner?



Ist das einer der 3 „bösen Typen“, dieser Goran Matic, die 2 Tage vor dem Mord an Yozgat im Internetcafe waren? Wollte Goran Matic am Tattag Halit sprechen?

Die Parallelen zum Mord bei Tasköprü in Hamburg sind unübersehbar.




Ein Verwandter der Yozgats wurde wegen Drogengeschäften bereits 2 Jahre zuvor mit dem Messer ermordet.

ENDE

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9 comments

  1. Ich habe Zweifel, ob der verdächtigste Anruf um 17:19 Uhr (Gesprächsdauer knapp 1½ Minuten) tatsächlich „nur“ an einen von Temmes V-Leuten ging:

    Zitat:
    »c) [Anschlußinhaber] nicht feststellbar (Anruf 4 um 17:19 h)
    Handy Nr. [geschwärzt – muß sich um 0152/03957141 handeln – siehe weiter oben im Text, wo das Schwärzen vergessen wurde. Merkwürdig ist die 0 nach der Vorwahl 0152 – ist mir noch nie vorgekommen, daß eine Mobilfunknr. mit einer 0 beginnt. Kennt das jemand?, Anm. Ro 80]
    Netzbetreiber Vodafone, Am Seestern 1 in 40547 Düsseldorf«

    Wieso sollte der Anschlußinhaber einer in Deutschland ausgegebenen Mobilfunknummer für die Polizei nicht feststellbar sein?

    Da steckt wohl mehr dahinter als nur einer von Temmes Informanten…
    „Befreundeter“ Dienst?

  2. Kann im Forum leider nicht posten weil ich mobil ins Internet gehe und man nach der Registrierung gekickt wird. Von daher hier.

    Das Handy ist nicht auf Vodafone registriert. Es ist einfach der Nummerneigentümer angegeben. Bei den anderen Nummern steht doch auch E-Plus und Arcor mit Adresse.

    „nicht feststellbar“ kann auch Bedeuten: Online registriert als Mannfred Suppenkasper.

  3. Steht bei anderen Mobilfunkabfragen von Vodafone aus der Zeit eine andere Adresse als „Am Seestern 1“ in den Akten? Ich verstehe nicht wie man darauf kommt das die Vodafonenummer auf Vodafone selbst registriert ist.

    Fyve ist zu jung. Wurde erst 2010 gegründet.

    „Fyve. Rechtsform: Brandingmarke der ProSiebenSat.1 Digital GmbH. Gründung: Markteintritt per 19. Oktober 2010. Herkunft: Unterföhring, Deutschland“

  4. @ Geheimdienstdoublette & Anonym:

    Es ist natürlich die Adresse der Vodafone-Zentrale angegeben, ebenso wie bei den beiden anderen Telefonaten diejenigen von den e-plus- und Arcor-Zentralen. Ich dachte, das wäre klar.

    Das Merkwürdige an der Nummer ist aber, daß der Anschlußinhaber für die in einem Mordfall ermittelnde Kriminalpolizei »nicht feststellbar« war.
    Immerhin hat der kurzzeitig in Haft befindliche Hauptverdächtige diese Nummer nur 20 Minuten nach Verlassen des Tatortes und der Tatausführung angerufen.

    Wenn die Kripo selbst in solch einem Falle den Anschlußinhaber nicht feststellen kann (im Gegensatz zu dem Gesprächspartner des neunminütigen Anrufes um 9:33 Uhr, der ebenfalls vom LfV und Innenministerium geschützt wurde – Name und Rufnummer 0178/5315182 geschwärzt, der aber namentlich ermittelt werden konnte) und derselbe auch noch vom Inlandsgeheimdienst und dem hessischen Innenministerium geschützt wird:

    »…daß die erbetenen Aussagegenehmigungen nicht erteilt werden können, ohne daß dem Wohl des Landes Hessen Nachteile bereitet und die Erfüllung öffentlicher Aufgaben erheblich erschwert würden […] Die von Ihnen erbetenen Aussagegenehmigungen würden die Erfüllung der Aufgaben des LfV in diesem Kernbereich der nachrichtendienstlichen Tätigkeit erheblich erschweren […] daß die geplanten Fragen […] nach meiner Einschätzung, die ich aus Geheimhaltungsgründen hier nicht näher erläutern kann zu einer Erschwerung der Arbeit des LfV führen würde, die die Erteilung der erbetenen Aussagegenehmigung nicht erlaubt.
    Mit freundlichen Grüßen
    Bouffier
    Staatsminister»

    Dann finde ich das ungewöhnlich.

    Für mich scheint es klar, daß Temme nicht zufällig zum Tatzeitpunkt am Tatort war und kurz darauf in einem Kurzanruf von 1½ Minuten Dauer eine Meldung über die Dinge, die er dort beobachtet hatte und die womöglich für ihn und die in- und ausländischen Dienste nicht unerwartet gekommen waren, an eine Mobilfunknummer abgesetzt hat, die nicht einmal die in einem Mordfall ermittelnde Kriminalpolizei einem Anschlußinhaber zuordnen konnte.

    Bißchen viel Zufälle auf einmal…

    Vielleicht kann Nereus mal seine alten Telefon-CDs aus dem Jahre 2006 nach der Nummer 0178/5315182 durchsuchen.
    Das wäre wohl der mutmaßliche islamistische V-Mann, der um 9:33 Uhr von Temme neun Minuten lang angerufen worden war.

    Die Nummer 01520/3957141 wird er wohl nicht im Telefonbuch finden, wenn sie schon die Polizei nicht ermitteln konnte… 😉

    Übrigens interessant, wie der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Hessen, Günter Rudolph, die Sache hinbiegt:

    »[Rudolph] mußte zugeben, daß Temme „einen V-Mann aus dem NSU-Umfeld geführt und kurz nach dem Mord mit ihm Kontakt (HR Online) hatte«
    [Compact 6/2013, S. 22]

    Laut SPD soll es also Gärtners Nummer gewesen sein.
    Aber deren Agenda kennt man ja…

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