Die Berichtslage in den Medien passt sich langsam aber sicher der Wahrheit an. Das BKA wird zwar weiterhin geschont, aber das war nicht anders zu erwarten.
SIR/dpa, 13.11.2014:
München – Der mutmaßliche Beschaffer der wichtigsten Mordwaffe des NSU, einer Pistole vom Typ „Ceska“, ist von einem möglichen Mithelfer belastet worden. Das Oberlandesgericht München verlas im NSU-Prozess am Donnerstag ein Protokoll der Vernehmung des Mannes durch einen Schweizer Staatsanwalt. Danach gab er zu, einem Freund 1996 zwei Waffenerwerbsscheine für mehrere hundert Franken verkauft zu haben. Er sei an Krebs erkrankt und habe dringend Geld gebraucht.
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So haben wir das seit Juni geschrieben: Für 400 Sfr. hat Germann seine Waffenerwerbskarten verkauft. Und zwar an Müller.
Was mit den Papieren passiert sei, habe er erst zehn Jahre später erfahren, als Polizisten vor seiner Tür standen. Sein Freund soll die Scheine für den Kauf der „Ceska“ und weiterer Waffen verwendet haben. Deutsche Ermittler hatten zu dieser Zeit bereits herausgefunden, dass mit der Pistole neun türkisch- und griechischstämmige Gewerbetreibende ermordet wurden. Sie hegten aber noch keinen Verdacht gegen rechtsextreme Terroristen.
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2007 wurde Germann das erste Mal vernommen. Er stritt ab, jemals in diesem Laden „Schläfli & Zbinden“ in Bern gewesen zu sein. Er behauptete damals, die 2 Waffenerwerbskarten seien ihm aus dem Auto oder dem Haus gestohlen worden. Germann war nie in dem Laden, hat nie Ceskas gekauft oder bezahlt. Stimmt.
„Trottel“ gebraucht
Sein Bekannter habe „einen Trottel“ gebraucht, und der sei er gewesen, sagte der Zeuge den Ermittlern. Der Freund haben ihm später erzählt, er habe die Pistole in Deutschland „für ein Bündel Bargeld“ verkauft.
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Nein, da ging es um die Pistole Ruger, Kaliber 9*19 mm, die ebenfalls beim Waffenhändler gekauft wurde. Mit dieser Pistole wurde Müller in Deutschland erwischt, 8 Monate Haft auf Bewährung…
German bekam laut 2012er Aussage ein Paket mit der Pistole Ruger, was er ungeöffnet an Müller weiter gegeben haben will. So geht die Geschichte. Es war immer ein Paket mit EINER Pistole, nie mit 2 gleichzeitig erworbenen Ceskas!
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Wenn man sich der Mühe unterwirft, die Aussagen des BKA, KHK Werner Jung „EG Ceska“ auf dem Bundestags-Server zu lesen, dann wird man die Bestätigung finden, dass dem Germann weder Erhalt noch Bezahlung nachgewiesen werden konnten, und auch die Post in der Schweiz keine Unterlagen mehr hatte, ob die Ceskas überhaupt verschickt wurden.
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Die Lüge des BKA lautet: Versand.
Da steht aber Germann. 2 Mal falsche Unterschrift.
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Und jetzt geht es darum, wem Müller diese Waffen Ceska 034671 und 034678 (angebliche Mordwaffe W04) verkauft hat, wenn Müller diese Waffen überhaupt gekauft hat.
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Die Verteidigung von Wohlleben hat beantragt, den damaligen Verkäufer Mario Zbinden aus Ecuador einfliegen zu lassen. Der der nie befragt wurde… sträfliche „Fehlermittlungen“…
VERKAUF DER MORDWAFFE CESKA 83 SD IM LADEN
Der ehemalige Schweizer Waffenhändler Zbinden, Partner des Händlers im Graubereich (Zitat BKA, KHK Werner Jung, EG Ceska) Franz Schläfli, ist im Waffenbuch als “Austrager” (Verkäufer) der 2 Ceska 83 SD, Nr. 034671 und 034678 (Dönermordwaffe) notiert.
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Und die wirklich spannende Frage ist diese:
Hat „Ceska Müller“ die Waffen gekauft, und weiter verkauft, oder hat er die Waffenerwerbskarten verkauft?
Haben Sie es verstanden? Ist nicht Dasselbe…Beide Schweizer leugnen, die Ceska jemals in der Hand gehabt zu haben. Es läuft also darauf hinaus, dass „Ceska-Müller“ die Waffenerwerbskarten weitergab, verhökerte, der Käufer beim „Händler im Graubereich“ Schläfli & Zbinden die beiden Ceskas kaufte.
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166. Tag: 02. Dezember 2014, 09:30 Uhr, Feldwebel F. E., Polizei Luzern (Ermittlungen Schläfli/Zbinden 1998)
166. Tag: 02. Dezember 2014, 09:30 Uhr, Wachtmeister R. B., Polizei Luzern (Ermittlungen Schläfli/Zbinden 1998)
Graubereichs-Waffenhandel-Ermittlungen 1998. Wegen Ceska-Mordserie erst ab 2004, vom BKA veranlasst…KHK Jung, Mai 2004.
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Wir haben Informationen, demnach Müller die Ceskas gar nicht kaufte, sondern (mit erheblichem Zuschlag auf die gezahlten 400 SFr. an Germann…) die beiden Waffenerwerbskarten verkaufte.
Und zwar an einen V-Mann aus Jena.
Müller selbst hat gesagt, der Käufer habe nicht über den Preis verhandelt, er glaube, das war ein V-Mann.
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Und Müllers Info ist nicht das, was uns vorliegt, wir haben eine noch nicht abgesicherte Aussage von jemand Anders. Aus Jena. Da wir aber vorsichtig sind, können wir diese Info noch nicht herausgeben..
Um das aber mal abzugrenzen: Es geht nicht um die Ceska-Stafetten-Leute, also nicht um Theile, Länger, Schultz. Die Stafette aus der Anklage können Sie vergessen, liebe Leser. Mausetot.
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Wie sagte doch der Herr Ziercke?
Jetzt zu dem Ankerpunkt Nürnberg, was die Einzeltäterhypothese angeht: Seit dem
9. Mai 2006 – kurz nach der Innenministerkonferenz, die am 4./5. Mai 2006 war – war
die Fallanalyse zum Einzeltäter mit Ermittlungskonzept seitens der BAO „Bosporus“
vorgestellt worden. Der Ankerpunkt des Täters sollte im südöstlichen Raum von Nürnberg liegen. Ich habe das begrüßt, weil ich die Suche im Raum Nürnberg auch heute noch für sehr plausibel halte.
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Ja, das hat was. Für einige V-Leute war der Weg von Jena nach Franken gar nicht weit. War sozusagen „dienstlich vor der Haustür“. Leute die oft und gerne in die Schweiz fuhren.
Kam die Waffe zum Trio BMZ, oder ging sie nicht doch eher nach Nürnberg, und das über einen V-Mann?
Möchte „Ceska-Müller“ gar Geld für seine Aussage, vielleicht findet er das ja bei der Verteidigung?
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Und nicht vergessen: Wer mit dieser Waffe mordete, so sie denn die Mordwaffe ist, das ist eine ganz andere Frage.
Der Beweis, den die BAW verzweifelt zu führen versucht ist nur dieser: Die Uwes bekamen diese Waffe vor dem ersten Mord.
Dieser Beweis ist in weite Ferne gerückt, aber selbst wenn er doch noch gelingen sollte, ist die Täterschaft für die Morde durch die Uwes nicht bewiesen, ebenso wie der Polizistenmord von Heilbronn durch die Uwes nicht dadurch bewiesen ist, dass man bei ihnen die Dienstwaffen fand. Egal wer die nun am 5.11. mitbrachte, oder auch nicht… Gruß nach Schwaben…
Der Besitz einer Mordwaffe ist kein Mordbeweis. Siehe Fall Verena Becker! Er ist aber mindestens! ein Indiz darauf, dass der Besitzer der Mordwaffe weiss, wer der Mörder ist. Vielleicht ist er der Mörder… aber er ist zumindest der Ansatzpunkt, den Mörder zu ermitteln.
Kennen Sie eigentlich ein besseres Mordmotiv für einen (Doppel-) Mord zur Beseitigung von Leuten, die wissen, wer die Mörder sind in Sachen „Dönermorde“ und „Heilbronn“ ?
SCHWEIZER WAFFEN-MAGAZIN 6/2013: BKA-ZAUBEREI ?
Hatte man die Dönermordceska seit 2009 in Besitz, seitens der Sicherheitsbehörden? Ist das die Lösung für das Ceska-Paradoxon?
Wäre ich Verteidiger, ich hätte den Mann vorgeladen, oder wenigstens mal befragt. Schlechter belegt als die Ceska-Geschichte der Bundesanwaltschaft kann seine Story gar nicht sein 😉