MORD UND MORDVERSUCH IN HEILBRONN – EINE ANNÄHERUNG TEIL 2

Gastbeitrag von @anmerkung

.

Teil 1 war die zusammenfasende Darstellung der in Ordner 34 enthaltenen Akten. Damit der Leser im Detail nachvollziehen kann, auf welche Akten sich die in Teil 1 enthalten Gedanken stützen, werden diese hier im Detail dargestellt.

____________________

Ordner 34 Heilbronn

Das ist ein Sammelordner, in dem Spurenkomplexe zusammengefaßt sind. Oft ist nur ein Vorblatt und ein nichtssagendes Beiblatt enthalten. In einigen Fällen sind ausführlichere Inhalte dargelegt.

S. 11 PDF

„Auftrag:

Gezielter Einsatz einer VP des PP Recklinghausen zum Zweck der Kontaktaufnahme mit der Romasippe JOVANOVIC in Wuppertal, Abschöpfung von Informationen zum Tatgeschehen am 25.04.07 in Heilbronn sowie weiteren Informationen zu Landfahrern, die zum Tatzeitpunkt auf der Theresienwiese waren.“

Es gibt keine weiteren Angaben zu der Maßnahme.

___________________________

Im weiteren folgen Maßnahmen, die sich auf Weinsberg (u.a. auch Pausenplatz viele Streifen, u.a. Stefanie Baur mit T4 am 25.04.2007) beziehen.

In der Nähe dort wurde wohl auch die Diana Pawlenko gefunden, so daß ein möglicher Zusammenhang mit Kiesewetter / Arnold geprüft wurde.

.

.

All diese Spuren in der Akte haben als verbindendes Glied jedoch UwP, also die falsche DNA-Spur an den Wattestäbchen.

.

S. 33

„Anwohnerbefragung im Bereich Leichenfundort Pawlenko

Durchgeführte Maßnahmen (Zusammenfassung):

Befragung der Bewohner Stöcklesberg

Befragung des Besitzers des Grundstücks oberhalb des Leichenfundorts (Ulrich Specht)

Befragung der im Weinberg arbeitenden Personen

Befragung des Besitzers eines Grundstückes mit Nussbäumen“

In der Maßnahme 297 werden die Kreuztreffer der Funkdatenabfrage zusammengefaßt. Dazu heißt es dann am 18.06.2009 auf

S. 52

„Auswertung aus AWF STORK bei EUROPOL

hier: Funkzellentreffer

Nachdem von EUROPOL, AWF STORK, Treffer bzgl. der angelieferten Funkzellendaten gemeldet wurden, wurde entschieden, die Auswertung der Treffer zunächst zurück zu stellen.

Nach Ansiedlung der SOKO Parkplatz zum LKA BW wurden die Treffer zum FZD-Sb. Koll. Fink weitergeleitet.

Die weitere Auswertung bzw. Verwendung obliegt somit Koll. Fink.

Bisher wurde entschieden, zunächst keine weiteren Daten zu EUORPOL zu schicken.

Die Maßnahme kann somit von Zu. nicht abgeschlossen werden.“

Sie haben Kreuztreffer von Einbuchungen gefunden, stellen diese allerdings zurück?

Sabine Rieger hatte bereits im April zu dieser Recherche eine Email geschickt.

S. 53/54

„Ursprüngliche Nachricht

Von: Rieger, Sabine, LKA BW 470

Gesendet: Mittwoch, 22. April 2009 14:59

An: Fink, Wolfgang, LKA BW 43 0

Cc: LKA BW 430 Soko Parkplatz, EA Ermittlungen; Albrecht, Jörg, LKA BW 470

Betreff: WG: EUROPOL – AWF EEOC – Targefe-Group STORK

Wichtigkeit: Hoch

Hallo Wolle,

anbei die schon im Dezember 2008 mitgeteilten „Kreuztreffer“ von EUROPOL zu Rufnummern, die am 25.04.2007 in den HN-Funkzellen eingebucht waren.

Da diese Treffermitteilung „UWP-unabhängig“ sind und möglicherweise neue Ermittlungsanssätze bieten, bitte ich dich um Mitteilung, wann genau die jeweiligen Treffernummern eingebucht waren (Zeit, Gesprächsdauer, Teilnehmer, A-B-Nummer etc.), damit wir die Dinge auch bewerten können.

Wie du aus dem Ursprungsauftrag ersehen kannst, wurden Nummern vom 25.04.2007 zw. 13.00 Uhr und 14.3 0 Uhr nach DEN HAAG zum Abgleich angeliefert.

Für EA Ermittlungen:

Wäre es nicht sinnvoll auch die Nummern an EUROPOL zu schicken, die den Zeitraum am Vormittag betreffen, wo der GP-BMW auch schon mal am TO war??

Diese Treffermeldung wurde seinerzeit an das Funkzellenteam weitergeleitet. Man hat sich damals geeinigt, dass man die weitere Auswertung zu diesen EUROPOL-Treffern vorläufig zurückstellt.

Für EA Ermittlungen:

Soll die weitere Auswertung der Treffermeldung weiterhin zurückgestellt bleiben. Wie

gehen wir weiter vor?? ~ Das Deutsche Verbindungsbüro bei. EÜROPOL hat bei mir heute angefragt, wie man in DEN

HAAG weiter unterstützen könne und was aus den bisher angelieferten Treffern geworden

ist. EÜROPOL würde gerne weiter unterstützen!!

Hajo und ich waren bisher die zuständigen Ansprechpartner der SOKO für EUROPOL.

Der gesamte Schriftverkehr hierzu ist beim EA Auswertung.„

Die Datenbank mit den Einbuchdaten in Funkzellen Heilbronn wurde dann erstellt.

S. 62

23.06.2009

„Aktenvermerk

Die Datenbank für InfoZoom mit den Funkzellendaten Heilbronn wurde erstellt.

Sie befindet sich im Laufwerk „V:- 00 – FunkzellendatemSOKO PARKPLATZ90312

SoKo Parkplatz – nur FZD HeilbronnV 04 – InfoZoom DateienHeilbronn gesamt.fox““

Es gab in Bayern einen Doppelmord zum Nachteil Ehepaar Straß, bei dem es Personenüberschneidungen gab.

„Im Zuge von hiesigen Abklärungen konnte festgestellt werden, dass es zur SOKO Strass (Doppelmord z.N. Ehepaar Meier) in Landshut abklärenswerte Personenüberschneidungen gibt.“

Eine Übereinstimmung der am Tatort gefundenen Munitionsteile mit Heilbronn konnte nicht festgestellt werden. Funkzellenabfrage lag noch nicht vor.Maßnahme wurde geschlossen.

Mit Datum vom 03.02.2012 legt KHK Fink das Ergebnis der Funkzellenauswertung vor.

S. 95

„Durch die bisher durchgeführten Untersuchungen und Maßnahmen gelang es nicht erfolgversprechende Tat- oder Täterhinweise zu erlangen. Noch mögliche Untersuchungen mit den Funkzellendaten im Hinblick aus Auswertungen zum Wohnort der Anschlussinhaber oder Volkszugehörigkeiten versprechen meiner Meinung nach keinen Erfolg.

Die bisherigen Ermittlungen zeigten, dass die über SARS oder Anschlussinhaberfeststellungen bei den Betreibern erlangten Daten oft mangelhaft sind.“

Zu BMZ erfolgt eine separate Auswertung durch KHK Fink, der den indirekten Weg wählt.

S. 98

„Ausgehend von der Tathypothese, dass ein Angriff auf Polizeibeamte eine hohe kriminelle Energie erfordert, erscheint es eher wahrscheinlich, dass die Täter zur Kommunikation Mobiltelefone benutzen von denen sie nicht selbst Anschlussinhaber sind. Zumindest wurde dieser Umstand in unzähligen Verfahren mit Tätern die der organisierten Kriminalität zuzurechnen sind, festgestellt. Eher ist der umgekehrte Ansatz zu wählen.

Aufgrund von anderweitiger Ermittlungen gerät eine Person oder eine Gruppe von Personen in das Augenmerk der Ermittlungen. Nun dienen die Funkzellendaten dazu, die Anwesenheit am Tatort zu belegen und das Kommunikationsverhalten dazu, weitere Tatbeteiligte zu

ermitteln oder festzustellen.

Dieser Ansatz wird auch bei neu eingehenden Hinweisen oder neu ermittelten Tatverdächtigen gewählt.

Mit dem Auftauchen der rechtsradikalen Terrorgruppe um den Uwe MUNDLOS, Uwe BÖHNHARDT und der Beate ZSCHÄPE wurden auch die hierbei bekannt gewordenen Telefonrufnummern mit dem Datenbestand der Soko Parkplatz verglichen. Es konnten aber keine Treffer erzielt werden.

Der komplette Datenbestand der Soko Parkplatz wurde zu weiteren Vergleichszwecken an das BKA übermittelt.“

Es folgt dann der Bericht zur Auswertung der Daten.

S. 99

„2.2 Datenbestand

Zum professionellen Umgang mit dieser riesigen Datenmenge sind spezielle sog.  Auswertetools wie zum Beispiel Analyst Notebook oder Infozoom nötig. Die ins-gesamt über 743.000 Datensätze bestehen in der Regel aus zwei Rufnummern

(A- und B-Nummer, wobei sich mindestens ein Teilnehmer in der Funkzelle befindet).“

Der konnte durch Reduktion auf immer noch beträchtliche 424.384 Gesprächsverbindungen eingedampft werden. (S. 100)

Auf S. 101 wird Zeuge Fritz als tatrelevanter Zeuge ausgeschlossen.

„Ergebnis:

Nähere Erkenntnisse konnten durch die Auswertung nicht gewonnen werden. FRITZ scheidet aber als Tatortzeuge aufgrund der Vernehmung aus. Weitere Maßnahmen sind derzeit nicht erforderlich.“

Es folgen weiter Angaben zur Funkzellenabfrage, u.a. zu den beiden Opfern. Deren Daten sind in anderen Ordnern enthalten.

S 103/104

„Maßnahme 202 (Abgleich Verbindungsdaten CHICO)

Fragestellung:

Ab dem 27.04.2008 wurden in der Maßnahme 202 die aus Serbien angelieferten Verbindungsdaten des „Chico“ mit den Funkzellendaten Heilbronn verglichen.“

Leider gibt es an der Stelle ein Problem. In der Akte ist nicht ersichtlich, welche Ergebnisse dieser Abgleich der Spur „Chico“ hatte.

S. 104

„3.1.2. Maßnahmen in Bearbeitung

Maßnahme 120 (Datenabgleich FZD / Polas)

Fragestellung:

In der Maßnahme 120 wurden die Anschlussinhaber der in der Funkzelle am 25.04.2007 in der Zeit von 13:55 Uhr – 14:20 Uhr vorkommenden Mobiltelefone mit dem Lewis-Inpol-Polas Bestand verglichen. Anschließend wurden die Personen mit schwerwiegendem Polas-Bestand in einer Excel-Liste erfasst.

Ergebnis:

Dies ergab 76 Gesprächspaare, von denen mindestens ein Gesprächsteilnehmer schwerwiegende Polas-Erkenntnisse aufwies. Weiterhin ergab die Auswertung der zur Tatzeit ermittelten Anschlussinhaber eine Liste mit insgesamt mehr als 250 Personen die außerhalb von Baden-Württemberg ihren Wohnsitz haben. Die einzelnen Bundesländer wurden mit der Bitte um Erkenntnismitteilung angeschrieben. Die Ergebnisse liegen in der Maßnahme 120 vor, die Bearbeitung wurde zurückgestellt.

Handlungsempfehlung:

Zurzeit läuft die Bearbeitung von 28 Spuren, die mit den Spuren aus der Fluchtwegkonzeption I korrespondieren. Die weiteren 50 Spuren aus der Maßnahme 120 wer-den in einem weiteren Schritt bearbeitet. Zeitansatz bei einem Ermittlungstrupp: 6-7 Monate.“

Die Fluchthypothesen gehen aus der Akte nicht hervor. Wäre ja interessant, die mit der Skizze im Strang Heilbronn abzugleichen.

Auf S. 107 gibt es dazu die Fußnote 7

„Auf den gesondert gefertigten Bericht zur Fluchtwegkonzeption I und II wird verwiesen der im Laufwerk R / Soko Parkplatz / FZD Fluchthypothese abgelegt ist“

.

Einschub fatalist: Könnte hiermit zu tun haben: Ordner 21.

.

brücke-fluchtweg

Keine Treffer…

________________________

S. 106

„Maßnahme 118 (Ausländische Rufnummern in der Funkzelle)

Die Auswertung führte zur Feststellung von 263 ausländischen Rufnummern, weshalb der tatrelevante Tatzeitraum von 14:00 Uhr – 14:30 Uhr eingeschränkt wurde. Insgesamt konnten somit noch 60 ausländische Rufnummern extrahiert werden. In den ursprünglich festgestellten ausländischen Rufnummern befinden sich unter anderem 5 polnischen Rufnummern.

Handlungsempfehlung:

Welche einzelnen weiteren Maßnahmen mit den mitgeteilten Anschlussinhabern durchgeführt wurden, kann nicht abschließend festgestellt werden und erfordert eine umfangreiche Auswertearbeit der verschiedenen Ordner und Dateien. Die sollte aber unbedingt erfolgen. In diesem Zusammenhang ist auch die abschließend bearbeitete Spur 1321 zu sehen. (Abklärungen zu einer französischen Rufnummer). Weitere Spuren zu ausländischen Rufnummern finden sich in den Spuren 1410 und 1411 die abschließend bearbeitet wurden.“

Zum Mordfall Pawlenko heißt es.

S. 108

„Handlungsempfehlung:

Da die näheren Umstände des Todes der PAWLENKO bis heute ungeklärt sind, sollte dieser Vorgang weiterhin im Focus der Soko liegen.

___________________

Maßnahme 297 (Abgleich EEOC)

Fragestellung:

In der Maßnahme 297 wurde ein Abgleich der Funkzellendaten Heilbronn mit dem beim BKA vorhandenen Auswerteprojekt EEOC ( Eastern European Organized Crime) unter dem Arbeitsnamen STORK durchgeführt.

Ergebnis:

Die Übermittlung der Trefferliste durch das BKA fand am 16.12.2008 statt. Insgesamt kam es 45 Treffern, darunter 16 deutsche Mobilnummern. Die übereinstimmenden Rufnummern zu den Funkzellendaten Heilbronn liegen hier mit den Erkenntnissen aus dem Auswertebericht in schriftlicher – und elektronischer Form in der Maßnahme

vor.

Handlungsempfehlung:

Bisher fand keine nähere Auswertung statt. In diesem Fall sollte noch ein besonderes Augenmerk auf die genannten 16 Mobilfunknummern gerichtet werden. (Anreicherung mit dem gesamten Verhalten in der Funkzelle/Gesprächspartner, weitere Erkenntnisse usw.) Dies würde einen Arbeitsaufwand von ca. 1 Woche inklusive aller weiteren Abklärungen ohne die eigentliche Befragung erfordern.“

Zum Todesfall Christ heißt es.

S. 109

„Handlungsempfehlung:

Ohne weitere Erkenntnisse erscheint eine weitere Bearbeitung dieser Maßnahme nicht sinnvoll. Um den gemeinsamen Datenbestand zu verkleinern, wäre es auch unter Umständen möglich den Tatzeitraum einzuschränken oder gezielt nach Rufnummern zu suchen.“

Es folgen im weiteren Bemerkungen zu Maßnahmen zur UwP, die inzwischen als nicht relevant eingestuft werden können, da das Wattestäbchen-Phantom es wohl doch nicht war.

S. 114/115

„4. Schlussvermerk

Ausgehend von verschiedenen, möglichen Tat-Täterhypothesen sind noch verschiedene, erfolgversprechende Auswertemöglichkeiten mit den Funkzellendaten durchführbar. Bei der Tathypothese, dass es sich um eine geplante Tat handelt bei der die Täter den Polizeibeamten an dieser Örtlichkeit auflauerten, sind folgende Parameter denk-bar:

-Täter müssen einen engen Bezug zum Tatort haben (Anschlussinhaber mit Wohnort Heilbronn oder enges Umland), da bekannt war, dass die Theresienwiese als Rückzugsraum/Mittagspause genutzt wird.

-Täter haben „Rachegedanken“ (AI nicht existent da ein potenzieller Straftäter nicht ein eigenes Mobiltelefon benützt oder bereits in polizeilichen Auskunftssystemen erfasst.)

-Täter hielten sich zur gleichen Zeit vielleicht Tage früher, schon mal am Tatort auf und warteten dort auf die Polizei. (Vergleich Rufnummern eine Stunde vor der Tat mit den Rufnummern der vorhergehenden Tage)

Die mögliche Fragestellung würde dann lauten: Wer war in der Funkzelle Heilbronn am 23.04 und 24.04 und 25.04.07 jeweils in der Zeit von 12:00 Uhr – 14:00 Uhr, wohnt in Heilbronn oder in unmittelbarer Nähe und hat Erkenntnisse in den polizeilichen Informationssystemen oder ist als Anschlussinhaber nicht existent. Hier muss allerdings die Problematik der Datenerhebung von Anschlussinhabern aus dem Jahre 2007 bedacht werden, die mit pro 17.- Euro je Anschlussinhaber zu Buche schlägt.

Folgt man eher der Tathypothese, zur falschen Zeit am falschen Ort, also einer Spontantat, könnte folgende Untersuchung erfolgversprechend sein:

-Täter nur am 25.04.2007, ab 13:00 Uhr – 14:40 Uhr, in der Funkzelle, davor oder danach nicht mehr

-Täter kommt nicht aus dem Großraum Heilbronn oder Anschlussinhaber nicht existent oder aber ein Anschlussinhaber im Gesprächsmuster hat Bezug zum Großraum Heilbronn bei Mehrfachverbindungen.

Nach den Erkenntnissen aus einer Anfrage an den Betreiber D-1 ist es einem Mobiltelefon möglich, von seinem Standort aus auf verschiedene Sendemasten (andere Funkzellen) desselben Betreibers zu zu greifen, wenn die eigentliche Standortzelle überlastet oder sonst aktuell nicht erreichbar ist. Dieser Vorgang ist auf einen Durchmesser von bis zu 35km je nach Bauart/Sendeleistung des Mobiltelefons, beschränkt.

Die bedeutet faktisch, dass eine sichere Analyse der Daten nur mit dem gesamten Funkzellen- Datenbestand vorgenommen werden kann. Aufgrund der unterschiedlichen Empfangsstärke zwischen dem Funkzellen vermessenden IMSI-Catcher und dem unbekannten Täterhändy kommt es darüber hinaus zu sehr vielen Ungenauigkeiten. Diese würden sich bei einer Reduzierung der Funkzellendaten durch einen Ausschluss von Funkzellen in nördlicher oder südlicher Richtung eher noch vergrößern.“

Es sieht wohl sehr danach aus, daß sie ein Problem mit der großen Datenmenge haben. Ein aussagekräftiges Datenprofil läßt sich aus dem Bestand nicht extrahieren.

Jetzt kommen doch noch Bemerkungen zu Fluchthypothesen.

S. 107/108

„2. Entwicklung der Fluchtweghypothese I:

Ausgehend von den verschiedenen Zeugenaussagen und Tat-/Täterhypothesen wurde im April 2009 eine Fluchtweghypothese I entworfen, die im weiteren Verlauf der Soko-Arbeit im Dezember 2009 zur Fluchtweghypothese II erweitert wurde.

Die beiden Fluchtweghypothesen basieren auf folgenden Überlegungen und unterscheiden sich lediglich im Zeitraum und vom Datenbestand her:

es handelt sich um eine spontane Tat von mehreren Tätern begangen (Tatzeitpunkt war von den Tätern nicht vorhersehbar da das Polizeifahrzeug höchstens 5 Minuten am Tatort stand bevor die Insassen angegriffen wurden und die nahezu gleichzeitige Schussabgabe mindestens 2 Täter erfordert)

– mindestens einer der Täter ist ortsfremd weshalb zur Durchführung einer sicheren Flucht telefonische Absprachen notwendig sind.(Die Zeugin WALZ spricht von einer Person, die von einem Fahrzeug an der Ecke Theresienstraße / Karlsruher Straße und weitere Zeugen von einer weiteren Person, die im Bereich der Kolpingstraße aufgenommen werden

– Einschränkung der tat relevanten Zeit von 14:00 Uhr (kurz nach Schussabgabe) bis 14:30 Uhr (Fluchthypothese I) bzw. 14:40 Uhr (Fluchtweghypothese II) aufgrund der genannten Zeugenaussagen zur Aufnahme einer Person in der Kolpingstraße.

– Fluchtrichtung nach Süden entlang des Stadionparks und des Wertwiesenparks aufgrund der ergänzenden Zeugenaussagen der Zeugen MOSER und KURT weshalb bestimmte Funkzellen in nördlicher Richtung aus dem Gesamtdatenbestand unberücksichtigt blieben. (Fluchtweghypothese I) bzw. Einbeziehung aller vorhandenen Daten bei der Fluchtweghypothese IL Weiterhin wurden verschiedene große Firmen wie z.B. Fa. ZEAG und Assenheimer & Mulfinger, die ihren Firmensitz innerhalb der Funkzelle Heilbronn haben mit der Bitte angeschrieben, ihre geschäftlich benützten Mobilnummern der Soko mit zu teilen, sodass diese Mobilnummern in der Auswertung unberücksichtigt bleiben konnten. (Annahme des ortsfremden Täters, der keiner geregelten Beschäftigung bei einer der dort ansässigen Firma nachgeht)

Durch die technische Umsetzung wurden insgesamt 396 Spuren generiert, deren Bearbeitung aufgrund anderer Schwerpunkte allerdings zurückgestellt wurde. (Eine Spur besteht aus einem oder mehreren Gesprächspartnern).

In der technischen Umsetzung der Fluchtweghypothese II wurden weitere 306 Spuren generiert, deren Bearbeitung allerdings ebenfalls zurückgestellt wurde.

Bezüglich Todesfall Arthur Christ. Akteneintrag vom 08.02.2012

S. 123

„Ergebnis / Bewertung

Insgesamt war es nicht möglich, durch diese Maßnahme weitere Ermittlungsansätze oder Erkenntnisse zu gewinnen.

Aufgrund dem Ereignissen des 04.11.2011 in Eisenach/TH werden keine weiteren Maßnahmen mehr durchgeführt.“

Es folgen Akten zu Motorradgruppierungen.

„Spur 1182

Im Juni 2007 gab der in der JVA Ulm einsitzende Holger Fischer einen Hinweis. Sein Zellengenosse Zirngiebl habe ihm angeblich erzählt, dass die Tat in Heilbronn ein Auftragsmord gewesen sein könnte; Auftraggeber sei ein Russe, der bei ihm (Zirngiebl) angestellt gewesen sei und als Sicherheitsmann in einer Heilbronner Disco gearbeitet habe. In dieser Disco sei der Russe bei einem Zwischenfall mal „angestochen“ worden.

Die Recherchen ergaben, dass am 20.12.2002 in der Disco „Creme 21″ in Heilbronn eine Auseinandersetzung zwischen den Mitgliedern der „Hells Angels“ und dem „MC Gremium“ war, in deren Verlauf Thomas KERKER und Alexander KRAUS schwere Stichverletzungen erlitten. Beide Verletzte sowie die Beschuldigten Lago machten keinerlei Angaben bei der Polizei (Sb.: KP Heilbronn, Az.: StA Heilbronn 16 Js 913/03).

Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass sich der Hinweisgeber später von seinen Angaben distanzierte; Zirngibl bestreitet, jemals solche Angaben ggü. Fischer gemacht zu haben.

Es ergaben sich keinerlei Hinweise, dass die benannten Personen mit der Tat in Verbindung gebracht werden können. Fischer, geb. 23.07.1978 und Zirngibl, geb. 17.03.1961, sind mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten und haben diverse Vorstrafen.“

Insgesamt sind diese Ermittlungen unergiebig. Es sind allerdings verdeckte Ermittlungen getätigt worden

S. 149/150

„EA Verdeckte Maßnahmen

Im Einsatzabschnitt Verdeckte Maßnahmen werden in eigener Zuständigkeit zwei Hinweise auf die Rockergruppierung Hells Angels bearbeitet.

Zum Einen liegt ein Hinweis vor, das Zusammenhänge zwischen den entwendeten Polizeiwaffen und das Heils Angels Chapter Kiel bestehen würden, und zum Anderen vermutet eine weibliche Person Zusammenhänge mit den Mitgliedern des Chapters Heilbronn und dem Mord in Heilbronn.“

Amtshilfe durch LfV, BND

S. 161

„Auftrag:

Kontaktpflege zu den „Diensten“; Dokumentation der Ergebnisse und ggfls.

Einleitung weiterführender Maßnahmen.

Am 22.07.2009 teilt der BND mit Bezug zu einer Erkenntnisanfrage vom 27.04.2009 auf einem als VS-NfD eingestuften Schreiben mit, dass dort keine Erkenntnisse zu Mitgliedern oder Umfeldpersonen der Organisierten Kriminalität (insbesondere russische oder italienische) mit persönlichen oder räumlichen Bezügen zur Region Heilbronn vorlägen.“

Akte vom 02.02.2012 bezüglich Mitteilung seitens LfV

„Ergebnis

Am 17.06.2009 protokollierte der damalige Leiter der Soko Parkplatz in einer Email vom 17.06.2009, dass Herr Zimmermann telefonisch mitgeteilt hatte, dass sich „keinerlei dienliche Anhaltspunkte“ ergeben hätten.“

Die Aussage sollten wir weitestgehend für Schott halten. Ein LfV wird sich der Polizei über nicht zu ihren Quellen äußern.

Belohnung

S. 168

„Die Belohnung für Hinweise, die zur Ermittlung der Täter des Polizistenmordes in Heilbronn / Deutschland führen, beträgt insgesamt 300.000 Euro. Vertraulichkeit kann zugesichert werden, d.h. der Name des Hinweisgebers taucht in den Ermittlungsakten nicht auf.“

__________________________

Mögliche Tatwaffen Heilbronn werden ab S. 171 abgebildet.

a) Radom VIS 35, 9 mm, Luger

b) Norinco, Modell 213, 9 mm Luger

c) Daewoo, Modell DP 51, 9mm Luger

d) Crvena Zastava, Modell 57, Kal 7,62 Tokarew

e) Radom, Modell TT33, Kal 7,62 Tokarew

f) Tokarew, Modell TT33, Kal. 7,62 mm Tokarew

g) Norinco, Modell 54, Kal. 7,62 mm Tokarew

Sie haben hunderte Abiturienten kontaktiert, die am 25.04. sowas wie eine Abifeier in Heilbronn druchführten.

S. 197

„Am 25.04.2007 fand im Wertwiesenpark in Heilbronn die gemeinsame sog. Abi-Party sämtlicher Heilbronner Gymnasien statt.

Insgesamt handelte es sich in diesem Jahr um insgesamt 399 Abiturienten.

An diese wurde ein Fragebogen mit Lageskizze versandt.

Auf dieser Grundlage konnte mit 216 ehemaligen Abiturienten Kontakt aufgenommen werden. Von diesen konnten jedoch keinerlei tatrelevante Hinweise erlangt werden.

Es ist nicht anzunehmen, dass jetzt noch mit relevanten Hinweisen aus diesem Personenkreis zu rechnen ist.

Die Massnahme wird daher mit diesem Erkenntnisstand abgeschlossen.“

Jetzt kommt eine interessante Akte, denn die ist datiert mit 01.02.2012, allerdings mit fettem Wasserzeichen „noch nicht abgeschlossen“ versehen.

S. 202

„Zusammenführung aller Einzelspuren, Hinweise und Maßnahmen und Operative Auswertung aller Erkenntnisse dahingehend, ob es im privaten 59lsyraruflichen Umfeld der Opfer Ansätze dafür gibt, dass es sich bei der Tat am 25.04.2007 um eine „Beziehungstat“ handelt.“

Akte vom 21.05.2010

Es wurden verschiedene Rechercheschnittmengen gebildet, aus der zwei Personen herausgehoben wurden.

S. 228/229

„Es fiel auf, dass der in der Schnittmenge enthaltene BANADICS bereits Gegenstand von Ermittlungen der Soko Parkplatz war (Recherche nach Personen, die bereits Straftaten im Zusammenhang mit Schusswaffen verübten).

Desweiteren fällt Vitalij RIDINGER auf, der ebenfalls in der Schnittmenge enthalten ist. RIDINGER gehört zur Personengruppe, gegen die die EG BLIZZARD ermittelte (Spur 309). Ausserdem ist er und seine Freundin Katharina RAU im Notizbuch der ermordeten Michele Kiesewetter aufgeführt. Gegen ihn wurden im Juli 2007 umfangreiche Ermittlungen bei der StA Karlsruhe 600 Js 26393/07 (Spur 1.312) geführt, da er von einer VP der KP des PP Karlsruhe als Mörder der Polizistin benannt wurde! Die Angaben der VP ließen sich aber nicht verifizieren und waren soweit sie überprüft werden konnten, falsch.“

.

Es werden Lichtbilder in außerordentlich schlechter Qualität abgebildet.

Einige Bemerkungen jetzt zu einigen Zeugenaussagen Tatgeschehen Heilbronn, die in der Akte mit Datum 28.12.2010 zusammengefaßt sind.

S. 257/258

„Lieselotte WALZ

Die Zeugin WALZ fuhr von Nordheim kommend mit ihrem Fahrzeug die Neckartalstraße Richtung Hauptfriedhof von Heilbronn. Ca. 150 bis 200 m vor der Otto-Konz-Brücke, hörte sie ganz deutlich zwei Schüsse. Sie dachte zunächst an Salutschüsse zum Beginn des Fests. Aus diesem Grund schaute sie zum Festgelände und stellte dabei fest, dass es dort noch relativ ruhig war und das Riesenrad noch nicht lief. Als sie dann auf der Brücke an einer Ampel anhalten musste, sah sie an der Kreuzung Karlsruher Straße/Theresienstraße einen Mann mit einem blutverschmierten Arm, bzw. die ganze linke Seite dieses Mannes war mit Blut verschmiert. Es hielt ein Fahrzeug und der Mann stieg möglicherweise hinten im Fahrzeug ein. Der Mann war ca. 30 bis 35 Jahre alt, breite Schultern, rundes Gesicht, dunkelblonde, glatte Haare. Die Zeugin hielt diesen Mann für einen Russen, ertrug ein blau-grün gemustertes Hemd. Bei dem Fahrzeug handelte es sich um eine Limousine, möglicherweise blau. Nach den Angaben von Frau WALZ wurde ein Phantombild gefertigt.

Im Rahmen einer Wahllichtbildvorlage am 16.10.2009 ergänzte die Zeugin ihre bisherigen Angaben. Sie meinte jetzt, dass das Fahrzeug, in das der blutverschmierte Mann eingestiegen war, ein heller Mercedes mit Mosbacher Kennzeichen war. Vor dem Einstieg des Mannes sei das Fahrzeug quer über die Kreuzung gefahren.

Dieses Fahrzeug habe sie auf ihrem Heimweg gegen 14:30 Uhr auf der Sontheimer Brücke nochmals gesehen. Der Mann mit den Blutspritzern saß nun auf der Beifahrerseite.“

Das mit dem Schuß aus ca. 150/200 Metern Entfernung sollte dann schon nicht mehr deutlich genug zu hören sein.

S. 258

„Theresia FINKE

Die Zeugin Finke gab an, auf dem Weg zum Bahnhof gewesen zu sein, als sie plötzlich

einen Knall gehört habe. Sie habe sich herumgedreht und habe dann eine uniformierte

Person auf dem Boden liegen sehen, die stark aus dem Kopf geblutet habe.

Frau Finke bezeichnete sich

selbst als Alkoholikerin, die zum Zeitpunkt ihrer Beobachtung erheblich alkoholisiert gewesen sei.“

Auch das ist wohl eher ein Produkt der Imagination. Aus der Entfernung sieht man eine starke Kopfblutung nicht mehr. Es stellt sich auch die Frage, wieso die Dame nicht die Polizei alarmiert hat.

Ich konzentriere es jetzt mal auf die Aussagen, die übereinstimmendes berichten.

S. 259

Mehmet CETINKAYA

„Der Zeuge CETINKAYA war am 25.04.2007 gegen 11:30 mit seinem Fahrrad von seiner Wohnung in HN-Neckargartach kommend Richtung Stadtmitte Heilbronn gefahren. Kurz nach der Brücke, die zum Salzhafen führt seien ihm drei Männer aufgefallen, die dort auf dem Boden direkt neben einem Auto gesessen seien. Bei dem Fahrzeug hätte es sich um einen älteren Audi A4 mit MOS-Kennzeichen gehandelt. Die Männer hätten laute Musik gehört und sich auch laut unterhalten. Seinem Eindruck zufolge hätte es sich bei den Männern um Russen gehandelt.“

Thorsten Udo BENTZ

Der Zeuge BENTZ berichtet, dass er am 25.04.2007 in der Zeit zwischen 13:55 und 14:15 Uhr die Hafenstraße Richtung Karlsruher Straße befuhr. Als er sich unmittelbar vor der Eisenbahnbrücke befand, seien drei Männer auf der rechten Seite die Böschung herunter gerannt. Es habe so ausgesehen, als ob sie vor etwas weglaufen würden.

S. 260

„Person dem die Vertraulichkeit zugesichert wurde (Spur 22)

Nach Zusicherung der Vertraulichkeit gab ein Hinweisgeber zu Protokoll, dass er am 25.04.2007, gegen 13:40 Uhr von Sontheim kommend zu Fuß Richtung Stadtmitte Heilbronn gegangen sei. Etwa auf der Höhe der Verkehrsinsel in der Sontheimer Straße sei links am rechten Fahrbahnrand ein Fahrzeug mit laufendem Motor gestanden. Das Fahrzeug, ein dunkelblauer Audi 80 habe Mosbacher Kennzeichen gehabt. Als der Zeuge noch ca. 4 bis 5 m von dem Fahrzeug entfernt gewesen sei, habe er gesehen, wie ein Mann von der gegenüberliegenden Seite aus auf das Fahrzeug zu rannte. Er habe noch gehört, wie der Fahrer „dawei, dawei“ rief und der Mann mit dem Kopf voran ins Fahrzeug hechtete. Die Tür wurde geschlossen und der Wagen fuhr mit quietschenden Reifen weg. Der Mann sei zwischen 28 und 30 Jahren alt gewesen, ca. 180 cm groß mit einer auffälligen Tätowierung (Kreuz auf Hügel) am muskulösen Unterarm. Er war schlank, kurze glatte, hellblonde Haare, bekleidet mit einem weißen T-Shirt und einer beigen Hose, die an den Knien grüne Flecken (vermutlich Grasflecken) aufwiesen. Am auffälligsten an dem Mann sei jedoch gewesen, dass dessen rechter Arm voller Blutflecken gewesen sei. Auch im vorderen rechten Bereich des T-Shirts seien Blutspritzer zu sehen gewesen. Die von ihm zuerst genannte Zeit (13:40 Uhr) relativierte der Zeuge dahingehend, dass es möglicherweise auch 14:30 Uhr gewesen sein konnte und er möglicherweise die auf seiner digitalen Uhr abgelesenen Zahlen verwechselt hatte.“

S. 261/262

Anton MOSER

Am 12.05.2009 gab der Zeuge Anton Moser an, dass er am 25.04.2007 mit dem Fahrrad zwischen 14.00 und 14.40 Uhr im Wertwiesenpark, sowie auf dem Neckaruferweg (angrenzend an die Theresienwiese) unterwegs gewesen sei. Im Bereich Otto-Konz-Brücke seien ihm zwischen 14.05 und 14.10 Uhr zwei Männer und eine Frau mit weißem Kopftuch entgegengekommen. Kurz bevor er mit ihnen zusammengetroffen sei, sei einer der Männer auf einer Treppe zum Neckar hinuntergegangen. Herr Moser habe deutlich gesehen, dass dieser Mann Blut an den Händen hatte und sich die Hände im Neckar reinigte.

Herr Moser fragte die Frau, ob etwas passiert sei, worauf diese entgegnete, dass nichts sei. Der zweite Mann hielt sich ständig hinter der Frau auf und sprach nicht. Seine Arme seien stark tätowiert gewesen.

Herr Moser hielt sich daraufhin eine Zeitlang am Freibad auf. Als er wieder auf dem Rückweg war, bemerkte er im südlichen Teil des Wertwieseparks auf Höhe einer Gaststätte aus einiger Entfernung die gleichen drei Personen. Diese hätten Herrn Moser ebenfalls erkannt und seien sofort in verschiedene Richtungen weggerannt.

Diese Beobachtung korrespondiert mit der Zeugenaussage des türkischen Ehepaares KURT, die einen Mann vom Neckarufer her kommend durch den Wertwiesepark rennend beobachtet hatten. Dieser Mann habe sich vor einem überfliegenden Hubschrauber versteckt.

Auswertung Funkzellenabfrage seitens des BKA, Akte vom16.06.2011

S. 275

„Trotz der Vielzahl der durchgeführten Maßnahmen ergaben sich lediglich bei 2 Anschlussinhabern Anhaltspunkte die weiterführende Maßnahmen, wie z.B. Vernehmungen, erforderlich machten.

Bei den oben bereits genannten 2 Anschlussinhabern wurde eine gewisse Ähnlichkeit zu dem Phantombild Nr. 7 der Soko Parkplatz festgestellt. Diese wurden in den Spuren 4821 und 4822 abschließend bearbeitet ohne weitere Erkenntnisse zur Tat oder Täter zu gewinnen. Die detaillierten Ergebnisse sind in der jeweiligen Spur abgelegt. “

Phantombild 7 der Soko Parkplatz (S. 265) sieht vom Umriß her wie das von Arnold angefertige Subjektivporträt aus.

(das ist es auch wirklich, anmerkung! Gruß fatalist!)

.

ph1ph2.

S. 276

„Anschlussinhaber ist ein Christian BUER *09.01.1967, wh. Bad Friedrichshall, Karlsruher Straße 1. Lt. Übermittlung der Stadt Bad Friedrichshall handelt es sich um eine Dr. Christian BUER. Lichtbild liegt vor. Im Brachenbuch kein Eintrag über eine Praxis in Bad Friedrichshall. Laut vorliegendem Kommunikationsmuster hatte die genannte Rufnummer am 25.04.2007 um 14:03 Uhr aus der Funkzelle heraus Kontakt zu der Rufnummer 01718218467 sowie zu zwei weiteren Rufnummern während der tatrelevanten Zeit. Der Anschlussinhaber der Partnernummer 01718218467 aus dem Kommunikationsmuster ist ein Stefan ROTTMANN, *25.07.1967, wohnhaft Königsee, Markt 7. Das erhobene Lichtbild weist eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Phantombild der Spur 22 auf.

Die Ursprungsrufnummer taucht in einem Verfahren der BPOL Oberwiesenthal vom 23.04.2007 auf. Dort war die Rufnummer als Eintrag im Mobiltelefon von Iraklis HARDALAS *09.02.1967 auf. Keine weiteren Erkenntnisse über die beteiligten Personen vorhanden.“

Oberwiesenthal: Drogenschmuggel Tschechien oder Mädchenhandel.

Die zweite Nummer ist dann interessant.

S. 276/277

„Anschlussinhaber ist die Firma Netzquadrat GmbH, 40219 Düsseldorf, Gladbacher Straße 74.

Bei dieser Firma handelt es sich um eine Telekommunikationsdienstleistungsfirma für alles was mobile Telefonie im weitesten Sinne umfasst.

Anschlussinhaber der Partnernummer 017620987618, die sich um 13:58 Uhr innerhalb der Funkzelle Heilbronn befand, ist ein

Horst LENDWAY, geb. 22.10.1960,

wh. 74211 Leingarten, Danziger Straße 4.

Über den LENDWAY liegen keinerlei polizeiliche Informationen vor. Das von der Bußgeldstelle Heilbronn erhobene Lichtbild des LENDWAY weist eine gewisse Ähnlichkeit mit dem von dem Kollegen Arnold gefertigten Phantombild auf.

Die Inpol-Fall-Erkenntnisse zur Ursprungsnummer stammen aus dem Jahre 2004 aus einem Verfahren der GER Freiburg das sich gegen schwarzafrikanische Heroinhändler richtete. Die Rufnummer tauchte dort als 2-maliger Anwählversuch beim Beschuldigten auf. Weitere Erkenntnisse liegen nicht vor.“

Oha, da gibt es eine Realperson, die ungefähr so aussieht, wie es sich Arnold ausgedacht hat.

Akte vom 01.02.2012 über ein Klausurtagung. Der 4.11. ist vorbei und sie stehen auf dem Schlauch.

S. 286

„Bei der Klausurtagung, siehe Protokoll Mögelin vom 24.06.2010, Ziff. 2.5, wurde als ein Schwerpunkt für die OA festgelegt: Auswertung ALLER Aussagen von Tatzeugen, um neue Ermittlungsansätze gewinnen oder bisherige Ermittlungserkenntnisse verifizieren oder falsifizieren zu können.“

Ab S. 296 wird eine Zeitleiste der Zeugenaussagen tabellarisch dargestellt. Das Problem ist in der Tabelle gut ersichtlich. Die widersprechen sich zum Teil auch.

Akte vom 30.03.2009 faßt die Täterhypothese „Russen“ auf 2 Blättern zusammen.

S. 322/323

10.30 Uhr: Beobachtung von 3 Russen mit Audi A4, dunkelblau mit MOS-Kennzeichen in der Hafenstraße in Heilbronn. Die Personen unterhielten sich lautstark bzw. stritten sich. An diesem Ort wurden bei der Absuche Zigarettenkippen und ein Einwegfeuerzeug (mit Cannabisblatt) aufgefunden und sichergestellt, (sh. Spur 253 ZVN Cetinkaya)

12.30 Uhr. HWG Loretta ECKERT beobachtet am Pumpenhäuschen eine männliche, blonde Person, die sich dort in auffälliger Weise aufhält („herumdrückt“). Die Person drehte sich weg, als sie die HWG bemerkte. Die HWG erstellte das Phantombild Nr. 23/07 von der Person, die sie dort wahrgenommen hat.

14.00 Uhr: HWG Ehepaar Frey beobachtet, wie ein dunkelblauer Audi A 4 mit LB-Kennzeichen in schneller Fahrt auf die Theresienwiese an der Zufahrt Schlachthof fuhr. Fahrer blond, Kurzhaarschnitt, weiterer Mitfahrer.

> 14.00 Uhr: HWG Walz beobachtet, wie eine Person mit blutverschmiertem Arm von der Theresienwiese kommend auf der Karlsruher Straße in einen blauen Pkw (normale Limousine) einsteigt. (Spur 231)

> 14.25 Uhr: HWG Kurt beobachtet im Wertwiesenpark, wie eine blonde, männliche Person hektisch und gehetzt versuchte sich vor dem in der Luft kreisenden Polizeihubschrauber zu verbergen.

> 14.30 Uhr: vertraulicher HWG beobachtet, wie eine männliche Person in der Sontheimer Straße in Heilbronn mit blutbeschmiertem Arm in einen dunkelblauen Audi 80 mit MOS-Kennzeichen „gehechtet ist. Der Fahrer, der sein Gesicht verbarg (offensichtlich nicht gesehen werden wollte) rief dem auf das Auto zu laufenden Mann noch die Worte „dawei, dawei“ (phon. Russisch= schnell schnell) zu. (Näheres hierzu siehe Spur 22) Der Pkw wendete nach Zustieg der blutbeschmierten Person auf der Sontheimer Straße und fuhr mit quietschenden Reifen (Beschleunigungsspur war sichtbar) Richtung Sontheimer Brücke.

> 14.30 Uhr: anonymer HWG meldet am 24.02.2009, dass er auf dem Fußweg aus dem Wertwiesenpark heraus in Richtung Ausgang Sontheimer Brücke von einem blonden Mann angerempelt und überholt worden sei. Dieser Mann sprang kopfüber an der Sontheimer Brücke in einen dort langsam fahrenden dunklen Pkw unbekannten Typs (Japaner oder Franzose) auf den rechten Rücksitz. Der Pkw war schon mit dem Fahrer und mit einer weiteren Person auf der Rückbank besetzt.

Bei fast allen Aussagen soll es sich um jüngere männliche Personen mit blonden oder dunkelblonden Haaren gehandelt haben.

In der Aussage Cetinkaya (Hafenstraße) und der vertraulichen Aussage wird explizit von Russen gesprochen.

Nochmal der Todesfall Arthur Christ.

„Unter der Annahme, dass CHRIST in irgendeiner Weise am Polizistenmord in Heilbronn beteiligt war (Mitwisser, Schmieresteher) könnte sich sowohl für einen Suizid als auch für ein Tötungsdelikt Motive erkennen lassen.

Ein in die Wege geleiteter Datenabgleich CRIME Soko Parkplatz mit CRIME EG Eiche ergab 11 sogenannte Kreuztreffer, die im Einzelnen noch verifiziert und im Detail bewertet werden müssen.„

Mit Datum vom 26.08.2010 kommen die Ermittler zu dem Schluß, daß die Akten Ringalarm Schrott sind, das sie unvollständig sind, teilweise nicht in die EDV eingegeben oder verschollen.

S. 334/335/336

„Es sind handschriftliche und „elektronisch“ verfasste Listen vorhanden.

Zum Teil existieren beide von derselben Kontrollstelle, jedoch fehlen manchmal die „elektronischen“ und manchmal die handschriftlichen Listen.

Die Listen sind beschriftet mit Kontrollörtlichkeit, aufnehmenden Beamten, amtlichen Kennzeichen, sowie den Zeiten der Kontrollen und teilweise auch den Personalien der Fahrzeugführer und Fahrzeuginsassen.

Des Weiteren sind Listen mit Personalien von Passanten oder Schaulustigen erfasst.

5. Bewertung

Auf Grund der nicht eingegebenen Kennzeichen ist nicht nachvollziehbar, welche Ringalarm- und Kontrolllisten vollständig erfasst sind und welche nicht.

Bei der Recherche ist daher nicht gewährleistet, dass alle Kennzeichen als Datengrundlage zur Verfügung stehen. Dies kann dazu führen, dass Zusammenhänge nicht erkannt werden können.

6. Maßnahmen

Alternative 1:

– Komplette Neuerfassung aller vorhandenen Ringalarm- und Kontrolllisten in der Kennzeichendatei der Soko Parkplatz, sowie die Erfassung der kontrollierten Schaulustigen und Passanten in CRIME.

Alternative 2:

– Erfassung der nicht eingegebenen Kennzeichen in der Kennzeichendatei der Soko Parkplatz, sowie die Erfassung der nicht eingegebenen kontrollierten Schaulustigen und Passanten in CRIME.“

Ab Seite 360 werden Zeugen des Tattages nach relevanten Fluchtautos zusammengefaßt. Als verdächtige Automarken tauchen Audi und Mercedes auf, aber auch Golf und BMW.

Die Akte vom 07.02.2012 faßt den Erkenntnisstand bezügliche litauische Spur Zigarettenschmuggel zusammen. Frau Rieger legt sich die Karten.

S.378

„Ausgangslage

Am 17.10.2009 ging bei der SOKO Parkplatz ein Hinweis ein, wonach die möglichen Tatverdächtigen des Polizistenmordes im „Milieu russischer Zigarettenschmuggler“ zu suchen sind. Im Zuge weiterer Vernehmungen richtete sich der Tatverdacht (u.a.) gegen Stanislav BARABAS (näheres bekannt).

Ergebnis / Bewertung

Das Ermittlungsverfahren gegen BARABAS wurde beim ZFA Stuttgart / StA Stuttgart bearbeitet. Weitere Erkenntnisse liegen hier nicht vor.“

Die gut für Vergleichszwecke erfaßten Spuren der Tatmunition wurden zum Abgleich Polizeibehörden verschiedener Länder übermittelt, erbrachten in einem ersten Anlauf jedoch keine Treffer.

In der Akte vom18.01.2012 ist dann das Ermittlungsnarrativ enthalten.

S. 381

„Die Maßnahme 335 wurde nach dem Bekanntwerden des Zusammenhangs von Polizistenmord in Heilbronn mit der Mordserie des NSU zurückgestellt. Die beabsichtigte neue Anfrage unterblieb. Ermittlungen zu etwaigen weiteren Straftaten, die mit den Tatwaffen des Polizistenmordes begangen wurden, liegen nicht mehr in der Zuständigkeit der hiesigen Dienststelle.

Albrecht, KHK“

In diesem Falle ist interessant, daß Bosnien schon 2007 die Anfrage erhielt, Kosovo, Kroatien und Serbien allerdings nicht. Die sollten erst 2012 eine Abformung der Tatmunition zwecks Spurensuche erhalten.

Der tabellarischen Aufstellung kann man dann noch entnehmen, daß es in einigen Ländern Zeitlimits für die Aufbewahrung der Abformungen gibt. In Österreich oder der Schweiz werden die Muster 2017 vernichtet werden. Frankreich verfügt über keine zentrale Tatortmunitionsdatei.

___________________

so mühsam ist Aktenrecherche…

.

3 comments

  1. Zweifelnde Polizisten könnten ja mal schaun ob sich eine derartige „Schlamperei“ bei Ringfahndungen so oder ähnlich schon einmal in den letzten 10 Jahren vor Parkplatz zugetragen hat.
    1. ja, ist normal
    2. ähnlich
    3. hat es so noch überhaupt gar nie gegeben

    Bei Ergebnis 3. wäre das schon ein Grund für eine Verlängerung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert