Manchmal ist es schon merkwürdig zu lesen, welche Headlines und welche Fakten die Leitmedien in den Vordergrund schieben, wenn sie vom OLG-NSU-Stadel zu München berichten (müssen?).
Aussagen vom 9.10.2013 sind das Hauptthema am 9.12.2014.
Warum?
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Protokoll 44. Verhandlungstag – 9. Oktober 2013
Auf zwei Asservaten seien Fingerabdrücke von Beate Zschäpe gefunden worden und auf zwei weiteren handschriftliche Vermerke: einmal das Datum “19.1.2001” auf einem Zeitungsartikel zum Bombenattentat in Köln und einmal in Großbuchstaben “TERN”. Das könne eine Fahrradmarke sein oder ein Hinweis auf den Ternschen See. Die Asservate seien zum Teil auch im NSU-Bekennervideo kurz eingespielt worden. Götzl sagt, Lo. habe auf einen Artikel aus dem Kölner “Express” zur Keupstraße verwiesen, er will wissen, ob dort Fingerabdrücke gefunden worden seien. Lo. sagt, auf welchen Artikeln genau Abdrücke gefunden worden seien, wisse sie nicht aus dem Kopf, dazu müsse sie auf ihren Bericht verweisen. Götzl fragt nach einem Artikel aus der tz vom 30. August 2001, ob es da einen Fingerabdruck gebe.
www.nsu-watch.info/2013/10/protokoll-44-verhandlungstag-9-oktober-2013/
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Alles uralt, und Gestern wurden deshalb stundenlang Gerichtsgutachten verlesen?
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http://www.sueddeutsche.de/politik/nsu-prozess-zwei-mal-zschaepes-fingerabdruecke-1.2260031
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Zeitungsausschnitt: „Ich habe den Täter gesehen“
An zwei Zeitungsausschnitten wurden Zschäpes Fingerabdrücke gefunden – aus Sicht der Anklage eines der wichtigsten Indizien für ihre mutmaßliche Mittäterschaft an der Mord- und Anschlagsserie des NSU. Und so geht es nun unter anderem um Asservat 2.12.377.10 (solche Zahlenkolonnen werden im Gerichtssaal feinsäuberlich vorgetragen; verliest sich ein Richter, wird er korrigiert). Hinter der Nummer verbirgt sich ein Artikel der Zeitung Expressvom 11. Juni 2004 über den Nagelbombenanschlag in Köln. „Ich habe den Täter gesehen“, lautete die Überschrift. „Er stellte sein Rad am Laden ab.“ – Die Terroristen hatten eine Bombe auf einem Fahrrad deponiert und aus sicherer Entfernung gezündet. Dieser Anschlag muss im NSU-Prozess erst noch behandelt werden. Dies wird im kommenden Jahr der Fall sein.
Noch auf einem weiteren Zeitungsausschnitt wurden Zschäpes Fingerabdrücke sichergestellt: am oberen Rand eines Artikels aus der Münchner Zeitung tz. Der Beitrag stammt vom 30. August 2001 und behandelte den Mord an dem Münchner Ladenbesitzer Habil Kılıç. Zschäpes Verteidigung regte an, die Originale der in der ausgebrannten Wohnung in Zwickau gefundenen Zeitungsausschnitte vorzulegen, um sich ein genaues Bild von den Funden machen zu können.
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Die Zeitungen stammen aus dem Brandschutthaufen, der auch die Paulchen-DVDs und die Ceska 83 und weitere Waffen enthielt. 2.12. ist die Ordnungszahl für den grossen Haufen.
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Weiters ist interessant, was der BR dazu schreibt:
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Wie kam der NSU an regionale Artikel über die Morde?
Die heute verlesenen Schlagzeilen verdeutlichen aber noch etwas anderes: Die mutmaßlichen Täter Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe waren gut informiert über die Berichterstattung über ihre Taten. Denn die über 60 Artikel, die die Ermittler aus der Wohnung der drei in der Zwickauer Frühlingsstraße bergen konnten, stammen nicht aus überregionalen Blättern, die man mühelos in jeder Bahnhofsbuchhandlung bekommt, sondern vor allem aus Lokalzeitungen, wie dem Express und dem Stadtanzeiger aus Köln, oder den regionalen Boulevardblättern „Abendzeitung“ und „tz“ aus München. Womit sich einmal mehr die Frage stellt: Wie kamen die drei an diese Artikel? Waren sie tatsächlich anschließend noch tage- wenn nicht wochenlang in Tatortnähe, um Material für ihr Archiv zu sammeln? Oder hatten sie doch Helfer in den Städten, in denen sie mordeten?www.br.de/nachrichten/nsu-prozess/141209-tagebuch-gerichtsreporter-100.html
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Vergleichen Sie die Artikel dazu vom Oktober 2013, sie sind fast identisch.
44. Verhandlungstag im NSU-Prozess
Staatsanwaltschaft sieht Zschäpe durch Fingerabdrücke belastet
Es sind nur zwei Fingerabdrücke, aber aus Sicht der Bundesanwaltschaft belasten diese Spuren Beate Zschäpe schwer. Eine Polizistin hat am Mittwoch im NSU-Prozess am Oberlandesgericht München ausgesagt, auf zwei Zeitungsartikeln, die im Brandschutt der von Zschäpe angezündeten Wohnung in Zwickau gefunden wurden, seien die daktyloskopischen Spuren sichergestellt worden.
Insgesamt habe das Bundeskriminalamt 68 Ausschnitte von Zeitungen untersucht.
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Aussagenrecycling von OLG und Medien mangels relevanter neuer Beweise?
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Aber bitte, das haben wir besser:
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Der hier ist der Erste aus dem Schuttberg:
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und so geht das weiter bis:
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Ganz viele unverbrannte Zeitungen aus dem Schuttberg, bereits am 6.12.2011 trocken gewesen… das ging ja schnell.
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usw… die Bildermappen sind für Jedermann verfügbar. Hohe Bildnummern stehen für späte Dokumentation. Nach den Zeitungen kam da nicht mehr viel.
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und an 2 von 68 Zeitungen sind Fingerabdrücke von Zschäpe drauf, und Zschäpes DNA ist auf einer Zeitung nicht auszuschliessen:
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So wenig DNA-Spuren auf 68 Zeitungen?
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Jetzt Fingerabdrücke: Jan 2012…
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Ergebnis: 2 mal Zschäpe
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Wo genau?
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Nur 1 „vielleicht DNA“ und 2 Fingerabdrücke von Zschäpe, das erscheint mir ein wenig mager zu sein bei 68 untersuchten Zeitungsartikeln.
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Der Express in Köln ist auffallend oft vertreten:
Wer war da im Raum Köln und sammelte die regionale Zeitung?
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Ausermittelt ist da gar nichts, wie üblich…
„Zschäpes Verteidigung regte an, die Originale der in der ausgebrannten Wohnung in Zwickau gefundenen Zeitungsausschnitte vorzulegen,“ Ja ja, die originalen Zeitungsausschnitte aus der „ausgebrannten“ Wohnung. Die fand man wohl direkt neben den geschmolzenen angeblichen Tatwaffen der „Döhna“ Mordserie. Unglaublich, dass die Medien so einen Mist schreiben, ohne zu hinterfragen, wie man in einer ausgebrannten und völlig zerstörten Wohnung überhaupt noch Zeitungsausschnitte finden konnte.
Magischer Schutthaufen… da geht das scho 😉
Zeitungsartikel im Paulchen-Video
Abgleich der Zeitungsartikel ab Minute 3:39 im Paulchen-Video mit den Fotos der Zeitungsartikel im Brandbericht Zwickau, Lichtbildmappe Band 11, S. 41 ff. (http://file.arbeitskreis-n.su/nsu/Haus_Zwickau_Tatortbefund/Bd4-2-2BrandberichtZwickauAnl17LiBi-MappeBd11.pdf):
1. Blumenhändler starb: Bild 1062/1
2. Dieselbe Mordwaffe: Bild 1062/2
3. Mord im Gemüseladen: Bild 1068 rechts oben
4. Mord neben Polizeirevier: Bild 1064/4 und Bild 1066 links
5. Rätsel um Morde: Bild 1063/4 und Bild 1064/4
6. Brutaler Mord am Döner-Stand: Bild 1075 unten
Die Fotos der ersten 6 Opfer, die neben den Artikelüberschriften gezeigt werden, sind die gleichen wie in dem Artikel „Die unheimlichen Morde“ (Bild 1082, rechts). Die farbige Oberkörperaufnahme von Habil Kilic (Nr. 4) kommt jedoch in keinem Artikel vor, es sind nur Portraits zu finden. Ich konnte sie mit Google Images auch nicht im Zeitraum vor November 2011 im Zwischennetz finden.
7. Mord 30.000,- Belohnung: ein ähnlicher (unbearbeiteter?) Aufruf ist in Bild 1069. Das Boulgarides-Foto kommt nirgends vor, findet sich jedoch ab 2006 im Weltnetz und in einem alten Münchner Abendzeitungsartikel.
8. Angst vor dem Serienkiller: Bild 1082, Mehmet Kubasiks Farbfoto kommt nirgends vor. Ein ähnliches Foto ab 4.4.2007 (Kragen fehlt) im Zwischennetz.
9. „9. Türke erschossen“: findet sich nirgends, Halit Yozgats Foto ebenfalls nicht. Fraglich, ob das überhaupt die Überschrift eines Zeitungsartikels war. Auf diesem Satz wurde im Nachhinein pressemäßig besonders herumgeritten. Foto ab 12.4.2006 im Zwischennetz.
Ab 4:25, Paulchen vor der Glotze:
10. Kopfschuss-Killer ist nicht zu fassen: findet sich nirgends.
11. Mord an Blumenhändler in Langwasser: findet sich nirgends.
12. Döner-Killer holten Opfer … : findet sich nirgends.
13. Ultimative Botschaft: findet sich nirgends.
14. 300 000 Euro Belohnung: findet sich nirgends.
Einblendung der Opferfotos; Simseks Foto ist jetzt farbig, die anderen
gleich. Kiesewetter *fehlt* jedoch!
Von wann ist eigentlich die Stern-TV-Sendung und die Demo?
Auf S. 41 der Lichtbildmappe findet sich der Hinweis, daß auf den Folienhüllen des Ordners mit den Zeitungsausschnitten Benzin nachgewiesen wurde (das nicht verbrannt ist?). Der Ordner hätte sich also nicht in einem Schrank o.ä. befunden haben können (er wurde laut S. 22 im Bereich der „Nachsuche“ im Schutt vor dem Haus gefunden), sondern wäre obenauf gelegen und direkt dem Feuer ausgesetzt gewesen, was man auch an den kleineren Brandspuren erkennen kann. Und trotzdem ist nichts verbrannt! Außer dem anderen, nicht feuerfesten Ordner mit den Zeitungsausschnitten aus der Glotzensequenz.
Inwiefern befanden sich die Spuren „nachweisbar“ (S. 22) im Inneren der Wohnung? Was ist damit gemeint?
Übrigens findet sich das „kleine Bömbchen“-Bild samt Polizei-Meter (Minute 1:36 im Video), auf das hier https://web.archive.org/web/20140814130150/http://wer-nicht-fragt-bleibt-dumm.blogspot.de/2014/08/die-widerspruche-beim-paulchen-video.html unter Punkt 10 hingewiesen wird auf Bild 1068 links und Bild 1079 rechts oben.
Die Weltnetzadressen, auf die im vorigen Post hingewiesen wird, mußte ich weglassen, da der Post sonst als Spam geblockt wurde.
zl;ng: Die Zeitungsartikel, die in der Glotzensequenz eingeblendet werden, sind nicht unter den Zeitungsartikeln, die in Zwickau gefunden wurden. Die Opferfotos kommen teilweise nicht in den Zeitungsartikeln vor. Wie ich es mir gedacht hatte: es wurde auch hier geschlampt.