Sich im Internet zu radikalisieren und in der realen Welt Muttersöhnchen und Einzelgänger sein, das ist offenbar ein gefährlicher Psycho-Cocktail, der bei Stephan Balliet zu konkreten Anschlagsplänen mit Mordabsicht geführt zu haben scheint. Bei der Urteilsverkündung, geplant für den 21. Dezember wird wohl „lebenslänglich mit anschliessender Sicherungsverwahrung“ herauskommen.
Der geständige Täter, der mit selbstgebauten Waffen und Bomben ein Zeichen setzen wollte, indem er möglichst viele Juden zu töten beabsichtigte (und dabei total versagte), die Tat ins Internet streamte und, wahrscheinlich frustriert von seiner eigenen Unfähigkeit verglichen mit dem Massenmörder von Christchurch dann 2 Zufallsopfer ermordete, diese geständige Täter hatte seine letzten Worte als Angeklagter sicherlich über einen langen Zeitraum gewählt, die er dann letztlich in stark verkürzter Form vortrug.
Konkret sagte er laut MZ folgendes:
Das letzte Wort des Angeklagten: Stephan B. nutzt sein dreiminütiges Statement für die Leugnung des Holocaust. Am Rednerpult behauptet der Antisemit und Rechtsterrorist, er fühle sich am Landgericht Magdeburg als Angeklagter in einem „Schauprozess“ – und stellt sich selbst in die Tradition der angeklagten Nationalsozialisten bei den Nürnberger Prozessen.
Der Nazi-Attentäter sagt aber, das Verfahren werde ihn nicht „vom rechten Weg abbringen“. Er wolle seinen Kampf gegen eine angebliche jüdische Weltverschwörung fortsetzen – man sehe die Verschwörung überall, sagt der wahnhafte Judenhasser. Auf den Straßen, im Schwimmbad, in der Zeitung. Dann bezeichnet er den Holocaust als Erfindung der Juden. Nebenkläger protestieren, Richterin Mertens unterbricht und untersagt Straftaten im Gerichtsverfahren. „Dann ist das alles“, sagt Stephan B. und geht in Fußketten zurück zur Anklagebank.
Das ist das Maximum, mehr geht nicht, das ist das „optimale“ Schlusswort: Ein überzeugter Nazi, durchdrungen vom Hass gegen die Juden, der sich in einem Schauprozess wähnt und dann auch noch den Holocaust als jüdische Erfindung bezeichnet…
… das geht gar nicht in der BRD, da hört die Meinungsfreiheit auf, und sagen darf man das im islamisch-arabischen Teil der Welt durchaus, dort ist es „quasi Staatsdoktrin“, aber nicht in Europa. Das erklärte ihm denn auch die Richterin:
In seinen letzten Worten leugnete der Mann am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht (OLG) Naumburg nach etwa drei Minuten seines Vortrags erneut den Holocaust. Anwälte der Nebenklage protestierten sofort lautstark, die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens unterbrach den Angeklagten. „Das ist eine Straftat, dafür soll er noch mal sitzen“, rief Nebenklage-Anwalt Alexander Hoffmann in den Saal.
„Ich hatte Ihnen das erklärt, Sie dürfen das nicht wiederholen“, sagte Mertens dem Angeklagten, der schon mehrmals den Holocaust geleugnet hatte.
Wenn lebenslänglich mit Sichergungsverwahrung gefordert ist, dann kommt die Forderung RA Hoffmanns „dafür soll er nochmals sitzen“ fast schon unfreiwillig komisch rüber, irgendwie grotesk, aber wenn man diesen Antifa-nahen Anwalt kennt, zum Beispiel aus dem NSU-Prozessbuch von seiner Kollegin Angela Wierig, dann hat man eher Mitleid.
Mertens unterbrach die Sitzung und gab dem Angeklagten erneut die Gelegenheit zu einem letzten Wort, der wollte sich aber nicht mehr äußern.
Er hatte seine „Message“ laut und deutlich im Gerichtssaal verkündet, und die Strafe wird wohl wie beantragt ausfallen. Selbst der Verteidiger hat klar benannt worum es eigentlich geht:
Es handele sich um einen bedeutsamen Prozess, um Taten in „nationalsozialistischer Tradition“. Die Prozessbeteiligten hätten eine historische Verantwortung.
Das ist mir persönlich zu dick aufgetragen, denn es wurde kein Jude in oder ausserhalb der Synagoge verletzt oder getötet, dafür aber eine Passantin und ein Imbißbesucher, und weitere Personen wurden von dem Irren verletzt, der sich angeblich selber auch noch in den Fuß schoss und seinen eigenen Fluchtwagen beschädigte.
[Verteidiger] Weber bestreitet aber, dass im Falle des gescheiterten Synagogenangriffs tatsächlich von 51 Mordversuchen ausgegangen werden könne. Stattdessen spricht Weber von einem „unvollendeten Versuch, von dem der Angeklagte freiwillig abgelassen hat“.
Die historische Verantwortung ist übrigens weit weniger ein Thema, wenn Personen mit islamischem Migrationshintergrund gegen Israel demonstrieren, und wenn Angriffe auf Juden immer wieder beharrlich in der BKA-Verbrechensstatistik dem rechten Spektrum zugerechnet werden anstatt den wirklichen Tätern aus eben jenem migrantisch-islamischen Milieu.
So gesehen passt das dann irgendwie schon mit der Kategorie „Schauprozess“. Die Milliarde gegen Rechts, die in Wahrheit eine Milliarde des nicht mehr neutralen Staates gegen Andersdenkende ist, also zutiefst undemokratisch, wäre ohne solche Irren um einiges schwieriger zu begründen.