Das ND schreibt heute:
Am 25. September hatte der Chef des Bundestagsinnenausschusses Wolfgang Bosbach den Generalbundesanwalt Harald Range bereits von dem Vorhaben informiert.
Was ging am 25.9.2014 beim Herrn Bosbach ein?
Ein Schreiben des Arbeitskreises NSU:
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siehe:
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Worum ging es in diesem Schreiben?
ND heute:
Angefügt war ein zweiseitiger Fragekatalog. Der enthielt simpel Beantwortbares zu den Tatwaffen, zu den von den Rechtsterroristen gemieteten Fahrzeugen, zu den Mundlos und Böhnhardt betreffenden Obduktionsergebnissen, zur Wohnung des NSU-Trios in Zwickau
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Und weil das so simpel zu beantwortenden Fragen sind, hat der Range verweigert zu erscheinen:
ND heute:
Am 27. November dann hat der CDU-Innenexperte den obersten Ermittler auch förmlich zu einem sogenannten Berichterstattergespräch zum »Ermittlungskomplex NSU« eingeladen.
Statt einer Antwort des Generalbundesanwaltes bekam Bosbach einen Brief von Staatssekretär Christian Lange aus dem SPD-gelenkten Bundesjustizministerium. Kernsatz: »Leider kann Ihrem Wunsch aus Rechtsgründen nicht entsprochen werden.«
Warum nicht?
Pauschaler Grund: Der Vorsitzende des zuständigen OLG-Senats in München habe bereits am 21. Oktober die Einsicht in Ermittlungs- oder Strafakten verweigert. Dieses Nein könne man nicht durch eine mündliche Befragung von Vertretern der ermittelnden Staatsanwaltschaft umgehen. Mehr noch: Antworten auf die Fragen der zuständigen Volksvertreter könnten »den Vorrang des Gerichts bei der Wahrheitsermittlung gefährden«.
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Bosbach hatte uns geschrieben:
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Nun, er hat keine Akten bekommen, offensichtlich. Die simplen Fragen sind vielleicht doch nicht ganz so simpel…
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Range verweigert, Götzl blockiert die Akten, so geht Aufklärung aka BRD.
Ob sich der Bundestags-Innenausschuss das bieten lassen wird, das ist eine spannende Frage.
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