Gastbeitrag von @anmerkung
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Man kann sich auf verschiedene Arten der Entschlüsselung des Mordes an der Polizistin Michelle Kiesewetter und des Mordversuches an Martin Arnold widmen. Eine ganz direkte wäre, den ehemaligen Staatsschützer Clemens Binninger zu fragen, was es in dem Fall zu verbergen gibt, warum der Mord nicht aufgeklärt werden darf.
Das fällt aus, also eine Antwort, insofern bleiben nur zwei Möglichkeiten übrig. Die eigene Phantasie zu bemühen und / oder die Akten zur Hand zu nehmen und in jenen nach Spuren zu suchen, wieso auch siebeneinhalb Jahre nach dem Mord nichts passiert ist.
Zumindest das ist leicht erklärt. Die Ermittlungen wurden am 4. November 2011 eingestellt. Sicherlich nicht genau an dem Tag, aber zeitnah zu den damaligen Ermittlungen in Stregda und Zwickau.
Wurden sie wirklich eingestellt? Nicht so ganz, denn ein tapferes Häuflein aufrechter Indianerinnen glaubt den Versicherungen des nicht ermittelnden Generalbundesanwaltes und der Politik nur wenig und ist weitaus besser über den Sachstand informiert als die Prozeßbeteiligten am Münchner Oberlandesgericht.
Wir wollen an einem Beispiel des riesigen Aktenberges deutlich machen, warum die Beurteilung des Mordanschlages so immens schwierig ist. Wir greifen uns dazu den Ordner 34 der Aktensammlung zu Heilbronn heraus.
Für das Verständnis der folgenden Darlegungen sind einige Vorüberlegungen notwendig.
Auch viereinhalb Jahre nach der Tat, im Herbst 2011, waren die Täter von Heilbronn noch nicht dingfest gemacht. Die SoKo „Parkplatz“ hat einen immens hohen Aufwand betrieben, doch keine annähernd über 90prozentige Spur zu den Tatverdächtigen, auch wenn erfolgversprechende Ansätze durchaus vorhanden waren.
Dann kam der 7.11.2011 in der Jubelschrei von Polizeidirektor Menzel „Wir haben die Schweine, die unsere Michelle“ umgebracht haben. Die Aussagen des Polizisten auf der Pressekonferenz zu den Ereignissen in Stregda trieben einigen hochrangigen Beamten des Landes Baden-Württemberg die Schweißperlen auf die Stirn, denn Menzel hatte die Dienstwaffe von Arnold auf der Pressekonferenz unterschlagen, vergessen, für nicht erwähnenswert gehalten. Das LKA in Stuttgart meldete Protest an. Am Nachmittag desselben Tages wurde dann auch Arnolds Dienstwaffe als im Wohnmobil gefunden verkündet. In Stuttgart, nicht in Erfurt.
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7 Waffen! Es waren dann aber 8. Welche fehlte? Na die vom Arnold. Glauben Sie nicht? Hören Sie genau zu! 7 Waffen. Arnolds Dienstwaffe wurde von Stuttgart „nachgemeldet“ am selben Tag!
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Es gilt das Motto: Wer die Pistole mitbringt, der darf sie auch verkünden?
(das ist nicht so witzig, wie es vielleicht klingen mag…)
sicherungsblog.wordpress.com/2014/10/12/die-waffen-findungs-manipulationen-beim-nsu-phantom-eisenach/
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(einschub fatalist samt Video)
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Nun gab es ein fürchterliches Dilemma im Ländle. Die Kernermittler der SoKo und eingeweihte Politiker wußten, daß das horrender Stuß war, was der Menzel in die Mikrofone geplappert hat. Sie hätten diese mediale Aufruhr am liebsten ungeschehen gemacht, denn es würde ihnen noch zu einem heftigen Problem gereichen.
Insofern ist es kein Wunder, daß hinter den Kulissen eine hektische Betriebsamkeit einsetzte, wie man diesen polizeilichen Fauxpas vergessen macht. Erstens indem Menzel kein Innenminister Thüringens oder hochrangiger Polizeibeamter des Landes wurde. Er wurde fortan zum Schweigen verdonnert und log sich so gut es ging, durch alle politischen und gerichtlichen Instanzen.
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Der eigentliche Clou war dann die am 11.11. pünktlich zum Karnevalsauftakt erfolgte Verkündung der ultimativen deutschen Mordwaffe seit dem Bau der Autobahn, der Ceska 83, die von unbekannten Polizisten im Schuttberg der Frühlingsstraße gefunden wurde.
Das ist insofern von Bedeutung, da die Dienstwaffen der beiden Polizisten immer noch Erwähnung fanden, aber angesichts der Ermordung türkischer Mitbürger, ersatzweise auch Griechen, alsbald in Vergessenheit gerieten, so wie gewünscht.
Am 12.11. gründete dann der Spiegel im Einvernehmen mit BKA, GBA und BfV den NSU, um dem auf eine überlebende Person geschrumpften Trio zehn Morde, zwei oder 3 Bombenanschläge, mehr als 1 Dutzend Banküberfälle und diverse Ideologie-Delikte anzuhängen, von denen bis zum heutigen Tag nicht ein einziger belegt, schon gar nicht forensisch oder durch Zeugen bewiesen ist.
Genau das ist die Zwickmühle, in der sich Politik, staatliche Anklage und Medien befinden. Es geht nichts voran. Es schleppt sich so hin. Und alle machen mit.
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Niemanden aber ist aufgefallen, daß der Mordanschlag von Heilbronn nach dem 11.11.2011 ganz schnell wieder in den Hintergrund gedrückt wurde. Er ploppt in den Medien ab und zu auf, aber das Interesse daran ist aus Sicht der Stuttgarter Staatskanzlei erfreulich gering.
Schlußendlich muß man noch ein Bild vor Augen haben, um zu verstehen, warum der Heilbronner Mordanschlag klein gehalten werden soll. Es ist die Auffindesituation der beiden Dienstwaffen.
Dem offiziellen Vernehmen nach lagen sie wie auf einem Präsentierteller im ausgebrannten Wohnmobil, eine auf dem kleine Tisch unter dem Brandschutt, die andere offen sichtbar in der Naßzelle des KFZ. Sie lagen nicht in einer Schublade, in einem Versteck, waren nicht im Holster am Mann. Nein, wie ein Weihnachtsgeschenk mit rotem Schleifchen drapiert, so wurden diese Waffen den Fotografen der Kriminaltechnik präsentiert.
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fingerabdruckfrei aufgefunden wie alle Waffen des „NSU“ inkl. Selbstmordwaffe.
Wer macht denn sowas?
Gute Frage. Das machen Leute, die entweder genug Geld haben und auf die ausgelobten 300.000 Euro zur Aufklärung des Mordes verzichten können oder aber bei Einforderung der Geldsumme für lange Jahre im Gefängnis verschwinden würden.
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Kommen wir nun zu Band 34 der Akte Heilbronn und widmen uns einer Übersichtsaufnahme.
Zu Tathypothesen können wir uns mangels der Kenntnis der gesamten Akten nicht äußern, schon gar nicht zu präferierten, denn das ist Aufgabe der Polizei, solche auszuarbeiten, die Spuren zu verfolgen und die Täter festzunehmen. Wir können aber ob der in der Akte enthaltenen Aussagen unsere Phantasie spielen lassen, was alles im Bereich des Möglichen liegt. Das ist nicht weiter schwer, denn es handelt sich um die üblichen Verdächtigen und etwas mehr.
– Beziehungstat im privaten Umfeld
– Beziehungstat im engen dienstlichen Umfeld (BFE)
– Beziehungstat im weiten dienstlichen Umfeld (verdeckte Ermittler für BKA, LKA oder Verfassungsschutz)
– Racheakt der örtlichen Rauschgift-Mafia
– Spontantat von Verbrechern zur Abwehr einer unmittelbaren „polizeilichen Gefahr“
– lokales kriminelles Milieu
Die ersten drei Tathypothesen, Mordanschlag aus den Kreisen der Polizei heraus, werden in dem Band nicht behandelt. Kollegenmord klammern wir im folgenden also aus, auch wenn er möglicherweise in anderen Akten ausführlich behandelt wird.
Der Ordner 34 umfaßt als Sammelordner verschieden Spurenkomplexe, die wesentlich den drei letztgenannten Tathypothesen zuzuordnen sind, zusätzlich jene Spurenlage, die dem sogenannten Wattestäbchen-Phänomen zuzuordnen sind. Man wird sich erinnern dürfen, daß eine unbekannte weibliche Person uwP mordend, diebstählend, raubend, Autos stibiezend usw. durch Deutschland zog, an hunderten Tatorten ihre DNA hinterließ, bis sich herausstellte, daß es die Spurensicherer waren, die mit verunreinigten Wattestäbchen DNA-Proben erfaßten.
Diese Trugspuren werden in der Akte eliminiert, so nicht doch eine möglicherweise wichtige dahinter steckt, und aus dem Fall Heilbronn ausgeklammert, da sie ein Irrweg sind.
Im wesentlichen behandelt die Akte folgende Kernaussagen.
Es wird eine umfangreiche Analyse der Funkzellenabfrage vorgenommen. Die Trefferzahl war immens, der Aufwand zur Erfassung in durchsuchbaren Datenbeständen hoch. Unterm Strich ist allerdings nur sehr wenige Treffer erwähnenswert. Eine Person, die bei der Filterung der der Mobilfunkdaten eruiert wurde, sieht dem Phantombild ähnlich, das Martin Arnold erstellt hat.
Man muß sich verdeutlichen, daß dieser Vorgang erst mit Datum vom 16.06.2011 abgeschlossen war.
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Das Fazit ist deprimierend:
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„Bei den oben bereits genannten 2 Anschlussinhabern wurde eine gewisse Ähnlichkeit zu dem Phantombild Nr. 7 der SoKo Parkplatz festgestellt. Diese wurden in den Spuren 4821 und 4822 abschließend bearbeitet ohne weitere Erkenntnisse zur Tat oder Täter zu gewinnen. Die detaillierten Ergebnisse sind in der jeweiligen Spur abgelegt.
Als Fazit kann ausgeführt werden, dass ohne das Vorliegen weiterer Verdachtsmomente zu einzelnen Rufnummern oder Personen eine Bearbeitung der insgesamt verbliebenen 31 Treffer nicht sinnvoll erscheint. Auch der nun vorliegende Reihenbeschlusses für die DNA-Erhebung ändert an dieser Aussage nichts.“
Die Funkzellenabfrage hat keine Hinweise auf die Anwesenheit von Böhnhardt, Mundlos oder Zschäpe ergeben.
„Mit dem Auftauchen der rechtsradikalen Terrorgruppe um den Uwe MUNDLOS, Uwe BÖHNHARDT und der Beate ZSCHÄPE wurden auch die hierbei bekannt gewordenen Telefonrufnummern mit dem Datenbestand der SoKo Parkplatz verglichen. Es konnten aber keine Treffer erzielt werden.
Der komplette Datenbestand der SoKo Parkplatz wurde zu weiteren Vergleichszwecken an das BKA übermittelt.“
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Eine nächster Spurenkomplex befaßt sich mit der Auswertung jener Daten, die bei Ringalarm 30 erfaßt worden sind. Hier können nur die bekannten Fakten wiederholt werden. KFZ-Kennzeichen, die auf eine Beteiligung von Böhnhardt, Mundlos oder Zschäpe bzw. deren Nähe zum Tatort belegen könnten, sind in den Datenbeständen nicht gefunden worden.
Die Daten der Kennzeichenerfassung Ringalarm 30 sind außerordentlich mangelhaft und müssen noch einmal erfaßt werden.
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In einer sehr akribischen Arbeit wurden Zeugenaussagen von Zivilisten in einem Zeitraster erfaßt, um sich so einen Überblick über die Geschehnisse vor der Tat, während und danach zu verschaffen. Die erfaßten Aussagen wurden in das Raster eingetragen als auch tabellarisch notiert.
Aussagen von Polizisten sind in diesem Raster nicht enthalten. Siehe oben.
Die wichtigsten Kriterien für die Erfassung waren u.a.:
– sie haben jemanden am Tatort gesehen
– sie haben blutverschmierte Personen gesehen
– sie haben jemandem mit Auto flüchten sehen
– sie haben Polizeifahrzeug am / in Nähe Tatort gesehen
– sie haben Schußgeräusch / Knallgeräusch gehört
– sie haben andere Personen am Tatort gesehen
Aus den erfaßten Zeugenaussagen lassen sich zwei Täterhypothesen rauslesen. Russen-Mafia oder Zigaretten-Mafia. Das kann das gleiche sein, muß aber nicht zwingend.
Im Zusammenhang mit der Hypothese, daß Jugendliche am Tatort Dinge sahen, die sie nicht hätten sehen dürfen, sei erwähnt, daß dies aus den erfaßten Zeugenaussagen nicht hervorgeht. Keiner der Zeugen hat Jugendliche am Tatort geschildert.
Trotzdem nimmt der 2009 tödlich verunglückte Arthur Christ einen breiten Raum in der Akte ein, weil es mögliche Kreuzverbindungen zum Polizistenmord gibt. Das Fazit gab dann nichts her.
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„Ergebnis / Bewertung
Insgesamt war es nicht möglich, durch diese Maßnahme weitere Ermittlungsansätze oder Erkenntnisse zu gewinnen.
Aufgrund dem Ereignissen des 04.11.2011 in Eisenach/TH werden keine weiteren Maßnahmen mehr durchgeführt.“
Wenn man den Ordner 34 in wenigen Worten zusammenfassen soll, dann ist es ein sehr ernüchterndes Ergebnis.
Sie haben nur einen einzigen echten Zeugen, und zwar den Auffinder der beiden Polizisten.
Alle (!) anderen Zeugen haben im Grunde nichts gesehen und nichts gehört, vermeinen aber, etwas gesehen oder gehört zu haben. Das ist wirklich so. Aus diesem Gewusel sehr unsicherer Aussagen müssen die Ermittler Diamanten fischen. Das ist eine Heidenarbeit.
Auch wenn sie eine akribische Zeitleiste mit Knallgeräuschen, Polizeifahrzeugsichtungen, Personenbewegungen, Flucht im Auto und blutverschmierten Personen angelegt haben, läßt sich keine Tathypothese daraus ableiten, auch kein Vortat- bzw. Nachtatgeschehen.
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Es gibt von ca. 13:45 Uhr bis etwa 14:17 Uhr, Eintreffen der ersten Polizeistreife am Tatort, im Grunde ein schwarzes Loch, in das kein Licht eindringt. Auch 2012 nicht.
Laut dieser Akte wissen sie nicht, was in dieser halben Stunde passiert ist. Auch die Ermittler müssen sich heftig ihrer Phantasie und jahrelangen Berufserfahrung bedienen, um die Spreu vom Weizen zu trennen.
Einen Haufen Stroh wollen wir dem lesenden Volk nicht vorenthalten. Enthemmte Nazis kommen in der Akte nicht vor. Die waren es vermutlich nicht, denn wenn sich eine Spur nach solcher Species ergeben hätte, wäre sie auch verfolgt worden.
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Ende Teil 1
„Approbation“ (Zustimmung)!!!
Wenn der Kommentator zu gänzlich anderen Themen Kommentare abgeben möchte, das Forum nutzen, Danke.
Daher auch mein Fazit:
• Der Fall wurde nicht aus ermittelt.
• An der Täterschaft der so genannten NSU bestehen erhebliche Zweifel.
• Polizeibeamte verdienen es, das ihre wahren Mörder gefunden werden. D.h.: An der Täterschaft eines Polizistenmörders darf es keinen vernünftigen Zweifel geben.
• Der Mord an einer Polizistin und der Mordversuch an einem Polizisten ist kein 08/15 Szenario, welches nach dem Motto: „Die können es gewesen sein, also waren sie es“ zu den Akten gelegt wird.
• Dazu ist die Bezahlung bei der Polizei zu schlecht.
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