Wer ist Hörms?

Am 25.4.2007 gegen 14 Uhr starb Michele Kiesewetter. Durch einen Kopfschuss 9 mm.

Am 24.4.2007 bekam sie 3 SMS von „HÖrms“, der in ihrem Telefon gespeichert war:

hö-1

HÖrms. 0160/91501485, seine 2.Nummer?

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Die 3 SMS vom Tag vor dem Mord: (Telekom-Auskunft, alles – 2 Stunden)

hö-2

Michele antwortete nicht. Jedenfalls nicht mit dem abgefragten Handy.  http://www.reverse-telefonbuch.com/telefonnummer/01607611485/

Bewerbung? Was für eine Bewerbung? Wo? 

Hatte Michele sich bei der Kirmes zuvor „im Zelt schreiend“ mit „Hörms“ unterhalten?  Welche Kirmes, die in Oberweissbach? Oder in der Umgegend?

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3 Tage nach dem Mord schickt „Hörms“ noch eine SMS:

Hörms war also betrunken, und wollte zu Micheles Mom am kommenden Tag. Warum sind die Zeiten nicht chronologisch?

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/12/27/heilbronn-wurde-kiesewetters-handy-ausgetauscht/

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Hätten Sie, als Ermittler eines Kollegenmordes, diesen „Hörms“ befragt?

Die Soko Parkplatz hat es laut Akten nie getan.

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7 comments

  1. Die Ereignisse in Heilbronn und Eisenach haben für den NSU-Schwindel die herausragende Bedeutung. Sind keine Beweise zu erbringen, daß die Uwes die Täter in Heilbronn waren, dann steht die Frage, wie sind die Waffen etc. zum Auffindeort gekommen?
    Das ist nur denen möglich, die Zugang dazu hatten! Und dafür kommen ausschließlich „staatliche Stellen“ in Betracht = Beweismittelfälschung!
    In Eisenach ist eigentlich schon alles klar.
    Der Bankraub ist unbewiesen durch das Nichtvorhandensein des Registriergeldes und der Zeugenaussage des Rentners Stutzke, der aus zeitlichen Gründen niemals die Bankräuber gesehen haben kann, sondern lediglich zwei Personen, die Fahrräder in ein WoMo verladen haben und davongefahren sind.
    Die abweichenden Angaben zur Stückelung des Registriergeldes deuten auf die Fälschung von Beweismitteln hin!
    Die Darstellung der Auffindesituation der auf dem Tisch im WoMo vorgefundenen Pistole
    Sp. 1.4_13.0 stellen ebenfalls eine Fälschung von Beweismitteln dar!
    Man vergleiche die Darstellung in den Akten „Bd4-1-9ObjTatbefundWoMo-Komplex1.4 Seite 460“ und „Bd 4-1 10 Obj Tatbefund WoMo – Komplex 1.4 Seite 535“; besser kann man die Manipulation nicht selbst dokumentieren!
    Übrigens sind die im Kopf U.B. vorgefundenen Geschoßteile im besonderen Maße verfahrensrelevant! Sie beweisen, daß U.B. keinesfalls von U.M. mit der Pumpgun getötet wurde und schon gar nicht, daß dies kurz nach 12 Uhr am 4.11. 2011 geschah. Die Geschoßteile stammen mit Sicherheit von dem Projektil, welches U.B. zu einem zurück liegenden Zeitpunkt in den Kopf traf und wahrscheinlich tötete. Der Schuß mit der Pumpgun war in der Tat ein Fangschuß. Das Projektil der Pumpun traf auf das bereits im Kopf befindliche Projektil und zerschmetterte es, davon stammen die vorgefundenen Geschoßteile.
    Es ist davon auszugehen, daß U.M. auf eine ähnliche Art zu Tode gebracht wurde. Die im WoMo nicht vorhandenen Spuren an den in Frage kommenden Stellen belegen das in eindringlicher Weise. Das Todesermittlungsverfahren U.B./U.M. auf Grund dieser und weiterer Fakten (Rußlungenlüge/Munitionsfindung) einzustellen ist kriminell, so decken sogenannte Ermittlungsbehörden der BRD Mörder der übelsten Sorte!

    Rumpelstielzchen
    PS
    Die von mir aufgestellte These berücksichtigt natürlich nicht alle herausgearbeiteten Fakten.

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