Tag Archives: 4.11

NSU: Koinzidiere auch du!

Ich komme auf eine meiner liebsten Stellen in den gesammelten Polizeimärchen der Gesinnungsbrüder Menzel zurück. Es ist ein Sahnestück deutscher Polizeimärchen schlechthin. Es regt die Phantasie an, wie es weiland Grimms Märchen taten. Der Überlegung, warum man einen Frosch gegen die Wand klatschen muß, folgten im Kinderferienlager mangels Brunnen andere Experimente, die beim Franzosen heutzutage als Froschschenkel auf der Karte verzeichnet sind. Oder eben schlicht, Nummer 117 mit Reis ohne Schaf.

Irgendwie muß der Mundlos das Tagwerk ja zuwege gebracht haben. Auf dem Sprechzettel für Range und Ziercke fehlt das Szenario jedenfalls, daß Mundlos nach dem Mord an Böhnhardt die Leiche Richtung Naßzelle zog, anschließend die Winchester unter die Leiche schob, zur Sitzecke zurück kehrte, den Anorak oder Zeitungsstapel entzündete, wiederum kehrt machte und sich hinten hin stellteoder setzte, um sich dann selber zu richten, nachdem er sich noch einmal einen Überblick über sein Gesamtwerk verschafft hatte. Nun ist die erste spannende Frage, ob er die Winchester dazu nahm. Dann hätte er nach seinem Ableben selbige unter Böhnhardts Leiche schieben und sich die Gummihandschuhe ausziehen müssen, denn Fingerabdrücke wurde keine gefunden. Wer die Gummihandschuhe stahl, wurde nicht ermittelt.

Im Gegensatz zu Böhnhardt liegen in der polizeilichen Fiktion keine gesicherten Erkenntnisse zum Tötungswerkzeug aus der Obduktion vor.


Die rechte und die linke Hand des Teufels sind des Teufels, wie dem Tatortbefund zu entnehmen ist, denn es geht zweifelsfrei immer nur eines von beiden. Beides zusammen geht nicht.

Spurenschonendes Betreten des WoMos ging nicht. Wie ist dann der Spurenverursacher beim Tatortfoto Spurentafel 5 Naßzelle P2000 dokumentiert worden? Gar nicht? Auch nicht als Tatortberechtigter, der nur mal schnell ein Foto machen wollte?

Das läßt sich schnell klären. Exif-Daten des Fotos auslesen bzw. schriftlichen Ausdruck auswerten, denn tata tata tata, die Entnahme wurde vor dem Abtransport des WoMos dokumentiert! Im Tatortbefund steht drin, wo sich dieses Foto zwingend befinden muß. Ergo kann man es von dort auch anfordern.

Die Waffe wurde gesichert und zeitnah abgefragt, also schätzungsweise 14:30 Uhr! Denn 14:30 Uhr ist zeitnah. Wer also, das ist die zweite spannende Frage, wer hat die zeitnahe INPOL-Abfrage vor dem Abtransport des Wohnmobils durchgeführt? Michel, Knobloch, Hoffmann, die üblichen Verdächtigen jedenfalls waren es nicht. Sie hätten sonst in wenigstens einer ihrer zahlreichen Zeugenvernehmungen darüber Kunde gegeben.

17 Uhr ist nicht zeitnah zu vor Abtransport. Das geht dann mit der Aussage von Knobloch konform, man hätte die Chargennummer von Polizeimunition abgefragt.

Der schriftliche Bericht im Tatortbefund unterschlägt all das, läßt vermissen, wer die Waffe erstens sicherte, zweitens dokumentierte oder umgedreht, und drittens wer die INPOL-Abfrage machte.

Schmauchspuren wurden schon im WoMo genommen. Auch die sollten noch einmal mit den besten Geräten der Kriminalforensik untersucht werden.

Im weiteren wird klar, warum sich das BKA spätestens ab 5.11. in die Ermittlungen der lokalen Polizeibehörden einmischte. Die Waffen wurden bereits am 5.11. ins BKA verbracht. Dann ist auch klar, warum während der Obduktion das Telefon schellt. Es galt, dringliche Anweisungen an die anwesende Ortspolizei durchzustellen.

Nun haben wir ein Problem. Frau Michel, die von der TOG für die SpuSi verantwortlich war, die schreibt eine in vielen Dingen andere Geschichte auf. (PDF, S. 443, TOB Teil 1).

Die Pumpguns lagen zwischen den Leichen. Die P2000 lag auf dem Tisch im Brandschutt. In der Naßzelle lag nichts. Jedenfalls nichts erwähennswertes. Hätte da eine Waffe gelegen, Frau Michel hätte sie in ihren Bericht erwähnt. Vor allem aber hätte sie die Waffe fotografiert und sauber dokumenteirt. So viel Pingeligkeit in Tatortuntersuchungen muß man ihr unterstellen.*

Des wegen noch ein tata tata tata, ein Hellau nund Alaaf, das sich Range und Ziercke am 11.11. pünktlich an Karnevalsauftakt genehmigten, denn die auf S. 7/8(PDF S. 26/27, TOB, Teil 1) großmäulig angekündigte Dokumentation der P2000 aus der Naßzelle (Spurband 1.5) findet im Tatortbefund nicht statt.

Desweiteren geht nur eines. Entweder teilweises Entladen und Sichern einer Waffe, wie auf S. 7/8 oder eben vor der Sicherung entladen und gesichert. Bis auf sehr komplizierte Fälle von Zerstörung kann eine Waffe übrigens immer nur einmal entladen werden, denn danach ist sie entladen. Zweimal geht nur bei der Thüringer Polizei.

Wieder ein schöner Beleg, wie sich die Nichtaufklärer in Thüringen über den Tisch ziehen lassen und daß sie keine Akten lesen. Da wundert es nicht, daß das berühmte Foto der Dokumentation der P2000, das vor dem Abtransport des WoMos entstand, immer noch nicht aufgetaucht ist. Bis heute ist unklar, wer das geschossen hat, und wann. Wenn es Michel gewesen wäre, dann wüßten wir das.

Bleibt das traurige Fazit. Der Schlüssel zum Einstieg in den Problemkomplex, der unter dem Kürzel NSU zusammengefaßt ist, liegt im ungeklärten Tötungsdelikt zum Nachteil von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos.

Die Kernfrage bleibt: Warum wurde unter Führung von Einsatzleiter Menzel eine kriminalpolizeiliche Mordermittlung von Anfang an verhindert? Nicht erst ab 5., 6. oder 7.11., sondern ab 4.11. 12:07 Uhr. Oder gar schon ab 09:15 Uhr?

Nun noch ein Schmankerl für unsere Fremdsprachenkundler. Wir haben es ja beim NSU mit dem KKK zu tun, auf den Journaillisten, Politiker und offenbar auch Kriminalisten regelmäßig hereinfallen, als ob der KKK ein lecker Honigtopf wäre.

Es geht um das dritte K, die Koninzidenz, also das zeitliche Zusammentreffen zweier Ereignisse. Abgesehen davon, daß die Zeitstempel der Überwachungsanlage der Sparkasse und Zeugenaussagen den zeitlichen Hergang des Raubüberfalls verläßlicher belegen denn eine polizeiliche Behauptung, geht es um etwas ganz anderes.

Wie läßt sich eigentlich aus der Anwesehenheit eines Wohnmobils in Eisenach und Umland schließen, daß das zwingend mit dem Sparkassenüberfall zu tun hatte? Was, wenn beide Ereignisse nichts, aber auch gar nichts miteinander zu tun hatten?

Was, wenn das Leichenmobil bereits am 3.11. nach Stregda verbracht wurde, vor der Endlösung der Nazifrage jedoch noch einige Dinge zu klären waren, deren Lösung das brennende Fanal war? Was, wenn die Uwes bereits 12 Stunden früher tot waren?

Nun verstanden, warum die Obduzenten und Polizei nicht an ihre schlampige Tatortarbeit erinnert werden wollen? Nun verstanden, warum eine kriminalpolizeiliche Mordermittlung von Anfang an unterblieb?

Der Raubüberfall und die Toten im Wohnmobil stehen in keinerlei Zusammenhang, so die These.
—–
*[update 27.08.2016]

Das Hütchenspielfoto ist doch im Tatortbefund enthalten, allerdings im zweiten Band.

Es geht nur eines. Entweder, die in Rede stehenden Waffen wurden bei der Bergung der Leichen aufgefunden und gesichert, siehe oben, oder eine der beiden P2000 wurde vor Abstransport dokumentiert, geborgen und zeitnah im INPOL abgefragt. Dann muß genau diese polizeiliche Vorgehensweise auch dokumentiert und somit als Beweismittel erhebbar sein. Im zweiten Fall sollten die angefertigten Fotos Teile der Leiche Mundlos ohne photoshopgestempelte Spurnummer zeigen, denn in Stregda wurde keine Tatortarbeit mit Spurnummerschildern durchgeführt.