500 DM versus 2.500 DM – Kaufpreis durchwinken fällt „Wolles“ Anwälten auf die Füsse

Was haben wir gelacht! Der BR schreibt vom neuesten „Coup“  des Anwaltsteams Wohlleben:

500

Warum haben wir gelacht?

Na weil seit 2012 höchstrichterlich feststeht, nämlich vom BGH, dass der Verkäufer Andreas Schultz 2.500 DM bekommen hat. Ankauf 2.000 DM, Verkauf 2.500 DM.

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Der BGH schreibt: Beschuldigter (Wohlleben) gab Carsten Schultze 2.500 DM.

HEUTE schreibt der BR, die 500 DM Kaufpreis der Pistole habe Wohlleben aus wirtschaftlicher Not gar nicht aufbringen können… so argumentieren die Anwälte… (500 DM sind nach heutiger Kaufkraft ca. 500 Euro. Eher nicht besonders viel Geld)

Wie lächerlich ist das denn bitte?

Wer hat die himmelschreienden Widersprüche zum Ceska-Kauf  nicht angesprochen, sondern im Gegenteil dafür gesorgt, dass Verkäufer Andreas Schultz überhaupt nicht vor Gericht aussagte?

Das war die Verteidigung Wohlleben. Am 13.11.2013. Im Detail hier nachlesbar:

Als RA Klemke seinen Mandanten Wohlleben ans Messer lieferte

Statt die Widersprüche, die himmelschreienden damals zu nutzen, als es nötig und geboten war, hat man sie allesamt durchgewunken. Und kommt 2016 mit solch einem Scheiss, 500 DM habe Wohlleben gar nie aufbringen können?

Wo es doch um (laut Verkäufer, festgeklopft bereits 2012 vom BGH)  um 2.500 DM gehen soll?

Was für supi Anwälte… Tino Brandt als neuer, glaubwürdiger Zeuge, der jetzt aussagen soll, er habe Carsten Schultze die 500/2.500 DM gegeben? Wo noch nicht einmal der Kaufpreis geklärt ist?

Verraten und verkauft…

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