hält ein Senat am BGH nicht auf.
Oder wie Danisch immer schreibt: Juristen können alles mit allem begründen. Sie querdenken einen simplen Fakt dermaßen lange in ihren Pragraphensynapsen hin und her, bis sie ein Problem draus gemacht und eine jurstische Regel dafür erfunden haben.
Zschäpe war kein Mittäter bei gar nichts, es sei denn beim Essen machen. Das haben Götzl und Kollegen solange durch ihre Kleinhirne gequetscht, daß am Schluß lebenslang mit besonderer Schwere der Schuld herauskam.
Nun hat sich einer der gefühlt 50 Verteidiger Zschäpes zu Wort gemeldet und orakelt hinaus, was der BGH am Donnerstag verkünden wird.
Die obersten Strafrichterinnen und -richter in Karlsruhe hatten vergangene Woche für den 19. August eine Pressemitteilung angekündigt, in der „weitere Entscheidungen im sog. NSU-Verfahren“ bekanntgegeben werden. Außerdem werde dann „über den weiteren Fortgang des Verfahrens“ informiert (Az. 3 StR 441/20). Einige Medien – wie etwa die tageszeitung (taz) – deuten diese Erklärung als Indiz, dass es z.B. im Falle von Zschäpe zu keiner erneuten mündlichen Verhandlung kommen und ihre Revision vom BGH per Beschluss als offensichtlich unbegründet abgelehnt werde.
Zschäpes Pflichtverteidiger Wolfgang Stahl glaubt indes nicht, dass es so kommen wird. Vielmehr rechnet er fest mit der Bekanntgabe eines mündlichen Verhandlungstermins durch den BGH, in dem geprüft werde, ob die Komplizin der verstorbenen NSU-Todesschützen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt überhaupt als Mittäterin verurteilt werden darf. Statt im Wege eines Beschlusses werde der zuständige 3. Strafsenat dann auf Grundlage von § 349 Abs. 5 Strafprozessordnung (StPO) über das Rechtsmittel der Revision durch Urteil entscheiden, so Stahl.
„Das OLG hat im Fall von Frau Zschäpe geltendes Recht falsch angewendet, denn ohne einen einigermaßen gewichtigen Tatbeitrag geleistet zu haben, ist eine Verurteilung wegen Mittäterschaft auch auf Grundlage der bisherigen BGH-Rechtsprechung nicht möglich“, sagt Stahl im Gespräch mit LTO.
Exakt so ist es. Erklär das aber mal einem Juristen.
Vielleicht ist das ja der Deal, der jetzt seinen Abschluß findet.
Egal, was der BGH beschließen und/oder verkünden wird. Das Urteil haben die Königin der Antifa und artverwandte species gefällt und in die Lügipedia hineingeschrieben.
Wenn es einen Deal mit den an Zschäpe heran gespielten „Zusatzverteidigern“ gab, dass sie die Anklage „gesteht“ und dafür belohnt wird, dann wird sich das jetzt zeigen dahingehend, dass ihre Verurteilung als Mörderin inklusive der „Feststellung der besonderen Schwere der Schuld“ kassiert wird.
Es ist evident, dass aufgrund fehlender Tatortbeweise gegen die Uwes das „Geständnis“ Zschäpes umso entscheidender war, ganz egal wie dumm und fehlerhaft es war (zum Beispiel „Einwurf der Videos in den Briefkasten am Haus“ und anderer Blödsinn)
Mich würde es allerdings nicht wundern, wenn der Staat diesen zu vermutenden „Deal“ brechen würde.
Schaun mer mal was da Morgen verkündet werden wird.
Ich würde mich freuen, wenn’s so käme, denn das Geblöke der usual suspects wäre Musik in meinen Ohren.
Müßte man dann nicht den feinen Antifa-Saß und dessen feine Auftraggeber auch gerichtlich neu bewerten?
Alle Urteile, deren Sprechung er politisch korrekt ermöglichte, zumindest die Antifanahen, sollten dann dringend auf die Existenz von echten, ursprünglich ermittelten Tätern untersucht werden.
Wir wissen ja gar nicht, was die morgen verkünden, insofern ist es müßig, darüber nachzudenken, was man müßte.
Der Deutsche Bundestag hat am 22. November 2011 einstimmig
beschlossen, daß die bis dahin als Dönermorde titulierten
Kriminalfälle nunmehr als NSU Morde zu titulieren sind,
außerdem wurde einstimmig
bewiesen, wer die Täter sind.
Seit November 2011 hat sich
fortwährend die personelle
Zusammensetzung der Senate beim Bundesgerichtshof
geändert. So ist im 3.Strafsenat des BGH nunmehr auch die
Richterin Wimmer tätig. Wimmer, Jahrgang 1970, war vor ihrer
Berufung zur Richterin am BGH Oberstaatsanwältin bei der
Generalstaatsanwaltschaft
München. Als sie 2015 Richterin am BGH wurde, war sie am BGH als Richterin für Handelsvertreter und Zwangsvollstreckungsrecht zuständig. Selbst erfahrene
Juristen rätselten 2015, warum und wieso man eine langjährige bayerische Oberstaatsanwältin zur
Bundesrichterin für Zivilrecht
beruft (siehe Internet DIE
KARRIERE EINER
STAATSANWÄLTIN, Kanzlei Hoenig einschließlich
interessanter Postings von
Juristen zu diesem Artikel).
Nun, mittlerweile dürfte sich das Rätsel gelöst haben. Die
ehemalige Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft München ist ja nunmehr im 3.Strafsenat des BGH für das
Revisionsverfahren im Verfahren Zschäpe u.a. zuständig.
Über die personelle Zusammensetzung der Senate beim BGH entscheidet das Präsidium des BGH. Das
Präsidium des BGH entscheidet selbstverständlich in freier
richterlicher Unabhängigkeit über die personelle Zusammensetzung der Senate.
Seit 2016 ist auch der Josef Hoch Richter am BGH 3.Strafsenat. Hoch war vor seiner Berufung zum Richter am BGH Richter am Kammergericht Berlin, welches dem Oberlandesgericht in den
anderen Bundesländern entspricht. Als Vorsitzender Richter am Kammergericht Berlin hat Hoch zahlreiche
Staatsschutzverfahren erfolgreich abgeschlossen.
Die weiteren Biographien der
Richter des 3.Strafsenats kann man ja bei Interesse googeln.
Es ist also davon auszugehen, daß durch die richtige
Personalauswahl bei der Berufung der obersten Bundesrichter die richtigen Entscheidungen in
Revisionsverfahren erfolgen und das sich diese Entscheidungen am Staatswohl orientieren.
Möglicherweise ist es aus
Gründen des Staatswohls deshalb auch zwingend geboten und
notwendig, die personelle
Zusammensetzung der Senate rechtzeitig und staatswohl
orientiert anzupassen.
Der einstimmig gefasste
Beschluss des Deutschen
Bundestages vom
November 2011 weist insoweit dem Bundesgerichtshof im
Revisionsverfahren Zschäpe u.a. den richtigen Weg. Kaum denkbar und vorstellbar, daß der BGH
davon auch nur in Nuancen
abweicht- es geht schließlich nicht nur um die Reputation des Deutschen Bundestages, die
Reputation der
Generalbundesanwaltschaft
sondern auch um das Staatswohl!
Donnerstag, 19.08.2021, 09:55
Beate Zschäpe ist rechtskräftig als Mittäterin der Neonazi-Terrorzelle «Nationalsozialistischer Untergrund» (NSU) verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf ihre Revision mit schriftlichem Beschluss und strich nur eine Einzelstrafe, wie das Karlsruher Gericht am Donnerstag mitteilte. «Die lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe und die festgestellte besondere Schuldschwere sind hiervon jedoch unberührt geblieben.»
Mehr in Kürze.
https://www.focus.de/politik/deutschland/bundesgerichtshof-urteile-im-nsu-verfahren-gegen-beate-zschaepe-und-zwei-helfer-rechtskraeftig_id_17355880.html
Mit diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs 3.Strafsenat im
Revisionsverfahren Zschäpe u.a. ist dem Staatswohl
vollumfänglich gedient worden.
Etwas anderes war auch nicht zu
erwarten, schließlich hat der Deutsche Bundestag am 22.11.2011
einstimmig wegweisend und zielführend
beschlossen, daß die bis zu diesem Zeitpunkt als
Dönermorde titulierten Delikte als NSU Morde zu titulieren und
entsprechend zu
verfolgen sind.
Der Anwalt Stahl hat sich kurz vor Verkündigung der Entscheidung in der Strafsache Zschäpe u.a. im Hinblick auf seine Aussage, daß das OLG München geltendes Recht falsch angewendet hat, als jemand entlarvt, der keine Vorstellung vom Staatswohl hat.
Außerdem müsste
Anwalt Stahl als Volljurist wissen, daß der
Bundesgerichtshof
entscheidet, was
geltendes Recht ist und das dieses Recht im
Interesse des
Staatswohls
tagesaktuell
dynamisch ausgestaltet und „fortentwickelt“
werden kann und
„fortwährend
fortentwickelt“ werden muss- geht ja schließlich um das Staatswohl.
Prösterchen auf das Staatswohl!
Gefällt mir. Oller VT´ler 😉
Es gab mal in der deutschen
Kriminalgeschichte den Fall Bruno Lüdke.
Lüdke wurde während der NS Zeit
beschuldigt, mehr als 50 Menschen
ermordet zu haben. Selbst nach 1945 wurde Lüdke
kurioserweise immer noch als einer der größten
Massenmörder in der deutschen
Kriminalgeschichte. bezeichnet .
In dem 1957 unter der Regie von Robert
Sidomak produzierten Film NACHTS WENN DER TEUFEL KAM hat Mario Adorf die Rolle des Bruno Lüdke gespielt.
Die mehr als 50 Morde, die Lüdke zur Last gelegt wurden
unterschieden sich, wie spätere
Überprüfungen
ergaben, was den
Tathergang, die Täter- und Opferprofile und vieles andere ergaben, stark voneinander, auch gab es keinerlei Indizien, wie
Fingerabdrücke, die Lüdke belastet hätten. Während der
polizeilichen
Verhöre ist er durch Suggestivfragen dazu gebracht worden,
immer mehr Morde, die bis dahin ungeklärt waren, zu gestehen.
Aufgrund politischer Vorgaben und
Einflussnahme der
politischen Führung, wurde Lüdke für die Taten verantwortlich gemacht und verstarb unter mysteriösen
Umständen im
Gewahrsam.
Heute gilt es
allerdings als
gesichert, daß der Bruno Lüdke von der damaligen politischen Führung bewusst als Serienmörder
aufgebaut wurde, um ihn mit Taten zu
belasten, die man selbst mit den
damaligen
umfangreichen Mitteln und Methoden nicht in der Lage und fähig
war, aufzuklären. Nächste Woche wird der nun mittlerweile 90 jährige Mario Adorf in Berlin Köpenick, dem Geburtsort von Lüdke einen
sogenannten
Stolperstein verlegen. Adorf „Ich habe Bruno Lüdke jahrzehntelang den Ruf eines
Verbrechers
aufgedrückt „.
Peinlicherweise wird auch der Oberste
Grüß Gott August bei dieser Veranstaltung anwesend sein- ob feine Sahne Fischfilet kredenzt wird, ist nicht bekannt
Tagesaktuell erinnert man sich im Hinblick auf die Geschichte um Bruno Lüdke
unwillkürlich an die Beate Zschäpe und an Schlagzeilen in Presse, Rundfunk und Fernsehen, die vor, während des
Prozesses und lange vor Urteilsverkündung erfolgten:
*Beate Zschäpe,
Teufel oder Diddl Maus
*Teufel und Nazibraut- Beate Zschäpe in den Medien
*Der Teufel hat sich schick gemacht BILD
*Wenn Zschäpe vom Teufel besessen ist.
*Ein wohlfrisierter Nazi ZEIT
Wie im Fall Bruno Lüdke gab es massiv politische
Einflussnahme, eine
Verurteilung ohne
jeden Sachbeweis und eine Zuweisung von Morden, die man selbst mit den Mitteln und Methoden der heutigen Zeit nicht aufklären konnte (nicht aufklären wollte/nicht aufklären durfte?). Im Fall der Beate Zschäpe dürfte wohl der gute, liebe Onkel Borchert, die Rolle gespielt haben, die im Fall Lüdke die Vernehmer seinerzeit gespielt haben.
Möglicherweise
verstirbt die Zschäpe demnächst auch unter mysteriösen
Umständen im
Gewahrsam. Möglich ist auch, daß die Zschäpe erst in 75 Jahren rehabilitiert wird. Zu wünschen und zu hoffen bleibt allerdings, daß der Zschäpe post mortem die
Peinlichkeit mit dem Stolperstein und
einem Grüß Gott
August a’la Frank
Walter erspart bleibt.
Ach ja, NACHTS WENN DER TEUFEL KAM ist auf YouTube gegenwärtig noch verfügbar, gut möglich, daß der Film
demnächst in die Reihe der
VORBEHALTSFILME aufgenommen wird.
https://youtu.be/s6b96k2NP4g
Nicht vergleichbare Fälle, der NSU ist politisch bis zum Geht-nicht-mehr genutzt worden, dieser „Massenmörder“ zu NS-Zeiten ist damit verglichen total harmlos und politisch irrelevant.
Der Fall von NSU-Helfer André E. dagegen wird neu verhandelt.
https://www.n-tv.de/newsletter/breakingnews/BGH-bestaetigt-Urteil-gegen-Zschaepe-article22751741.html
Falls noch nicht bekannt:
DER RECHTSSTAAT IN DER KRISE
Interview mit Professor
Martin Schwab (nicht
verwandt oder verschwägert mit dem Schwab Weltwirtschaftsforum)
https://youtu.be/cdDLdrB2BTQ
Professor Schwab plaudert sehr munter und mutig über die Zustände in der
deutschen Justiz,
insbesondere über die
Auswahl und die
Unabhängigkeit der Richter.
Mittlerweile wird dieser doch eher linksliberale Professor für Rechtswissenschaft von der NRW Presse als Rechter denunziert, der mit Kreisen um die Ursula Haverbeck in Verbindung stehen soll.
Schwab lehnt sich auch in diesem Interview ziemlich weit aus dem Fenster. Wenn er Pech hat, fällt er wegen „Delegitimation des Staates“ voll auf die Fresse. Sein
Studienkamerad Harbarth (Verfassungsgericht),mit dem er auch zusammen
promoviert hat, wird ihn
sicherlich nicht auffangen..
Ansonsten wartet man voller Vorfreude und Spannung auf den Artikel und die damit verbundene Einschätzung hinsichtlich der
Entscheidung des BGH in Sachen Zschäpe u.a.
Schönen Sonntag