Das DNA-Problem bei den Waffen: Zu viele Unbekannte, kein NSU

Gegenstand des Schreiben des Arbeitskreises NSU an das Parlament war in Bezug auf die Waffen lediglich die „Dönermordwaffe“ Ceska 83 mit Schalldämpfer, W04 genannt, und die Unmöglichkeit der Prüfung vor der Verkündung am 11.11.2011.


2 Punkte wurden angesprochen:



Das Paradoxon der Verkündung: 


Was am Morgen des 11.11.2011 zu den Waffenforensikern des BKA (KT 21) gelangt, das kann nicht am selben Vormittag (samt Instandsetzung, Probebeschuss (Vergleichsmunitionsgewinnung)  und Vergleich dieser mit Projektilen und Hülsen aus 9 Morden, elektronenmikroskopischer Spurenvergleich inkl.) eine geprüfte Mordwaffe sein. 

Geht nicht. Unmöglich.



Das Paradoxon der Findungsnummer: 


Die Ceska W04 kann nicht am 9.11.2011 gefunden worden sein, wenn W06 am 8.11.2011 gefunden wurde, geht man davon aus, dass die Polizei von 1 bis 11 (Anzahl der Waffen in Zwickau) fehlerfrei zählen kann.

Passt nicht. Unmöglich.

die Bereitschaftspolizei-Finder



Entweder verkündete man eine ungeprüfte Waffe, oder man wusste bereits vorher, dass es die richtige Waffe ist, und die fand man dann vermutlich doppelt: Erst falsch, dann richtig.


Daraus ergeben sich gewisse rechtsstaatliche Problematiken, gleich welche Variante stimmt. Massivste Probleme.




Fakt ist:


1. Es gibt KEINE Dokumentation der Waffen W04 bis W11 am Fundort: Kein Foto, nichts.

(ist auch eindeutige Gerichtsaussage von Brandermittler Frank Lenk: Alles einpacken, später Fotos auf dem Revier machen, Order eines Beamten, dessen Name Lenk leider entfallen war…)


2. Keine Namen und keine Uhrzeit in den „Auffindeprotokollen“, und keine Gesichter der Finder bekannt ! In den Bildmappen ausradiert.


3. Die Ceska 83 SD kam GELADEN an beim BKA, mit Patrone im Lauf, wurde aber nicht so aufgefunden.


4. Die DNA an dieser Waffe konnte leider nicht zugeordnet werden.

Gutachten KT 31. Untersuchung am 10.11.2011


Alles vollständig in der Anlage zum Brief an den Bundestag enthalten… auch die 1 bis 11 Falsch-Zählerei bei den Auffindeprotokollen. Alles drin…


Über Falschausagen vor Gericht durch die BKA-Waffenforensiker braucht man nicht mehr zu diskutieren: Eindeutig bewiesen.


http://wer-nicht-fragt-bleibt-dumm.blogspot.com/2014/08/warum-hat-pfoser-kt-21-des-bka-vor.html




Das sind die Fakten.

Konsequenzen?

Fakten werden ignoriert, weil Nicht-Ignorieren allzu unangenehme Konsequenzen hätte.

Davon muss man wohl leider ausgehen in diesem Rechtsstaat.


Im Ignorieren ist der Bundestags-Innenausschuss absolut geübt, 

ob es um Lügen des BKA bei Kinderpornokunde Karl Heinz Dufner, Leidender Kriminaldirektor im BKA geht, oder um Lügen beim Zeitpunkt der Sichtung des NSU-Ausschussvorsitzenden Edathy auf derselben Liste aus Kanada, oder um die Russlungenlüge „Selbstmord NSU“ im Innenauschuss Nov 2011


auf die Ignoranz beim Belogen werden ist beim Innenausschuss Verlass, auf die „freundliche Begleitung dieser Ignoranz“ durch die Leitmedien ebenso. 


Die Politiker im Innenausschuss des Bundestages lassen sich jederzeit gerne belügen, und die Medien schweigen dazu. 


Das ist die Realität in diesem „Rechstsstaat“. Alles Ausschuss, oder was?


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Oben in der KT 31-Tabelle sind auch die beiden Tatwaffen von Heilbronn benannt: Weltkrieg 2- Waffen Radom VIS (Kiesewetter) und Tokarev (Arnold), auf denen unbekannte DNA gefunden wurde, aber dann doch irgendwie nicht erwünscht war.





„Die Anmerkung“ schrieb dazu:



Zeitleiste:

10.11. Antrag für 11 Waffen ohne Einschränkungen

11.11. um 16:54 Uhr Übermittlung DNA-Profil P1 von der Radom W01 an ZD22 und ST13-ISA zur Erfassung in DNA-Analysedatei, Teilergebnis für Tokarew W08 wird zurückgezogen, Spur als nicht verwertbar erklärt

13.11. Verbot, DNA-Profile von P1 und P4 für die Recherche zu erfassen, weil es KT31 so wünscht (siehe Aktenausriß)

16.11. DNA-Profil von P4 analysiert und für Erfasssung in der DNA-Analyse-Datei übermittelt

http://die-anmerkung.blogspot.com/2014/09/nsu-dna-spuren-auf-den-brandschutt.html



Das Problem: 


An der Mordwaffe Kiesewetter sind 2 fremde DNA, die das Bio-Labor des LKA in Dresden zuvor komplett übersehen hat, und die vom BKA gefunden werden, die aber nicht in die DNA-Datenbank eingepflegt werden sollten? Kein Polizist einer anderen Dienststelle in ganz Deutschland kann sie finden, diese beiden Profile, wenn er DNA-Profile anderer Verbrechen abgleicht. Ein Skandal.



Warum nicht eingepflegt in die Datenbank?

Wer soll da geschützt werden, erst durch das LKA Sachsen durch „Übersehen“ und danach durch das BKA durch „Nicht-Freigabe in der Datenbank“ ?



Am 13.11.2011 wird die Einpflege der DNA-Profile von P1 und P4 vorsorglich untersagt. Das hat einen Grund, der nicht in den Akten steht.

Am 11.11. wurden DNA-Samples von P1 als Meldebogen und am 16.11. von P4 für die Einspeisung in die DNA-Analysedatei an ZD-22 übermittelt, so im Gutachten vom 23.12.2011.

P1 und P4 sind an keiner uns zugänglichen Stelle als berechtigte Personen aufgeführt.


Nein, es sind ja auch Unbekannte… Mörder  Mordverdächtige, die man vielleicht kennt und schützt. 




Bei der Tokarev, Tatwaffe bei Martin Arnold, wird gefunden und dann zurück gezogen, „weil es sich nicht bestätigte, die DNA-Teilspur der unbekannten Person“. 


Wohl „unbekannte Person P2 oder P3“, die nie mehr auftauchen werden. 

Oder eben auf der Ceska…


3 Waffen im DNA-Labor, 4 unbekannte DNAs, P1 und P4 auf W01 Radom, und P2 und P3 auf den anderen Waffen. Zwingend logisch. W08 Tokarev oder W04 Ceska 83.


P2 und P3 werden zu „nicht-Funden“, und P1 und P4 werden zu „Recherche-DNAs“, die aber nicht generell für alle Polizeidienststellen freigegeben werden. 


„Nur zur (internen) Analyse“.





Wessen DNA fehlt auf den 4 Waffen?

Ceska 83, Tatwaffen Heilbronn?


Die DNA des „NSU“ fehlt.

Die der Uwes, die der „Unterstützer“, ob angeklagt oder beschuldigt oder vermutet.


Ich habe oft den Eindruck, das ist den Leuten gar nicht klar!


Keine Uwe-Fingerabdrücke, keine Uwe-DNA auf 

sämtlichen (behaupteten) 4 „NSU“-Tatwaffen.


Auf der „späten Bruni“ (unbekannter Herkunft, kam irgendwie zum BKA am 22.11.2011, „kann sein, kann auch nicht sein“-Dönermordwaffe bei Mord 1 und Mord 3) ist das ebenso.


Gesamt-Asservateliste Objekt 2, Zwickau, frei verfügbar, Seite 210:


2.12.483.13 Pistole ,MOD. – 315 AUTO Kal. 8mm k Made in Italy“ mit Magazin, Ladezustand unbekannt Bereich N, KHKin Seul / KHK Himpler

Im Bereich N, Schuttberg draussen, wurde ab 8.11.2011 von einem Zug Bereitschaftspolizei gesucht. Die Herren ohne Namen und ohne Gesicht.


In den Auffindeprotokollen W01 bis W11 ist die Bruni gar nicht dabei. 

Muss W12 sein? Am 4.11.2011 gefunden! Braucht dann über 2 Wochen bis ins BKA ?


Daraus wird eine Kaliber 6,35 mm scharfe Waffe:



Das ist Alles getürkt, daran stimmt gar nichts!


Aber DNA-frei!

Unten ist die Bruni, die irgendwie auf das BKA-Gebäudedach fiel.





Und niemals wurde das vor Gericht bei 8 oder 9 Auftritten der BKA-Experten thematisiert.


Rechtsstaat? Soll das Rechtsstaat sein?


Statt „NSU-DNA“ gibt es unbekannte DNA, und das ist gar kein Problem?
Keine NSU-Fingerabdrücke, keine NSU-DNA, und Niemanden interessiert das?

Wie kann das sein?


Verteidigung?

War da was?




Dasselbe bei den „Bankraub Waffen“:

Samstag, 2. August 2014

Wessen Nicht-Uwe DNA ist auf den Waffen? Bankraubwaffen Revolver SRS und Ceska 70 UPDATE

Update: DNA unbekannt 

4.  Untersuchungsergebnisse und Schlussfolgerung

Im Wesentlichen stammen die Anhaftungen an allen Waffen und Munitionsteilen von den Personen U.B.1977 (Sp.l.1) und/oder U.M.1973 (Sp.1.2). Lediglich an der Trommel des Revolvers 1.4/28.0 wurde das Muster eines unbekannten Mannes (Person A) und am Abzug der Waffe 1.7/1.0 das Muster einer unbekannten Frau (Person B) festgestellt.

Aktenzeichen: KT 31 – 2011/6171/1, /21  u. /25

Ende Update


VZOR 70 Ceska:



nur vielleicht Uwe-DNA, aber Person B unbekannt.


Revolver SRS:

nur unbekannte Person A, keine Uwe-DNA



Wo sind denn die Beweise?

Für 10 Morde, für den Bankraub am 4.11.2011?


Wo ist denn der Rechtsstaat?

Offensichtlich nicht alltagstauglich, nur für Sonntagsreden existent, dieser Rechtsstaat?

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