Tricksen und Nötigen und Bluffen? Das Wohnmobil von Heilbronn

Am 20. Juni war hier im Blog zu lesen:

Es gab kein NSU-Wohnmobil beim Polizistenmord in Heilbronn

Zum Thema „Wohnmobil des NSU in der Ringfahndung nach dem Polizistenmord notiert“ ist unendlich viel Blödsinn geschrieben worden, obwohl aus den Gerichtsaussagen klar ersichtlich ist, wie das Wohnmobil in die Ringfahndung kam. Am Tag des Mordes, dem 25.4.2007.


Fangen wir ganz einfach an: 

Vom 16.4.2007 bis 19.4.2007 lieh „Holger Gerlach“ in Chemnitz ein Wohnmobil aus und hinterliess eine Kaution von 500 Euro wie dort bei Caravan Horn üblich.

Am 19.4.2007 wurde das Wohnmobil zurück gebracht.

ENDE.

Was meint denn die Aktenlage dazu?

„Sachakte Komplex 
Fahrzeuganmietungen“


Eine ganze Menge

Zunächst ist in Band 1 dieser Akte
die „nackte Aktenlage“ aufgelistet.

Und in Band 2 bei den „Nachforschungen“
wird es dann richtig „lustig“.


Was sagt das Inhaltsverzeichnis?

16.4.-19.4.2007, verlängert bis 26./27.4.2007.
Der Mord wurde am 25.4.2007 begangen.

Es sind aufgeführt: 

verlängert laut Zeugenvernehmung vom 22.12.2011




Da müssen wir also jetzt im Ordner 2 suchen.


Dort wurde ermittelt dazu, zu dieser Verlängerung, umfassend…


Also nehmen wir uns den Ordner 2 samt Inhaltsverzeichnis vor:

und suchen die Vernehmung vom 22.12.2011.

Davon gibt es 3. Bernd, Christine, Alexander Horn.
Man hat Hausdurchsuchungen gemacht und dann vernommen.



Berufsschullehrer Bernd Horn wusste gar nichts. Den können wir weglassen.

Die Chefin des Verleihs Christine Horn:





Quatsch, niemals. Die beste Stelle…


Wie kommt das BKA dazu, dass Frau Horn die Verlängerung des Heilbronner Wohnmobiles gestanden hat?

Man hat doch wohl versucht, die Horns mittels eines frei erfundenen Ringfahndungs-Kennzeichen zu bluffen?

Oder welche Erklärung hat man dafür, dass das Asservat

„Polizeiposten Grossbottwar notierte am 25.04.2007 ein Wohnmobil der Fa. Horn“ 

gar nicht in der Akte ist, und auch den „Beschuldigten Horn“ niemals vorgelegt wurde?

Fragen über Fragen…



Die Polizisten müssen vernommen werden, die da angeblich ein Wohnmobil der Fa. Horn notiert haben wollen/sollen. 

Man darf davon ausgehen, dass da getrickst, genötigt und geblufft wurde.
Die Leute mittels Hausdurchsuchung „schocken“ und dann werden sie schon „gestehen“ ???


Auch die Aussage des Alexander Horn ändert daran gar nichts. „ja könne sein, wisse er nicht, aber warum nicht?“ (bezogen auf die Verlängerung)

Das SEK vorschicken, um dann vage Aussagen zu bekommen?

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