Dichtung und Wahrheit: Waffenkauf im Madley durch Carsten Schultze

Wichtig zum Verständnis ist es, dass man sich die Reihenfolge der Ereignisse klar macht:

– am 24.11.2011 wird Ralf Wohlleben besucht: Hausdurchsuchung. Verhaftet wird er nicht.

– am 25.11.2011 sagt Holger Gerlach in Haft aus, er habe 2001/2002 eine Waffe für Wohlleben nach Zwickau gebracht.

– am 29.11.2011 wird Wohlleben verhaftet.

– Wohlleben sagt nicht aus.

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Die nächste Vernehmung vom Gerlach: 12.01.2012

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Starke sei der TNT-Mann gewesen:

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Und der soll es von Jörg Winter bekommen haben, „den Sprengstoff“, aber ohne Zünder. Von einer Vernehmung Winters ist nichts bekannt. (kein Wunder, ist ja auch Blödsinn…gemacht für „Legendierung“ 1998 der Aushorchzelle BMZ, erst 4 Monate nach Verschwinden überhaupt im Haftbefehl aufgetaucht, am 23.5.98. Flucht war am 26.1.98. Vernichtet 1998. Asservaten gezogen, aber nie Herkunft bestimmt. Wie auch, bei Unkraut Ex und „Selbstlaboraten mit Schwarzpulver“ ? Vernichtung der Asservaten durch TLKA angeblich 2000.)

http://www.thueringen.de/th3/polizei/lka/presse/aktuell/pm/66821/

(fatalist denkt sich das nicht aus… das TLKA denkt sich das aus. Hätten die Dussel doch wenigstens 2003 geschrieben, passend zur Verjährung… )

Ernst Setzer (EKHK des BKA „Sprengstoff ZD 31) merkte zurecht an, dass die Rohrbombe 1997 vom Henning Haydt in Stadtroda professioneller war als das „nicht zündfähige Kram“ in der „Bombengarage“ 1998. „Rückschritt“… nannte er das.

Da stand dann der Thomas Starke auf der Liste. Wohlleben sass bereits ein.

Und Gerlach hatte noch mehr: 17.1.2012

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Jan Werner:

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Liebau, Schultz vom Madley:

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Es ist also kein Wunder, dass am 25.1.2012 ein recht grosser Polizeieinsatz stattfand, in Thüringen und in Sachsen.

gba-25-1-12

http://www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?themenid=14&newsid=432

110 Polizisten, SEK, das volle Programm. Wegen Holger Gerlachs Aussagen in Haft. Die er tätigte, als man ihm vorwarf, das „Heilbronner Wohnmobil“ bei der Firma Horn in Chemnitz SELBST angemietet zu haben. Da kam er mit der Waffe 2001/2002. (die Seite mit dem Kennzeichen „notiert in der Ringfahndung am 25.4.2007“ am Kontrollpunkt LB3 fehlt. Wie schon beim Vermieter Horn hat man diese Seite den „Beschuldigten“ NIEMALS vorgelegt. Es riecht nach Bluff…)

Es besteht der Anfangsverdacht, dass sie dem „NSU“ auch in der Folgezeit logistische Unterstützung zukommen ließen. Die beiden weiteren Beschuldigten sollen den Mitgliedern des „NSU“ in den Jahren 2002 und 2003 in Kenntnis der terroristischen Ziele der Gruppierung mehrere Schusswaffen verschafft haben, darunter mindestens eine sogenannte Pumpgun. (GBA)

Märchen der BAW aus Karlsruhe 😉

Und dann hat Andreas Schultz ausgesagt: Am Tag der Hausdurchsuchung. 25.1.2012.

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Weingarten, der Schreihals… ganz vorn dabei, wenn es um Zeugenbedrohung und Aussagekonstruktion geht…

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Wohlleben UND Schultze fragten gemeinsam nach einer Waffe, erst bei Liebau, dann bei Schultz.

Wichtig!

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Wohlleben und Schultze fragen nach einer Waffe, und Andreas Schultz besorgt schliesslich eine Waffe und Munition, 1999 oder 2000, kleiner 9 mm. Osteurpäische Dienstwaffe, und zwar OHNE Schalldämpfer, denn der war nicht bestellt. Die Waffe verkauft er für 2500 DM, nachdem er sie bei einem Boban, Ex-Jugo, Krimineller, für 2000 DM angekauft hatte.

Übergabe an Carsten Schultze in dessen „Frauenauto“.

Soweit klar? DAS waren die Aussagen vom Verkäufer Schultz am 25.1.2012.

Was steht jetzt also auf dem Haftbefehl für Carsten Schultze? Am 01.02.2012, 6 Tage später?

Da steht, ist doch logisch:

Waffe 1999/2000 bei Schultz im Madley in Jena im Auftrag von Wohlleben angekauft.

Ach. Wirklich?

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, gemeinsam mit dem gesondert verfolgten Ralf W. (vgl. Pressemitteilung Nr. 41 vom 29. November 2011) dem „NSU“ 2001 oder 2002 eine Schusswaffe nebst Munition verschafft zu haben. Er soll Waffe und Munition in Jena gekauft und anschließend an Ralf W. weitergegeben haben, der einen Kurier mit dem Transport zu den „NSU“-Mitgliedern nach Zwickau betraut haben soll.

http://www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?themenid=14&newsid=433

Was stimmt da nicht?

Welches Vernehmungsprotokoll ist da falsch? Das Protokoll vom Andreas Schultz vom 25.1.2012, „99/2000“, oder das Protokoll der BGH-Aussage Schultzes vom 1.2.2012?

Es ist mit Händen zu greifen, dass das nicht stimmen kann. Es passt nicht zusammen. Man hätte ganz sicher nicht 23 Tage mit der „Dönerceska-Verkündung Beschafffung Wohlleben/Schultze“ gewartet,…

Und warum ist Andreas Schultz kein Beschuldigter? Das BKA DURFTE, ich wiederhole es durfte NICHT ein Ermittlungsverfahren gegen Schultz einleiten.

Der nicht bestellte Schalldämpfer, das „Überraschungsei“, ist der „Beweis“ für Tötungsabsichten, aber der Verkäufer, der ihn (unbestellt) liefert, der ist kein Beschuldigter, während derjenige, der in nicht bestellt, Angeklagter ist? Sogar 2 Angeklagte, Wohlleben und Schultze.

Die ganze Geschichte stimmt so nicht. Waffe meinetwegen, es gab ja genug… aber Dönerceska? Glaube ich nie und nimmer.

Und man sollte sich merken, wer die Märchen-Konstrukteure waren: STA Weingarten, Schultz und Schultze. Und natürlich Gerlach, den man „passend aussagen liess, um die Geschichte zu konstruieren.

Dringender Erpressungsverdacht gegen Weingarten, wie auch bei Länger und Theile (kommt noch…)

Dringender V-Mann-Verdacht gegen Gerlach und Andreas Schultz.

diana schulze Zwischenablage42

Vrau Zschäpe mit Vrau Schultze-Gerlach 😉 und mit Vrau Susann Eminger. Den Jungen hab ich unkenntlich gemacht.

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