Die wohl entscheidende Parallele ist, dass es ein Zusammenwirken des Verfassungsschutzes mit Terroristen oder mit Terroristen nahe stehenden Personen gegeben hat. Ich befürchte, dass der Wunsch der Angehörigen nach Aufklärung der Morde auch im NSU-Prozess nicht erfüllt werden wird. Die als unmittelbare Täter bezeichneten zwei Männer sind nicht angeklagt und gegen sie kann es keinen Prozess mehr geben, da sie tot sind.
Erstaunlicherweise wurden beide über etwa zehn Jahren nicht wegen der Morde angeklagt, aber nach dem Tode der beiden Männer sind die Ermittler fest überzeugt, dies seien die Täter gewesen.
Mich erstaunt diese Annahme auch deshalb, weil meiner Frau und mir von zwei Bundesanwälten erklärt wurde, es sei naiv anzunehmen, dass die Besitzer der Karlsruher Tatwaffe, also Verena Becker und Günter Sonnenberg, bei ihrer Verhaftung vier Wochen nach dem Verbrechen, auch die Karlsruher Täter seien.
Eine solch brisante Waffe werde selbstverständlich von den Tätern an Dritte weitergegeben.
Beim NSU-Komplex wird der umgekehrte Schluss gezogen: Hier gelten diejenigen als unmittelbare Täter, bei denen oder in deren Bereich die Tatwaffe gefunden wurde.
Michael Buback: Die Verbrechens-Aufklärung wird offensichtlich schwer, wenn es ein Zusammenwirken geheimdienstlicher Stellen mit Personen im terroristischen Bereich gegeben hat. Bei Verena Becker geht auch der Senat des Stuttgarter Oberlandesgerichts davon aus, dass sie Informantin des Bundesamtes für Verfassungsschutz war. Bei dieser Sachlage stößt die weisungsgebundene Bundesanwaltschaft an Grenzen
Mir macht das Alles nur noch Angst.
„Man darf gespannt sein, wann Beate Zschäpe als V-Frau bis Nov 2011 auffliegt.“
Na klar, das liegt doch auf der Hand! Und die anderen beiden auch, deswegen ja die Aktenvernichtungen beim VS und zuvor die Telefonate ins Innenministerium etc. am Tag des Verschwindens von Beate Z.!!!