Wenn ein Kriminalhauptkommissar Scharen einen Bericht an die Staatsanwaltschaft verfasst, dann sollte man davon ausgehen dürfen, dass seine Angaben stimmen.
Was haben wir am Tag des Mordes:
a) Stichverletzung im Hals
b) Eine Klinge steckt im Hals
c) 1 Projektil und 1 Hülse, beschädigt, stehend.
Was haben wir 2 Tage später?
a) keine Stichverletzung
b) keine Klinge im Hals
c) 4 Projektile und 1 Hülse, beschädigt, stehend.
Ich finde das bemerkenswert, dass Polizisten nicht zwischen „Loch durch Schuss“ und „Klinge steckt drin“ unterscheiden können.
Dieselbe Staatsanwältin Grimm.
Warum durfte nicht berichtet werden, was passiert war?
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Die merkwürdige Vermehrung der Projektile passt zum Mordfall Simsek, wo erst nur 2 Kaliber 6,35 mm Hülsen gefunden wurden. Die Ceska-Hülsen kamen „später“.
Auch ist es mir unverständlich, wie eine Polizistin beim Mordfall Yasar in Nürnberg 2005 ständig von aufgefundenen Hülsen schreibt und vor Gericht aussagt, was gar nicht hinterfragt wird, obwohl doch dort gar keine Hülsen gefunden wurden.
Oder fand man die „falschen“ ???
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Legen in der BRD etwa Weisungsgebundene Staatsanwälte die Todesursache fest?
man wird ja wohl mal fragen dürfen…
Wieso schreibst du immer „Rostock 2005“?
Der Mord war doch im Jahr 2004.
Mea culpa. Danke!
Wir haben zu Danken für all die super Infos.
Wenn du so weiter machst ist die BRD bald kaputt. Unglaubwürdig ist ja bereits.
Ja, das tun die. Bei Kirsten Heisig z.B.
Hat dies auf Grüsst mir die Sonne… rebloggt.