NSU: Zschäpes Urteil in seinem Lauf

hält ein Senat am BGH nicht auf.

Oder wie Danisch immer schreibt: Juristen können alles mit allem begründen. Sie querdenken einen simplen Fakt dermaßen lange in ihren Pragraphensynapsen hin und her, bis sie ein Problem draus gemacht und eine jurstische Regel dafür erfunden haben.

Zschäpe war kein Mittäter bei gar nichts, es sei denn beim Essen machen. Das haben Götzl und Kollegen solange durch ihre Kleinhirne gequetscht, daß am Schluß lebenslang mit besonderer Schwere der Schuld herauskam.

Nun hat sich einer der gefühlt 50 Verteidiger Zschäpes zu Wort gemeldet und orakelt hinaus, was der BGH am Donnerstag verkünden wird.

Die obersten Strafrichterinnen und -richter in Karlsruhe hatten vergangene Woche für den 19. August eine Pressemitteilung angekündigt, in der „weitere Entscheidungen im sog. NSU-Verfahren“ bekanntgegeben werden. Außerdem werde dann „über den weiteren Fortgang des Verfahrens“ informiert (Az. 3 StR 441/20). Einige Medien – wie etwa die tageszeitung (taz) – deuten diese Erklärung als Indiz, dass es z.B. im Falle von Zschäpe zu keiner erneuten mündlichen Verhandlung kommen und ihre Revision vom BGH per Beschluss als offensichtlich unbegründet abgelehnt werde.

Zschäpes Pflichtverteidiger Wolfgang Stahl glaubt indes nicht, dass es so kommen wird. Vielmehr rechnet er fest mit der Bekanntgabe eines mündlichen Verhandlungstermins durch den BGH, in dem geprüft werde, ob die Komplizin der verstorbenen NSU-Todesschützen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt überhaupt als Mittäterin verurteilt werden darf. Statt im Wege eines Beschlusses werde der zuständige 3. Strafsenat dann auf Grundlage von § 349 Abs. 5 Strafprozessordnung (StPO) über das Rechtsmittel der Revision durch Urteil entscheiden, so Stahl.

„Das OLG hat im Fall von Frau Zschäpe geltendes Recht falsch angewendet, denn ohne einen einigermaßen gewichtigen Tatbeitrag geleistet zu haben, ist eine Verurteilung wegen Mittäterschaft auch auf Grundlage der bisherigen BGH-Rechtsprechung nicht möglich“, sagt Stahl im Gespräch mit LTO.

Exakt so ist es. Erklär das aber mal einem Juristen.

Vielleicht ist das ja der Deal, der jetzt seinen Abschluß findet.

Egal, was der BGH beschließen und/oder verkünden wird. Das Urteil haben die Königin der Antifa und artverwandte species gefällt und in die Lügipedia hineingeschrieben.

12 comments

  1. Wenn es einen Deal mit den an Zschäpe heran gespielten „Zusatzverteidigern“ gab, dass sie die Anklage „gesteht“ und dafür belohnt wird, dann wird sich das jetzt zeigen dahingehend, dass ihre Verurteilung als Mörderin inklusive der „Feststellung der besonderen Schwere der Schuld“ kassiert wird.

    Es ist evident, dass aufgrund fehlender Tatortbeweise gegen die Uwes das „Geständnis“ Zschäpes umso entscheidender war, ganz egal wie dumm und fehlerhaft es war (zum Beispiel „Einwurf der Videos in den Briefkasten am Haus“ und anderer Blödsinn)

    Mich würde es allerdings nicht wundern, wenn der Staat diesen zu vermutenden „Deal“ brechen würde.
    Schaun mer mal was da Morgen verkündet werden wird.

  2. Müßte man dann nicht den feinen Antifa-Saß und dessen feine Auftraggeber auch gerichtlich neu bewerten?
    Alle Urteile, deren Sprechung er politisch korrekt ermöglichte, zumindest die Antifanahen, sollten dann dringend auf die Existenz von echten, ursprünglich ermittelten Tätern untersucht werden.

  3. Der Deutsche Bundestag hat am 22. November 2011 einstimmig
    beschlossen, daß die bis dahin als Dönermorde titulierten
    Kriminalfälle nunmehr als NSU Morde zu titulieren sind,
    außerdem wurde einstimmig
    bewiesen, wer die Täter sind.

    Seit November 2011 hat sich
    fortwährend die personelle
    Zusammensetzung der Senate beim Bundesgerichtshof
    geändert. So ist im 3.Strafsenat des BGH nunmehr auch die
    Richterin Wimmer tätig. Wimmer, Jahrgang 1970, war vor ihrer
    Berufung zur Richterin am BGH Oberstaatsanwältin bei der
    Generalstaatsanwaltschaft
    München. Als sie 2015 Richterin am BGH wurde, war sie am BGH als Richterin für Handelsvertreter und Zwangsvollstreckungsrecht zuständig. Selbst erfahrene
    Juristen rätselten 2015, warum und wieso man eine langjährige bayerische Oberstaatsanwältin zur
    Bundesrichterin für Zivilrecht
    beruft (siehe Internet DIE
    KARRIERE EINER
    STAATSANWÄLTIN, Kanzlei Hoenig einschließlich
    interessanter Postings von
    Juristen zu diesem Artikel).
    Nun, mittlerweile dürfte sich das Rätsel gelöst haben. Die
    ehemalige Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft München ist ja nunmehr im 3.Strafsenat des BGH für das
    Revisionsverfahren im Verfahren Zschäpe u.a. zuständig.

    Über die personelle Zusammensetzung der Senate beim BGH entscheidet das Präsidium des BGH. Das
    Präsidium des BGH entscheidet selbstverständlich in freier
    richterlicher Unabhängigkeit über die personelle Zusammensetzung der Senate.

    Seit 2016 ist auch der Josef Hoch Richter am BGH 3.Strafsenat. Hoch war vor seiner Berufung zum Richter am BGH Richter am Kammergericht Berlin, welches dem Oberlandesgericht in den
    anderen Bundesländern entspricht. Als Vorsitzender Richter am Kammergericht Berlin hat Hoch zahlreiche
    Staatsschutzverfahren erfolgreich abgeschlossen.

    Die weiteren Biographien der
    Richter des 3.Strafsenats kann man ja bei Interesse googeln.

    Es ist also davon auszugehen, daß durch die richtige
    Personalauswahl bei der Berufung der obersten Bundesrichter die richtigen Entscheidungen in
    Revisionsverfahren erfolgen und das sich diese Entscheidungen am Staatswohl orientieren.
    Möglicherweise ist es aus
    Gründen des Staatswohls deshalb auch zwingend geboten und
    notwendig, die personelle
    Zusammensetzung der Senate rechtzeitig und staatswohl
    orientiert anzupassen.

    Der einstimmig gefasste
    Beschluss des Deutschen
    Bundestages vom
    November 2011 weist insoweit dem Bundesgerichtshof im
    Revisionsverfahren Zschäpe u.a. den richtigen Weg. Kaum denkbar und vorstellbar, daß der BGH
    davon auch nur in Nuancen
    abweicht- es geht schließlich nicht nur um die Reputation des Deutschen Bundestages, die
    Reputation der
    Generalbundesanwaltschaft
    sondern auch um das Staatswohl!

  4. Donnerstag, 19.08.2021, 09:55

    Beate Zschäpe ist rechtskräftig als Mittäterin der Neonazi-Terrorzelle «Nationalsozialistischer Untergrund» (NSU) verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf ihre Revision mit schriftlichem Beschluss und strich nur eine Einzelstrafe, wie das Karlsruher Gericht am Donnerstag mitteilte. «Die lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe und die festgestellte besondere Schuldschwere sind hiervon jedoch unberührt geblieben.»

    Mehr in Kürze.

    https://www.focus.de/politik/deutschland/bundesgerichtshof-urteile-im-nsu-verfahren-gegen-beate-zschaepe-und-zwei-helfer-rechtskraeftig_id_17355880.html

    1. Mit diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs 3.Strafsenat im
      Revisionsverfahren Zschäpe u.a. ist dem Staatswohl
      vollumfänglich gedient worden.

      Etwas anderes war auch nicht zu
      erwarten, schließlich hat der Deutsche Bundestag am 22.11.2011
      einstimmig wegweisend und zielführend
      beschlossen, daß die bis zu diesem Zeitpunkt als
      Dönermorde titulierten Delikte als NSU Morde zu titulieren und
      entsprechend zu
      verfolgen sind.

      Der Anwalt Stahl hat sich kurz vor Verkündigung der Entscheidung in der Strafsache Zschäpe u.a. im Hinblick auf seine Aussage, daß das OLG München geltendes Recht falsch angewendet hat, als jemand entlarvt, der keine Vorstellung vom Staatswohl hat.
      Außerdem müsste
      Anwalt Stahl als Volljurist wissen, daß der
      Bundesgerichtshof
      entscheidet, was
      geltendes Recht ist und das dieses Recht im
      Interesse des
      Staatswohls
      tagesaktuell
      dynamisch ausgestaltet und „fortentwickelt“
      werden kann und
      „fortwährend
      fortentwickelt“ werden muss- geht ja schließlich um das Staatswohl.

      Prösterchen auf das Staatswohl!

        1. Es gab mal in der deutschen
          Kriminalgeschichte den Fall Bruno Lüdke.

          Lüdke wurde während der NS Zeit
          beschuldigt, mehr als 50 Menschen
          ermordet zu haben. Selbst nach 1945 wurde Lüdke
          kurioserweise immer noch als einer der größten
          Massenmörder in der deutschen
          Kriminalgeschichte. bezeichnet .

          In dem 1957 unter der Regie von Robert
          Sidomak produzierten Film NACHTS WENN DER TEUFEL KAM hat Mario Adorf die Rolle des Bruno Lüdke gespielt.

          Die mehr als 50 Morde, die Lüdke zur Last gelegt wurden
          unterschieden sich, wie spätere
          Überprüfungen
          ergaben, was den
          Tathergang, die Täter- und Opferprofile und vieles andere ergaben, stark voneinander, auch gab es keinerlei Indizien, wie
          Fingerabdrücke, die Lüdke belastet hätten. Während der
          polizeilichen
          Verhöre ist er durch Suggestivfragen dazu gebracht worden,
          immer mehr Morde, die bis dahin ungeklärt waren, zu gestehen.
          Aufgrund politischer Vorgaben und
          Einflussnahme der
          politischen Führung, wurde Lüdke für die Taten verantwortlich gemacht und verstarb unter mysteriösen
          Umständen im
          Gewahrsam.

          Heute gilt es
          allerdings als
          gesichert, daß der Bruno Lüdke von der damaligen politischen Führung bewusst als Serienmörder
          aufgebaut wurde, um ihn mit Taten zu
          belasten, die man selbst mit den
          damaligen
          umfangreichen Mitteln und Methoden nicht in der Lage und fähig
          war, aufzuklären. Nächste Woche wird der nun mittlerweile 90 jährige Mario Adorf in Berlin Köpenick, dem Geburtsort von Lüdke einen
          sogenannten
          Stolperstein verlegen. Adorf „Ich habe Bruno Lüdke jahrzehntelang den Ruf eines
          Verbrechers
          aufgedrückt „.
          Peinlicherweise wird auch der Oberste
          Grüß Gott August bei dieser Veranstaltung anwesend sein- ob feine Sahne Fischfilet kredenzt wird, ist nicht bekannt

          Tagesaktuell erinnert man sich im Hinblick auf die Geschichte um Bruno Lüdke
          unwillkürlich an die Beate Zschäpe und an Schlagzeilen in Presse, Rundfunk und Fernsehen, die vor, während des
          Prozesses und lange vor Urteilsverkündung erfolgten:

          *Beate Zschäpe,
          Teufel oder Diddl Maus

          *Teufel und Nazibraut- Beate Zschäpe in den Medien

          *Der Teufel hat sich schick gemacht BILD

          *Wenn Zschäpe vom Teufel besessen ist.

          *Ein wohlfrisierter Nazi ZEIT

          Wie im Fall Bruno Lüdke gab es massiv politische
          Einflussnahme, eine
          Verurteilung ohne
          jeden Sachbeweis und eine Zuweisung von Morden, die man selbst mit den Mitteln und Methoden der heutigen Zeit nicht aufklären konnte (nicht aufklären wollte/nicht aufklären durfte?). Im Fall der Beate Zschäpe dürfte wohl der gute, liebe Onkel Borchert, die Rolle gespielt haben, die im Fall Lüdke die Vernehmer seinerzeit gespielt haben.

          Möglicherweise
          verstirbt die Zschäpe demnächst auch unter mysteriösen
          Umständen im
          Gewahrsam. Möglich ist auch, daß die Zschäpe erst in 75 Jahren rehabilitiert wird. Zu wünschen und zu hoffen bleibt allerdings, daß der Zschäpe post mortem die
          Peinlichkeit mit dem Stolperstein und
          einem Grüß Gott
          August a’la Frank
          Walter erspart bleibt.

          Ach ja, NACHTS WENN DER TEUFEL KAM ist auf YouTube gegenwärtig noch verfügbar, gut möglich, daß der Film
          demnächst in die Reihe der
          VORBEHALTSFILME aufgenommen wird.

          https://youtu.be/s6b96k2NP4g

          1. Nicht vergleichbare Fälle, der NSU ist politisch bis zum Geht-nicht-mehr genutzt worden, dieser „Massenmörder“ zu NS-Zeiten ist damit verglichen total harmlos und politisch irrelevant.

  5. Falls noch nicht bekannt:

    DER RECHTSSTAAT IN DER KRISE

    Interview mit Professor
    Martin Schwab (nicht
    verwandt oder verschwägert mit dem Schwab Weltwirtschaftsforum)

    https://youtu.be/cdDLdrB2BTQ

    Professor Schwab plaudert sehr munter und mutig über die Zustände in der
    deutschen Justiz,
    insbesondere über die
    Auswahl und die
    Unabhängigkeit der Richter.

    Mittlerweile wird dieser doch eher linksliberale Professor für Rechtswissenschaft von der NRW Presse als Rechter denunziert, der mit Kreisen um die Ursula Haverbeck in Verbindung stehen soll.

    Schwab lehnt sich auch in diesem Interview ziemlich weit aus dem Fenster. Wenn er Pech hat, fällt er wegen „Delegitimation des Staates“ voll auf die Fresse. Sein
    Studienkamerad Harbarth (Verfassungsgericht),mit dem er auch zusammen
    promoviert hat, wird ihn
    sicherlich nicht auffangen..

    Ansonsten wartet man voller Vorfreude und Spannung auf den Artikel und die damit verbundene Einschätzung hinsichtlich der
    Entscheidung des BGH in Sachen Zschäpe u.a.

    Schönen Sonntag

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