Der Polizei sind während der Ermittlungen zur sogenannten “Ceska-Mordserie” oder des “Heilbronner Polizistenüberfalls” eine lange Reihe von scheinbaren Pannen, eine kaum noch zufällige Häufung von elementaren Pfuschereien, unterlaufen. Durften die Verbrechen nicht aufgeklärt werden? Heute werden sie ohne Federlesens dem Trio Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe zugeschrieben. Doch auch in die aktuellen “Ermittlungen” gegen das “Trio” schleichen sich zahlreiche scheinbare “Pannen” ein. Dazu zählen die Ermittlungen zum gewaltsamen Ableben der beiden Männer am 04.11. – der sogenannten “Selbstenttarnung des NSU”. Darf auch der Tod an Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nicht aufgeklärt werden – und warum?
Die diversen parlamentarischen Untersuchungsausschüsse müssten es längst wissen – schon aus der Geschichte der Bundesrepublik, dass Ermittlungen der Bundesanwaltschaft, Terrorangriffe betreffend, kritisch zu begleiten sind. Die Vertuschungen im Zuge der Oktoberfest-Bombe sind hinlänglich bekannt. Eine kritische Überprüfung durch Parlamente findet jedoch weiter nicht statt; die Bundesanwaltschaft agiert im Kern ihrer Tätigkeit, nicht an Nebenfronten, ohne Widerspruch.
Auch im NSU-Bereich gilt sie partei-übergreifend unter Parlamentariern als “sakrosankt”. Deshalb ist weiter ungeklärt, wie die als “NSU-Terroristen” vorverurteilten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos ums Leben kamen. Am 04.11.11 wurden sie in einem teilweise ausgebrannten Wohnmobil in Stregda erschossen aufgefunden. In den darauffolgenden vier Wochen (!) fanden die Ermittler dort immer mehr “passende” Scheinbeweise für die offizielle Deutung der Ereignisse.
Eine gutes Beispiel dafür, wie führende Ermittler Parlamentarier hinters Licht führen, gab der Chef des Bundeskriminalamtes (BKA) Jörg Ziercke vor dem Innenausschuss des Bundestags am 21.11.11. Die Obduktion hätte Brandruß in der Lunge von nur einem Bankräuber festgestellt. Damit wäre laut Generalbundesanwalt Harald Range klar, dass Mundlos zuerst Böhnhardt erschoss, dann Feuer im Wohnmobil legte (und Brandruß einatmete) und sich anschließend selbst in den Kopf wegschoss.
Diese Darstellung hat sich als eine glatte Lüge erwiesen.
weiterlesen!
http://friedensblick.de/13538/darf-auch-der-mord-boehnhardt-mundlos-nicht-aufgeklaert-werden/
Die gesamte Geschichte des 4.11.2011 stimmt nicht, sie ist offensichtlich falsch, und der demokratische Staat und seine sämtlichen Institutionen sind nicht gewillt, unabhängige Ermittlungen nach Recht und Gesetz zu führen.
Die Medien versagen, die Zivilgesellschaft versagt, das nennt man dann wohl eine Staatskrise.
NSU IST STAATSKRISE:
GENERALBUNDESANWALT RANGE BELOG BUNDESTAG
Der Thüringer NSU-Ausschuss erhielt erst Ende März 2014 den Obduktionsbericht von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Der Bericht entblößt die Lügen der höchsten Repräsentanten deutscher Ermittlungsbehörden: Jörg Ziercke, Chef Bundeskriminalamt, und Generalbundesanwalt Range. Wer ermittelt gegen Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt wegen des Verdachts auf Strafvereitelung im Amt? Das Schweigen der System-Medien zur Staatskrise ist unüberhörbar.
Es ermittelt offensichtlich auch ein halbes Jahr später immer noch niemand.
Failed state. Bananenrepublik.
Wenn der oberste Polizist das Parlament nach Strich und Faden anlügen darf, gemeinsam mit dem Generalbundesanwalt, und das folgenlos, vertuscht durch sämtliche Leitmedien, dann ist von einer Parlamentarischen Demokratie nur noch ein Kadaver übrig. Ein übel riechender.
Die Unverfrorenheit, die Dreistigkeit dieser Lüge ist dabei das eigentlich Empörende:
Der Pumpgun-Doppelselbstmord per Kopfschuss wurde erst 2 Wochen nach den Ereignissen entworfen und inszeniert, nach „Pistole in den Kopf, und Brustschuss“, wie noch am 9.11.2011 im Spiegel zu lesen war, und noch am 17.11.2011 in der BILD: Der Eine nahm die Pistole, der Andere die Pumpgun.
siehe auch:
Der Spiegel, 9.11.2011, 4 Tage NACH der Obduktion:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/heilbronner-polizistenmord-das-perfekte-versteck-a-796675.html |
Das BKA liess sogar eine Hülse finden, am 18.11.2011, die den Schuss lebender Uwes auf die Polizei beweisen soll: Eine Hülse 9 mm, rechtzeitig bevor man das Parlament am 21.11.2011 belog.
Folgenlos.
Und man besitzt die Chuzpe, in Polizeiakten eine volle Patrone als Hülse auszuweisen, die man gar nicht als Asservat fotographiert hat, sondern als Bildausschnitt lediglich vergrösserte:
ein Ausschnitt dieses Fotos:
Auch die 2. „Hülse“
ist nur eine Ausschnittsvergrösserung, unerkennbar, ob das eine Hülse oder eine volle Patrone ist.
Das ist kein Polizeistandard, das ist keine ordnungsgemässe Dokumentation, das riecht nach nachträglicher Erfindung, passend zur nachträglichen Erfindung der Todesart: Doppelselbstmord mittels Pumpgun.
Hätte es diese Hülsen gegeben, man hätte sie auch un Großaufnahme dokumentiert, wie man es mit jeder anderen Munition getan hat: Einmal die Auffindesituation, dann Detailaufnahme, schlussendlich die Asservatenfotografie.
So geht das, und diesen Anspruch an eine Tatortdokumentation MUSS ein LKA und MUSS ein BKA erfüllen.
Auch bei einem „Terrorismus-Fall“: Dort erst recht!
Alles Andere ist nicht hinnehmbar.
Wie kann das sein, dass man am 5.11.2011 bei der Obduktion 6 Munitionsteile im Schädel von Uwe Böhnhardt fand, die man nicht hinsichtlich des Materials untersuchte, ob dieses Material einem Flintenlaufgeschoss Brenneke entspricht?
Der Beweis für den “Pumpgun Winchester Selbstmordschuss” wurde einfach so weggelassen?
Wie kann man diese 6 Munitionsteile 3 Monate später als irrelevant erklären, ohne sie bestimmt zu haben?
Ist das Schrot, ist das ein zerlegtes Flintenlaufgeschoss, ist das eine zerlegte 9 mm Polizei-Kugel, passend zum Polizeischmauch an Böhnhardts Hand?
Schmauch aus Behördenmunition:
Die Bürger werden das Vertrauen in diesen Staat verlieren, der Erosionsprozess ist bereits in vollem Gang.
Zurecht, wenn sich diese Gesellschaft nicht endlich besinnt und den Rechtsstaat wiederherstellt. Eine unabhängige Justiz endlich realisiert. Die Exekutive zwingt, sich an Recht und Gesetz zu halten.
Und die Schuldigen bestraft. Bis ins Kanzleramt hinein.
Erstaunlich an der “Auffindesituation” der 9mm Hülse ist doch, dass
1) dieser Ort direkt gegenüber der Eingangstür liegt (in Armlänge)
2) die Hülse gut sichtbar und glänzend auf der Asche liegt (nicht darunter)
3) dieser Ort im Foto “Übersichtsaufnahme Leiche in Rückenlage nach Bergung 1″ (erstes Bild in diesem Beitrag) deutlich einsehbar ist.
Da meines Wissens nach zuerst die Leichen geborgen wurden, könnte eine Ausschnittsvergrößerung einer Quelle in guter Auflösung zeigen, ob da eine Hülse liegt oder nicht.
Zumindest ist im Foto der Leiche erkennbar, dass eine Art Öl-Fläschchen direkt an der Ecke liegt, welches im Foto der glänzenden Hülse bereits entfernt war.
@Fatalist
Hier ein recht interessanter Artikel, von der anderen Feldpostennummer, über Thomas Starke:
„Zielperson kauft ein Bund Möhren“
Die dubiose Karriere des Neonazis und Mehrfach-Spitzels Thomas Starke. Ein Porträt Thomas Starke wurde 1967 in Karl-Marx-Stadt (heute Chemnitz) geboren. Er begann 1984 eine Lehre als Waggonschlosser bei der DDR-Reichsbahn. In seiner Freizeit fiel er – klein, breit, Micky-Maus-Stimme – als „negativer Anhang“ des FC Karl-Marx-Stadt und Mitglied der Fangruppe „Satan-Angels“ auf, die u.a. wegen „neofaschistischer Äußerungen“ und Schlägereien das Interesse der Behörden weckte. Mit denen kam Starke zeitlebens immer wieder in Berührung, sei es als Zeuge, Verdächtiger, Beschuldigter oder Spitzel.
Dieser Mann hat viele Gesichter. Seit seiner Jugend führte er ein Doppelleben.
Der Vopo-Rowdie
In der FCK-Szene galt Starke als Rädelsführer, wohl deshalb wurde er im April 1986 für eine vertrauliche Zusammenarbeit mit der Abteilung K1 („Bekämpfung der Kriminalität mit speziellen Mitteln und Methoden im operativen Stadium“) der DDR-Volkspolizei angeworben. Die berüchtigte K1 unterstand dem Ministerium des Innern (MdI), agierte aber in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Staatsicherheit (MfS). Fortan wurde Starke unter mit dem Decknamen „Franz Schwarz“ als so genannter IKMR geführt („Inoffizieller kriminalpolizeilicher Mitarbeiter aus Kreisen der Rechtsbrecher, Asozialen, Rückfälligen und kriminell gefährdeten Personen“).
Ein Führungsoffizier vermerkte zwar Zweifel an der Ehrlichkeit, denn in den Spitzelberichten habe die Quelle dazu geneigt, die eigene Rolle bei „Ausschreitungen“ herunterzuspielen. Zugleich wurden die „Treffdisziplin“ und die Entwicklung von „Eigeninitiative“ gelobt. Neben der Fußball- berichtete Starke auch über die gleichfalls als „subversiv“ beäugte Heavy-Metal-Szene. Laut Vopo-Akten geschah die Zusammenarbeit auf „freiwilliger Grundlage“, der Spitzel bestreitet das.
Die große Nummer
Nach der Wende wurde Starke in der örtlichen Neonaziszene aktiv, optisch geprägt durch die sich rasch radikalisierende Skinhead-Subkultur. 1991 vermerkte ihn die „Nationalistische Front“ (NF, 1992 verboten) unter Meinolf Schönborn (damals bereits unter Mitwirkung von Thomas Richter alias V-Mann „Corelli“) als Interessent, kurz darauf wandte er sich der 2011 verbotenen „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene“ (HNG) zu. Sein Name wurde in der Folgezeit auf mindestens 25 ihrer „Gefangenenlisten“ eingetragen.
Vor Ort wurde Starke weithin bekannt. Weggefährten sagen übereinstimmend, dass er in Chemnitz „das Sagen hatte“ und als „die große Nummer“ galt, so etwa bei den „Skinheads Chemnitz“ – jene so genannten „88er“, die bald zur örtlichen „Blood & Honour“-Basis (B&H) avancierten – sowie bei der Organisation von Rechtsrock-Konzerten („Chemnitz Concerts 88“). Dem Staatsschutz fiel er freilich auch auf, weil er „gerne mal zulangt“.
Der Gewalttäter
Das mag besonders Anfang der 1990er zugetroffen haben, was Starke schnell in Konflikt mit dem Gesetz brachte. Mehrfach wurde er u.a. anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, schwerem Landfriedensbruch, unerlaubtem Waffenbesitz und Beihilfe zur versuchten schweren Brandstiftung verurteilt. 1994 wurde er festgenommen und verblieb bis Mitte 1996 in Haft. 26 weitere Monate, die sich rechnerisch als ausstehender Strafrest ergaben, musste er nicht absitzen.
Eingefahren war er wegen eines Vorfalls im Februar 1994. Nach einer Geburtstagsfete in Chemnitz hatte eine Neonazigruppe mit Zaunlatten und Steinen eine Faschingsfeier von Bundeswehrsoldaten aufmischen wollen. Starke wurde verraten, er selbst hielt aber dicht. So behielt er für sich, dass sein Kamerad Uwe Mundlos aus Jena an dem Angriff beteiligt war. Mundlos übrigens, der wenige Wochen danach selbst den Wehrdienst antrat, berichtete dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) durchaus über seine Kontakte nach Chemnitz.
Der treue Kamerad
Starke erinnert sich, Zschäpe und Mundlos bereits 1991 oder 1992 bei einem Konzert der Geraer Naziband „Oithanasie“ kennengelernt zu haben, den Kontakt soll Zschäpes Cousin Stefan Apel vermittelt haben. Es folgten gegenseitige Besuche. Die Beziehung intensivierte sich noch, während Starke in Haft saß: Wohl beeindruckt von der Verschwiegenheit des Chemnitzer Kameraden, wurde dieser mehrfach durch das Trio in der JVA Waldheim besucht.
Es entwickelte sich eine umfangreiche „Knastkorrespondenz“, darunter Postkarten, die Starke „mit unserem Gruß“ unterzeichnete. In einem Brief gab einer der Uwes beiläufig Instruktionen, wie man am besten Telefonkontakt nach Jena aufnehmen könne. Und zwar durch einen Anruf auf den Anschluss von Ralf Wohlleben.
Der Kader
Als Starke Mitte 1996 aus dem Gefängnis freikam, hatte sich die Chemnitzer Szene straff organisiert. Dem harten Kern der „88er“ sollen etwa 60 Personen angehört haben, für Neulinge wurde eine Probezeit obligatorisch, die „Elite“ hatte ein steigendes Abgrenzungsbedürfnis und orientierte sich in Richtung B&H. Dort wurde Jan Werner vermutlich im Januar 1997 Sektionsleiter für Sachsen und Starke fortan seine rechte Hand. Die Sektion organisierte interne Versammlungen, zumindest Mitte 1998 soll dabei über Möglichkeiten des bewaffneten Kampfes diskutiert worden sein. Meist fanden im Anschluss an die klandestinen Besprechungen gewinnbringende Rechtsrockkonzerte statt.
Als weiteres Standbein wurde auch auf die Produktion eigener Tonträger gesetzt („Movement Records“). Die Sektion Sachsen galt als eine der bundesweit aktivsten B&H-Ableger, ihre Leitung um Werner und Starke durfte unter Pseudonymen im begehrten Fanzine der „Division Deutschland“ schreiben.
Der Netzwerker
Mehrere Schlüsselereignisse hatten da längst die Achse Chemnitz–Jena fest zusammengeschweißt. Da wäre ein gemeinsamer Besuch in der Gedenkstätte Buchenwald im November 1996, der für Starke, das Trio und u.a. auch Holger Gerlach und André Kapke wegen ungebührlichen Verhaltens mit Hausverboten endete. Da wäre kurze Zeit später die Lieferung eines Päckchens mit bis zu zwei Kilogramm TNT nach Jena, das Starke angeblich zum Nulltarif über B&H-Kameraden beschafft haben will. Und schließlich wäre da eine bis April 1997 andauernde Affäre von Starke mit Beate Zschäpe.
Im gleichen Monat entstand beim Chemnitzer Staatsschutz ein ahnungsvoller Vermerk über Uwe Mundlos und dessen Chemnitz-Kontakte. Der Name Starke tauchte hier zwar nicht auf, aber der Buchenwald-Vorfall wurde erwähnt. Auffällig: Als fast exakt ein Jahr später – nach dem Untertauchen des Trios – nochmals ein ganz ähnlicher Vermerk aufgesetzt wurde, fiel diese Episode, die eine passable Spur abgegeben hätte, unter den Tisch. Die Knastkorrespondenz des Trios mit Starke wurde am 26. Januar 1998 zwar sichergestellt, die mit der Suche beauftragte Zielfahndung will aber nichts davon zu Gesicht bekommen haben. Auch nicht eine Mundlos zugeschriebene Adressliste, in der Starke namentlich aufgeführt wurde.
Der Quartiermacher
Der in Jena aufgefundene Sprengstoff, der offenbar aus Starkes Lieferung herrührte, konnte nicht zurückverfolgt werden. Offenbar wurde das auch gar nicht versucht. Glück für das Trio, denn laut Schilderungen mehrerer Zeugen war Starke nach dem Untertauchen „die erste Anlaufadresse“. Er hat eingeräumt, dass das Trio unvermittelt zu ihm gekommen sei und nach einem „Pennplatz“ gefragt habe, da man „mal kurz weg“ müsse. Erst später habe er erfahren, dass man geflohen war, um sich einer Böhnhardt drohenden Haftstrafe zu entziehen (die tatsächlichen Gründe der Flucht kursierten da längst in den Medien). Kurzentschlossen quartierte Starke das Trio bei Thomas „Dackel“ Rothe ein und kam dort mehrmals zu Besuch. Die Visiten setzten sich fort, als das Trio kurz darauf bei Max-Florian Burkhardt unterkam.
Dann jedoch, im Mai 1998, habe das Trio den Kontakt zu Starke abgebrochen, womöglich, weil der Umgang mit ihm für zu risikoreich befunden wurde. So soll Starke durch Mundlos vorgeworfen worden sein, unvorsichtigerweise ein eingeschaltetes Handy mitgeführt zu haben. Allerdings legen weitere Zeugenaussagen nahe, dass Starke auch im weiteren Jahresverlauf noch Unterkünfte vermittelt haben könnte. Für einen fortgesetzten Kontakt spricht auch der Hinweis, dass er die Herausgabe des Fanzines „White Supremacy“ – die Zeitschrift der B&H-Sektion Sachsen – vorbereiten half. In der Erstausgabe Ende 1998 erschien ein Artikel, der vermutlich von Mundlos stammt. Auch war Starke gut bekannt mit Personen wie André Eminger, der erst deutlich später als mutmaßlicher NSU-Unterstützer in Erscheinung trat.
Das fast Verdächtige
Womöglich blieb dieses Engagement nicht ganz unbemerkt. Am 29. Juli 1998 holte das Landesamt für „Verfassungsschutz“ Sachsen Informationen zu Starke ein, zwei Tage später das LfV Thüringen. Zeitgleich erkundigten sich die Zielfahnder des Thüringer LKA nach seiner Telefonnummer. Und nochmals drei Tage später begann die Polizei bei ihm eine Telefonüberwachung. Die Begründung: Der Chemnitzer wisse vermutlich, wo sich das Trio versteckt hält, er würde die weitere Flucht organisieren und absichern wollen.
Es liegt völlig im Dunkeln, woher dieser außerordentlich gute Tipp kam. Er führte aber zu nichts. Das gilt auch für mehrere Observationen im September 1998, die das LfV Sachsen teils in Zusammenarbeit mit den Kollegen aus Thüringen, teils mit Unterstützung des Bundesamtes für „Verfassungsschutz“ veranlasste, das ab Oktober 1998 auch selbst Telefongespräche mithörte. Später wurde Starke noch weitere zwei Male, im April und Mai 2000, im Rahmen der „Operation Terzett“ observiert und abgehört.
Aus dem Schneider
Die Feststellungen der Geheimdienstler lesen sich in etwa so: Starke geht zu Aldi und kauft ein Bund Möhren. Eine besondere Bedeutung hat man ihm „dienstlich“ wohl nicht zugemessen – wie auch nicht reagiert wurde, als er im November 1999 bei einem B&H-Treffen Spenden für das Trio abgelehnt haben soll, weil die Untergetauchten bereits „jobben“ würden. Die Zielfahndung, die das nicht erfuhr, hängte Starke dagegen höher, im Frühjahr 1999 und Anfang 2001 sprachen die Beamten ihn offen an. Exakte Protokolle der Befragungen liegen nicht vor, Starke stellte aber eigene Kontakte zum Trio nach dem Untertauchen in Abrede. Damit hat er glatt gelogen.
Die damals schon bekannte Aussage eines früheren Nachbarn in Chemnitz, der Mundlos im Laufe des Jahres 1998 desöfteren bei Starke gesehen haben will, hielt man ihm nicht vor. Und auf Starkes wiederholten Hinweis, eventuell könnte sein Chemnitzer Kamerad und Knastkumpane Torsten Schau (auch er wurde im Gefängnis durch das Trio „betreut“) mehr wissen, wurde nicht eingegangen.
Der Ausgestoßene
Zugleich war Starkes Bedeutung in der Szene geschwunden. Schlüsseldatum für den Abstieg ist der 3. Oktober 1998, als er und Jan Werner bei einem internen B&H-Treffen in Papstdorf (Sächsische Schweiz) aus dem Bundesverband („Division Deutschland“) ausgeschlossen wurden. Die Gründe sind Kolportagen, im Kern soll es um die Aufteilung sowie die nicht abgesprochene Nutzung von B&H-Finanzen gegangen sein. Als sich die B&H-Sektion Sachsen eine Woche später in Wilsdruff bei Dresden traf, solidarisierten sich die sächsischen Kameraden mit den Ausgestoßenen. Was bisher die B&H-Sektion Sachsen war, machte fortan ohne Name, aber in weitgehend alter Besetzung mit etwa 20 Personen weiter. Starke verließ die Gruppe vermutlich erst im September 2000. Zuvor soll es einen Führungsstreit gegeben haben; die politische Gruppenarbeit war durch Konzentration auf das „Movement Records“-Geschäft schon weitgehend zum Erliegen gekommen.
Auch mag die Angst eine Rolle gespielt haben, das im September 2000 verfügte und lang im Voraus befürchtete bundesweite B&H-Verbot könnte die Ex-Sektion treffen. Die Einschläge kamen wirklich näher, denn gegen einen politischen Weggefährten und wiederholten Gast bei B&H-Treffen in Sachsen, Carsten Szczepanski (V-Mann „Piatto“), wurde mittlerweile in Brandenburg im Zusammenhang mit der Bildung einer terroristischen Vereinigung ermittelt. Starke hatte ohnehin nicht mehr den nötigen Rückhalt, um die Marschrichtung vorzugeben: Mitte 1998 war er zu seiner Partnerin nach Dresden gezogen. Er hielt jedoch den Kontakt zum berüchtigten Chemnitzer HooNaRa-Spektrum („Hooligans, Nazis, Rassisten“), zur neuen Kameradschaft „Weißen Bruderschaft Erzgebirge“ (WBE) um die Eminger-Brüder sowie zu späteren Protagonisten der kürzlich erst verbotenen „Nationalen Sozialisten Chemnitz“ (NSC).
Geheimnisvoller „Otto“
Mitte des Jahres 2000 setzte der Generalbundesanwalt (GBA) mit Hilfe des LKA Berlin zu einem großen Schlag gegen die Neonazi-Band „Landser“ an. Tatvorwurf: Bildung einer kriminellen Vereinigung. Ansatzpunkt der Ermittlungen war das neue CD-Album „Ran an den Feind“, Produktion und Vertrieb wurden klandestin organisiert. Die Ermittler waren auf einen Zettel („…nach dem Lesen sofort vernichten!“) gestoßen, auf dem potentielle CD-Händler Instruktionen erhielten, um das Album telefonisch und unter der Legende, es ginge um T-Shirts, bei einem gewissen „Otto“ zu bestellen. Es gibt unterschiedliche Erzählungen, wie der Zettel zur Polizei kam.
Fest steht, dass in das Verfahren zuhauf Informationen des BfV einflossen. Ferner gelang es, ein Telefonat des „Otto“ mitzuschneiden. Um Mithilfe gebetene Beamte des LKA Sachsen identifizierten ihn prompt als Thomas Starke. Es ist nicht geklärt, wie die Identifizierung gelang. „Otto“ jedenfalls hatte veranlasst, dass die georderten CDs durch Kuriere übergeben werden. Das „Landser“-Vertriebsnetz flog auf, weil Observanten (unter ihnen wieder „Verfassungsschützer“) sich daraufhin auf die Lauer legten. Bald stellte sich heraus, dass eine ganze Reihe sächsischer B&H-Kader, die bei „Movement Records“ mitmischten, im geheimen Vertriebsnetz aktiv waren. Ermittelt wurde in dem Zusammenhang auch gegen Szenegrößen wie Ralf Marschner (V-Mann „Primus“) und Mirko Hesse (V-Mann „Strontium“). Hinten raus kam eine ganze Staffel von Gerichtsverfahren, in denen erstmals eine Musikgruppe zur kriminellen Vereinigung erklärt wurde.
Starke selbst wurde im Juni 2005 am Landgericht Dresden u.a. wegen Volksverhetzung zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung. Der Erfolg der Verfahren ging nicht unwesentlich auf Aussagen Starkes zurück, trotz dass er sie teils widerrufen hat, nachdem ihm „Kameraden“ im Jahr 2001 aufgelauert haben. Nie schlüssig klären ließ sich übrigens, woher die beachtlichen Geldsummen stammten, die anfänglich u.a. durch Jan Werner in das CD-Projekt gepumpt worden waren.
Der Spitzel 562
Das „Landser“-Geflecht ist Mitte November 2000 durch umfangreiche Razzien hochgenommen worden. Davon war Starke als einer der Ersten betroffen. Zu den bei ihm gemachten Zufallsfunden gehörten ein Notizbuch, in dem die Geburtstage von Zschäpe und Mundlos eingetragen waren, sowie ein elektronischer Organizer mit einem Datensatz zu Zschäpe. Ebenfalls verzeichnet waren etliche Personen, die heute als mutmaßliche NSU-Unterstützer bekannt sind. Dem Thüringer LKA wurde das brisante Asservat später bekannt, wieder ohne Folgen. Insbesondere wurde Starke nicht mit naheliegenden Fragen konfrontiert, als er festgenommen und zur Vernehmung zum sächsischen LKA nach Dresden gebracht wurde.
Dort geschah etwas völlig anderes: In einem rechtsstaatsfremden Akt, der einem vorauseilenden Freispruch gleichkam, machten die Vernehmer des LKA Berlin aus Starke (bis dahin immerhin Beschuldigter in einem §129-Verfahren des GBA!) zuerst einen Zeugen und dann einen „Werbungsfall“. Kurz darauf war aus Starke, der Schlüsselperson im Ermittlungsverfahren gegen die Band „Landser“, die „Vertrauensperson 562“ des LKA Berlin geworden.
Die VP 562 (späterer Deckname: „Ibrahim“) blieb bis 2010 im Dienst, ein letztes Treffen hat es 2009 gegeben. Um die Quelle wurde ein immenses Verwirrspiel betrieben: Die Zahl der Mitwisser im LKA Sachsen wurde gering gehalten, auch besorgte man sich im Freistaat eine nochmalige Zusicherung der Vertraulichkeit bei einer gar nicht zuständigen Staatsanwaltschaft. Bis heute hält sich das LKA Berlin bedeckt, wozu man Spitzel in Sachsen – man warb gleich eine Handvoll an – überhaupt brauchte.
Fest steht: Die VP 562 hat unter anderem über die „Hammerskins“ berichtet. Und nicht weniger als fünf Mal ging es in Quellenberichten aus den Jahren 2001 bis 2005 um die Beschaffung von Waffen, um Leute wie Jan Werner, Carsten Szczepanski und Ralf Wohlleben sowie wörtlich um „drei Personen aus Thüringen, die per Haftbefehl gesucht werden.“ Diese Meldung vom 13. Februar 2002 behielt das LKA Berlin für sich. Starke vertritt heute die skurrile Ansicht, selbst nicht gewusst zu haben, dass seine Informationen Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe betrafen.
Der Vergessene
Waren Sicherheitsbehörden wirklich blind, was die Rolle Starkes angeht? Seit April 1993 war er im NADIS-System der VS-Behörden eingespeichert. Das BfV war vermutlich über die Beobachtung der HNG auf ihn gestoßen. Dem Thüringer LfV wurde er im November 1996 bekannt, der Anlass ist nicht klar: Es war die Zeit der Liaison mit Zschäpe, der TNT-Lieferung an Mundlos und der Rüpelei in Buchenwald. Das LfV Sachsen notierte seinen Namen regelmäßig im Zusammenhang mit Konzertbesuchen im ganzen Bundesgebiet – und versuchte selbst erfolglos, ihn im Juli 2001 anzuwerben. Unmittelbar zuvor scheiterte der Versuch, die als „Movement Records“ firmierende Ex-B&H-Sektion zu verbieten, an der fadenscheinigen Behauptung des LfV, dafür nicht genügend Erkenntnisse zu besitzen.
Fortan versucht das Amt, Starke (wieder) zu „vergessen“. Als sich das LKA Sachsen 2006 zum wiederholten Male aus der berechtigten Sorge, es könnten sich neue B&H-Strukturen in Sachsen gebildet haben, an das LfV wandte, behauptet man glatt, Starke sei in diesem Zusammenhang nicht bekannt. Weit besser in Erinnerung ist Starke beim Chemnitzer Staatsschutz geblieben. Dort hatte man in den 1990er Jahren mehrfach und stets erfolglos versucht, ihn im Vorfeld von Neonazikonzerten anzusprechen. Zu einer Kooperation ließ er sich offenbar nicht verleiten. Das sei womöglich dadurch erklärbar, meinte ein Staatsschützer im sächsischen Untersuchungsausschuss, dass S. für eine „andere Firma“ arbeitet. Doch entgegen allen Spekulationen gibt es keine Belege, dass er bereits vor November 2000 für eine andere Behörde geworben worden wäre.
Der Zivilist
Unterdessen fand Starke 2008 einen neuen Job als Flugzeugmechaniker und damit nach ABM-Stellen und Zeitarbeit den Weg zurück zu einem geordneten Lebenswandel. Sein Dresdner Arbeitgeber veranlasste Anfang 2009 eine so genannte Sicherheitsüberprüfung (Ü1), um ihn für den Umgang mit Verschlusssachen zu autorisieren. Auf dem Standardformular kreuzte Starke an, dass er nicht mit Nachrichtendiensten der DDR kooperiert habe – das war unwahr. In einem „Sicherheitsgespräch“ mit dem BfV erörterte er aus eigenem Antrieb seine Vergangenheit in der Neonaziszene, aus der er sich bereits 1996 habe lösen wollen, was ihm dann aber erst Anfang der 2000er Jahre gelungen sei. Das war zumindest nicht die ganze Wahrheit.
So erwähnte Starke auch seine damals noch anhaltende VP-Tätigkeit für das LKA Berlin nicht. Das BfV wiederum hatte weder angesichts der früheren politischen Betätigung und entsprechender Verurteilungen „sicherheitsrelevante“ Bedenken, noch lastete man ihm die K1-Tätigkeit an, die sich durch eine Anfrage bei der Stasi-Unterlagen-Behörde herausstellte. Überdacht wurde die Personalie erst im Jahr 2012, als Medien unter Angabe des Klarnamens über Starke und seine mutmaßliche Rolle für den NSU berichteten. Die Berechtigung für den Umgang mit Verschlusssachen wurde ihm aber nicht etwa auf behördlichen Druck, sondern auf Eigeninitiative des Arbeitgebers entzogen.
Der Aufgeflogene
Einen ersten Hinweis auf eine mögliche Verbindung Starkes zum NSU erhielten die Strafverfolgungsbehörden aus der Auswertung von Asservaten in der Zwickauer Frühlingsstraße. Dort waren Unterlagen aus dem „Landser“-Verfahren gefunden worden, darunter ein Protokoll der Beschuldigtenvernehmung des Jan Werner; er und Starke hatten umfangreich gegeneinander ausgesagt. Auch ergaben sich durch Befragungen von Max-Florian Burkhardt, Mandy Struck und Holger Gerlach – der Starke bereits seit Mitte der 1990er Jahre kannte – Hinweise, dass er das Trio bei der Suche von Unterkünften unterstützt und womöglich Sprengstoff nach Jena geliefert haben könnte. Diese Angaben gelten heute als gesichert.
Nie ganz abgerissen ist übrigens Starkes Kontakt zu Weggefährten wie – ausgerechnet! – Jan Werner. Beide trafen sich kurz nach dem 4. November 2011 und telefonierten mehrfach. Wenig später, Anfang Dezember 2011, ging Starke selbst zur Polizei, um seine Geldbörse inklusive Personalausweis und Führerschein als gestohlen zu melden. Am 25. Januar 2012 wurde seine Wohnung durchsucht, in der Folge hat er mehrfach umfangreiche Aussagen gemacht. Der Verdacht, seine DNA könnte an einer frühestens 2010 durch das Trio in der Zwickauer Frühlingsstraße installierten Überwachungskamera gefunden worden sein, hat sich jedoch nicht bewahrheitet.
Der Beschuldigte
Gegen Starke wird seit Anfang 2012 ein gesondertes Verfahren wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung (§129a StGB) geführt. Der GBA geht davon aus, dass er die tatsächlichen Ziele des Trios kannte. Die Beweissituation ist jedoch vage. Die relevanten Unterstützungshandlungen, insbesondere die Lieferung des TNT und die Vermittlung von Unterkünften, dürften verjährt sein. Eine Anklageerhebung wäre auch erst denkbar, wenn der jetzige Prozess in München mit wenigstens einer Verurteilung nach §129a StGB abgeschlossen ist.
Dann allerdings könnten sich obskure Interessenkonflikte zwischen dem Beschuldigten, dem Ankläger und dessen polizeilichen Hilfsbeamten auftun. Das LKA Berlin etwa sieht sich an seine früheren Zusagen gebunden und hat bis heute nicht öffentlich bestätigt, was mehrere Untersuchungsausschüsse nachweisen konnten: Dass Starke und „VP 562“ identisch sind. Der Inhalt der Vertraulichkeitszusage, die der GBA für Starke im Zusammenhang mit dem „Landser“-Verfahren abgegeben hatte, ist unter Verschluss. Ausgerechnet ein Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft hat Starke im Juni 2013 die Nutzung der Kronzeugenregelung angeboten, erfolglos. Und entgegen der Einschätzung des GBA hält das BKA die Aussagen des Beschuldigten Starke sogar für glaubwürdig. Selbst den angeblichen Szeneausstieg hält man ihm zugute.
Thomas Starke besteht darauf, nichts vom NSU gewusst zu haben. Bis heute hat er nicht preisgegeben, warum er sich als Spitzel anwerben ließ. Er lebt nach wie vor in Dresden und hat den häufigen Nachnamen seiner Partnerin angenommen.
Quelle: https://linksunten.indymedia.org/de/node/125145
Das BKA darf das Parlament folgenlos belügen, weil das Parlament dem BKA im Vorfeld gesagt hat, welche Lügen es gerne hören will.
So wird ein Schuh draus ;-).
Der Fisch stinkt vom Kopf her und die Exekutive hat nicht genug Menschen mit Mut und Charakter, die den Verbrechen der Politiker die Stirn bieten würden.
Im Gegenteil: die Exekutive/Justiz sind die wichtigsten Komplizen in diesem Willkürstaat, denn ohne deren Teilnahmen hätten wir keinen Willkürstaat.
Der größte Feind im Rechtsstaat ist der Feigling, denn um den Rechtsstaat gegen Angriffe von innen und außen zu verteidigen, braucht man Mut. Da dieser Mut nicht vorhanden ist, und zwar seit Jahrzehnten nicht, hat sich hier ein Konstrukt etabliert, in dem die kriminellsten Subjekte die Staatsorgane gekapert haben und ihre miesen Verbrechen dann immer im Nachhinein legalisieren.
BRD kaputt, weil Volk kaputt. Feiglinge und Rechtsstaat, das geht nie lange gut.