RUSS IN DEN AUGEN DER REDAKTEURE, TEIL 4: WAZ , Tagesspiegel, Berliner Zeitung

Dossier zur Nachrichtenehrlichkeit der deutschen Presse 2011 bis 2014

von

Dr. Andreas Müller

Email: buerger@hintermbusch.de

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Einleitung, Methodik, Untersuchungsgegenstand sowie

Süddeutsche Zeitung: siehe Teil 1

SPIEGEL , FAZ und TAZ siehe Teil 2

WELT und BILD siehe Teil 3

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Die Westdeutsche Allgemeine

Von der Westdeutschen Allgemeinen habe ich online keinen Bericht zum 21.11.2011 gefunden. Zum 21.05.2014 berichtet die Zeitung unter

http://waz.m.derwesten.de/dw/politik/nsu-tod-von-mundlos-und-boehnhardt-beschaeftigt-gericht-id9373114.html?service=mobile

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(Layout des Originalartikels war einspaltig: aus Platzgründen geändert)

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Im Text und an der Uhrzeit ist deutlich erkennbar, dass es sich hier nicht um einen Bericht von dem Prozesstag, sondern um eine Vorankündigung der Inhalte handelt. Was da aber steht, ist gar nicht so schlecht: kein Ruß in den Lungen und daraus folgende Zweifel an der Tatrekonstruktion der Ermittler.

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Das war ja seit dem 31.03.2014 bekannt, und die WAZ scheint die Brisanz der Thematik zu verstehen und dem Leser nicht verschweigen zu wollen. Unter diesen Umständen ist es bedauerlich und erstaunlich, dass ich online keinen Bericht zum Verlauf des Prozesstages finden konnte. Eine abschließende Bewertung der Qualität der Berichterstattung traue ich mir in diesem Fall nicht zu.

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Der Tagesspiegel

Der Tagesspiegel berichtet über die Behauptung des BKA erst mit einer guten Woche Verspätung und im größeren Zusammenhang unter der URL

http://www.tagesspiegel.de/politik/neben-der-spur-protokoll-eines-widerspruechlichen-endes/5910898.html

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Nach der Diskussion einer ganzen Reihe von widersprüchlichen Angaben kommt der Artikel auch auf das hier im Fokus stehende Rußlungen-Argument. Dieses steht aber keineswegs im Zentrum des Artikels:

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Dieser eine Satz verdient aber eine besondere Beachtung: „Der bisher einzige Beleg der Bundesanwaltschaft für ihre Version der Todesumstände sind Rauchpartikel, die nur in der Lunge von Mundlos gefunden worden seien.“

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Keine andere Zeitung hat zum Jahresende 2011 die Bedeutung dieser Aussage so hoch angesetzt. Auch wenn der Name des Autors Ziercke im Artikel nicht explizit erwähnt wird, ahnt der Leser spätestens aus heutiger Sicht, dass ihm diese Behauptung nicht versehentlich unterlaufen ist, sondern dass sie einem echten Bedarf entsprungen ist, mit dem eine schwache Theorie zum Ablauf im Wohnmobil aufgemöbelt werden sollte.

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Umso erstaunlicher ist es, dass im Mai 2014 davon unter der URL

http://www.tagesspiegel.de/politik/114-tag-im-nsu-prozess-in-muenchen-streit-um-bekleidung-des-angeklagten-andre-e-/9927790.html

nichts mehr zu finden ist. Der Bericht zum Prozesstag, in dem der Gerichtsmediziner den Wert „des einzigen Belegs“ feststellen soll, macht wie in manch anderer Zeitung auf mit den Äußerlichkeiten des Mitangeklagten André E.:

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Erst spät im Artikel kommt der Autor auf die Abläufe im Wohnmobil und den Befund des Gerichtsmediziners zu sprechen:

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Die Tatsache, dass der „einzige Beleg der Bundesanwaltschaft für ihre Version der Todesumstände“ vom Gerichtsmediziner in seiner Aussage eindeutig widerlegt wurde, unterschlägt der Redakteur umstandslos und vollständig.

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Umso erstaunlicher ist die Tatsache, dass jetzt genau diese Version vor Gericht bestätigt worden sein soll, während alles andere als „Spekulation“ und „dunkle Fantasie“ abqualifiziert wird. Der einzige im Artikel genannte Grund ist die Aussage eines Polizisten, der keinen dritten Mann am Wohnmobil gesehen haben will. Im Artikel vom 1.12.2011 waren die Polizeiaussagen noch dadurch aufgefallen, dass sie verschiedene Zahlen von Schüssen angegeben hatten, während Anwohner gar keine Schüsse gehört hatten.

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Im Gegensatz zu den Polizisten wurden aber die Anwohner aus Eisenach-Stregda vom Gericht nicht persönlich gehört. Die scheinbar größere Klarheit ist also offenbar allein dadurch entstanden, dass die Zahl der berücksichtigten Aussagen reduziert worden ist um ausgerechnet die der unabhängigen Bürger.

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Staatsdiener und V-Leute, die durch eine freimütige Aussage etwas riskieren würden, scheinen dem OLG in München generell die liebsten Zeugen zu sein, denn auch die Zwickauer und Heilbronner Bürger blieben außen vor. Neue Sachbeweise sind nicht dazugekommen, auch nicht die angekündigte Analyse der Schmauchspuren an den Händen der Toten: „Sorgfalt geht vor Schnelligkeit angesichts der Gesamtumstände“ hatte das BKA im November 2011 auch nach dem Bericht des Tagesspiegel angekündigt.

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Berliner Zeitung

Die Berliner Zeitung hat im November außerordentlich viel über den NSU berichtet, vor allem über das Trio und die mutmaßliche Ausdehnung des Unterstützernetzwerks. In einem dieser Hintergrundartikel vom 23.11.2011 unter:

http://www.berliner-zeitung.de/nsu-prozess/neonazi-terror-spur-aus-sachsen-weist-ins-bundesamt,11151296,11184392.html

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finden sich im Text einige dürre Zeilen zu unserem Thema:

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Interessanterweise bezieht sich Förster auf Informationen des BKA vom Dienstag in Wiesbaden, nicht vom Montag im Bundestag in Berlin. Das Argument des Rußes in der Lunge von Mundlos ist hier nicht erwähnt und ich habe es auch in anderen Artikeln der Zeitung online nicht finden können.

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Die Zeitung scheint dem Verfassungsschutz sehr zu misstrauen, hält es aber für überflüssig, die „Beweise“ des BKA zu dokumentieren und genau anzusehen. Wenn das mal gut geht bei zwei Behörden, die seit Jahrzehnten in Terrorverfahren an einem Strang ziehen und derselben Bundesregierung unterstehen!

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Und so kam es am 21. Mai 2014, wie es kommen musste:

http://www.berliner-zeitung.de/politik/nsu-prozess-zu-viele-offene-fragen,10808018,27197448.html

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Viele Fragen sind also offen im riesigen NSU-Universum, aber die am selben Tag im Gericht gegebenen Antworten zu den Basics des Ganzen müssen zunächst noch warten, bis das neue Buch des Autors beworben ist. Nachrichten, Kommentar und Werbung gehen offensichtlich wild durcheinander und die eigentliche Nachricht zum Prozesstag ist in einem kleinen Kasten am Rande des Artikels untergebracht:

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Die Aussage zum Fehlen der Rußpartikel in den Lungen wird zwar korrekt wiedergegeben, aber dass der Gerichtsmediziner gesagt habe, dass keine dritte Person im Spiel war, ist eine grobe Nachrichtenfälschung, wie sich leicht in den anderen Zeitungen überprüfen lässt.

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Eine solche Aussage liegt auch gar nicht in seiner Kompetenz. Nach diesem Hauch von Berichterstattung gespickt mit einer fetten Lüge, schließt Förster die Ermittlungen sogleich ab: „Es gilt jetzt als gesichert, dass…“

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Das Vertrauen des scharfen Kritikers des Verfassungsschutzes in das BKA und seinen Chef scheinen tatsächlich grenzenlos zu sein.

Statt die aufgedeckte Lüge von Ziercke beim Namen zu nennen, ersetzt er sie flugs durch eine neue.

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Ende Teil 4.

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5 comments

  1. Die Schussfolgenthese ist wie bekannt zweifelhaft. Vorausgesetzt es gab die geschilderten 3 Schüsse, stellt sich die Frage: Wo ist das 3. Projektil? Da die MP angeblich eine Ladehemmung aufwies, muss es ein Projektil geben. Keines der Fenster des Wohnmobil war geöffnet. Kein Einschussloch ist dokumentiert, oder habe ich etwas überlesen?

        1. in der tür steckte gar nichts… interessant ist NUR die aussage des bka, „solche läufe sind hier nicht bekannt“, und 1 tag später war es die Pleter… März 2012, das Ganze, aber die Pleter hatte man seit 6. November vorliegen und längst untersucht.

  2. Zitat:
    „Es fiel ein Schuss, wir haben unsere Waffe gezogen und sind in Deckung gegangen“.

    Anmerkung:
    In den Akten befindet sich das Foto des angeblichen (oder tatsächlichen) Einschusses in der Hauswand. Diese Stelle ist aber genau die Stelle, wo die Polizisten in Deckung gegangen sind.
    Laut Aussage der Polizisten haben sie aber zuerst diesen Schuss gehört und sind anschließend in Deckung gegangen.

    Frage:
    Wer ist denn so blöd und bewegt sich genau nach dorthin in „Deckung“, wo die Projektile einschlagen?
    Normalerweise will man doch von den Projektilen weg und nicht dort hin.

    Folgerung:
    Die Geschichte mit dem Projektil bzw dessen Einschlag in der Hauswand stimmt nicht.
    Die beiden Polizisten erzählen nicht die ganze Wahrheit.

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