Grossbottwar, Ringfahndung, Wohnmobil C-PW 87 Heilbronn

Ganz kurz und knapp auf den Punkt:

http://www.focus.de/politik/deutschland/nazi-terror/report-im-pappkarton-begraben_aid_755331.html

Der „Liebling der Dienste“, Göran Schattauer im Focus…

Wie wichtig dies gewesen wäre, verdeutlichen die Aufzeichnungen der beiden Streifenpolizisten aus Großbottwar am Alarmpunkt LB 3. An 20. Stelle ihrer Liste steht ein Wohnmobil mit dem Kennzeichen C-PW 87. Eine simple Abfrage der Halterdaten hätte die Fahnder zu einem Chemnitzer Caravan-Verleih geführt und wenig später zum Mieter des Fahrzeugs: Uwe Böhnhardt. Der Rechtsextremist bildete zusammen mit Uwe Mundlos und Beate Zschäpe die Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU).

Gleich auf Seite 1 ???

Wann genau war das am 25.4.2007 ???

Der Bundestag hat es ermittelt:

.“Bei der Kontrollstelle Oberstenfeld, die ca. 25 bis 30 Minuten beziehungsweise 20 Kilometer vom Tatort entfernt ist, wurde unter anderem ein Wohnmobil registriert. (…)
Dem Ermittlungsbericht lässt sich entnehmen, dass das Wohnmobil die Kontrollstelle zwischen 14.30 Uhr und 14.37 Uhr passierte. Eine detaillierte Weg-Zeit Berechnung des LKA ergab, dass es im Zeitfenster zwischen Tat und Registrierung möglich gewesen wäre, vom Tatort zur Kontrollstelle zu gelangen.” Abschlussbericht NSU- Ausschuss, Bundestag, S. 649


Alles klar?

Auffinden der Polizisten ca. 14:10, Notruf ca. 14:14, erste Streife am Tatort ca. 14:18 Uhr.
Das sind die Gerichtsaussagen dazu.

Die STIMME, Tageszeitung in Heilbronn, hat das genauestens aufgedröselt. Schon 2009. Man ist vor Ort, hat kurze Wege zur örtlichen Polizei, wo die Soko angesiedelt war, man hat den Polizistenmord sehr genau im Visier gehabt. Gute Zeitung, die Referenz der Medien, was den Polizistenmord angeht.

http://www.stimme.de/heilbronn/polizistenmord/archiv/Heilbronner-Polizistenmord-Kiesewetter-Soko-Parkplatz-Heilbronner-Polizistenmord-Suchten-die-Fahnder-an-der-falschen-Stelle;art133317,1497279


Um 14:40 ordnete der Polizeichef Eisele die Ringfahndung an, und um 14:30 bis 14:37 waren die Polizisten aus Großbottwar schon zum Kontrollpunkt gefahren, und auch schon am Kennzeichen-Notieren, und da war bereits das Wohnmobil C-PW 87 dabei?

Das ist vorbildliche Pflichterfüllung, das nenne ich vorauseilenden Gehorsam.
Die Helden der Polizei haben mindestens 10 Minuten VOR dem Einsatzbefehl „Ringfahndung“ bereits losgelegt. 

Hoffentlich haben sie ihre Kaffeebecher nicht verschüttet, als sie fluchtartig gegen 14:20 Uhr ihr Büro verliessen…

Die müssen befördert werden!
Aber vorher müssen sie vernommen werden vor Gericht.


Gnade ihnen Gott, wenn sie weiterlügen… wer hat die Seite 1 ihrer Liste nach dem 4.11.2011 ausgetauscht?

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War das kurz genug?


https://www.google.de/maps/@49.0657863,9.2322186,12z


Zitat von fatalist  17. Nov. 2013
Zum Heilbronner Wohnmobil in der Ringfahndung:

Da sitzen also in der Nähe von Grossbottwar am Kontrollpunkt LB3 zwei Polizisten im Streifenwagen auf der Kreuzung, und der eine kritzelt auf Papier, was ihm der andere diktiert: Kennzeichen und Uhrzeit der Fahrzeuge. Um 14:37 notieren sie C-PW 87.
Mehr nicht.

Der Idiot Gronbach schreibt ständig „Autobahnkontrollpunkt“, klar, weil Autobahnen ja auch so viele Kreuzungen haben, näch wahhr???

Die Listen bleiben dann bis 2010 in Pappkartons liegen, 30.000 Kennzeichen insgesamt.
Überprüft wird gaa nix. 3 Jahre lang.

Erst nach dem 4.11.2011 wird -oh Wunder- festgestellt, dass dort ein Wohnmobil des Verleihers Alexander Horn aus Chemnitz dabei war, welches „Holger Gerlach“ ausgeliehen hatte.

Alexander Horn gibt vor Gericht an, er selbst sei am Tattag in der Nähe von Heilbronn gewesen, um ein gebrauchtes Womo anzuschauen, und sein Kennzeichen lautete C-AH 28, was nicht für „Alexander Horn“ stehe, sondern für Adolf Hitler Blood&Honour, wie die Antifa Nebenklage messerscharf schliesst.

Es scheint also so zu sein, dass Alexander Horn in die Ringfahndung geriet.
Man darf sich jetzt fragen, mit welchem Fahrzeug, mit welchem Kennzeichen???

Nahm er einen Kennzeichensatz eines seiner Womos zwecks Probefahrt mit?
Warum hatte A.H. nicht C-AH XY auf seinen Wohnmobilen, auf seinem Auto aber schon?

Warum sollte A.H. eine Dienstfahrt (Womo anschauen) mit seinem Privatwagen machen?

These: Horn war mit einem seiner gewerblichen Fahrzeuge unterwegs.
Ein Wohnmobil, was denn sonst??

Das war nicht ganz richtig, aber es war schon nahe dran…

Die Langfassung haben wir auf dem Blog bereits dargestellt, man versuchte mit 3 Hausdurchsuchungen bei Horns, denen irgendwie die Verlängerung der Ausleihe vom 16.4. – 19.4.2007 (Quittungen etc vorhanden) abzuringen, bis zum 26.4.2007, ohne Papiere,

und es war der BAW auch nicht zu peinlich, 

2 Zeugen anzuschleppen, deren Aussagen zufolge sie das Womo am 27.4.2007 erst nach Reinigung übernehmen hätten können, weil es am Vortag erst Abends zurückgekommen wäre zum Vermieter Horn und noch schmutzig war aussen.

Das Womo wäre natürlich am 25.4.2007 nach Zwickau zurück gekehrt, und am 26. Morgens abgegeben worden


Die Nachmieter holten das Womo am Freitag den 27.4.2007 ab.
Lesen Sie es nach,  bei NSU-Watch!

Vorhalt aus der Vernehmung von Gö. vom 9.12.2011: Er habe sich am Freitag, den 27. und den Montag darauf extra frei genommen, seine Frau habe ihn und seinen Schwiegervater zur Firma H. gefahren, dort hätten sie gegen 10 Uhr das Wohnmobil abholen wollen.




Und noch ein weiterer Punkt, Focus:

Einige Datensätze seien „komplett“ verschwunden, etwa die Zulieferung der Polizeidirektion Böblingen, deren Beamte am Tag des Mordes zehn Kontrollposten besetzt hatten.


War das etwa die Böblinger Bereitschaftspolizei, die Kollegen der BFE 524, Kiesewetter und Arnold waren in der BFE 523 ???


Warum wurde der Audi 80 mit dem MOS-Kennzeichen nie gefunden, in den sich ein blutverschmierter Mann geflüchtet haben soll, und dessen Fahrer ihn mit „Dawai Dawai“ zur Eile aufgefordert haben soll? 

Ein Mann mit einem Tattoo auf dem Arm, Kreuz auf Hügel?

http://images.gutefrage.net/media/fragen-antworten/bilder/6492158/0_big.jpg



Warum wurden diese Augenzeugen ALLESAMT nicht vorgeladen?

Es fällt nicht schwer zu erahnen, dass hier ein Beihilfe-Straftatbestand vorliegen dürfte. Begangen durch die „Listenentsorger“ von 10 Kontrollposten.

Wurden hier Kollegen gedeckt, die den Mord begangen haben?

_________________________

Diese Prozessfarce ist eine Schande für Deutschland.
Diese Richtersenat ist eine Schande, dieser Mandantenverrat der Verteidiger ist eine Schande: Wieder einen Elfmeter ohne Torwart nicht erkannt ???

Wir fordern die Wiederherstellung von Recht und Gesetz in Deutschland und endlich eine unabhängige Justiz.


Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, Belastendes wie Entlastendes gleichrangig zu ermitteln und vorzutragen. Dies geschieht nicht beim NSU-Prozess. Ein ständiger Rechtsbruch.

Die Bundesanwaltschaft bricht damit die Gesetze und ist zur Verantwortung zu ziehen.

Diese furchtbaren Juristen  sollen -pensionslos- nach Hause gehen. Lebenslängliches Berufsverbot. Wegen Rechtsbeugung in Folge.

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Weitere Details zu der massiven Erpressung der Vermieter Horn durch BAW und BKA hier:

.Fatalist hat auf seinem blog ein Vernehmungsprotokoll gezeigt, welches genau diesem Schema folgt, auch wenn zugegebenermaßen auf körperliche Folter verzichtet wird.
Auch dort wird einem Zeugen ein vom BKA vorkonstruierter Tathergang vorgelegt und dieser soll ihn dann unterschreiben, damit man vor Gericht dann darauf verweisen kann.
Hier der Beweis:
.
BKA Vernehmung
.
Ihr erkennt das Vorgehen des BKA.
Die Zeugin wird einfach mit einer Hypothese konfrontiert und soll dann “Ja und Amen” dazu sagen.
Doch glücklicherweise war diese Zeugin wahrheitsliebend und hat korrekt geantwortet:
“Quatsch. Niemals.”

Deshalb gab es dann vom BKA Hausdurchsuchungen bei ihr, um sie weichzukochen, doch sie ließ sich nicht erpressen.
Letztlich löst die BRD dieses “Problem” dann einfach in der Gestalt, daß Zeugen, deren Aussagen nicht passen, einfach nicht vorgeladen werden.
Oder man lädt sie vor und befragt sie zu irgendwelchen Nebensächlichkeiten, z.B. der Sockenfarbe von Zschäpes Katzen.

Gut gebrüllt, Löwe !!!

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0 comments

  1. Besonders bekloppt wird es erst dann wenn man weiss, dass dieses „gesehene Womo“ nicht etwa zur Autobahn fuhr, sondern in Richtung Heilbronn, also Richtung Tatort ZURÜCK !!!

    Das ist dermassen bescheuert, das muss doch körperliche Schmerzen verursachen…

  2. Wieso steht das mit der Fahrtrichtung in den Kommentaren und nicht im eigentlichen Beitrag?

    Und „Fatalist“ müßte sich wirklich bemühen, verständlicher und zusammenhängender zu beschreiben.

    Sowie auf die Aufrufe mit dem Rechtsstaat und dergleichem subjektiven zu verzichten.

    Und einen Dank an „Fatalist“ für seinen Aufwand und sein ehrliches Bemühen. Auch an den Spender, ich vermute ja, das ist Edathys Erbe.

  3. Wieder zurück im Wohnmobil mit dem Kennzeichen „C – PW 87“ fahren BM nach Norden, geraten jedoch schnell in die sofort angelaufene Ringfahndung der Heilbronner Polizei und werden um 14 Uhr 37 kontrolliert.

    Dort sagen sie auf die Frage, wohin sie wollen, dass sie nach Heilbronn-Stadtmitte fahren würden, was sie anschließend auch tun, denn die beiden Mörder erregen offensichtlich keinen Verdacht und dürfen weiterfahren; lediglich das Kennzeichen des Wohnmobils wird registriert. Vor Ringfahndungen nehmen sich BM allererdings zukünftig in Acht. Denn durch die Ringfahndung hätten die Ermittlungsbehörden dem „NSU“ schon 2007 auf die Spur kommen können – die Gründe hierfür sind folgende:

    In Heilbronn Stadtmitte packen BM an diesem 25.04.2007 ihre eigenen Waffen sowie die erbeuteten Pistolen und weitere Gegenstände in ihre Reisetaschen, dazu noch die mit Blut beschmutzte Kleidung. Sie fahren zum Heilbronner Hauptbahnhof und stellen dort das Wohnmobil ab. Alle gemieteten Fahrzeuge der letzten Jahre wurden bei ein und derselben Autovermietung in Chemnitz bestellt, abgeholt und wieder zurück gebracht. Dieses Mal ruft B jedoch in Chemnitz an und erklärt der Autovermietung, dass man das Fahrzeug wegen eines Krankheitsfalls nicht zurückbringen könne. Der Autovermieter muss daraufhin persönlich nach Heilbronn fahren und dann sein Fahrzeug nach Chemnitz überführen. Dies verärgert in so sehr, dass er danach nie wieder ein Fahrzeug an BMZ vermietet. Hätten die Ermittlungsbehörden aber seinerzeit das Kennzeichen des in der Ringfahndung kontollierten Wohnmobils überprüft, währen sie auf die ungewöhnliche Rückführung des Fahrzeugs gestoßen, zudem auf eine Handynummer, die der falsche „Gerry“ am 16.04.2007 in Chemnitz bei der Autovermietung angegeben hatte: 0160 98474372.

    „INSIDE NSU – Details aus der Anklage!“ – Was die Bundesanwaltschaft Zschäpe, Wohlleben und Em*ng*r vorwirft! – Teil 5

  4. Dieser Lichtstadt-Blog ist ja der Lügenblog¹°:

    »Dort sagen sie auf die Frage, wohin sie wollen, dass sie nach Heilbronn-Stadtmitte fahren würden, was sie anschließend auch tun, denn die beiden Mörder erregen offensichtlich keinen Verdacht und dürfen weiterfahren; lediglich das Kennzeichen des Wohnmobils wird registriert. Vor Ringfahndungen nehmen sich BM allererdings zukünftig in Acht.«

    Der FOCUS (glaube ich) hat ja damals ausführich geschildert, wie das abgelaufen sei:

    Der Streifenwagen habe sich auf eine Verkehrsinsel an der Autobahnauffahrt (Ampel?) gestellt und die beiden Polizisten hätten alle Kennzeichen der vorbeifahrenden Wagen notiert.

    Da wurde niemand angehalten und gefragt, wo er hinwolle.

    Zitat (Fortsetzung):
    »In Heilbronn Stadtmitte packen BM an diesem 25.04.2007 ihre eigenen Waffen sowie die erbeuteten Pistolen und weitere Gegenstände in ihre Reisetaschen, dazu noch die mit Blut beschmutzte Kleidung. Sie fahren zum Heilbronner Hauptbahnhof und stellen dort das Wohnmobil ab.«

    Von Heilbronn Stadtmitte nach Heilbronn Hbf über Großbottwar, oder wie?
    Wieso nicht gleich über Zwickau oder Chemnitz?

    Wenn die in Großbottwar in Richtung zum Tatort hin registriert wurden – und das schon drei Minuten, bevor die Ringfahndung überhaupt befohlen worden war, stellt sich doch die Frage, wie die nach der Tat gegen 14 Uhr so schnell an eine Stelle kamen, die dann ja noch weiter weg vom Tatort als der Kontrollpunkt gelegen sein muß (wenn sie von dort auf der Fahrt nach HN registriert worden sein sollen)? Haben die sich dorthin beamen lassen?

    Zitat (Fortsetzung):
    »Alle gemieteten Fahrzeuge der letzten Jahre wurden bei ein und derselben Autovermietung in Chemnitz bestellt, abgeholt und wieder zurück gebracht. Dieses Mal ruft B jedoch in Chemnitz an und erklärt der Autovermietung, dass man das Fahrzeug wegen eines Krankheitsfalls nicht zurückbringen könne. Der Autovermieter muss daraufhin persönlich nach Heilbronn fahren und dann sein Fahrzeug nach Chemnitz überführen. Dies verärgert in so sehr, dass er danach nie wieder ein Fahrzeug an BMZ vermietet.«

    Den Vermieter möchte ich sehen, der auf den Anruf »Bin krank, kann das Auto nicht zurückbringen« sofort alles stehen und liegen läßt, in seinen Wagen hechtet und Hunderte Kilometer zum Stellplatz fährt.
    Da wird man bei Stammkunden, wie es B&M ja wohl gewesen sein sollen, doch zunächst einfachere Lösungen suchen (»Können Sie das Fahrzeug morgen oder übermorgen zurückbringen?«).

    Und wenn der Vermieter die Karre wirklich im schätzungsweise 300 – 400 km entfernten Heilbronn hätte holen müssen, so kann man sich darauf verlassen, daß sich dies in den Abrechungen dramatisch kostensteigernd niedergeschlagen hätte (Sprit + Arbeits- und Verdienstausfall Chef Autoverleih, Strafgebühren, zusätzliche Reinigungsgebühren) und daraus ein umfangreicher Schriftverkehr (und eine Anmerkungsorgie auf dem Mietvertrag) resultiert hätte.

    Kann mich nicht entsinnen, davon in den Ermittlungsakten und Presseberichten gelesen zu haben…

  5. Um 14:40 ordnete der Polizeichef Eisele die Ringfahndung an, und um 14:30 bis 14:37 waren die Polizisten aus Großbottwar schon zum Kontrollpunkt gefahren, und auch schon am Kennzeichen-Notieren, und da war bereits das Wohnmobil C-PW 87 dabei?

    *-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-
    http://www.nsu-watch.info/2014/01/protokoll-77-verhandlungstag-22-januar-2014/*

    „Er habe außerdem mehrere Fahrtrouten ausprobiert, um festzustellen, wie schnell man zum Kontrollpunkt kommt. Diese lägen 19 und 23 Kilometer vom Tatort entfernt. Für die Strecke gebe es bei innerorts 50 km/h und außerorts 70 km/h ein Zeitfenster von 24-33 Minuten.“

    „Der Kollege Hä. habe damals geschaut und diktiert, dessen Kollege alles notiert: es sei das 20. Fahrzeug gewesen und habe die Kontrollstelle um 14:38 Uhr passiert.“

  6. Vom Tatort zum Kontrollpunkt mag die Fahrzeit so hinkommen, das ist eine völlig andere Baustelle 😉

    Man darf das nicht miteinander verquicken.

    Die Polizisten aus Grossbottmar können nicht VOR dem Ausrufen der Ringfahndung ein Womo notiert haben.

    DAS ist der Widerspruch.

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