Wo sind die Landtagsprotokolle aus Thüringen und Sachsen?

Blogleser wissen, dass die Wortprotokolle der Bundestags-Ausschuss I (öffentlich und nichtöffentlich) eine wichtige Quelle sind, dem Abschlussbericht eindeutig vorzuziehen, weil die Aussagen der nicht öffentlichen Wortprotokolle darin fehlen. Die wenigen wirklichen Leaks befinden sich jedoch fast ausschliesslich in den nicht öffentlichen Protokollen. Sie fehlen also im Abschlussbericht, und sie fehlen in den Leitmedien. Immer.

Beispiel: Thomas Starke war schon immer [seit DDR-Zeiten] ein Spitzel mehrerer Dienststellen, das werden Sie nirgendwo finden, ausser im Bundestagsprotokoll 66b. Schon gleich gar nicht bei Aust oder Laabs… oder bei Thomas Moser. Da wo es weh tut, versagen die „Aufklärer“. Immer.

Wie mies der Abschlussbericht des Bundestags-Ausschusses wirklich ist, das erschliesst sich überhaupt erst durch die Lektüre der Wortprotokolle der Zeugenvernehmungen.

So ähnlich ist das auch in Baden-Württemberg, ein grottiger Abschlussbericht, der auf den Wortprotokollen fusst, ein Bekenntnis der Vertuschung und des nicht vorhandenen Aufklärungswillens, und das kann JEDER selbst herausfinden, denn die Wortprotokolle, zumindest die öffentlichen Aussagen, die sind -leider anonymisiert- verfügbar. Aber immerhin… auch wenn die antifakids brav Staatsschutz betreiben, und die Namen der Zeugen teils ebenfalls weglassen.

Der Bayern-NSU-Ausschuss war ein Witz, und Wortprotokolle gibt es keine. Verschmerzlich.

Anders sieht das aus in Thüringen und in Sachsen. Dort läuft aktuell bereits der 2. NSU-Ausschuss, und die Wortprotokolle der jeweils ersten Ausschüsse wurden nie veröffentlicht. In Thüringen gibt es -einmalig in der BRD- noch nicht einmal Ladungslisten mit Namen der Zeugen, im Bundestag gibt es die Beweisbeschlüsse, die Tagesordnungen, vorbildlich.

In Sachsen gibt es Tagesordnungen mit Name der Zeugen, in Thüringen nicht. Warum ist das so?

Warum muss man in Thüringen mit grob unvollständigen, teilweise falschen Linksextremisten-Tickern Vorlieb nehmen, und warum lassen die anderen Parteien das zu?

Aktuell dazu:

lehle1Immer wieder grob falsche Darstellungen, und manipulierende Auslassungen dort:

Schon das private Wortprotokoll von „Querläufer“ zeigte Differenzen zu Königs Protokoll: Mundlos „saß im Heckteil“, dort wo die „Möbel“ und „Schrank“ eingebaut waren, und: In seinem Wortprotokoll steht, dass die hintere Türe geschlossen war.

Zu, das hat PD Menzel auch ausgesagt, 2014 bereits: Leiche blockierte hintere Tür, die zu war. Wie holte man denn dann die „Arnold-Dienstwaffe“ da raus, ohne die Leichen umzubetten?

Brisanz erhält die Angelegenheit jetzt, weil im Wortprotokoll des thüringer Landtages die Differenzen zu Königs Protokoll schwerwiegender werden:

Der Blogger „fatalist“ erhielt die Wortprotokolle des thüringer Landtages und veröffentlichte gestern [leider nur] Auszüge von Nennstiels Aussagen:

Es findet sich im Protokoll von Katharina König kein Hinweis auf die geschlossene Badezimmer-Tür! Dabei ist diese Aussage höchst relevant…

Sicher, ebenso wie die Blutspritzer im Bad, deren Analyse aussteht… entnommene Spuren des Blutes dort erst am 18.11.2011, Ergebnisse unbekannt. Erfurt ist dran! Wessen Blut war im Bad? Blutspritzeranalyse, warum fehlt die?

Insgesamt ein schönes Beispiel dafür, wie wichtig der Wortlaut der Zeugenaussagen ist, nachgerichtete Abschlussberichte können den Wortlaut auf keinen Fall ersetzen, und Antifa-Protokolle und Antifa-Ticker schon gleich gar nicht. Die sind ähnlich mies und subjektiv linksbereinigt wie NSU-watch-Protokolle… religiös motivierte „kampf gegen rechts“ Verschwurbelungen… die immer nur dem Tiefen Staat dienen…

Lehle geht auf’s Ganze:

Weitere Überprüfungen wären angebracht und eine kritische Befragung Königs durch den Ausschuss.

Holla die Waldfee, Georg! Warum sollte der Ausschuss, der doch Königs Falschdarstellungen voll deckt, seit 2012, das tun? Private Ticker müssen nicht vollständig und nicht wahrhaftig sein, und das sollen die von der Antifa auch gar nicht sein! Weder im OLG noch in Hessen, NRW etc pp.

Der Ausschuss hätte die Wortprotokolle veröffenlichen müssen, dann hätten sich die Linksknaller-Tickerlügen von ganz alleine erledigt. Die Frage ist doch eher, warum CDU und SPD (Groko bis Dez 2014) das zuliessen?

Man überlässt die Berichterstattung der Antifa, in Sachsen war das ebenso wie in Thüringen. Man begünstigt(e) so die Erlangung der Deutungshoheit durch die deutschfeindliche extreme Linke. Und damit ist nicht Lehle gemeint…

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Finden Sie es nicht merkwürdig, dass -abgesehen vom AK NSU und Friedensblick- niemand die Veröffentlichung der Wortprotokolle der NSU-Ausschüsse Sachsen I und Thüringen I fordert?

Die Protokolle müssen von den Landtagen ganz offiziell veröffentlicht werden. Warum erfolgte das nicht? Steht da zuviel Unbequemes drin? Her mit dem Kram, zur Not leaken wir es. Nicht nur in Teilen, sondern Alles.

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6 comments

  1. Es handelt sich um öffentliche, aus Steuergeldern finanzierte Zeugeneinvernahmen. Es gibt keinen einzigen Grund, zumindest diesen Teil der Volksverarsche im Wortlaut zu veröffentlichen.

    Man möchte nicht, daß sich das gemeine Volk selbst eine Meinung bildet und bevorzugt dessen Abspeisung mit McAufklärung aus der königlichen Billigküche für Arme.

    1. Es gibt keinen einzigen Grund, zumindest diesen Teil der Volksverarsche im Wortlaut zu veröffentlichen.

      kaufe ein „nicht“? verkaufe ein „k“?

      Es gibt einen einzigen Grund, zumindest diesen Teil der Volksverarsche im Wortlaut nicht zu veröffentlichen. Man möchte nicht, daß sich das gemeine Volk selbst eine Meinung bildet…

  2. Guter Ansatz. Die Protokolle müssen vollständig öffentlich bekannt gemacht werden, nur so können weitere Vertuschungen und Umdeutungen verhindert werden und die „Volksermittlungen“ in Sachen „NSU“ gefördert und unterstützt werden. Schreibt die jeweiligen Ausschussmitglieder in Sachsen und Thüringen an und fordert sie auf, die Protokolle umgehend öffentlich zu machen! Wenn das nicht hilft muß geleakt werden!

      1. Kauf und Verkaufsaktion sind natürlich richtig.

        Aus der Siht des mündigen Bürgers gibt es keinen Grund, die Wortprotokolle nicht zu veröffentlichen. Die Sicht der Führer der NSU-Aufklärung ist da anders. Sie wollen die gelenkte und fürsorglich begleitete Meinungsbildung. Für sie ist die Veröffentlichung entbehrlich.

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