GDU: Geheimdienstlicher Untergrund – Einleitung (Teil 1)

@taucher hat sich der Mühe unterzogen, wesentliche Aspekte der unter dem Kürzel NSU zusammengefaßten Verbrechen und Propagandamärchen in eine voluminöse Schrift zu kompilieren, die für die Verleihung mit dem Deutschen Untergrundbuchpreis vorgesehen ist, da Grimms Jury, Leipzig als auch Frankfurt, die noblen Preisverleiher aus Stockholm sowieso, abgesagt haben.

So blieb dem AK NSU nur über, eine eigene Jury zwecks Würdigung des besten jemals nie erschienenen Buches über den halluzinatorischen Realismus, die Märchen zur Geschichte und Gegenwart des NSU ins Leben zu rufen. Da @taucher der einzige Einsender war, hat er sich diese Auszeichnung redlich verdient.

In den Wochen der Rekonvaleszenz werden den interessierten Lesern ausgewählte Kapitel der Kompilation vorgestellt. Am Ende dieser Serie mit dem Kürzel GDU gibt es das gesamte Buch zum Download, aufbereitet für elektrische Buchlesegeräte als auch Internetausdrucker.
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Kapitel 1 – Einleitung

Am 4. November 2011 war was los. Puff, Peng, Knall und Feurio. Danach war in Zwickau ein Haus gesprengt. Im Wohnmobil in Eisenach lagen zwei tote Leichen.

Und das war erst der Anfang.

10 Morde und ein versuchter Mord, 15 Raubüberfälle und 2 Bomben (SPIEGEL 18.02.2012, In einer Parallelwelt) hängen auch noch dran. Diese Verbrechen haben Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos begangen, unterstützt von der Beate Zschäpe. Widerspruch zwecklos, Beweislage wasserdicht, Verhandlung nur noch Formsache.

Am 22. November hat der Bundestag BMZ wegen zehnfachen Mordes verurteilt.

Die Kanzlerin, der Bundespräsident, alle Fuzzis von Kirchen, Gewerkschaften, Medien, Wissenschaft, CDU, CSU, NPD (doch, doch, die auch), LINKE, Grüne, FDP und SPD sagen das gleiche.

Bei dieser überwältigenden Mehrheit gibt es keine Zweifel mehr.

Oder doch?

Die Geschichte war von Anfang an merkwürdig blutleer. Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, haben mal eben so 13 Jahre im Untergrund gelebt. Menschliche Eigenschaften haben die überhaupt keine, kein Profil, keinen Charakter. Obwohl im aktiven Alter, ist über sie eigentlich nichts bekannt. Mal abgesehen vom Sommer 2007, wo halb Nazi-Deutschland mit dem Terrortrio an der Ostsee Urlaub gemacht hat. Die Kerle sind nie den Frauen (oder von mir aus Männern) hinterhergelaufen. Beate hatte nie Sehnsucht nach einem Mann (oder von mir aus einer Frau). In der Gruppe gab es keine Eifersüchteleien, keine Rangordnungskämpfe. Keiner hatte mal die Schnauze voll von dem Affentheater, kein „macht Euern Dreck alleene!“. Nie lag einer sturzbetrunken unter dem Kneipentisch. Keiner war je in einen Unfall verwickelt. Nicht mal Strafzettel sind bekannt.

Die leben da immer in der gleichen Ecke im Großdorf Zwickau. Im Untergrund – oben im ersten Stock. In normalen Vierteln, nicht in anonymen Hochhäusern. Und all die Fahnder mit ihrer Menge von Polizeispitzeln und V-Leuten haben 13 Jahre lang nichts gesehen. Nicht zu reden von den Zielfahndern, die bis jetzt noch jeden Delinquenten erwischt haben.

Sogar den in allen Wassern gewaschenen Holger Pfahls (ehemaliger Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz) haben die gekriegt. An drei „rechten Dumpfbacken“ scheitern alle. Die Zielfahnder haben sogar Holger Pfahls erwischt. In Paris.

Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe haben die nicht gefunden. In Zwickau.

Fragwürdig auch die Finanzen. Erbeutet hatten die angeblich 600.000€. Davon waren 70.000€ die letzte Bankraubbeute, vom vorletzten Banküberfall (Arnstadt) lagen noch 40.000€ im Wohnmobil. Bleiben 490.000€, runtergerechnet auf 3 Personen und 13 Jahre liegt das knapp über der Pfändungsgrenze. Zum Überleben reicht das wohl.

Von welchem Geld haben die ihre angeblichen vielen Urlaube und anderen Wohnmobil-Einsätze finanziert?

Obwohl die offizielle Fahndung bereits 2003 (Mundlos) bzw. 2008 (Vollstreckungshaftbefehl gegen Böhnhardt) ausgelaufen ist, leben die weiter in der Illegalität, mit all den Unbequemlichkeiten und allfälligen Mehrkosten.

Eigentlich fühlt man sich wohler, wenn man legale Papiere bei einer Polizeikontrolle vorzeigen kann. Vielleicht will man mal mit dem Flugzeug fliegen.

Das beißt sich hinten und vorne.

Die Wahrheitspresse trägt leider nicht viel zur Aufklärung bei. Wer was wissen will, muss im Netz suchen. Da finden sich mehrere Informationsquellen, z.B.

Über die Jahre hat sich da so viel Material angesammelt, dass ein normaler Mensch kaum eine Chance zum einzulesen hat.

Um Interessierten eine Möglichkeit zum Einstieg zu geben, hier ein kurzer Einblick in die Wunderwelt des Rechtsterrorismus. Das ist kein Werk im wissenschaftlichen Sinn. Es ist auch keine Zusammenfassung, dafür fehlt mir die Zeit.

Es ist mehr gedacht als Sammlung von Facetten die zeigen, dass das ganze NSU-Ding mit der Realität nichts zu tun hat, sondern es sich mehr um ein Remake des „Die Juden fressen Christenkinder“ in antifaschistischer Mimikry handelt.

1.1 Bemerkung zu den Zitaten

Zuerst: Ich bin kein Fachmann für Urheberrecht, habe mich nur ein paar Stunden eingelesen.

Ich habe mich bemüht, die gesetzlichen Regelungen einzuhalten. D.h. nur zum Belegzweck zitieren, nur so viel wie für den Zweck nötig. Und natürlich mit Quellenangabe. Nachträglich eingefügte Hervorhebungen/Markierungen von Zitaten aus den Medien habe ich als solche gekennzeichnet.

Hervorhebungen/Markierungen in den Prozessakten sind allesamt nachträglich eingefügt.

Weil diese Akten kein Schöpfungshöhe im urheberrechtlichen Sinne darstellen, habe ich den Hinweis [Hervorhebungen hinzugefügt] für jedes Einzeldokument gespart, hier sollte der summarische Hinweis reichen.

1.2 Rechtliches zu den geleakten Ermittlungsakten

Im Folgenden werden Auszüge aus den Ermittlungsakten publiziert. Um Irritationen und Verdächtigen vorzubeugen, erst mal was zur Rechtslage.

Strafgesetzbuch (StGB) § 353d, Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

3.

die Anklageschrift oder andere amtliche Schriftstücke eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist.

Nach gefestigter Rechtsprechung macht sich gem. § 353d(3) strafbar, wer die Akten leakt.

Nicht mehr strafbar ist es, die ohnehin offen liegenden Inhalte weiter zu verbreiten.

Zum Beispiel hat der Anwalt von KHM Lenk den Mitgliedern des sächsischen Untersuchungsausschusses Akten übergeben, die er aus dem Netz gezogen hatte (ND, 17.11.2015, Die unbekannte Akte).

Es gibt nur eine Quelle, aus der man die Akten ziehen kann. Das sind die Seiten des Arbeitskreis NSU, dort unter Original Akten vom Server aus dem Putinland. Der sächsische NSU-Untersuchungsausschuss hat also mit den vom Arbeitskreis NSU geleakten Akten gearbeitet. Da dürfen wir das auch.

Mit dieser Aktion hat der Landtag freundlicherweise die Authentizität der geleakten Akten bestätigt. Und auch die Legalität der Verwendung. Was dem Landtag recht, ist uns billig.

Nebenbei …

Die obige Begebenheit zeigt, wie groß der Aufklärungswille unserer hochgeschätzten GenossInnen LandtagsabgeordnetInnen ist. Sie wollen wirklich nichts aufklären, gar nichts. Die laden den Chef der Brandursachenermittlung (KHM Lenk) vor und kennen seinen Bericht nicht. Wie kann einer ohne Aktenkenntnis qualifizierte Fragen stellen? Besser kann der Unwille zur Aufklärung von Straftaten nicht dokumentiert werden.

Das ist eine reine Laberbude, in der man sich gegenseitig der eigenen Wichtigkeit im Aufklärungszirkus versichert. Mehr nicht.

3 comments

  1. Strafgesetzbuch (StGB) § 353d, Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen

    Wenn das Veröffentlichen einer Anklageschrift(u.A.) eine Straftat ist, die „Im Namen des Volkes“ verkündigt wird, was wiegt dann das Manifestieren des Urteils – bevor es der Richter spricht?

    Ich freue mich auf die Fortsetzung @taucher.

  2. wenn der Bundestag mit über 600 Mitgliedern beschließt und bestätigt einschließlich der höchsten Representanten des Landes, dass diese 3 „Terroristen“ die 10 Morde begangen haben, kann ein Gericht in der Bananenrepublik Deutschland gar nicht anders, als ein gleichlautendes Urteil zu sprechen…

    Soweit ich weiss, ist es das erste Mal, dass 2 Tote „Verbrecher“ vor Gericht mit angeklagt sind und deren Leben und Wirken bis zur Geburt zurück verfolgt wird. Wann und wo die in die Windeln geschixxen und Muttermilch bekommen haben ist dabei natürlich hoch interessant. Sogar das Wirken der Zeugen wird 20 Jahre zurück verfolgt….

    Was aber total aus dem Prozess herausgehalten wird, ist das Wirken und Vorleben der Toten. Drogen und Schwarzgeldwäsche, Terrorfinanzierung, PKK, Erpressung gibts natürlich unter Kurden und Türken nicht, alle braver als brav

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