DICHTUNG UND WAHRHEIT Teil 5: Die mit dem Längeren war´s !

Ein ganz besonders lustiger Moment

im OLG-Stadel war die „Identifizierung der gekauften Waffe“ durch Carsten Schultze. „Ceska“ nannte er sie nie…

Zwischenablage55

http://rotefahne.eu/2013/06/carsten-s-hat-die-angebliche-nsu-waffe-ceska-nicht-identifiziert/

Das ist ein sehr interessanter Artikel, denn er widerspricht erneut den NSU-Watch-Protokollen…

Das Tatgeständnis des Carsten S.

Carsten Schultze präsentierte sich vor Gericht als Überbringer einer Waffe. Wann, wo und an wen er eine Pistole mit Schalldämpfer geliefert haben will, darüber machte er widersprüchliche Angaben.

Zschäpe-Prozess: Der Mitangeklagte Carsten Schultze (links), OLG München 04.06.2013

Letzte Woche noch räumte Carsten S. ein:

„Aber ich kann nicht ausschliessen, dass sie (die Waffe) bei Herrn Wohlleben verblieb.“

Die zentralen und kritischen Punkte in der aktuellen Version der von ihm eingeräumten Tat lauten so:

• Carsten Schultze habe persönlich Ende 1999 oder Anfang 2000 eine Waffe an Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos übergeben

• Die Übergabe erfolgte im Café der Galeria Kaufhof in Chemnitz
(+ Verlagerung des Treffens in ein Abbruchhaus)

• Vor Gericht bestätigte Schultze nicht, dass die Waffe eine Pistole der Marke Česká gewesen sei

Letzterer Punkt wird voraussichtlich nochmals im Rahmen der Beweisaufnahme zur Sprache kommen, wenn eine Gegenüberstellung mit der, durch die Anklage präsentierte, Pistole Česká Zbrojovka Modell 83 des Kaliber 7,65 Millimeter mit Schalldämpfer erfolgt.

Dieser Sachverhalt ist nicht zuletzt deshalb von besonderer Bedeutung, weil die meisten NATO-Mainstream-Medien fortlaufend suggerieren, Carsten S. hätte die von ihm übergebene Pistole als eine der Marke Česká identifiziert.
Das ist jedoch objektiv falsch, denn Schultze hat dies vor Gericht nicht ausgesagt.

Das stimmt: Hat er nicht.

http://sicherungsblog.wordpress.com/2014/08/15/die-grossten-medienlugen-beim-nsu-nennt-man-das-gleichschaltung/

(dort Punkt Nr.3: Komplett medial umgedeutet, das Desaster…)

Die Rote Fahne zieht daraus folgende Schlüsse:

Entweder sagt Carsten Schultze also die Unwahrheit, oder aber es lassen sich folgende objektive Schlussfolgerungen ziehen:

• Carsten S. hat die mutmaßliche Tatwaffe Marke Česká nie in Händen gehalten und nicht an Böhnhardt und Mundlos übergeben können

• Sollten Böhnhardt und Mundlos die Täter sein, so konnten sie die Morde nicht mit der Carsten S.-Waffe ausgeführt haben

• Da die Anklage davon ausgeht, dass es sich bei der Tatwaffe in neun Fällen der Mordserie um besagte Česká handelt – die angeblich in den Trümmern des Wohnhauses Böhnhardt/Mundlos/Zschäpe gefunden worden sein soll – ist die Version der Anklage zu diesem Punkt in sich zusammengefallen.

Denn entweder hat Carsten S. gar keine Waffe übergeben, oder aber kann es sich dabei nicht um die Tatwaffe, ob Česká oder ein anderes Modell, gehandelt haben.

Da Carsten Schultze so oder so als Überbringer der Tatwaffe ausfällt, entlastet dies zum einen den Mitangeklagten Ralf Wohlleben, vor allem aber steht die Bundesanwaltschaft jetzt vor der erneuten Herausforderung, nachzuweisen, dass Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos und insbesondere Beate Zschäpe, um die es ja in diesem Prozess als Hauptangeklagte geht, bereits zum Zeitpunkt des ersten Mordes der Serie, mithin im September des Jahres 2000, im Besitz der mutmaßlichen Tatwaffe Česká waren.

Dem ist unbedingt zuzustimmen, wie man auch anhand der „Waffen-Identifizierung“ durch Carsten Schultze nachvollziehen kann:

– am 1.2.2012 wird Schultze verhaftet. Er sagt „Waffe mit SD“ aus, angeblich, beim BGH.

– am 3.2.2012 wird mitgeteilt, es gab nur 2 Waffen „beim NSU“ mit Schalldämpfer:

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Am 6.2.2012 legt man Schultze Waffen vor. 12 Stück. Die MP Pleter ist im Vergleich zu einer Pistole viel zu gross.

w1 w2

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Er nahm die Pistole mit „dem Längeren“.

– das BKA hat CS offenbar zwei Waffen mit Shalldämpfer vorgelegt, aus der die Tatwaffe herausfiltern sollte (eine davon war die Ceska 83) – für die entschied sich CS, weil sie den längeren Schalldämpfer hatte (aufhören zu lachen!!!) so steht es jetzt im Protokoll!

http://sicherungsblog.wordpress.com/2014/10/17/dichtung-und-wahrheit-kauf-und-ubergabe-der-ceska-83-sd-teil-3/

Zum Vergleich: Dem Verkäufer vorgelegte Waffen:

w05

Waffenvorlage Carsten Schultze:

ws1 ws2 ws3 ws4 ws5 ws6 ws7 ws8

Ceska mit Schalldämpfer ist dabei. 6.02.2012

Verkäufer Schultz, 25.1.2012:

ws9 ws10 ws11

Da stimmt etwas nicht:

Die Ceska wurde ohne Schalldämpfer vorgelegt. Warum?

Schultz hat sie doch verkauft, angeblich, und zwar mit dem Schalldämpfer D17, also dem der 17. Waffe zugehörigen Schalldämpfer der Kleinserie Nr. 4 ! Wie kann es sein, dass dieser Schalldämpfer (SERIE !!! AB WERK !!! ) nicht mit vorgelegt wurde?

Wie sollte sich der Verkäufer an den Schalldämpfer erinnern, wenn man ihm den gar nicht vorlegt?

Warum sagte Pfoser, BKA KT 21 vor Gericht aus, man habe diesen Schalldämpfer gar nicht untersucht? Eine klare Falschaussage vor Gericht, wie aus den Gutachten des BKA eindeutig hervor geht!

sd pfoser

(weil da keine Beschädigungen im Innern waren, an diesem Schalldämpfer aus Zwickau, und die Alu-Spuren auf den Projektilen aus den Ermordeten, die man beim BKA 2006 gefunden haben will, und dann rückwirkend „fand bis Turgut 2004“, gar nicht existierten… das ist die These).

Wäre es anders, hätte die KT-Leute den Schalldämpfer triumphierend vorgelegt. Haben sie aber nicht…

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NSU-Watch schreibt zu den Waffenvorlagen:

In die Beweisaufnahme zur Identifizierung der Ceska-Pistole, die Carsten S. und Wohlleben als Mordwaffe übergeben haben sollen, wurden die Aussagen von Polizeibeamten, die Waffenvorlagen durchgeführt hatten eingeführt. Dabei offenbarten sie vor allem die chaotischen Ermittlungsarbeiten der Polizei: zuerst waren Carsten S. schlechte schwarzweiß-Kopien von verschiedenen Waffen vorgelegt worden, später verschiedene Waffenmodelle. Ähnlich chaotisch war die Beweisaufnahme zur Identifizierung von Waffen durch den mutmaßlichen Unterstützer Holger G.: Ein Polizeizeuge, der bei einer Vernehmung des Angeklagten Holger G. beteiligt war und ihm Waffen vorgelegt hatte, sollte dies anhand von Waffen im Gerichtssaal nachvollziehen. Diese Waffen, so stellte sich erst im Verlauf der Vernehmung heraus, waren zwar die gleichen Typen von denjenigen Waffen, die G. seinerzeit vorgelegt wurden – aber es waren nicht dieselben Waffen, möglicherweise hatten die damals gezeigten Waffen sogar andersfarbige Läufe.

https://www.nsu-watch.info/2013/07/zusammenfassung-der-prozesstage-vom-4-juni-bis-4-juli-2013/

Glaubt irgendwer an Zufall?

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Der Höhepunkt:

Nach der Mittagspause wird er auf Nachfrage von Götzl auch kurz dazu sprechen, dass es beim Kauf Vorlagen zu den Waffen gegeben habe. Er habe zwei Waffen mit Schalldämpfern gesehen und sich für die mit dem längeren Schalldämpfer entschieden.

Hier interveniert RA ; Anwalt von Zschäpe, dass S. nicht zur Waffenvorlage befragt werden solle, weil diese zunächst im Verfahren vorgelegt werden müsse.

http://www.nsu-watch.info/2013/06/protokoll-9-verhandlungstag-12-juni-2013/

Bitte sehr: 2 Waffen mit Schalldämpfer:

Na, was wurde denn da später ausgetauscht?

Aktenfälschung massenhaft, und keiner von über 60 Anwälten will was bemerkt haben?

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