Billiger wäre ein Galgen und ein Scharfrichter

röhl

Bettina Röhl führt dazu weiter aus:

Billiger wäre es neben dem Galgen eine Bude für einen Scharfrichter einzurichten, der in seiner Person auch die Funktion der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung übernimmt. So ein Scharfrichter könnte einen Täter, der diese oder jene Tat begangen haben soll, nach bestem Wissen, Gewissen und Gefühl aburteilen.

Dieser Scharfrichter könnte auch die Befindlichkeiten der Volksseelen, die Seelenlagen der Medienmacher, der Meinungsmacher, der Politiker, der Parteifürsten, aber auch der Religionsführer perfekt bei seiner Urteilsfindung berücksichtigen und so, mindestens gefühlt, das befriedigende Urteil fällen.

http://www.rolandtichy.de/kolumnen/bettina-roehl-direkt/nsu-prozess-strauchelt-der-rechtsstaat/

Auf Seite 2 zitiert Röhl sich selbst:

Ist im Fall Zschäpe das Verbot der Vorverurteilung durch staatliche Organe eingehalten worden?

Sind im Fall der angeklagten Zschäpe das Verbot der Vorverurteilung durch die staatlichen Organe, das Verbot der Vorverurteilung durch die Presse, die sich eigene Regeln, speziell auch zur Unschuldsvermutung mit großem Gestus gegeben hat, eingehalten worden? Ist das Prinzip der Gewaltenteilung, ist das Prinzip der Unschuldsvermutung, ist das Prinzip der Gleichbehandlung der Täterin, ist das Prinzip der Gleichbehandlung ihrer Verteidiger, ist das Prinzip des unpolitischen Strafprozesses, ist das Prinzip des Verbotes von Sondergerichten strikt beachtet worden?

Oder ist das Verfahren eventuell gar in einer Mob-Situation, von der große Teile der Gesellschaft zu Prozessbeginn betroffen waren, angelaufen? Ich habe im Mai 2013, am Tag der Prozesseröffnung und dessen Vorwehen, entsetzt von den strotzenden Selbstgewissheiten und den blindwütigen moralischen Überlegenheitsüberzeugungen, die den veröffentlichten Raum damals beherrschten, diesen Text „Der Rechtsstaat im Rausch“ veröffentlicht.

Die Gesellschaft und die Nomenklatura steigerten sich im Fall der sogenannten NSU, die durch diesen allgemeinen Willen erst zu dem wurde, was sie heute ist, förmlich in eine Art Rausch. Eine Zschäpe wurde als bereits ausgemachte Täterin an acht türkischstämmigen Bürgern, einem griechisch stämmigen Bürger und einer deutschstämmigen Polizistin gesehen, als kaum noch der Gesellschaft zuzurechnendes Wesen, das verurteilt sie sehen wollten – als sei sie bereits aller Vorwürfe überführt.

http://www.rolandtichy.de/kolumnen/bettina-roehl-direkt/nsu-prozess-strauchelt-der-rechtsstaat/2/

2013-05-07-871

Das Atlantikbrücken-Schmierblatt artikulierte die Vorverurteilung lediglich drastischer. Inhaltlich nimmt es keinerlei Sonderstellung ein.

62bad-klingegefunden

Ermahnungen von Merkel an die Medien, sich einer objektiven NSU-Berichterstattung zu befleissigen sind nicht überliefert. Wie auch, wenn der Bundestag das Mörder-Urteil bereits am 21.11.2011 einstimmig fällte?

Um was es geht, beim NSU-Phantom, das hat Röhl offenbar gar nicht verstanden. Es geht um manipulierte Tatorte, um gefälschte Beweise, um ein inszeniertes Terrortrio durch die Sicherheitsbehörden, um die Abwesenheit von Recht und Gesetz. Ist im Vergleich zu dem was Röhl nicht erwähnt das Anwaltsgedöns wirklich wichtig?

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Einen richtig guten Lacher bringt die ehemals lobenswerte Thüringer Allgemeine:

„Das Urteil wird fallen, weil der Rechtsstaat funktioniert. In mehr als 200 Verhandlungstagen haben sich die zentralen Punkte der Anklageschrift bestätigt. Obwohl Beate Zschäpe ausdauernd schwieg, stützen Indizien und Zeugenaussagen den Vorwurf der Mittäterschaft.“
www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/suche/detail/-/specific/Leitartikel-Der-Frust-der-Beate-Zschaepe-1741556090

Wer verblödet dort die Leser?

debes

http://blog-arnscht.de/2015/05/der-zwischenrufer/

das war es dann wohl mit der TA…in Sachen NSU.

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4 comments

  1. …“das war es dann wohl mit der TA… in Sachen NSU.“

    Dazu eine kurze Anmerkung: Martin Debes ist nicht die Thüringer Allgemeine (TA) – zum Glück! Da gibt es noch ein paar andere Journalisten. Die Berichte von Kai Mudra in Sachen NSU halte ich, soweit sie mir bekannt sind und ich das beurteilen kann, für korrekt.

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