Flucht nach vorn

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Seit 2011 erforscht eine halbstaatliche Interessengemeinschaft aus Politik, Medien und Volkserziehung die düstere Gedankenwelt des NSU. Ferndiagnostisch und faktenfrei geben Experten  Auskunft über das sogenannte Innenverhältnis des Trios. Das heißt, sie orakeln über das Liebesleben der Ménage-à-trois, literarische Vorlagen des „führerlosen Widerstands“, die kleinen und großen Sorgen abgetauchter Terroristen. Prinzipiell gilt: Je phantastischer die Ideenwelt des Trios, desto bereitwilliger werden die Fabeln geglaubt. Bisher jedenfalls.

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Nun wollen Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben reden bzw. reden lassen. Das gesprochene Wort löst am Ende eines quälenden Prozesses verdichtete Fiktion ab. Die vollumfängliche, abgestimmte Aussage also als letzter Akt der „NSU-Selbstenttarnung“? Klar ist: Wenn Zschäpe die Beteiligung staatlicher Stellen an einem wie auch immer gearteten „NSU“ schlüssig offenlegt, dann hat das schwerwiegende Folgen.

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Das NSU-Konstrukt ist für ein „Limited hangout“ zu instabil, die Herausnahme tragender Elemente übersteht es als Ganzes nicht. Selbst wenn es gelingt, eine Geschichte zu präsentieren, die konsistent wirkt, lässt sie sich nicht in das unglaubwürdige Gesamtbild „NSU“ einpassen, ohne massenhaft neue Widersprüche und Fragen zu erzeugen. Die Aussagen als  Flucht nach vorn, um zu retten, was zu retten ist? Das dürfte schnell in einer Sackgasse enden oder an fehlenden behördlichen Aussagegenehmigungen scheitern.

Ein Staatswesen, das sich mit allen vier Gewalten dem NSU-Phantom verschworen hat, müsste notgedrungen Tabula rasa machen mit weitreichenden Konsequenzen. Hat dieser Staat dafür noch die Kraft? Wird er gerade jetzt unter Umständen angebliche Rechtsterroristen entlasten wollen?

Aber auch die Praxis, eine alte Lüge durch eine neue zu ersetzen, kann beim NSU nicht mehr aufgehen. Die aktengestützte Aufklärung einer gut vernetzten „Truthergemeinde“ ist zu weit fortgeschritten. Ein Dilemma für BAW und Untersuchungsausschüsse. Die entstandene Situation aber, die Durchsetzungsfähigkeit des gesamten Rechtsstaates mit dem NSU zu verbinden und in einer Geisterfahrt alle Stoppschilder zu ignorieren, ist hausgemacht.

In der weiteren sachlichen Offenlegung von Ungereimtheiten und Widersprüchen liegt die einzige Chance, zu verhindern, dass bis heute nicht aufgeklärte Verbrechen eine neue Legendierung erhalten. Sie bleibt auch nach dem bevorstehenden Coup im Münchner Staatsschutzsenat wichtig oder nimmt an Bedeutung sogar zu. Ernsthafte alternative Aufklärung wird in jedem Falle von den Aussagen der Angeklagten profitieren. Denn sie ist den staatlichen NSU-Verwesern inzwischen weit voraus und eher in der Lage, die Spreu vom Weizen zu trennen.

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Zentrale strittige Punkte des NSU-Komplexes haben mit Beate Zschäpe oder Ralf Wohlleben ohnehin nichts zu tun. Dazu gehören vor allem die Ermittlungen und die Rolle der Behörden bei den angeklagten Verbrechen selbst. Das Geschehen in Eisenach am 4. November 2011 oder der Heilbronner Polizistenmord bleiben Schlüssel des NSU-Komplexes und können durch prozessuale Inszenierungen nicht verdrängt werden. Gegen neue NSU-Märchen helfen weiter nur Fakten.

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