von moh
.
Es war als ein symbolisches Treffen zur Stärkung der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Zusammenarbeit zwischen Paris, Berlin und Moskau gedacht und bereits Wochen vor dem Fall der Mauer am 9. November 1989 geplant worden.
Zwölf deutsche und zwölf französische Schüler sollten die Präsidentin des Deutschen Bundestages Rita Süssmuth und den Präsidenten der französischen Nationalversammlung Laurent Fabius zu ihren politischen Gesprächen nach Moskau begleiten.
Die Gespräche wurden trotz der brisanten politischen Lage nicht abgesagt, aber die symbolische Zusammenkunft der Schüler im Namen einer gemeinsamen Zukunft störte und musste verschwiegen werden, weil ein enges Verhältnis zu Russland / der UdSSR nach dem Fall der Mauer als Bedrohung angesehen wurde. Nur die lokalen Zeitungen hatten über unsere Schülerdelegation berichtet, nachdem vorher in Bonn ein riesiges Theater um die ganze Sache gemacht worden war, was wir sagen dürften, was nicht, wie wir uns auf dem Roten Platz zu bewegen hätten…
Schon 1989 waren die Medien ausreichend gleichgeschaltet, so dass nicht überregional berichtet wurde, wenn das den USA missfiel. Wir sollten als Symbol für die zukünftige Zusammenarbeit ursprünglich „in die Geschichte eingehen“, so sagte man es uns jedenfalls. Den Weg in die Geschichtsbücher finden aber Ereignisse nur dann, wenn die Mächtigen das so wollen. Ein wiedervereinigtes Deutschland sollte sich nach dem Fall der Mauer nicht mit der Sowjetunion verbünden. Die Atlantik-Brücke musste unverändert und dominierend bestehen bleiben. Deutschland sollte besetztes Land bleiben, die Russen gingen, die Amis blieben, und ich habe mit 19 Jahren begriffen, wie Geschichtsbücher geschrieben werden und wie Journalismus funktioniert.
.
Im Flugzeug der Luftwaffe am 16.11.1989 (Pressefoto, nie veröffentlicht)
Ausschnitte aus dem Programm in Bonn:
Ruhr-Nachrichten Dortmund 17.11.89
.
.
Morgens früh am Flughafen Köln-Bonn, militärischer Teil: keine Gepäckkontrolle, keine Personenkontrolle, das waren noch Zeiten…
Im Schüler-Delegationsbus: freie Fahrt durch Moskau ohne Stopp an roten Ampeln
Kranzliederlegung mit Rita Süssmuth und Laurent Fabius am Grab des unbekannten Soldaten
Führung der Schülerdelegation durch den Kreml
Diskussion der Schülerdelegation mit Süssmuth und Fabius in einer Moskauer Schule
Internationale Pressekonferenz
_______
Harte Worte. Aber nicht falsch. Danke.
2015, Stratfor hat Dich bestaetigt:
DIE DEUTSCHE FRAGE ALS MOTIV 2er WELTKRIEGE
Angriff auf den deutschen Schuldkult? Kein Wunder, dass man solch Frevel ignoriert soweit möglich.
.
Schoenen Sonntag!
»Da unsere Justiz also anscheinend zu viel Zeit hat
und gewillt ist, sich mit solchen Tatbeständen zu beschäftigen, werden wir in Zukunft jede Beleidigung von Gegendemonstranten auf der Dügida und anderen Demos laut §185 StGB zur Anzeige bringen.
Dazu gehören gestische sowie wörtliche Beleidigungen wie das von den Linksfaschisten gern benutzte Wort „Nazi“.
Das stigmatisiert uns und wir werden das in Zukunft so nicht mehr hinnehmen.
Wir werden also vor der nächsten Demo Blankostrafanträge aus den Internet ausdrucken und unter den Demoteilnehmern verteilen.«
http://infidels-deutschland.de/tag/melanie-dittmer/
Das geht schief, da Nazi keine Beleidigung sondern eine zulässige Meinungsäußerung ist.
http://die-anmerkung.blogspot.de/2015/10/bekannter-neonazi-ist-eine.html
Da ist Frau Dittmer von den Schwarzkitteln aber gehörig hinter die Fichte geführt worden:
Eine Beleidigung im weiteren Sinne ist die Verletzung der persönlichen Ehre einer anderen Person.
Eine Amtsperson ist der subjektivierte und personalisierte Vertreter des Staates, in dessen Amtsdiensten er steht. Die Amtsperson übernimmt damit den Rechtscharakter des Staates als nach außen und innen souveränes Völkerrechtssubjekt.
Ein Rechtssubjekt ist Träger von Rechten und Pflichten. So, wie der Staat ein Rechtssubjekt ist, so ist es der einzelne Bürger des Staates. In dem Moment jedoch, wo sich das bürgerliche Rechtssubjekt der Sandra W. zu dem des vökerrechtlichen Rechtssubjektes Staat wandelt, werden ihr zwar in Ausübung dieses Amtes die Rechte und Pflichten des Staates gewissermaßen treuhändisch übertragen, jedoch für die Zeit der Amtsausübung unter Aussetzung ihrer als bürgerliches Rechtssubjekt ohne Zweifel vorhandenen bürgerlichen Rechte und Pflichten.
Demzufolge ist nicht möglich, dass man die Amtsperson Sandra W. in Ausübung ihres Staatsamtes, also als Staat selbst, persönlich als bürgerliches Rechtssubjekt beleidigen kann, da ein solches Rechtssubjekt für die Dauer der Verwandlung in ein anderes Rechtssubjekt schlichtweg wegen des Mangels an Vorhandensein nicht zu beleidigen ist, und der Staat über kein gesetzlich verankertes Grundrecht auf eine Persönlichkeitssphäreverfügt, weshalb diese auch nicht durch eine Beleidigung beleidigt werden kann.
Ein Amtsträger, und nur in Ausübung dieser Tätigkeit ist der Amtsträger ein Amtsträger, kann nicht beleidigt werden.
MfG
PS: Mein Großvater (passionierter Jäger) sagte immer:“Gegen Schwarzkittel hilft nur Brenneke!“