Die Bundesanwaltschaft weigerte sich, die Ermittlungen zur Dönermordserie zu übernehmen

Im Frühjahr 2004 war es mit dem „gemütlichen Ermitteln“ urplötzlich vorbei:

Nach 30 Monaten Ruhe war Ende Februar 2004 der Herr Turgut in Rostock erschossen (oder erstochen, das ist sehr unklar…) worden. Die Messerklinge im Hals war allerdings nach 2 Tagen weg, auch wenn sie noch 2007 im Imbiss gesucht wurde.

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Sehr viele Infos und Fotos hier: https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/09/21/tiefer-staat-in-rostock-erstochen-undoder-erschossen-mord-turgut-2004/

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Das BKA war der Meinung, der Generalbundesanwalt müsse die Ermittlungen übernehmen, man ging dort von einer Mordserie im Bereich der Organisierten Kriminalität aus: STGB § 129. „Bildung einer Kriminellen Vereinigung“.

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Der Generalbundesanwalt hätte „einfach so“ per Gesetz die Ermittlungen an sich ziehen können, meinte dazu Beckstein:

Günter Beckstein, Bundestags-Protokoll 17, Seite 85:

2000 war der erste Mord, 2001 waren dann drei Morde, dann war eine Zeitlang
Ruhe. Warum? Und wie dann 2004 wieder ein Mord in Rostock war, da hatten wir gesagt: Es könnte sinnvoll sein, das ans BKA zu geben. Das BKA, da hätte es aus meiner Sicht und aus unserer Sicht Sinn gemacht, weil der zu befürchtende Datenverlust nicht besonders groß gewesen wäre. Es hat dann eine Besprechung zwischen BKA und den Beamten bei uns gegeben mit dem Ergebnis,
dass strukturelle Ermittlungen durch das BKA ergänzend geführt werden, aber dass es bei
der Federführung der Nürnberger Leitung der Soko bleiben sollte.

Im Übrigen hätte das BKA jederzeit übernehmen können, wenn es gewollt hätte, oder der GBA. Also, Sie kennen den § 4 Abs. 2 Nr. 2 und werden mich vielleicht auch noch mehr dazu fragen.

Nochmals, nicht vergessen: Die BAO Bosporus gab es damals noch gar nicht, die kam am 1.7.2005 nach Mord 7.

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Der Nürnberger OSTA Kimmel war der zuständige Mann damals. Er leitete die Ermittlungen dort. Seine Aussagen dazu sind im Protokoll 14 nachzulesen:

Edathy trägt vor, Seite 9:

„Am … 20.04.2004 fand im BKA … eine Besprechung zur weiteren Vorgehensweise bei der Bekämpfung einer offensichtlich bundesweit agierenden kriminellen Vereinigung
statt, welche bislang – soweit bekannt – fünf Tötungsdelikte an türkischen Geschäftsleuten verübte.“

Das war also der Stand April 2004  Der fünfte Mord hatte sich am 25.02.2004
ereignet. Da wird dann geschrieben:

Im Ergebnis wurde vereinbart, dass ein neues Verfahren nach § 129 StGB  (Bildung einer kriminellen Vereinigung) zu eröffnen ist und das BKA mit seinen Ressourcen v.a. den operativen Teil der Ermittlungen übernehmen würde. …

Erforderlich für die Einleitung des o.g. Verfahrens wäre die Beauftragung des BKA … durch eine örtlich zuständige Staatsanwaltschaft.“

Warum durch eine örtliche Staatsanwaltschaft, Herr BKA-Vizepräsident Mauer? Warum nicht durch die Bundesanwaltschaft? Protokoll 36, Seite 32. alles Frühjahr 2004…

Also sind wir auf Folgendes verfallen, was eine gute Idee war, aber zur gleichen Zeit in eine Trugspur geführt hat: Der GBA wäre zuständig gewesen bei der Täterschaft der Türkischen Hizbullah.
Also haben wir das zum Thema gemacht, um ein entsprechendes Verfahren und mit einem
entsprechenden Verfahren die Zuständigkeit des GBA zu begründen.

Das deutet darauf hin, dass §129a STGB (Terroristische Vereinigung) die BAW „ins Spiel gebracht hätte“, §129 (Kriminelle Vereinigung) jedoch nicht.

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Maurer wollte durch „Nutzung der Hizbullah“ (Mörder war aber der Türkische Staat, was für eine Chuzpe!) die Bundesanwaltschaft ins Boot holen. Der Türkische Staat hatte die 2 kurdischen Laichinger Blumenhändler am Flughafen verhaftet, erschossen und verscharrt. Verbindungen zu Simsek und Kilic vorhanden.

Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) hat der Generalbundesanwalt in diesem Bereich eine originäre Zuständigkeit nur für die Verfolgung von terroristischen Vereinigungen im Sinne des § 129a StGB  https://www.generalbundesanwalt.de/de/rechts.php

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Machen wir weiter mit Edathys Vortrag des Schriftverkehrs damals. April 2004:

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Das heißt also, Bestandteil dieser Besprechung beim BKA war: Es wäre sinnvoll, ein Verfahren nach 129 StGB einzuleiten. Übrigens wäre das dann möglicherweise auch eine Grundlage für eine Übernahme durch die Generalbundesanwaltschaft gewesen;
Sie haben ja vorhin extensiv die Texte aus den Gesetzesbüchern vorgelesen.
Dann heißt es aber weiter in dem Vermerk:

„Sowohl am 20.04. als auch am 21.04.2004 wurden Gespräche mit Herrn OStA Dr. Kimmel, StA Nürnberg-Fürth, durch den Hauptsachbearbeiter KHK Vögeler … geführt.“

Demnach hätten Sie geäußert, Sie sehen

„… im jetzigen Stadium keinen Anlass, ein Sammelverfahren für alle Tötungsdelikte bei der StA Nürnberg-Fürth zu führen, da die Verwendung derselben Waffe noch kein Indiz für ein und denselben Täter wäre. …
Auch die Einleitung eines Verfahrens nach § 129 StGB – Position des BKA wird derzeit nicht beabsichtigt. …
Nachdem sich somit keine Staatsanwaltschaft bereit erklärt, die für
die Einschaltung des BKA erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, bleibt es beim Status quo. Die Ermittlungen der KD Nürnberg

– schreibt der Verfasser –

… sind mit den vorhandenen Möglichkeiten quasi beendet. Nach meiner Meinung

– schreibt Kriminaloberrat Schlüter in seinem Vermerk-

ist eine Einbindung des BKA …dringend notwendig und absolut zielführend. Zudem ist nach Meinung aller an der Besprechung in Wiesbaden teilnehmenden Beamten damit zu rechnen, dass die etwa 2 ½ Jahre unterbrochene Serie von Tötungsdelikten fortgesetzt wird.

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Na, wie ist das?

da die Verwendung derselben Waffe noch kein Indiz für ein und denselben Täter wäre

Das kennen wir!

Buback sagte zum NSU:

Mich erstaunt diese Annahme auch deshalb, weil meiner Frau und mir von zwei Bundesanwälten erklärt wurde, es sei naiv anzunehmen, dass die Besitzer der Karlsruher Tatwaffe, also Verena Becker und Günter Sonnenberg, bei ihrer Verhaftung vier Wochen nach dem Verbrechen, auch die Karlsruher Täter seien.

Eine solch brisante Waffe werde selbstverständlich von den Tätern an Dritte weitergegeben.

Beim NSU-Komplex wird der umgekehrte Schluss gezogen: Hier gelten diejenigen als unmittelbare Täter, bei denen oder in deren Bereich die Tatwaffe gefunden wurde.

Mal so, mal anders, jeweils wie es gerade gebraucht wird?

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/10/21/hintergrundinfos-gesteuerter-terrorismus-in-deutschland-teil-1/

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KOR Schlüter ging im Frühjahr 2004 (nach 5 von 9 Morden) fest davon aus, dass die Mordserie fortgesetzt werden würde, und forderte die Einschaltung des BKA. Heraus kam dabei nur die EG Ceska des BKA zur Ermittlung der Tatwaffe. Eine Übernahme durch BKA und BAW erfolgte nicht.

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Beckstein Seite 85:

„Im Hinblick auf die bisherigen und weiterhin durchzuführenden Strukturermittlungen wird eine umfängliche Beteiligung des BKA eingefordert.“

Da habe ich ein großes Ja persönlich hingeschrieben, weil ich immer darauf geachtet habe, dass es eine enge Zusammenarbeit gegeben hat.
Weiter unten heißt es in demselben Schreiben:

Mit dieser Organisationsform wird für Bayern eine zentrale Ermittlungsführung und ein einheitlicher Informationsstand gewährleistet und zugleich das BKA durch begleitende Strukturermittlungen wie bisher eingebunden …

Eine Generalverweigerung gegenüber dem BKA hört sich meines Erachtens anders an.

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KHK Jung vom BKA, EG Ceska,  hat dann sogleich im Mai 2004 die Abfrage in der Schweiz versaut: Er liess im „richtigen Waffengeschäft“ Schläfli & Zbinden im Mai 2004 nach Schalldämpfern (Idee aus Rostock, weil es zuerst keine „Hörzeugen“ gab) fragen, und nach PMC-Munition (erste 4 Morde PMC, danach S&B) ebenfalls, aber er liess nicht nach Ceska mit verlängertem Lauf und Gewinde für einen Schalldämpfer fragen… Herr Jung, kann man einen Schalldämpfer einfach so an jede Pistole „drankleben“ ? )

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Und die Bundesanwaltschaft prüfte, ob sie die Ermittlungen übernehmen solle. Wir springen dazu ins Jahr 2006.

Protokoll Nr. 44, Seite 73.

  • Oberstaatsanwalt beim BGH Christian Ritscher

damals im  Referat Rechtsterrorismus, der seit 2003 mit Prüfvorgängen im Bereich „Freies Netz Süd“, Martin Wiese, Synagogen-Attentat (geplant angeblich) etc befasst war, ist als Zeuge geladen.

Ja, und daneben lief immer auch noch zumindest eine Reihe von Prüfvorgängen, bei denen eben anlassbezogen zu überprüfen war, inwieweit eine Zuständigkeit des Generalbundesanwalts gegeben ist. Und zu diesen Prüfvorgängen gehört auch der Prüfvorgang, der – so habe ich es jedenfalls der
Tagesordnung entnommen – auch – – also, zu dem auch dieser Prüfvorgang gehört, 3 ARP
125/06, der sich mit der Tötung von acht Personen türkischer und einer Person griechischer Nationalität im Zeitraum September 2000 bis April 2006 befasst.

Wie wurde das 2006 geprüft? Nach erfolgten 9 Morden?

Edathy trägt Teile eines Gutachtens zu BAW-Prüfvorgängen vor:

Und jetzt kommt es; das hat mich wirklich sehr erstaunt:

Die überwiegende Anzahl der ARP-Vorgänge [Prüfvorgänge] wurde von dem
Dezernenten der Bundesanwaltschaft aufgrund von Presseberichten oder allgemeinen polizeilichen Meldungen in eigener Initiative angelegt und fortgeführt. …

Die lesen Spiegel Online? Oder FAZ und Süddeutsche, um ihre Zuständigkeit zu klären?

Also, ich habe das so verstanden, dass offenkundig im Bereich der Bundesanwaltschaft die eigene Zuständigkeit aufgrund eines möglichen politischen Hintergrunds einer Straftat so geprüft wird, dass man aufmerksam Zeitung liest und sich dann selber fragt: Hm, da ist eine Staatsanwaltschaft in Nürnberg unterwegs und ermittelt. Vielleicht wären wir eigentlich selber zuständig. – Ja, also ich meine, ich habe nur gedacht, das würde irgendwie da anders vonstattengehen.
Und genau so war es ja auch in dem Fall, an dem Sie beteiligt waren.

Edathy will das gar nicht glauben, dass die Prüfung der BAW mittels Zeitungslektüre erfolgte.

Also, jedenfalls stellt die Gutachterin im Auftrag von Herrn Range fest, dass am 21. August 2006, sechs Jahre nach dem ersten Mord, ein Prüfvorgang angelegt worden ist auf der Grundlage von Medienberichten. Wir finden da in den Unterlagen vier Presseartikel, einen davon aus Bild-Zeitung.

Ganze 4 Zeitungsartikel, davon einer aus der BILD…

Und dann heißt es in dem Evaluierungsbericht:

Am 24. August 2006 wurden die im Internet vom Bundeskriminalamt zur Verfügung gestellten Informationen zu der Mordserie erhoben.

Das heißt also – ich verstehe das jetzt mal folgendermaßen; Herr Ritscher; wenn ich das
falsch sehe, sagen Sie mir das bitte -:

Sie oder ein Vorgesetzter ist irgendwann im Jahre 2006 darauf aufmerksam geworden,
dass seit dem Jahr 2000 Menschen mit einem, ich sage mal, familienbiografisch ausländischen Hintergrund mit ein und derselben Waffe ermordet worden sind. Dann legen Sie
einen Prüfvorgang an, also nach dem neunten Mord, und die Grundlage der Prüfung
sind vier Artikel aus den Printmedien plus die Sichtung dessen, was das Bundeskriminalamt auf seine Internetseite gestellt hat, bezogen auf die Mordserie. Ist das richtig?

Zeuge Christian Ritscher: Also, so sieht es aus, ja, wenn ich mir den Vorgang so ansehe. Das ist richtig, ja.

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Was ist der wahre Hintergrund dafür, dass die Bundesanwaltschaft diese Mordserie nicht wollte? Liegt der wahre Grund (die Märchen des Zeugen Ritscher sind kaum glaubhaft) darin, dass eben nicht die Türkische Hizbullah, sondern der „befreundete Türkische Staat“ mit den Dönermorden in Verbindung gebracht wurde?

Wollte die BAW nicht in ein Wespennest stechen? Wusste sie, wie Zeuge BKA-Vize Maurer, von der Brisanz?

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„Mein Eindruck ist“, sagt Eva Högl am Ende ihrer Fragen zum Zeugen Christian Ritscher, „Sie haben im August 2006 versucht, den Fall vom Generalbundesanwalt wegzubringen. Die Unterlagen sprechen eine ganz klare Sprache.“

http://www.kontextwochenzeitung.de/ueberm-kesselrand/89/unverschaemt-874.html

Aber was den Grund dafür betrifft, gibt man sich bei Kontext völlig ahnungslos, und kommt mit dem Schnullischeiss „Bombenwerkstatt Jena 1998“.

Schon Jahre zuvor hatte Bundesanwalt Steudl nach einem ähnlichen Prüfvorgang verneint, dass die gesuchten Bombenbauer aus Jena, eben Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe, einen terroristischen Hintergrund haben.

Zurecht, völlig zurecht wurde das damals abgelehnt, es war nichts passiert, es gab Attrappen und Böller. Und „TNT“ erst 4 Monate später, am 23. Mai 1998 erstmals, Desinformant Moser, als ob Du das nicht wüsstest…

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jena-razzia

„Waffen“ sind halt relativ. Pfeil und Bogen, Schreckschusspistole, Anscheinwaffen, alles legal. Wo bitte ist das „TNT“ ?

http://sicherungsblog.wordpress.com/2014/05/29/sach-und-lachgeschichte-nr-1-sie-finden-bei-einer-razzia-tnt-und-rohrbomben-was-tun-sie-dann/

Und warum hiess der BAW-Prüfvorgang damals „Waffenfunde in Jena“ und nicht „Sprengstofffunde“ ?

http://sicherungsblog.wordpress.com/2014/06/13/11-einfachste-fragen-die-der-thuringer-nsu-ausschuss-nicht-aufgeklart-hat/

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auch das liegt auf dem Bundestagsserver… kann man lesen…

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Die Frage lautet also wie folgt:

Was ist der wahre Hintergrund dafür, dass die Bundesanwaltschaft diese Mordserie nicht wollte? Liegt der wahre Grund (die Märchen des Zeugen Ritscher sind kaum glaubhaft) darin, dass eben nicht die Türkische Hizbullah, sondern der „befreundete Türkische Staat“ mit den Dönermorden in Verbindung gebracht wurde?

Wollte die BAW nicht in ein Wespennest stechen? Wusste sie, wie Zeuge BKA-Vize Maurer, von der politischen Brisanz?

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Irgendwann wird sogar die tumbe, BAW-hörige (oder besser: BAW-verpflchtete? )  Journaille das erkennen. Prinzip Hoffnung.

Zum Thema:

http://sicherungsblog.wordpress.com/2014/08/25/warum-sollte-die-bundesregierung-pkk-morde-decken/

http://sicherungsblog.wordpress.com/2014/08/26/der-kampf-der-turkischen-geheimdienste-gegen-die-pkk-in-deutschland/

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/07/26/auflosung-die-keupstrassenbombe-richtete-sich-gezielt-gegen-kurden/

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/10/02/das-bfv-begleitete-staatsmorde-auf-deutschem-boden/

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5 comments

  1. Gut, daß Du in Kambodscha lebst…

    Wenn das stimmt, hat der NSU eine noch bei weitem größere Sprengkraft als nur auf nationaler Ebene. Dann könnte übrigens nicht nur der deutsche, sondern auch der türkische Geheimdienst ab sofort ein Interesse daran haben, Dich zum Schweigen zu bringen:

    Die Türkei ermordet seit Jahren quer durch Europa PKK-Anhänger und alle „westlichen Demokratien“ halten dazu den Mund, weil die Türkei ein viel zu wichtiger geostrategischer Partner der USA ist?

    Junge Junge.. Was, wenn bei den Kurden in Frankreich und Deutschland der Groschen fällt?
    Dann geht es ab, denn Kurden sind eben keine Weicheier wie Franzosen oder Deutsche, Die gehen schon mal einem Politiker an die Gurgel, wenn ihnen klar wird, daß diese Politiker seit Jahren gemeinsame Sache mit dem türkischen Geheimdienst macht, der ihre Landsleute tötete.

    Das ist eben der negative Effekt der Siedlungspolitik: man holt sich ohne Not die Konflikte anderer Länder ins Land.

  2. Die gesamte Bundesanwaltschaft verhindert die Wahrheit über die Dönermorde, und den NSU. Man schreckt auch nicht davor zurück Zeugen zu manipulieren oder einzuschüchtern. Mir selbst ist es so ergangen.

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