1980 Oktoberfest – Der Blog, Repression, Facebook

Der Arbeitskreis NSU wächst, die Anzahl der Gastautoren wächst, das Themenfeld wird breiter, die Akten werden (deutlich) mehr.

Gleichzeitig wächst die Repression des Apparates, im Hintergrund wird schon seit 2014 ermittelt, die Protagonisten des Arbeitskreises NSU werden überwacht, bespitzelt, vorgeladen von der Polizei, um Hintergrund-Informationen zu den Akten-Leaks zu bekommen.

Dass gegen den fatalisten ermittelt wird, das ist nicht neu. Höchststrafe 1 Jahr Haft, es gibt Schlimmeres.

Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen §353d StGB gegen Chr. Re.
AZ 362/14/181360 120 Js 20535/14

Neu ist, dass dazu Mitglieder des AK NSU vorgeladen werden, von der Polizei. In Sachsen.

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Gleichzeitig muss mit weiteren Abschaltungen von Blogs und Foren gerechnet werden, was uns dazu bewogen hat, mangels sicherem Server in Russland oder ähnlich, einen neuen Blog speziell zum Oktoberfest 1980 zu starten, auf dem eine etwas andere Geschichte erzählt werden wird. Sehr spannend.

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okt-blog

http://1980-oktoberfestblog.hol.es/

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Die geschlossene Gruppe auf Facebook hat 100+ Mitglieder, soll eher zur internen Vernetzung beitragen, und es ist seit wenigen Tagen auch eine neue offene sog. Fanpage online:

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ak nsu fb

https://www.facebook.com/arbeitskreisNSU

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Es wäre sicher hilfreich, wenn die Leser dieses Blogs dort bei Facebook den neuen Blog und die AK NSU Fanpage bekanntmachen würden.

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Wichtig wäre es genauso, die Inhalte weiter zu verbreiten, und sich gemeinsam gegen die Repression des postdemokratischen Staates zu stellen.

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Die Zivilgesellschaft muss neu erfunden werden, die Vorhandene hat weitestgehend versagt.

Machen Sie mit!

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57 comments

  1. „Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen §353d StGB gegen Chr. Re.
    AZ 362/14/181360 120 Js 20535/142“

    Das ist interessant.
    Ein Ermittlungsverfahren kann nicht so ohne weiteres eingeleitet werden. Dazu brauchts eines Anfangsverdachts.
    Wenn gegen Chr. Re. offiziell ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, bedeutet das nicht weniger, als dass die damit die Echtheit der Akten bestätigen.

    Dafür vielen Dank, liebe Staatsanwälte.

  2. Finde ich sehr vernünftig, die ganze Sache zu entzerren und thematisch den Oktoberfestanschlag vom Rest abzutrennen.

    Die Lesbarkeit der Artikel ist eh schon mangelhaft, wenn dann auch noch immer wieder ellenlang zum Oktoberfest geschrieben wird, dann werden noch mehr Leute vergrault, als ohnehin schon.

    1. Wie hiess einer der Leitenden BAW-Anwälte beim Oktoberfest-Attentat? Klaus Pflieger.

      Mölln? Türken verbrannten, Neonazis wurden verurteilt, ohne echte Beweise? Wie hiess der Ankläger der Bundesanwalt? Klaus Pflieger.

      Brand in Solingen, da war ein V-Mann als Anstifter aktiv, ob Pflieger da auch involviert war wissen wir noch nicht.

      Wie hiess der Mann mit dem Hut auf beim Kiesewetter-Mord (Generalstaatsanwalt B-W) ? Klaus Pflieger.
      Wie hiess er bei Winnenden? Rate mal.
      Und wie hiess er als Verkünder der Mordwaffen Heilbronn in Zwickau? Siehste.

      Die Dinge haben sehr viel miteinander zu tun, die handelnden Personen sind fast immer dieselben.

      Gründlichkeit ist unabdingbar, um die Zusammenhänge überhaupt zu erkennen. Zugriffszahlen sind ziemlich unwichtig, es geht um die Verbreitung der Inhalte. Das klappt recht gut.

  3. Das liest sich interessant, aber ob das stimmt?

    Rolf Bossi, der Anwalt eines Angeklagten, tobte während einer Verhandlung gegen die mutmaßlichen Brandstifter, weil die befangenen und unzugänglichen Richter „wild zum Verurteilen entschlossen“ seien (vgl. „Kurier vom 18.7.1993).

    Bossi verteidigte dann seinen Mandanten nicht mehr. Als Grund gab er an: „Der Vater muß zahlen, und es ist sinnlos, weiteres Geld auszugeben für eine Tätigkeit, die am schon feststehenden Urteil nichts mehr ändert.“ Bossi sucht und ortet „die wahren Täter in Politik und Justiz“.
    http://www.luebeck-kunterbunt.de/BRD-System/Solingen.htm

    Quellen sollen sein:
    Quelle: Frankfurter Rundschau, 4.8.1994,
    Kurier, 18.7.1993
    Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 5.8.1994
    Süddeutsche Zeitung, 11.8.1994
    https://juergenelsaesser.wordpress.com/2013/12/01/nsu-und-staatsterrorismus-exklusiver-beitrag-in-der-neuen-compact/

    Das wäre eine echte Analogie zum Kasperles-Prozess in München, nur dort völlig ohne Verteidiger, und das ab dem 1. Verhandlungstag.

    1. Dazu gab es eine interessante WDR-Fernsehreportage: »Gesucht wird…die Wahrheit von Solilngen« von den Journalisten Michael Heuer und Gerd Monheim, der zwei Jahre nach der Tat, am 24.05.1995 um 21:45 Uhr ausgestrahlt worden war und m.W. niemals wiederholt wurde (ebenso wie eine Reportage am fünften Jahrestages des mysteriösen El Al – Frachtjumboabsturzes auf einen Wohnblock in Amsterdam am 04.10.1992 mit Verdacht auf radioaktive Ladung, der im Oktober 1997 lief und in dem ein Augenzeuge berichtete, daß El Al – Boeing 747 Frachter aus New York regelmäßig nach Zwischenlandungen vom Köln-Bonner Flughafen mit unvollständigen Frachtpapieren und illegaler Ladung starten durften).

      Darin wurden die ganzen Widersprüche aufgezeigt, insbesondere die wahrscheinliche Unschuld des 16-jährigen Felix K. (Sohn einer Gutmenschen-Arztfamilie) und auch von Christian B.

      Es wurden z.B. die Tatzeit und der Zeitpunkt des Kaufes des Benzinkanisters lt. Kassenbon verglichen und untersucht, ob es überhaupt möglich war, den Weg zum Tatort in der dadurch ermittelten Zeit zurückzulegen usw.

      Es ist wenig verwunderlich, daß dieser Film aus dem Netz spurlos verschwunden ist.

      Die Antifa-Nebenklage lief damals schon Amok gegen diesen Film:
      http://www.blog-rechtsanwael.de/pressemitteilung-von-nebenklagevertretern-zum-wdr-film-gesucht-wird-die-wahrheit-von-solingen-24-5-95-2145-uhr/

      »Die Beweislage war dünn, Gutachter und Ermittler hatten eklatante Fehler gemacht. Hinzu kamen die widersprüchlichen Aussagen der Angeklagten: Christian R. etwa gestand, doch er behauptete, es alleine gewesen zu sein. Insgesamt 18-mal änderte er seine Aussage. Markus Gartmann wiederum erzählte, sie hätten das Feuer zu viert gelegt. 79 Verhandlungstage lang blieb er bei der Version – dann widerrief auch er sein Geständnis.«
      http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/brandanschlag-in-solingen-was-taeter-und-opfer-heute-sagen-a-901431.html

      Der entscheidende Tipp kam auch schon damals von einem Agent Provocateur und V-Mann des Verfassungsschutzes NRW, dem Kampfsportschulenbetreiber Bernd Schmidt:
      https://www.youtube.com/watch?v=5K3DVpWHHjM

      https://www.youtube.com/watch?v=37E9VYrEP7w

  4. Solingen 1993 ( aus dem Forum der WAZ)

    Pannen und viele Zweifel

    In 56 Minuten sollen 3 Verurteilte eine Strecke von 4,6 km im stark angetrunkenen Zustand zurückgelegt haben. Einen , nur einem der 3 flüchtig bekannten 4 Mann getroffen haben, die Tat geplant , einen Brandbeschleuniger besorgt habe und die Tat durchgeführt haben. Alles in 56 Minuten. Legt man hierfür Minimalzeiten zugrunde, dass das angebliche Treffen 5 Minuten gedauert hat, das angebliche Besorgen eines Brandbeschleunigers ebenfalls 5 Minuten , eine angebliche Pinkelpause 1 Minute und die angebliche Ausführung 3 Minuten , dann bleibt ein Zeitfenster von 42 Minuten für eine Strecke von 4.6 km. Demnach müssten diese 3 Verurteilten die Strecke mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 6,57 km/h zurückgelegt haben. Eine absurde Theorie. Nur ein Teil der vielen ,,Solinger Ungereimtheiten.“

    hier noch einige Weitere:

    – Warum wurde das Haus 2,5 Monate nach der Tat abgerissen , ohne dass Spuren gesichert wurden ?
    – Wo kommt das im Haus an einem Teppichrest gefundene hochkonzentrierte Pinienterpentin her?
    – Wie soll der Brandbeschleuniger an der Tankstelle besorgt worden sein, obwohl nachweislich, weder eine kleine Menge Benzin gekauft noch geklaut worden ist ?
    – Warum erklärte das Gericht gut ein Dutzend Zeugen die, die 3 zu Unrecht Verurteilten noch zwischen 0.20-0.40 Uhr auf dem Polterabend gesehen haben, für unglaubwürdig?
    U.a hat eine Zeugin sowohl der Polizei, sowie dem Gericht glaubhaft versichert, die 3 Beschuldigten noch um 0.40 Uhr an einer Bushaltestelle gegenüber dem Gartenheim gesehen zu haben.
    – Christian B. wurde von mehreren Vernehmungsbeamten, massiv bedroht , es wurde versucht ein Geständnis zu erpressen. Dies wurde durch einen Polizeibeamten in dem Prozess betätigt.Dieselben Beamten hatten zuvor Markus G. vernommen. U.a gab es in dieser Vernehmung ein 2 Stündiges , UNPROTOKOLLIERTES Vorgespräch. Wie glaubwürdig ist es demnach, dass diese Beamten im Verhör von Markus G. keinen Druck und Drohungen ausgesprochen haben ?
    – Die sogenannten Geständnisse von Christian R. ( der zum Prozessauftakt aussagte, er habe die Tat alleine begangen und hierbei bis zuletzt blieb) und Markus G. stimmen in kaum einem Punkt überein. Angefangen vom angeblichen Treffpunkt, bis zur Beschaffung eines Brandbeschleunigers , bis zur angeblichen Ausführung: Wie kann das Gericht dann von 2 deckungsgleichen Geständnissen reden ?
    – Warum wurde an der Kleidung von Felix K. der den Brand gelegt haben soll, weder Brandbeschleuniger noch Benzin festgestellt ?
    – Warum wurden knapp 100 Zeugen erst in dem Prozess , auf Antrag der Verteidigung gehört; jedoch nie polizeilich zuvor ? Wollte man dadurch eine Begründung haben, diese Zeugen im Urteil für unglaubwürdig zu erklären ?

    Die Liste der Widersprüche , Pannen und Ungereimtheiten ließe sich noch um Einiges ergänzen: trotzdem wurden die 3 verurteilt ! Ein Armutszeugnis für einen sogenannten Rechtsstaat.

    Ich denke, der Skandal der durch das Auffliegen des NSU ausgelöst wurde, hat nochmals eindrucksvoll gezeigt, was in diesem Staat an Pannen und Vertuschung möglich ist. Auch die RAF Fälle von Bad Kleinen und dem Mord an Siegfried Buback zeigen auf, dass hier etwas schief läuft.

  5. Ich kann die Doku nicht hochladen, da ich kein Youtube Konto habe und auch keines anlegen möchte. Besteht die Möglichkeit dass ich die Doku per Post an ein Arbeitskreis Member schicken kann, z.b Herrn Mayr ? Die Adresse gibts ja im Netz

  6. die Doku kommt noch. Versprochen. Ich muss diese jedoch noch erst konvertieren da die Ursprungsdatei 3 GB gross ist und ich beruflich bedingt sehr wenig Zeit habe , derzeit. Ich habe zu dem Thema Solingen auch noch einen Länderspiegel Bericht und einen vom NDR der sich auch mit den Ungereimtheiten von Solingen befasst. Ich versuche es irgendwie am Wochenende upzuloaden.

    1. Wie groß ist denn die Datei? Und in welchem Format liegt sie vor?
      Ich will Dich nicht nerven- weil ich finde es ganz nett, dass Du Dir die Mühe machst:-)

  7. http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13693035.html

    Heilloses Chaos

    Kommen die als mutmaßliche Täter von Solingen verhafteten Jugendlichen schon bald frei? Die Beweise sind dürftig, die Polizei hat nach dem Brandanschlag, der fünf Menschenleben forderte, einseitig ermittelt.

    Der Junge hatte sich gut getarnt: dunkle Hose, schwarzes Sweatshirt. Um den Hals trug Christian den dunkelroten Schal der Nürnberger Fußballfans – der blau-weiße seines Lieblingsvereins Schalke 04 schien ihm zu hell und zu auffällig.

    Deckung suchend, leise, so gab er später zu Protokoll, habe er sich ans Haus Untere Wernerstraße 81 geschlichen, im Flur alte Zeitungen deponiert und sie angezündet. Als er „sicher war“, daß das Papier „richtig brannte“, will er flugs in sein Dachzimmer zurückgekehrt sein, über eine zwölf Meter hohe, wacklige Leiter.

    Dann stand das Gebäude in hellen Flammen. Panik brach aus, Menschen schrien vor Schmerzen. Christian wollte nichts hören. „Ich habe mir Klopapier in die Ohren gestopft.“

    In jener Nacht vom 28. auf den 29. Mai 1993 starben im rheinischen Solingen zwei türkische Frauen und drei Kinder; Saime Genc, das jüngste, war vier Jahre alt. Seit dem mörderischen Brandanschlag auf die Türken-Familie ist Solingen weltweit Symbol für fanatischen Ausländerhaß in Deutschland.

    Christian R., ein damals 16jähriger Schüler, wurde schon bald gefaßt. Zwölf Stunden lang schlief er in der Ausnüchterungszelle, so betrunken war er. Er gesteht die Tat, einmal, zweimal: „Ich wollte mal was alleine machen.“

    Auszug aus dem Vernehmungsprotokoll:

    Kripobeamter: „Mit wem hast du dich in der Tatnacht getroffen, und wer war an der Tatausführung beteiligt?“ Christian wiederholt: „Ich war das alleine.“

    Der Kripobeamte kontert: „Es ist anders abgelaufen, als du das bisher geschildert hast.“ Christian schweigt. Der Kripobeamte fragt, wen er in der Tatnacht „noch getroffen“ habe – Christian: „Niemanden.“

    Zu diesem Zeitpunkt aber hat, im Nebenzimmer, ein weiterer junger Mann die Beteiligung an der Mordtat gestanden. Christian wird damit konfrontiert – und schweigt weiter. Er bittet nur, austreten zu dürfen, und kündigt eine „Erklärung“ an.

    Als er wiederkommt, präsentiert er plötzlich eine andere Version – und beschuldigt drei Kumpel, mit ihm zusammen das Haus abgefackelt zu haben: Markus G., 23, eine Zeitlang Mitglied der rechtsextremistischen Deutschen Volksunion (DVU), Chris B., 20, und Felix K., einen 16jährigen Arztsohn.

    Festnahmen, Flug mit dem Hubschrauber zur Bundesanwaltschaft nach Karlsruhe, mit Handschellen im Fernsehen – eines der schlimmsten Verbrechen der Nachkriegszeit schien geklärt.

    Sechs Monate später scheint alles ganz anders: Kommende Woche entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) darüber, ob die Jugendlichen von Solingen auf freien Fuß gesetzt werden müssen, weil ihnen möglicherweise eine Schuld am fünffachen Mord und 15fachen Mordversuch nicht nachgewiesen werden kann.

    Ein halbes Jahr nach dem Attentat herrscht selbst unter Ermittlern heillose Verwirrung, nur noch das Chaos scheint eine kalkulierbare Größe: Felix bestreitet kategorisch jedwede Tatbeteiligung, Chris sagt nichts, Markus G. hat gestanden, widerrufen und den Widerruf widerrufen, Christian R. erklärte einem Psychiater bei einer seiner zahlreichen Explorationen, das Bundeskriminalamt (BKA) „habe ich verarscht“.

    Die Akten des BKA und seiner Sonderkommission „Sole“, die makellos sauber sein müßten, offenbaren erhebliche Widersprüche über den Tatablauf, Versäumnisse der Ermittler und voreilige Schlüsse. Der schnelle Fahndungserfolg von damals könnte im Fiasko enden – mit bösen Folgen für das deutsche Ansehen. „Wenn die Behörden keine Täter präsentieren“, fürchtet der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Hans Gottfried Bernrath, „gibt es im Ausland einen Riesenaufstand.“

    Ausgerechnet BKA-Präsident Hans-Ludwig Zachert hatte am Mittwoch letzter Woche die Lawine losgetreten. Im Plauderton und charmant wie immer, gab Deutschlands oberster Polizist „Probleme“ im Fall Solingen zu und vermeldete nach dem Studium interner „Sole“-Unterlagen, die Beweislage, die seine Behörde biete, sei „sehr schwach“.

    Die Karlsruher Bundesanwälte, die gerade Materialien für die Haftprüfung zusammenstellten, traf das Geständnis völlig unvorbereitet. Behördensprecher Hans-Jürgen Förster lehnte jede Stellungnahme zur Beweislage ab und erklärte: „Es besteht nach wie vor dringender Tatverdacht.“ Das BKA betrieb Schadensbegrenzung, interpretierte Zacherts Äußerungen als „rein hypothetisch“ und nicht als „Bewertung der tatsächlichen Beweislage“ um.

    Doch trotz aller Beschwichtigungen – für Zacherts Bekenntnis sprechen mehrere Indizien:
    * Während in einem der ersten Gutachten als sogenannter
    Brandbeschleuniger Terpentin genannt wird, schließt die
    gerade erstellte BKA-Expertise ausdrücklich diese
    Substanz aus.
    * Zahlreichen Hinweisen auf mögliche andere Täter aus der
    rechtsextremistischen Solinger Szene sind die Fahnder
    nicht oder nur halbherzig nachgegangen.
    * Nach Berechnungen der Verteidiger können Chris, Markus
    und Felix, auf die Christian nächtens getroffen sein
    will, kaum zur Tatzeit am Tatort gewesen sein.

    Eine mit Akribie gefertigte Uhrzeit-Weg-Skizze des Düsseldorfer Anwalts Georg Greeven, dem Verteidiger von Felix K., hält Bernrath für äußerst schlüssig.

    Nach dem Geständnis von Markus G. wurde er zusammen mit seinen Kumpeln Chris B. und Felix K. nach einer Schlägerei während eines Polterabends aus einem Gartenheim rausgeworfen. Danach gingen sie zu einem Bekannten, von dem aus sie sich auf den Weg zu einer BP-Tankstelle machten. Unterwegs trafen sie, eher zufällig, Christian R. An der Tankstelle besorgten sie sich, so eine Version, Benzin für den Anschlag auf das Haus an der Unteren Wernerstraße 81.

    Das BKA ließ die Strecke von der Wohnung des Bekannten zur Tankstelle und weiter zum Tatort vermessen. Anschließend gingen Polizeibeamte die Strecke in „normalem Schrittempo“ von rund vier Kilometern pro Stunde ab. Sie benötigten 63 Minuten. Danach wären die Beschuldigten erst am Tatort angekommen, nachdem die Feuerwehr von dem Brand schon informiert war.

    Daraufhin ließ die Sonderkommission ihre Beamten den Weg ein zweites Mal laufen, diesmal mit einer Geschwindigkeit von etwa 7,5 Kilometern pro Stunde. Verteidiger Greeven kritisiert, daß dieses Tempo einem „Eilmarsch der Bundeswehr“ entspricht.

    Diese Annahme jedoch ist nach Greevens Ansicht absurd. Denn danach hätten die Jugendlichen im Laufschritt zur Tankstelle eilen, unterwegs ihren Kameraden Christian R. auflesen, an der Tankstelle den Brandbeschleuniger besorgen und von dort zum Tatort rennen müssen – eine „an sich schon weltfremde Tathypothese“, sagt der Anwalt.

    Widersprüche ranken sich auch um die Beschaffung und Beschaffenheit des Brandbeschleunigers. So gab Christian R. in seinem Geständnis zunächst an, er habe an der Tankstelle eine Limoflasche mit Benzin gefüllt. Später behauptete er, Felix K. habe zum Treffen schon eine Flasche mitgebracht: „Es war eine grüne Plastikflasche mit einem orangenen Drehverschluß.“ Markus G. dagegen will gesehen haben, wie Christian mit einem „kleinen grauen Kanister“ von der Tankstelle kam. Bei den ersten wissenschaftlichen Untersuchungen fanden Experten in Proben vom Tatort Spuren eines Brandbeschleunigers, der zu 99 Prozent aus Naturterpentin und zu einem Prozent aus Benzol bestand. Terpentin, so die Verteidiger, sei zu später Nachtzeit an einer Tankstelle aber nicht zu kaufen.

    Ende letzter Woche stellte ein Gutachten des BKA jedoch fest, daß es sich bei dem Brandbeschleuniger ohne jeden Zweifel um Vergaserbrennstoff, Brennspiritus oder eine andere leicht entflammbare Flüssigkeit gehandelt habe.

    Das Terpentin vom Tatort erklären die BKA-Experten so: Terpentinähnliche Substanzen kämen in Badezusätzen vor. Über dem Brandherd habe das Badezimmer gelegen, dessen Trümmer ins Erdgeschoß durchgebrochen seien.

    Das mag plausibel sein. Nachprüfen läßt es sich nicht mehr. Die Ruine an der Unteren Wernerstraße wurde inzwischen abgerissen. Die Stadt Solingen wollte keinen „Wallfahrtsort des Grauens“, das BKA stimmte dem Abriß zu – für die Sachverständigen ein Desaster.

    Die Verteidiger werfen den Ermittlern auch vor, daß sie sich nach der schnellen Festnahme mit den zwei Geständnissen zufriedengegeben haben. Andere Spuren seien nicht oder nur ungenügend verfolgt worden. So habe die Polizei nicht in der rechten Solinger Szene recherchiert.

    Die Polizei versäumte etwa, die Solinger Kampfsportschule Hak Pao, Treffpunkt Solinger Rechtsextremisten, zu durchsuchen. Tage nach dem Anschlag wurde kistenweise Material aus der Schule abtransportiert. Der Wirt einer darunterliegenden Gaststätte informierte die Polizei, doch die rührte sich nicht.

    Unverständlich bleibt auch, warum eine andere Spur ignoriert wurde: Ein Insasse eines Jugendheimes in Rendsburg hatte seinem Heimleiter von einem Telefongespräch mit Freunden in Solingen berichtet. Diese hätten ihm am 26. Mai erzählt, wenn er am 29. nach Solingen komme, werde es in der Unteren Wernerstraße brennen.

    Der Heimleiter gab diese Aussage an das Jugendamt in Solingen weiter, das wiederum die Bundesanwaltschaft informierte. In den Ermittlungsakten findet sich die Angabe des Jugendlichen in Rendsburg nicht.

    Verteidiger Greeven war nach eigenem Eingeständnis zunächst, „geblendet von der Faszination zweier Geständnisse“, von der Schuld seines Mandanten Felix K. ausgegangen: „Ich wollte ihm den Schritt erleichtern, sich zur Täterschaft zu bekennen.“

    Inzwischen ist Greeven sicher, daß angesichts aller Erkenntnisse der Tatvorwurf „einer angemessenen Prüfung nicht mehr standhält“. Y

    „Geblendet von der Faszination zweier Geständnisse“

    EINER ALLEINE DER DURFTE ES NICHT SEIN; ALSO WURDE SCHNELL NACHGEBESSERT 3 ANDERE GEFASST; GESTÄNDNIS ERPRESST DAMIT AUCH ALLES PASST.

    Eine sehr detaillierte Übersicht der Ereignisse unter:

    http://www.uni-bielefeld.de/ikg/zick/SOSRa_Solingen_2001.pdf

    Hier läßt sich relativ eindeutig nachlesen das die Ermitlungen von Schlampereien, Manipulation und Fahndungsdruck geprägt waren. Ist alles sehr viel man muss um Zeit zu sparen die entsprechenden Ermittlungs – und Prozessteile raussuchen.

  8. Doch das erklärt nicht, warum er (Professor Reinhart Lempp ) sich intensiver mit Markus Gartmanns Geständnis und Widerruf befaßte als mit seinem eigenen Probanden: „Das falsche Geständnis (Gartmanns) wie der Widerruf ist psychologisch durchaus in sich stimmig erklärbar.“

    http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-9183745.html

    Interessant ist das damals schon Professor Leygraf als Haus- und Hofberichterstatter für deutsche Gerichte in Staatsschutzprozessen explorieren durfte.Natürlich ! – im Sinne der Anklage Heute im NSU Prozess von Carsten S.

    1. Mit der Anklage im Nacken -im Prä Gäfgen’schem Zeitalter [url=http://de.wikipedia.org/wiki/Magnus_Gäfgen]Klick mich[/url] – würde jeder Alles gestehen, um in einer deutschen Jugend Vollzugsanstalt „Privilegien“ wie Einzelduschen; 23/1 – Zelle und gesicherten Hofgang zugesagt zu bekommen – ob schuldig oder nicht … .

      Wird halt schwer zwischen „lieb gemeinter Ratschlag“ und „subtiler Drohung“ des verhörenden Beamten zu unterscheiden.

      Aber die Situation dürfte klar sein … .
      Wurde bei den Durchsuchungen belastendes Material(nicht im Zusammenhang mit dem Verfahren) gefunden, wie z.B. verbotene Gegenstände; indizierte Schriften oder Tonträger, dann hatte der Beamte leichtes Spiel: “ Wir buchten dich eben für den Kram ein, den wir bei Dir gefunden haben … den meisten Türken im Knast ist es eh egal ob Du dabei warst oder nicht. Die wollen nur eins: „Rache“. Und da ist ein Nazi so gut wie jeder Andere. … Wir können Dich schützen – wie Du sicher verstehst, aber nicht wegen so Lappalien – wir müssen schon klarmachen, warum eine Bedrohung existiert, auch wenn wir Beide wissen,
      dass es so ist … „.

      Das klappt auch ohne „irrelevante Beweise“.
      „Der Staatsanwalt hat lieber 3 zu viel, statt Einen zu wenig im Knast. Junge, bei dem Haftrichter – hast Du eine Vorstellung welch ein Sturm durch das Land tobt- hast Du keine guten Karten. Die wollen Schuldige präsentieren … besser 4 als nur Einen … . Auch wenn Deine Kameraden bereits etwas anderes ausgesagt haben, ich glaube Dir ja soweit … , doch das wird kein Richter tun.
      Deine Unschuld wirst Du vor Gericht beweisen können, wenn alles so war, wie Du es mir erklärt hast – Doch jetzt müssen wir dafür Sorgen, dass Du bis zur Verhandlung „am Stück“ bleibst.
      Also nochmals, wohin gingen Du und Deine Begleiter in der Mainacht?“
      ______
      Das hin und her mit den Geständnissen zeigt so was von deutlich unter welchem Druck der/die Angeklagten standen – bei ihnen ging es nicht nur um 10 Jahre bzw. lebenslänglich – obwohl es lebenslänglich schon trifft, jedoch im medizinischem Sinn.

      __
      Was aber auffallend ist, nach dem Prozess hat die Presse mal wieder alles bis zum letzten Tropfen Tusche aus den Ereignissen gepresst – und dabei in die entgegengesetzte Richtung -vor dem Prozess- gedreht.

      Nachdem die Presse und Politik den NSU Fall schon in Blut und Tränen gegossen hat, bin ich gespannt wohin die Berichterstattung noch gehen wird
      – schließlich bekommen die MSM inzwischen geregelt, etwas kürzer zu treten mit den „Wahrheiten seit 11.11.11“.

      [oder es wurde nur das Plädoyer der Anwälte neu verfasst:
      „Nach all dem was ich seit 6 Jahren an Gedenkstätten, Plätzen und Straßenschildern, Schul- und Geschichtsbüchern, der systemnahen Berichterstattung und den Aufklärungsappell – wie der NSU agierte, und nicht „ob“ – gelesen und zur Kenntnis genommen habe, erkläre ich meine(n) Mandant(in/en) und alle Mittäter für schuldig im Sinne der Anklage und in allen anderen Punkten, die wir ebenso wenig hier vor dem Hohen Gericht klären konnten.
      Leider kam mir diese Erkenntnis erst nach 333 Prozesstagen,
      dass die Urteile bereits auf besagten Schildern und Gedenksteinen zu finden waren.
      Auch wenn mich der Sachverhalt hier vor Gericht nicht von diesen Ausführungen überzeugen konnten, so tut es das kollektive Schuldbewusstsein der Nation.

      Grü55 Götzl Plus 11

      Und danach stimmen die Anklagevertreter gemeinsam zu „All You Need Is Love“ ein, Götzl schlägt das Fass an und die Nebenkläger verteilen Häppchen die aus ihrer Verlassenen Heimat stammen… . Die Verteidigung und die Journalisten liefern sich ein Armdrückturnier und die Angeklagten sind die Schiedsrichter.
      Die Vertreter der Nebenklage begutachten das Geschehen und fragen sich – mit der zünftigen Maß Bier in der Hand und zwei im Kopf- ob sie den Gewinner des Armdrücken herausfordern sollen…

      So geht München – alles andere ist nur billiger Abklatsch]

  9. danke. habe noch einen schriftsatz, der das Weg-Zeit-Diagramm darlegt. Hier wird sehr deutlich belegt das 3 der Verurteilten nicht zum Tatzeitpunkt vor Ort sein konnten was untermauert das Christian Reher die Tat alleine begangen hat. Ist ein .PDF. Könnt Ihr PDF ´s nach Upload ziehen und dann verlinken ?

  10. @Rabe bitte im Strang zu Solingen posten.
    Taz Artikel vom 23.12.1994
    Solingen: Die Spur der Pannen
    ■ Als das BKA kam, waren viele Spuren schon zerstört
    Düsseldorf (taz) – Als der Brandsachverständige des Bundeskriminalamtes (BKA), Peter van Bebber, am Nachmittag des 29. Mai 1993 am Tatort des mörderischen Brandanschlags in Solingen eintraf, da fand er eine schon „recht aufgeräumte Brandstelle“ vor. So etwas habe er zuvor nie in seinem Berufsleben erlebt, schilderte der BKA-Experte gestern im Düsseldorfer Gericht seinen ersten Eindruck am Brandort, 14 Stunden nach dem Anschlag. Verantwortlich dafür war Paul Corall, ebenfalls Brandsachverständiger und in dieser Funktion von der Wuppertaler Staatsanwaltschaft noch in der Brandnacht zum Tatort gerufen.
    Corall räumte gestern vor Gericht ein, daß er vor dem Eintreffen des BKA-Experten den Brandschutt am unmittelbaren Brandort schon mit einem Wasserstrahl entfernt hatte. Ans Licht gekommen ist dieser schwerwiegende Fehler nur durch einen Zufall. Vor einigen Wochen glaubte sich der Sachverständige während einer Sitzungspause auf dem Flur des Gerichtes gänzlich unbeobachtet und flüsterte einem weiteren Sachverständigen ins Ohr: „Ich habe da einen Fehler gemacht, aber hauen Sie mich bitte nicht in die Pfanne.“ Die Mutter eines der Angeklagten schnappte diese Bemerkung auf und gab sie weiter.
    Doch es war nicht der einzige Fehler des Gutachters Corall. Glaubt man seiner Schilderung, dann hat er im Eingangsbereich des abgebrannten Hauses unmittelbar nach seinem Eintreffen deutlich Benzingeruch festgestellt. Eine Probenentnahme mit dem sogenannten Dräger-Röhren habe diesen Befund durch eine entsprechende Verfärbung bestätigt. Doch dieses Teströhren vergaß der Gutachter im Brandschutt. Zugleich versäumte er es, weitere Zeugen zur Bestätigung des Benzingeruchs herbeizuziehen. Das hat schlimme Folgen, denn nun muß das Gericht in mühsamem Expertenstreit den Einsatz von Brandbeschleunigern und den Brandverlauf klären – zweifelsfreier Nachweis über den Einsatz von Brandbeschleunigern ist nicht mehr zu gewinnen.
    Nach Auffassung des BKA- Sachverständigen sprechen „Brandspurenbild und Brandverlauf“ zwar dafür, doch der Gutachterstreit schleppt sich weiter – bis ins nächste Jahr. J. S.
    23.12.1994 taz Nr. 4501 Inland 69 Zeilen, J. S. S. 4

    Beim Seelsorger Geständnis zurückgezogen
    ■ Im Solinger Mordprozeß stützte der Gefängnispfarrer am gestrigen Prozeßtag den
    Widerruf des 25jährigen Angeklagten Markus Gartmann / Anklage unter Druck
    Düsseldorf (taz) – Im Prozeß um den Solinger Brandanschlag gerät die Anklage der Bundesanwaltschaft mehr und mehr unter Druck. Gestern bestätigte der Wuppertaler Gefängnispfarrer Kurt Gerhard Feisel (57), daß der 25jährige Angeklagte Markus Gartmann ihm schon 1993 offenbart habe, sein Geständnis sei falsch.
    Bei der Polizei hatte Gartmann zu diesem Zeitpunkt dagegen die Tat ebenso gestanden wie gegenüber seinem Anwalt Siegmund Benecken und dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes. Seit Prozeßbeginn hatte Gartmann dann auch immer wieder erklärt, er und seine drei Mitangeklagten, von denen zwei von Anfang an ihre Unschuld beteuern, seien die Täter gewesen.
    Um so überraschender kam deshalb der Geständniswiderruf vor gut zwei Wochen. Weil Gartmann dabei auch erstmals auf seine Gespräche mit Pfarrer Feisel hingewiesen hatte, fand der sich nun gestern im Zeugenstand des Düsseldorfer Oberlandesgerichts wieder. Von seiner Schweigepflicht entbunden, schilderte der Pfarrer, daß er dem Angeklagten den Widerruf bei seinem ersten Gespräch am 27. Juli 1993 zwar „noch nicht geglaubt“ habe. Doch bei weiteren Gesprächen sei in ihm dann „die Überzeugung gewachsen, daß das stimmt, was er mir sagt“.
    Näher begründen konnte der Seelsorger den Sinneswandel indes nicht. Gartmann habe mit „großer Emotionslosigkeit“ von dem polizeilichen Vernehmungsdruck berichtet und von seiner „Hoffnungslosigkeit“, da jemals wieder rauszukommen. So habe die Polizei ihn mit den Worten: „Wenn du jetzt nicht redest, dann kannst du im Knast Arschficken lernen“, immer Angst gemacht. Das Drängen von Feisel, doch nun wenigstens gegenüber seinem Anwalt die „Unschuld“ einzugestehen, wehrte Gartmann nach der Erinnerung des Pfarrers so ab: „Herr Benecken hat mir gesagt, wenn du jetzt widerrufst, bekommst du lebenslänglich.“
    Gartmann selbst brach das Gespräch mit dem Pfarrer, von dem er den Eindruck gewann, „der glaubt mir nicht“, Ende 1993 ab. Von Wuppertaler Polizeibeamten wurden die Behauptungen von Markus Gartmann über die Vernehmungsmethoden gestern scharf zurückgewiesen. Nichts davon sei wahr, erklärte ein Wuppertaler Beamter. Solche Methoden „habe er nicht nötig“.
    Sehr überzeugend klingen solche Dementis indes nicht, denn zumindestens im Fall des Mitangeklagten Christian B. hatte die Polizei vergleichbare Drohgebärden eingeräumt. Der oberste BKA-Ermittlungsbeamte,Paul Kröschel, hatte dies vor Gericht bestätigt. Walter Jakobs
    4.4.1995 taz Nr. 4587 Aktuelles 80 Zeilen, Walter Jakobs S. 2

  11. @neckarsulm: Der Film ist eine von mir von einer vob zu einer mp4 datei. Ich habe diese auf knapp 300 GB shrinken können,der Upload scheiterte jedoch immer. trotz zig versuchen

  12. TAZ 15.9.1993 (bitte ebenfalls posten)

    Mit der schnellen Präsentation von Tätern war der Mordanschlag von Solingen Ende
    Mai schon fast in Vergessenheit geraten. Seit Bekanntwerden einiger Widersprüche
    jedoch laufen die Ermittlungen wieder auf Hochtouren. Von Bernd Siegler

    Solinger Ungereimtheiten belasten die Ermittler

    Die Ermittlungen sind nahezu abgeschlossen“, hatte Rolf Hannich, stellvertretender Sprecher
    der Bundesanwaltschaft (BAW), vor vier Wochen noch erklärt. Der Brandanschlag in Solingen am Pfingstsamstag war für die obersten Ankläger und das Bundeskriminalamt (BKA) so gut wie aufgeklärt. Man sonnte sich im Erfolg, schließlich hatte man einen der mutmaßlichen Täter, den 16jährigen Christian R., bereits wenige Stunden nach dem Anschlag festgenommen – die anderen drei, Felix K. (16), Christian B. (20) und Markus G. (23) nur sechs Tage später. Die Öffentlichkeit aus dem In- und Ausland, die auf den Flammentod der zwei Frauen und drei Mädchen türkischer Nationalität mit heller Empörung reagiert hatte, konnte man mit dieser kriminalistischen „Meisterleistung“ beruhigen, Solingen geriet allmählich in Vergessenheit.
    Jetzt laufen die Ermittlungen wieder auf Hochtouren. Denn Anwälte und Eltern der Inhaftierten haben nachrecherchiert und erheben inzwischen schwere Vorwürfe gegen Deutschlands oberste Anklagebehörde. Ihrer Meinung nach ist das Ermittlungsergebnis längst wie ein Kartenhaus zusammengebrochen, das den mutmaßlichen Attentätern unterstellte Motiv habe sich in Luft aufgelöst, die beiden abgelegten Geständnisse seien voller Widersprüche. Rechnete man die zeitlichen Abläufe in jener Nacht hoch, könnten drei der vier Inhaftierten unmöglich zur Tatzeit am Tatort gewesen sein. Und: es soll gar einen Alibizeugen geben.
    Seit über drei Monaten sitzen die Tatverdächtigen jetzt in Untersuchungshaft. Felix K. und Christian B. bestritten die ganze Zeit über hartnäckig jedwede Tatbeteiligung. Im Gegensatz dazu hatte der zuerst festgenommene rechtsgerichtete Christian R. seine Tatbeteiligung gestanden. Mitschüler hatten ihn belastet. Er soll Tage vor dem Anschlag gesagt haben: „Wir haben uns dieses Haus schon angeschaut. Es wird bald abgefackelt.“ Auch Markus G., bei dem ein Mitgliedsausweis der „Deutschen Volksunion“ (DVU) gefunden worden war, hatte anfangs seine Tatbeteiligung gestanden, dann widerrufen und erneut gestanden. Er fühlte sich, so steht es auch in den Protokollen, von den Vernehmungsbeamten „unter Druck“ gesetzt.
    Für die Karlsruher Behörde gibt es am Ermittlungsergebnis und am rekonstruierten Ablauf der Nacht jedoch keinen Zweifel. „Wir verfolgen keine Unschuldigen“, betonte BAW-Sprecher Hannich. Wie bereits im fünfseitigen Haftbefehl vom 4. Juni niedergeschrieben ist, sollen Felix K., Christian B. und Markus G. an dem besagten Freitag, dem 28. Mai, auf einem Polterabend in der Gabelsbergerstraße in der Solinger Südstadt gewesen sein. Dort seien sie mit zwei Ausländern, zwei „Jugoslawen“, in Streit geraten und hinausgeworfen worden. Gegen ein Uhr sollen sie dann auf der Kreuzung Schlagbaum im Zentrum von Solingen zufällig den ihnen flüchtig bekannten Christian R. getroffen haben. Als die drei ihm von dem Vorfall mit den Ausländern, die sie für „Türken“ gehalten haben sollen, berichtet hätten, soll R. vorgeschlagen haben, doch auf das von mehreren türkischen Familien bewohnte Haus in der Unteren Wernerstraße 81 einen Brandanschlag zu verüben. R. kannte das Haus, schließlich wohnt er nur wenige Schritte davon entfernt.
    An der BP-Tankstelle in der Schlagbaumerstraße soll sich R. dann einen Liter Benzin besorgt haben und mit den anderen zum Tatort gelaufen sein. Zusammen mit Felix K. habe dann R. das Haus in Brand gesetzt, G. und B. sollen „Schmiere“ gestanden haben.
    Bei ihrer Rekonstruktion der Nacht beruft sich die BAW zum Großteil auf Geständnisse von R. und G., die jedoch eine Reihe von Widersprüchen beinhalten. Bereits im Haftbefehl muß die BAW daher einige Ungereimtheiten zugestehen. So ist das Behältnis strittig, in dem das „Benzin“ von der Tankstelle zum Tatort gebracht worden sein soll. Mal ist von einem „grauen Kanister“, mal von einer „grünen Flasche“ die Rede. Die BAW löst das Dilemma dadurch, daß G. ohnehin stark alkoholisiert gewesen, zudem bei der Benzinbeschaffung nicht dabeigewesen wäre. Ein schwerer Schlag für die BAW aber, daß die Sachverständigen nicht Benzin, sondern „Pinienterpentinöl“ als Brandbeschleuniger ausgemacht haben. Dies ist jedoch nur in Fachgeschäften erhältlich. „In der Nacht konnte das sicherlich nirgendwo erworben werden, insbesondere nicht in der Tankstelle“, betont Jochen Ohliger aus Solingen, Rechtsanwalt von Christian B., und zieht damit ein wesentliches Element der Geständnisse in Zweifel.
    Die von Ohligers Mandanten und des mitbeschuldigten Felix K. geschilderte Version des Ablaufes der fraglichen Nacht widerspricht zwar der BAW-Version diametral, wird aber durch Zeugenaussagen untermauert. Das Trio G., B. und K. war demnach zu dem Polterabend in der Gabelsbergerstraße eingeladen gewesen. Dort habe es aber lediglich untereinander Streit gegeben, von den beiden „Jugoslawen“ seien sie gar mit Handschlag verabschiedet worden. Das von der BAW angeführte Motiv, die Wut und der Frust über den Hinauswurf durch die beiden Ausländer, ist damit, so Ohliger, „widerlegt“. Auch der Düsseldorfer Anwalt Georg Greeven, Verteidiger von Felix K., ist nach dem Studium der 32 Aktenordner „höchst erstaunt über die leichtfertigen und vorschnellen Schlußfolgerungen der Ermittlungsbehörden“.
    Widerlegt ist für die Anwälte auch das von der BAW zugrundegelegte Weg-Zeit-Diagramm. Fest steht der Anruf bei der Feuerwehr um 1.42 Uhr. Die Sachverständigen gehen davon aus, daß es bei Eintreffen der Feuerwehr um 1.47 Uhr bereits 20 bis 30 Minuten gebrannt haben müsse. Brandlegungszeit war also spätestens um 1.27 Uhr. Kurz nach Mitternacht aber hat das Trio den Polterabend verlassen, ist zu einem Freund in die Bozenerstraße gelaufen, soll sich dort laut BAW nur kurz aufgehalten und dann zu Fuß den 3,7 Kilometer langen Weg zur Tankstelle und dann noch einmal 800 Meter zum Tatort zurückgelegt haben. Nach Feststellungen des BKA benötigt man von der Bozenerstraße zur Tankstelle und zum Tatort 63 Minuten. Rechnet man den Weg von der Polterabendfeier zur Wohnung in der Bozenerstraße und die Zeit des dortigen Aufenthalts hinzu, dann können, so Rechtsanwalt Ohliger, die drei „nicht rechtzeitig am Tatort gewesen sein“.
    Hinzu kommt, daß die Version von Felix K. und Christian B., wonach sie bis etwa 2 Uhr in der Wohnung in der Bozenerstraße Musik gehört, getrunken und geraucht hätten, von einem Zeugen bestätigt wird. Das deckt sich auch mit der Aussage der Mutter von Christian B.. Sie wurde von den dreien um 2.10 Uhr angerufen, sie solle ihren betrunkenen Sohn bei Karstadt abholen, was sie um 2.30 Uhr auch tat. K. und G. sagen aus, sie wären dann weiter Richtung BP- Tankstelle in der Schlagbaumerstraße gegangen. Dazu hätten sie sich viel Zeit gelassen. Daß dies stimmt, beweist der bei Felix K. gefundene Kassenbon. Denn bei der BP-Tankstelle kauften sie um 3.11 Uhr zwei Flaschen Bier.
    Warum belastet aber der 16jährige Christian R. das Trio? Erst in der dritten Version des Geständnisses von R. tauchen die Namen von B., K. und G. auf. „R. wurde gezielt auf die drei Personen angesprochen“, entnimmt Ohliger den Akten. Der 16jährige sei jedoch nicht in der Lage gewesen, anhand einer Lichtbildvorlage die von ihm namentlich benannten Personen zu identifizieren. In diesem Zusammenhang habe R. dann den Vernehmungsbeamten erklärt, er hätte sich die Gesichter seiner Mittäter nicht „so genau“ angesehen.
    Die Bundesanwaltschaft gibt zu den von den Anwälten aufgezeigten Widersprüchen keinerlei Erklärungen ab. „Zwischenergebnisse werden nicht veröffentlicht“, betont BAW-Sprecher Hans-Jürgen Förster. „Keine Erklärung“ auch dazu, ob der Alibizeuge inzwischen wegen Falschaussage dem Ermittlungsrichter vorgeführt worden ist. Tatsache ist, daß die Ermittlungsbehörden in Solingen wieder aktiv geworden sind, jedoch erneut nur im Umfeld der vier als mutmaßliche Täter Inhaftierten. Andere Spuren interessieren augenscheinlich nicht.
    15.9.1993 taz Nr. 4112 , bernd siegler S. 3

  13. der entscheidene Satz des Gutachters von Christian R. ,, er halte die Alleintäterschaft auch für die plausibelste der verschiedenen vom Angeklagten bisher gegebenen Tatdarstellungen. Christian R. sei in seiner Persönlichkeit viel zu egoistisch, um andere zu decken“

    Solinger Einzeltäter?
    ■ 18jähriger will Brand alleine gelegt haben

    Düsseldorf (AP) – Der wegen fünffachen Mordes beim Solinger Brandanschlag angeklagte 18jährige Christian R. hat vor einem psychiatrischen Gutachter gestanden, den Anschlag auf das Haus der Familie Genc im Juni 1993 alleine verübt zu haben. Der Leiter der Jugendpsychiatrie der Essener Uniklinik, Christian Eggers, sagte gestern vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht, er halte die Alleintäterschaft auch für die plausibelste der verschiedenen vom Angeklagten bisher gegebenen Tatdarstellungen. Christian R. sei in seiner Persönlichkeit viel zu egoistisch, um andere zu decken.

    Im Prozeß selbst hat der Angeklagte bisher zu den Tatvorwürfen geschwiegen, jedoch erklärt, seine Mitangeklagten Markus G., Felix K. und Christian B. seien unschuldig. Nach seiner Festnahme hatte er dagegen in mehreren widersprüchlichen Geständnissen auch seinen Mitangeklagten Schuld gegeben. Jugendpsychiater Eggers berichtete, Christian R. habe nach eigener Aussage im Windfang des Hauses der Familie Genc eine Zeitung angezündet. Als ein Auto gekommen sei, habe er sie mal gelöscht und sei weggelaufen. Dann sei er aber zurückgekehrt und habe sie nochmals entflammt. Bei dem Brandanschlag waren fünf türkische Frauen und Mädchen ums Leben gekommen.

    „Es hat eine gewisse Stimmigkeit, daß er nur Randale machen wollte“, sagte der Gutachter. Er billigte dem 18jährigen eine erheblich eingeschränkte Schuldfähigkeit zu. Christian R. leide unter schweren seelischen Störungen. Seine in immer wieder wechselnden Pflegeheimen und Pflegefamilien verbrachte Kindheit habe ihn vielfach traumatisiert. Sein Leben stehe praktisch unter dem Motto „Ich bin böse, deshalb werde ich geschlagen und deshalb muß ich schlagen“. Er sei fasziniert vom Feuer, das er beherrschen könne. Wegen seines Alkoholpegels am Tatabend ist Christian R. möglicherweise nur eingeschränkt schuldfähig.

    20.4.1995 taz Nr. 4599 Seite 1

  14. zu guter Letzt:

    9.12.1993 taz Nr. 4184

    Weiter Haft für Solingen-Beschuldigte

    Bundesgerichtshof sieht weiterhin „dringenden Tatverdacht“ bestätigt / Ermittler ließen sich nicht von der
    „schwachen Beweislage“ beeindrucken, die selbst BKA-Chef Zachert bemängelte
     ■ Von Bernd Siegler

    Nürnberg (taz) – Die vier Tatverdächtigen für den Brandanschlag in Solingen bleiben ungeachtet der selbst vom Chef des Bundeskriminalamts geäußerten Zweifel weiterhin in Untersuchungshaft. Bei dem Anschlag waren in der Nacht von 28. auf den 29. Mai fünf Türkinnen getötet worden. Die Haftprüfungstermine hätten den „dringenden Tatverdacht des gemeinschaftlichen fünffachen Mordes“ bestätigt, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Vor Weihnachten wird der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes über die Fortdauer der U-Haft entscheiden.
    „Für uns gab es bisher zu keinem Zeitpunkt Zweifel am Tatverdacht der vier Beschuldigten“, heißt es selbstgefällig aus der obersten Anklagebehörde. Insgesamt 17 Stunden dauerten die Haftprüfungstermine des 16jährigen Felix K., des 20jährigen Christian B., des 23jährigen Markus G. und des 16jährigen Christian R. Kurz nach seiner Verhaftung hatte der wenige Stunden nach dem Brandanschlag festgenommene R. zunächst ausgesagt, er habe als Einzeltäter gehandelt. Dann bezichtigte er Skins der Mittäterschaft. Diese Version widerrief er. Nach einer Vernehmungspause bezichtigte er dann unvermittelt K., B. und G. In einem Aktenvermerk stellten die Vernehmungsbeamten klar, daß R. die Namen vom K., B. und G. genannt worden waren. Nicht
    einmal auf Lichtbildern konnte R.
    alle drei identifizieren. Trotzdem gingen die Ermittler von Anfang an davon aus, daß K., B. und G., in der fraglichen Nacht zufällig R. getroffen und sich spontan entschlossen hätten, das Haus in Solingen anzuzünden. Daß R. im Rahmen der Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens seine letzten Aussagen komplett zurückgezogen hatte und wieder darauf bestand, ganz allein gehandelt zu haben, ignorierten die Ermittlungsbehörden. Sie berufen sich auf ein Geständnis von Markus G., das aber in wesentlichen Punkten den Aussagen von R. widerspricht.
    Die beiden anderen Verdächtigen bestritten von Anfang jegliche Tatbeteiligung. Sie gaben auch an, R. überhaupt nicht zu kennen. Deren Rechtsanwälte haben in monatelanger Kleinarbeit die Ermittlungstätigkeit von Bundesanwaltschaft und BKA unter die Lupe genommen. Ihr Ergebnis: Das der Tat unterstellte Motiv, eine Auseinandersetzung am Rande eines Polterabends mit zwei Jugoslawen, habe es nicht gegeben. Zudem können drei der vier Tatverdächtigen unmöglich zum Tatzeitpunkt am Tatort gewesen sein.
    Die Wohnung, in der sie sich zusammen mit Freunden zur fraglichen Zeit
    aufgehalten haben, liegt nämich 4,6 Kilometer vom Tatort entfernt.

    In der Tat brachten Tatzeit und Wegstrecken die Ermittler vom BKA ins Schwitzen.

    Um die Version stimmig zu machen, schickten sie sportliche Beamte zum Ortstermin.

    Hatte eine zügig gehende Beamtin im Anfangsstadium der Ermittlungen noch 63 Minuten für die Wegstrecke zum Tatort gebraucht, benötigte der zuletzt ins Rennen geschickte Beamte nur 40 Minuten. Da auch dies noch nicht reichte, geht man von einem späteren Brandlegungszeitpunkt aus. Nahm die um 1.42 Uhr alarmierte Feuerwehr noch an, daß aufgrund der fortgeschrittenen Brandausdehnung das Haus schon 30 Minuten vor ihrem Eintreffen um 1.47 gebrannt haben muß, geht die Bundesanwaltschaft jetzt von 1.38 Uhr als Brandlegungszeit aus.
    Diese und andere Ungereimtheiten, so ist die Frage von Herkunft und Art des Brandbeschleunigers nach wie vor völlig ungeklärt, veranlaßten den Chef des Bundeskriminalamts, Hans-Ludwig Zachert, von einer „schwachen Beweislage“ zu sprechen. „Es wäre besser gewesen, Zachert hätte sich mit uns darüber abgestimmt“, zeigt sich jetzt die Bundesanwaltschaft verstimmt über den BKA-Chef.

  15. Anmerkung: Es handelt sich bei diesem Beamten um Einen von Dreien, die zuvor Gartmann in einem über 2 stündigen UNPROTOKOLLIERTEN „VORGESPRÄCH“ zu dessen „Geständnis“ gebracht haben.

    Neues Deutschland 18.05.1995 / Inland

    BKA-Beamter berichtet über brutale Methoden

    Düsseldorf (Reuter/ND). Im Prozeß um den Brandanschlag von Solingen hat am Mittwoch ein Beamter des Bundeskriminalamtes (BKA) von Entgleisungen eines Kollegen bei einem Verhör berichtet. Der betreffende Kriminalhauptkommissar sei „ausgerastet“ und habe „wüste Beschimpfungen“ ausgestoßen, sagte der Zeuge vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht. „Für mich hat er sich als Kollege disqualifiziert“, so der BKA-Beamte zu den Vorgängen während des Verhörs des damals 20jährigen Christian B. am 3. Juni 1993.

  16. Taz 6.1.1995

    Geständnis auf dem Prüfstand

    ■ Solinger Mordprozeß: Rätselhaftes Aussageverhalten des
    geständigen Angeklagten/BGH-Ermittlungsrichter als Zeuge
    Düsseldorf (taz) – Im Düsseldorfer Prozeß um den mörderischen Solinger Brandanschlag wird viel gelogen. Immer wieder kommt es zu sich gegenseitig ausschließenden Aussagen – bei Zeugen wie Angeklagten. Von den vier angeklagten jungen Männern hat einer eine Mittäterschaft gestanden: Markus Gartmann. Kreidebleich, zuweilen nach Worten ringend, so schilderte der 23jährige gleich zum Prozeßauftakt die Stationen jener verhängnisvollen Brandnacht. War dieses Geständnis falsch? Ja, er belastet sich und uns zu Unrecht, lautet die Version von zwei der vier Angeklagten seit ihrer Verhaftung. Immer und immer wieder sind sie dabeigeblieben – auch während der zum Teil äußerst aggressiven und bedrohlichen Polizeivernehmungen. Nur bei Markus Gartmann und dem vierten Angeklagten, Christian R., ging es drunter und drüber. Während R. immer neue Geschichten auftischte, folgte dem Geständnis von Gartmann erst der Wideruf, dann der Widerruf des Widerrufs. Auch gestern antwortete G. auf die erneute Frage des Senatsvorsitzenden, Wolfgang Steffen, ob sein Geständnis der Wahrheit entspreche, mit einem eindeutigen „Ja“.
    Zweifel an diesem Geständnis plagen auch Silvia Gartmann, eine Schwägerin des Angeklagten. Daß ihr Schwager jetzt so stur an dem Geständnis festhält, erklärt sich die Zeugin mit dem Einfluß des Verteidigers Benecken. Der habe bei einem Gespräch in der JVA-Wuppertal in ihrem Beisein Gartmann unter Druck gesetzt: „Wenn du jetzt widerrufst, bekommst du lebenslänglich“.
    Geständnis-Wechselbäder mit Erinnerungslücken
    Gartmann konnte sich gestern an diesen Satz zwar „nicht erinnern“, aber es „kann sicherlich sein, daß das Wort lebenslänglich gefallen ist“. Die Verteidigungsstrategie Beneckens zielt in der Tat darauf ab, für seinen Mandanten eine Strafmilderung zu erreichen. Einen Freispruch hält er vor allem wegen dessen Verhalten bei der ersten richterlichen Vernehmung am Bundesgerichtshof für unerreichbar.
    Zu den näheren Umständen dieser Vernehmung hörte das Düsseldorfer Gericht gestern den BGH-Ermittlungsrichter Dietrich Beyer. Nachdem Gartmann tags zuvor bei der Polizei gestanden hatte, vernahm Beyer den Beschuldigten am 4. Juni 1993 in Karlsruhe. Gleich zu Beginn verlangte Gartmann einen Anwalt. Auf Anraten von Beyer kam der Karlsruher Rechtsanwalt Linke ins Spiel. Bevor die eigentliche Vernehmung begann, sprachen beide längere Zeit unter vier Augen. Danach wiederholte Gartmann sein polizeiliches Geständnis gegenüber dem Richter. Am Ende, so Beyer gestern im Gericht, „habe ich ihn noch einmal ermahnt, nur die Wahrheit zu sagen und sich nicht aus Geltungssucht falsch zu belasten“.
    Daraufhin bat Gartmann um eine Unterbrechung. 10 Minuten später widerrief er sein Geständnis. Doch nun glaubte Beyer ihm nicht, denn der Widerruf schien ihm „nicht einleuchtend“, „nicht glaubwürdig begründet“. Drei Tage später folgte der neuerliche Widerruf bei der Polizei und am 9. Juni gestand Gartmann auch wieder gegenüber Beyer. Diese Wechselbäder erklärt Gartmann heute so: „Ich habe es einfach mal versucht, aus der Sache wieder rauszukommen“. Walter Jakobs
    6.1.1995 taz Nr. 4512 Inland , Walter Jakobs

    Taz 13.9.1995

    Auf die Gewißheit folgten nagende Zweifel

    ■ Der Verteidiger von Markus Gartmann, der im Solingen-Prozeß sein Geständnis
    widerrief, plädiert auf Freispruch und demonstriert innerliche Zerrissenheit
    Düsseldorf (taz) – „Ich wollte verhindern, daß ein Schuldiger mit einem falschen Widerruf in sein Verderben rennt. Vielleicht habe ich aber dazu beigetragen, daß ein unschuldig Angeklagter an einem falschen Geständnis festhält.“ Diese Worte von Sigmund Benecken dokumentieren eindringlich die innerliche Zerrissenheit des Mannes, der als Verteidiger des 25jährigen Markus Gartmann eineinhalb Jahre lang „nicht den leisesten Zweifel“ an dessen Schuld hegte.
    Immer wieder hatte Gartmann ihm gegenüber gestanden, zusammen mit den drei übrigen Angeklagten den Solinger Brandanschlag begangen zu haben, bei dem im Mai 1993 fünf türkische Frauen und Mädchen ums Leben kamen. Zweifel an der Schuld seines Mandanten – des einzigen Angeklagten, der zur Tatzeit volljährig war – quälen Benecken seit dem 21. März dieses Jahres. An diesem Tag widerrief Gartmann sein Geständnis. In seinem gestrigen Plädoyer beschrieb Benecken seine heutige Position so: „Ich bin zwar nicht von der Unschuld der vier Angeklagten überzeugt, aber ich habe Zweifel.“
    Zwar habe die Bundesanwaltschaft die Anklage zu Recht auf das Geständnis von Gartmann und das dazu passende, in Polizeiprotokollen dokumentierten „Täterwissen“ des Angeklagten Reher aufbauen können, aber nach der Beweiserhebung im Prozeß sei von „diesen zwei Säulen“ nicht mehr viel geblieben. Benecken wörtlich: „Ich habe nichts mehr, woran ich die Richtigkeit des Geständnisses festmachen könnte.“
    Die Verhandlung habe allen Prozeßbeteiligten gezeigt, daß das Aussageverhalten von Gartmann „nicht normal ist“. Das erwecke in ihm Zweifel, und er halte es inzwischen „für möglich, daß ein Unschuldiger diese Tat gesteht, ohne geisteskrank zu sein“. Er sei zwar auch heute noch der Meinung, „daß ein erheblicher Tatverdacht“ bestehe, aber, so fuhr Benecken mit Blick auf den Senat fort, „zwischen Tatverdacht und der richterlichen Überzeugung, die sie haben müssen, um die Angeklagten zu verurteilen, liegt eine Spanne“. Deshalb sei sein Mandant freizusprechen.
    Für den „Eventualfall“ einer Verurteilung plädierte Benecken danach auf eine befristete Freiheitsstrafe, denn „ohne das Geständnis wäre hier gar nichts gelaufen“. Daran ändere auch der Widerruf nichts. Den habe der Senatsvorsitzende Steffen im übrigen durch seine das Geständnis immer wieder anzweifelnde Befragung mitzuverantworten. Sollte sein Mandant unschuldig sein, habe sich der Senat dadurch „große Verdienste erworben“. Die Bundesanwaltschaft hatte mildernde Umstände für Gartmann abgelehnt und für den 25jährigen eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Walter Jakobs
    13.9.1995 taz Nr. 4721 Aktuelles 84, Walter Jakobs S. 2

  17. @admin: bitte im Solingen String posten

    TAZ 1.12.92

    Das hat verheerende Folgen“
    Heute Haftprüfung für die des Solinger Brandanschlags Beschuldigten / Innenausschuß-Vorsitzender Bernrath (SPD) ist empört über die oberflächlichen Ermittlungen / Ein Interview, geführt  ■ von Bernd Siegler

    Stehen Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt nach Bad Kleinen vor einer erneuten Pleite? Heute hört Ermittlungsrichter Beyer vom Bundesgerichtshof den 16jährigen Felix K. und den 20jährigen Christian B. an, morgen folgen Christian R. (16) und Markus G. (23). Am kommenden Montag fällt dann die Entscheidung, ob das Quartett, das in Zusammenhang mit dem Brandanschlag in Solingen seit sechs Monaten in Untersuchungshaft sitzt, auf freien Fuß kommt. Der Anschlag in der Nacht vom 28. auf den 29. Mai kostete zwei türkische Frauen und drei Mädchen das Leben. Gottfried Bernrath (SPD), Vorsitzender des Bundestagsinnenausschusses, geht davon aus, daß mindestens drei der vier aus der Haft entlassen werden. Vor ihm hatte schon der Chef des Bundeskriminalamtes, Hans-Ludwig Zachert, „Probleme“ im Fall Solingen zugegeben und sich einen Rüffel von Bundesinnenminister Kanther eingehandelt. Auch die neuesten Gutachten nähren Zweifel an der Tatversion der Bundesanwaltschaft, Widersprüchlichkeiten bezüglich Brandbeschleuniger, Tatzeit und Alibis der Beschuldigten bleiben unausgeräumt.
    * * *
    Taz: Wie werten Sie das vorliegende Ermittlungsergebnis von Solingen?

    Gottfried Bernrath: Alles spricht dafür, daß Bundeskriminalamt und Generalbundesanwaltschaft hier sehr oberflächlich vorgegangen sind. Vielen Hinweisen, die geeignet gewesen wären, die Täterschaft in ein anderes Licht zu stellen, ist man gar nicht nachgegangen. Ich bleibe dabei, daß die jetzt vorliegenden Ergebnisse nicht dazu führen, daß die Haft der bislang Verdächtigten aufrechterhalten werden kann. Wahrscheinlich führen sie bei drei der vier Inhaftierten dazu, daß sie an der Tat gar nicht beteiligt waren. Dann stellt sich die Frage: Wer sind
    die Täter? Wenn man das zu dem Zeitpunkt, wo man erklärt, wir haben sechs Monate die Falschen festgehalten, nicht offenlegen kann, dann gibt es nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland eine verheerende Reaktion.

    TAZ:In Solingen waren oberste Bundesbehörden am Werk, und die haben viele Anfängerfehler gemacht. Warum?

    Das fragen wir uns spätestens seit Bad Kleinen. Es gibt ganz offensichtlich keine konzentrierte Führung und keine Empfindlichkeit für gesellschaftliche Verantwortung. Die Folge ist ein Vorgehen, das unkoordiniert ist und nicht immer wieder zur Selbstprüfung führt, ob die Ergebnisse der Ermittlungen auch logisch und begründet sind.

    TAZ:Sehen Sie noch mehr Parallelen zu Bad Kleinen?

    Ich sehe vor allem die Parallelität hinsichtlich der Beweissicherung. Der Bahnhof von Bad Kleinen ist, nachdem er fünfzig Jahre keine Farbe gesehen hatte, wenige Tage nach den Ereignissen völlig neu angestrichen worden. Zu dem Zeitpunkt gab es schon große Zweifel daran, ob die Spurensicherung ausreichend war. In Solingen ist das Haus, in dem das alles stattgefunden hat, inzwischen abgerissen worden. Das ist doch unglaublich.

    TAZ:Es setzt sich langsam die Erkenntnis durch, daß die rechtsextreme Szene doch vernetzter ist, als bislang immer angenommen wurde.
    In Solingen hat man sich wieder sehr schnell mit sogenannten Einzeltätern zufriedengegeben. Muß in der offiziellen Politik nicht endlich das Bild vom rechtsextremen Einzeltäter korrigiert werden?

    Weder die zuständigen Ermittlungsbehörden noch die Politik haben sich bisher damit beschäftigt, daß, ungeachtet der zunächst eingetretenen Erleichterung, als man die „Einzeltäter“ hatte, die rechtsradikale Szene in und um Solingen herum sich eher noch verdichtet hat und auch sehr offen und ungeniert auftritt. Das zeigt deutlich, daß wir über die Erkenntnis, daß Rechtsradikalität gefährlich ist, noch nicht hinausgekommen sind. Wir sind noch nicht zu politischem und auch exekutivem Handeln gekommen, noch nicht zu einem Einschreiten gegen diese organisierte rechtsextreme Kriminalität.

    TAZ:Was passiert, wenn man für den Mordanschlag in Solingen keine Täter präsentieren kann?
    Das ist gar nicht auszudenken. Dann stellt sich wirklich die Frage, ob unsere Apparate, vom Verfassungsschutz über Bundeskriminalamt bis hin zu den Polizeien, ausreichen. „Ausreichen“ meine ich nicht quantitativ, sondern qualitativ und was das politische Bewußtsein angeht.

    TAZ:Apropos Verfassungsschutz. VS-Behörden sollen im Vorfeld von Solingen davon gewußt haben, daß an Pfingsten dort ein Anschlag verübt werden soll.

    Es gibt einen Hinweis auf eine Planung eines solchen Anschlags. Der kam aus Wuppertal. Wenn dieser Hinweis belegt werden kann, dann bestätigt er auch, daß diesen Hinweisen nicht nachgegangen worden ist, denn darüber gibt es nicht einen Satz in den Akten.

    1.12.1993 taz Nr. 4177 bernd siegler

  18. TAZ: 28.5.1994
    (bitte posten)

    Solingen: V-Mann mischte mächtig mit
    Leiter der rechten Kampfsportschule „Hak-Pao“ war Mitarbeiter des Düsseldorfer Verfassungsschutzes / Er hat die Angeklagten im Solinger Mordprozeß für Hak-Pao angeworben  ■ Aus Düsseldorf Walter Jakobs

    Der zentrale Treffpunkt der rechtsextremistischen Solinger Szene, die Kampfsportschule „Hak-Pao“, wurde von einem V-Mann des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes geleitet. Sein Name: Bernd Schmitt. Drei der vier Angeklagten im Solinger Mordprozeß nahmen zeitweise an einem von Schmitt geleiteten speziellen Kampftraining für die rechte Szene teil. Die vom Angeklagten Christian B. (21) in seinem Tagebuch als „kanakenfreies Training“ titulierte Spezialausbildung fand jeden Freitagabend statt. B. trainierte 44 Wochen lang bei Schmitt. Auch die beiden Mitangeklagten im Solinger Mordprozeß, Markus Gartmann (24) und Felix K. (17), bildete Schmitt zeitweise aus.
    Nach der Aussage von K. hatte Schmitt den 17jährigen für das Freitagstraining mit dem Argument geworben, dort sollten „Special Forces“ zum Schutz von Rechten und Skins ausgebildet werden.
    Daß der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz die Kampfsportschule Hak-Pao durch einen hochkarätigen V-Mann fest im Blick hatte, war in Journalistenkreisen seit langem bekannt. Bisher traute sich nur niemand mangels prozeßtauglicher Beweismittel, Schmitt zu outen. Am Donnerstag abend kam das WDR- Fernsehen dann mit der Meldung raus. Wie in solchen Fällen üblich, verweigerte die Spitze der Verfassungsschutzbehörde eine eindeutige Stellungnahme. „Ich sage weder ja noch nein“, lautete der Kommentar des Verfassungsschutzpräsidenten Achim Baumann. Gleichzeitig wies Baumann aber darauf hin, daß der Grundsatz der Verschwiegenheit dann nicht mehr gelten könne, wenn sich ein V-Mann des Vertrauensbruches schuldig gemacht und etwa „schwere Straftaten“ begangen habe.
    Da könnte auf Schmitt noch einiges zukommen, denn zur Zeit ist noch nicht sicher, ob der rechte V-Mann nicht mit der Düsseldorfer Behörde ein falsches Spiel getrieben hat. Ungewöhnlich ist, daß Schmitt trotz seiner Enttarnung nach Informationen der taz nicht abgetaucht ist und auch keinen Polizeischutz verlangt hat. Immerhin ging bei ihm in der Kampfsportschule die gewaltbereite neonazistische Szene ein und aus. Rechtsradikalen Parteien diente die von Schmitt gedrillte Kampftruppe als Saalschutz.
    Mehrere Zeugen haben im Düsseldorfer Prozeß um den Solinger Mordanschlag ausgesagt, daß Schmitt nach dem Brandanschlag in der rechten Szene Informationen über den Tathintergrund zu gewinnen suchte. Als geheimer Aufklärer? Wohl nicht nur. Ein rechter Gesinnungsgenosse des Angeklagten Felix K. telefonierte am Tag nach der Tat vom Haus von K. aus mit Schmitt. Nach Aussagen des dabei anwesenden Zeugen Patrik L. soll sich Schmitt nicht nur nach möglichen Tätern erkundigt, sondern auch Warnungen vor der Polizei verbreitet haben: „Paßt auf, es könnte Hausdurchsuchungen geben.“
    Die Enttarnung von Schmitt bringt auch den Düsseldorfer Innenminister Herbert Schnoor in Bedrängnis, der unmittelbar nach dem Brandanschlag vom 29.5.1993 erklärt hatte, es gebe „keinerlei Anzeichen“ für eine besonders ausgeprägte rechte Szene in Solingen. Ähnlich äußerte sich Verfassungsschutzchef Baumann in geheimer Sitzung des Innenausschusses im Düsseldorfer Landtag am 7.6.93: „Im Vergleich zu anderen Regionen war die Region Solingen kein besonderer Schwerpunkt des Rechtsextremismus.“ Den Abgeordneten gab Baumann seinerzeit alle möglichen Informationen über die Stärke und Struktur verschiedener rechtsextremen Parteien in Solingen – nur zu Hak-Pao, dem eigentlichen Zentrum, fiel kein Wort. Baumann verschwieg auch, daß der stadtbekannte Neonazi Bernd Koch zusammen mit Schmitt den Deutschen Hochleistungskampfkunstverband (DHKKV), ein bundesweites Sammelbecken für Rechte aller Schattierungen, gegründet hatte.
    Unmittelbar nach dem Brandanschlag hatte Schmitt umfangreiches Aktenmaterial aus seiner Kampfsportschule, in der der DHKKV residierte, wegschaffen lassen. Die von Nachbarn herbeigerufene Polizei ließ Schmidt seinerzeit ungestört passieren. In einem Solinger Keller, der dem Vater von Schmitts Lebensgefährtin gehört, stieß die Polizei dann ein dreiviertel Jahr später auf das Material. Ob es noch vollständig war, steht dahin. Gut 55.000 Blatt Papier fanden die Beamten: nicht nur rechtes Propagandamaterial, sondern auch Anleitungen zum Bau von Molotowcocktails, Observationsprotokolle und genaue Lageskizzen von überwiegend von Ausländern bewohnten Häusern in Bonn, Köln und Wuppertal. Es bedurfte erst eines Artikels im Solinger Tageblatt, bevor die zuständige Düsseldorfer Staatsanwaltschaft sich ernsthaft mit diesem Fund beschäftigte.
    Im Düsseldorfer Prozeß haben die Hinterbliebenen der Solinger Mordopfer die Einführung dieser Akten in den Prozeß beantragt. Eine Entscheidung steht noch aus. Die Bundesanwaltschaft hält die Beiziehung für „nicht geboten“, weil „neue Erkenntnisse in bezug auf die Tat nicht zu erwarten“ seien, so Bundesanwalt Fernholz. Nach Aussage von Fernholz hat das BKA die Akten längst gesichtet und nichts für den Prozeß Wesentliches gefunden. Lediglich die in den Prozeß eingeführten Aufnahmeanträge von K., B. und Gartmann für Hak-Pao entstammen dem Fund. Inzwischen ermittelt die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft gegen Schmitt und Koch wegen Unterstützung eines verbotenen Vereins – gemeint ist die verbotene „Nationalistische Front“.
    Am heutigen Samstag findet in Solingen eine vom „Solinger Appell“ organisierte Demonstration statt. Für den Sonntag, den Jahrestag des Brandanschlages, ist eine Gedenkfeier der Stadt geplant. Daran werden die Angehörigen der Brandopfer ebenso teilnehmen wie Johannes Rau und Ignatz Bubis. Danach folgt die Enthüllung eines von Jugendlichen erstellten Mahnmals und eine Menschenkette zum Tatort.

    28.5.1994 taz Nr. 4324 Inland , walter jakobs S. 5

  19. Chronologier der Ereignisse, Schuldspruch trotz massiven Pannen, Widersprüchen,Vertuschungen, Bedrohungen um Aussagen zu bekommen,Geheimdienstverstrickungen durch VS, wie bei NSU, wie bei RAF.
    Schlussendlich kann man sich darüber dann selbst ein Bild machen,ob man die Solingen-Ermiitlungen /Prozeß ür sauber und damit alle 4 Verurteilten für schuldig hält,oder ob man es aufgrund der Faktenlage bei 3 der Verurteilten nicht tut.

    1. Egal wer Du bist, Du verlangst Gerechtigkeit. Revision eines Fehlurteiles mit Ankündigung (der Fehlverurteilung) nach einem nicht rechtsstaatlichen Verfahren.
      Was sollen wir tun?

      Geh ins Forum und stelle Dich der Diskussion.
      Was wollen diese 3, das der AK NSU tun soll?

      Wo sind die Akten?

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