Stellen Sie sich bitte vor, sie wären das Landeskriminalamt Erfurt im schönen Thüringen, und sie führen eine Razzia durch, am 26.1.1998, und Sie finden in einer „Bombengarage“ 1.392 Gramm TNT und 4 einsatzbereite Rohrbomben.
Diese Garage hat eine gewisse Beate Zschäpe 1996 von einem Jenaer Kripo-Polizisten angemietet: Klaus Apel, Geburtsname der Zschäpe ist -raten Sie!- Apel.
Was tun Sie jetzt?
1. Sie verhaften die vermuteten Bombenbauer und eventuell den Polizistengaragenvermieter.
2. Wenn die 3 schon weg sind, beantragen Sie einen Haftbefehl.
3. Sie orten die Handys, die diese 3 Trottel noch monatelang benutzen, und verhaften Sie dann in Chemnitz.
Soweit richtig?
Nein. Völlig falsch.
All das tun Sie nicht, zumindest dann nicht, wenn Sie das LKA Erfurt sind.
Sie machen folgendes: 2 Tage nach dem „Untertauchen“ des Trios (genannt „Operation Drilling“ seitens des Landesamtes für Verfassungsschutz Erfurt) beantragen Sie als LKA Thüringen einen Haftbefehl wegen einer Bombenattrappe vor dem Theater in Jena 1997.
Weshalb werden die 3 gesucht?
Wegen TNT und 4 Rohrbomben in der Bombengarage?
Nein.
Sie werden gesucht wegen einer Bombenattrappe aus dem September 1997.
Warum hat man sie dann zwischen Sept 97 und Jan 98 nicht festgenommen?
Was tun Sie als LKA Thüringen dann noch?
Sie geben diese Fahndung SOFORT an die Medien.
Wieder falsch!
Tun Sie nicht!
Sie warten damit fast 1 Monat.
Wieder kein TNT, wieder keine Bombenwerkstatt!
Wieder nur „Theaterbombe 1997“
Wo ist das TNT, wo sind die Rohrbomben?
2013 gibt es dann aber die Rohrbombe, also wenigstens 1 von 4.
Ein Wunder?
Irgendwie schon, denn:
Bei der Durchsuchung einer Garage des späteren NSU-Trios in Jena waren laut Staatsanwaltschaf 1392 Gramm des Sprengstoffs TNT sichergestellt worden. Tatsächlich aber wurde diese Menge nie gewogen.
Auf Aufforderung der Staatsanwaltschaft Gera hatte das Landeskriminalamt Ende Dezember 1998 eine Liste der TNT-Funde vorgelegt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Originalspuren nicht mehr vorhanden seien.
Da haben Sie es -als LKA Thüringen- aber gründlich vergeigt!
Nicht gewogen, aus der Plastiktüte mit dem TNT keine Proben gezogen, alles vernichtet, ja das geht aber gar nicht. Strafvereitelung im Amt: Wo ist das Zeug hergekommen, wo ist der „chemische Fingerabdruck“, und wohin ist es verschwunden?
Das können Sie als LKA Thüringen nicht auf sich sitzen lassen, diese Vorwürfe, also schnell eine Pressemitteilung herausgeben:
http://www.thueringen.de/th3/polizei/lka/presse/aktuell/pm/66821/
Lediglich klarstellend wird darauf hingewiesen, dass im August und Dezember 2000 nur noch die verbliebenen Sprengstoffproben, die im Milligramm- und Grammbereich lagen, vernichtet wurden.
Das LKA Erfurt muss wegen akuter Blödheit gerichtlich belangt werden:
Ihr Trottel, die Verjährung war 2003! Hättet ihr Unfähigen nicht 2000 geschrieben, hätte Euch das den Arsch retten können!
Sie hatten also DOCH Proben (Asservaten) gezogen, von nie vorhandenem TNT, wegen dem das Trio -logo- nach der Flucht auch nicht gesucht wurde.
Das ist doch ein wirklich prima Sach- und Lachgeschichte.
Von der man in den Leitmedien noch niemals gelesen hat…
Schöne Persiflage von Eulenfurz:
http://eulenfurz.wordpress.com/2014/04/18/bekenner-dvd/