Wer die letzten beiden Blogbeiträge zum Thema Wohnungen des Trios gelesen hat, samt der dort nachgewiesenen „Unklarheiten“, für den dürfte es keine Überraschungen mehr geben.
Untergrund-NAZI-Terroristen setzen Mietminderung wegen Geruchsbelästigung durch
und
Weitere Details zu Mietverträgen und Beweismanipulationen
Beide von Samstag 26.07.2014.
Es ist immer noch dieselbe Akte:
Und es geht um den Untermietvertrag
zwischen Matthias Dienelt
und Uwe Mundlos
alias Max Florian Burkhardt.
In der Akte sieht das wie folgt aus:
Die Seiten bis einschliesslich der Personalausweise/Pässe: Bis Seite 102 der Akte.
Man lese sich den Quatsch durch! Frühlingsstrasse 26 ab 18.5.2003. gemeint ist die Polenzstrasse 2 |
Hier stimmt es: ab 2008. |
das hier ist der Untermietvertrag Polenzstrasse 2 ab 2003. |
Es folgen die Papiere:
gültig bis 2003 |
ausgestellt 2004… |
Daraus schliesst das BKA:
Wohnung des Trios in der Polenzstrasse ab 2001.
Das ist alles falsch. Die Unterschriften fehlen auch…
Die Absicht erkennt man daran, dass es erst korrekt ermittelt wurde, und danach verfälscht wurde.
Liest hier überhaupt noch wer mit? Also ich habe inzwischen das Handtuch geworfen.
Du musst schon das Ding zwischen Deinen Ohren benutzen, anders geht es nicht, sorry.
Die Konstrukteure des NSU-Phantoms waren ziemlich clever, also müssen auch wir Gehirnschmalz benutzen.
Knie dich rein, ist keine PISA-Geschädigten Veranstaltung hier 😉