Wenn jemand Adressen auf Briefumschläge schreibt, sei das nun 2007 oder 2010 oder 2011 geschehen, und eine seit 1993 ungültige Postleitzahl verwendet, dann ist das sehr merkwürdig, und es ist ein starkes Indiz auf einen Ausländer.
Ist es deutlich nach 2007 geschehen, die Beschriftungen, dann ist auch die mehrfache Verwendung von „PDS“ statt „DIE LINKE“ ein starkes Indiz auf einen Beschrifter „der sich nicht in Deutschland auskennt“.
Das BKA kann googeln, die PLZ hätte 06108 heissen müssen, die verwendete PLZ 6122 war seit 1993 ungültig. 6122 Halle/Saale hätte bis dahin O–6122 heissen müssen. Ost und West, erinnert sich noch Jemand? 5300 war Bonn und Weimar, also W-5300 Bonn…O-5300 Weimar.
Das ist ein starkes Indiz auf nichtdeutsche Beschrifter der Adressen.
Das ist auch Anderen aufgefallen, nur nicht dem BKA und den 50 Rechtsanwälten im Gerichtssaal…
Lars Winter hat genau das Wesentliche erkannt:
twitter.com #NSU |
Da dieser Aspekt bisher kaum eine Rolle spielte, habe ich den nochmals „rausgezogen“ und hier dargestellt.
Er ist wichtig.
Ebenso spielte es für das BKA keine Rolle, wie das APABIZ Berlin, also die Antifa an das Paulchen Video kam, um es weltexklusiv an den Spiegel verticken zu können, obwohl doch die BILD das Video frei Haus bereits Tage vor dem Spiegel hatte, und weitere Empfänger ebenso, und Niemand veröffentlichte die Hitler-Tagebücher das NSU-„Bekennervideo“.
Warum war es dem BKA egal, woher die Antifa das Video hatte, während die Nachforschungen nach den anderen Empfängern ganze Aktenordner füllen.
Das BKA hat jede Kopie des Videos ausfindig gemacht, nur 1 war schon entsorgt, Ablage „P“.
Aber das APABIZ haben die nie gefragt, woher die das Video hatten…
Ist komisch, gelle ???
UPDATE:Danach fragt RAin Schneiders Sche., ob er Ermittlungen gemacht habe, inwieweit “das so genannte Apabiz” an die Bekenner-DVD gekommen sei. Sche. fragt: “Stehen die im Verzeichnis?” Schneiders sagt, sie habe nichts gefunden. Sche. “Dann nicht” Von ihm seien keine Ermittlungen getätigt worden, ob da was angekommen sei.
http://www.nsu-watch.info/2013/10/protokoll-50-verhandlungstag-24-oktober-2013/
Die Antworten auf diese Fragen würden uns der Lösung des Rätsels „NSU-Phantom“ ein riesiges Stück näher bringen!!!
Die Naivität der RA Schneiders scheint auch grenzenlos zu sein, btw….
Ebenso wäre bei David Schraven von der WAZ zu klären, und zwar dringend, ob die von ihm am 15.11.2011 berichteten Teaser tatsächlich am 6.11.2011 im Briefzentrum Schkeuditz (Leipzig) abgestempelt wurden.
Neuer Kurzfilm der Terroristen aufgetaucht
Ist dort auf diesen Teasern eine Bezugsadresse für die Langfassung des Paulchen-Videos, zum Beispiel das APABIZ in Berlin angegeben ???
Und wenn dem so wäre, dass Teaser verschickt wurden, wieso hat das BKA alle diese Kurzfilme als Vollversionen dargestellt?
Hier geht es gleich weiter mit dem Bekenntnis der Uwes zur Keupstrassenbombe…